Anhörungsbogen bekommen was nun?
Hallo an alle,
Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.
Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.
Vielen dank für eure Antworten.
71 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. Dezember 2022 um 10:20:37 Uhr:
Zitat:
@FroschCaddy schrieb am 20. Dezember 2022 um 09:48:57 Uhr:
warum liest du die "Ironie" in meinen Worten nicht.....schon Geil, ...
Ja, es ist schon geil, dass die anderen das Nichterkennen von Ironie vorwerfen, sie selbst nicht erkennen. Glaubst du wirklich, dass der Verweis von mir auf deinen Beitrag mit Salesch und Hold voll ernst gemeint war?Kann sein, dass ich auch in dein Profil geschaut habe, aber erst nachdem ich auf deinen Salesch und Hold Beitrag gestoßen bin. Ich wollte halt wissen, was du sonst noch geschrieben hast. Ist das verboten?
Egal, bleiben wir beim Thema und lenke bitte nicht damit ab, wo ich was verstanden habe oder rumgeschnüffelt habe, denn das ist wirklich OT.
Deine Aussage in diesem Beitrag, dass es Betrug ist, wenn man sich gegen ein Bußgeld wehrt, indem man einfach im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid angibt, die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben, ist falsch. Das ist vielmehr die legale Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten.
Ein Beschuldigter ist im Gegensatz zu einem Zeugen nicht der Wahrheit verpflichtet. Somit ist auch diese immer wieder gepriesene „Aussage gegen Aussage“ in einem Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren falsch. Die Aussage eines Zeugen wird oft mehr geklaubt als der Aussage eines Beschuldigten, denn für den Beschuldigten hat eine falsche Aussage keine strafrechtlichen Konsequenzen, für einen Zeugen hingegen schon, und zwar empfindliche.
Klar ist aber natürlich auch, dass die Würdigung der Aussagen dem Richter oder der Richterin überlassen ist.
Gruß
Uwe
was bedeutet OT
immer dieses Englisch..... ein Thema wird zum Thread, und Thema verfehlt ( im Aufsatz Notze 5 ) zum OT..... OT ist bei mir als Kfz Schlosser der ObereTotpunkt
Zitat:
@Harig58 schrieb am 20. Dezember 2022 um 10:42:22 Uhr:
Interessant finde ich die Diskussion über die Vermeidung der Strafzahlung. Sicherlich ist der Hinweis auf die Rechtsstaatlichkeit richtig und das auch eine "Verfehlung" immer bewiesen werden muss- keine Frage. Aber wo bleibt der Erziehungseffekt? Die möglichen Auswirkungen beim Abstellen von Fahrzeugen in einer Feuerwehrzone/-zufahrt scheinen mir da nicht wirklich berücksichtigt und schon fast verharmlost.
Das "Problem" ist hier einfach die Lücke im Gesetz, die dafür sorgt, dass man ganz legal die Strafe umgehen kann.
Ich frage mich, welchen Sinn es macht die Bussgelder für Gehweg parken z.B. auf 55€ anzuheben, wenn der Fahrer eh nie ermittelt wird/werden kann und damit praktisch jeder nur die Verwaltungskosten von 23,5€ zahlt?
Gäbe es in diesen Fällen die Halterhaftung auch für die Bussgelder, sähe es ja schon wieder ganz anders aus. Dann gäbe es auch kein Problem mit der Ermittlung der tatsächlichen Fahrer. ;-)
Wobei ich zugeben muss, dass ich nicht weiß wie intensiv schon jetzt bei den Verstößen, die mit Punkten geahndet werden, nach dem Fahrer gesucht wird. Und ob da eventuell auch schneller eine Fahrtenbuchauflage kommt? Oder eben bei Wiederholungsfällen.
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@FroschCaddy
Off Topic heißt auf deutsch themenfremd, am Thema vorbei, sozusagen. Also das, was du die meiste Zeit tust.
Ich bitte dich hiermit dringend, dieses Verhalten im Forum zu ändern. Bitte die NUB und Beitragsregeln beachten, dann passt das.😉 Auch die "......", die du immer wieder verteilst, sind nicht notwendig und machen das Lesen nicht wirklich angenehmer.
Zur Sicherheit:
Dieser Beitrag stellt keine Diskussionsgrundlage dar.
@Luke1637
Ich stimme Dir größtenteils zu. Solange man auf mehr oder weniger legalem Weg Bußgeldern entgehen kann, wird sich so schnell nichts ändern. Für mich ist die rechtliche Situation zwar schon klar, ich kann aber so manche "Unterstützung" halt nicht so recht nachvollziehen. So ein Ticket erhält man ja nicht aus Jux und Dollerei.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 20. Dezember 2022 um 10:42:22 Uhr:
Aber wo bleibt der Erziehungseffekt?
Dieses Forum hat doch keinen Erziehungsauftrag.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 20. Dezember 2022 um 13:10:05 Uhr:
Für mich ist die rechtliche Situation zwar schon klar, ich kann aber so manche "Unterstützung" halt nicht so recht nachvollziehen.Für mich ist die rechtliche Situation zwar schon klar, ich kann aber so manche "Unterstützung" halt nicht so recht nachvollziehen.
Von meiner Seite kam die Unterstützung erst, als der TE kritisiert wurde, er soll zu seiner Schandtat stehen und zahlen. Diese Beiträge sind in diesem Forum wie ein Pawlowscher Reflex. Wenn man mit der Handlungsweise eines TEs nicht einverstanden ist, kann man auch mal nix schreiben und sollte sich mit Kritik zurückhalten. So halte ich es ja auch.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 20. Dezember 2022 um 13:10:05 Uhr:
Solange man auf mehr oder weniger legalem Weg Bußgeldern entgehen kann, wird sich so schnell nichts ändern.
Sollte die Halterhaftung auch für den nicht ruhenden Verkehr eingeführt werden, würden sich aber einige, die dies fordern, ganz schön umschauen, dass sie plötzlich auch im Fokus der Ordnungswidrigkeitsverfolgung stehen, denn das würde nicht nur neue Möglichkeiten der Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfolgung bei Rasern und Dränglern geben, sondern auch bei linke Spur oder Mittelspurblockierter, rücksichtlosen Spurwechslern, sehr langsamen Landstraßenfahrern usw.
Im Ganzen wäre das tatsächlich ein zu begrüßender Gewinn für die Verkehrssicherheit, denn gerade, wenn beide Extreme wegfallen, wird es auf den Straßen sicherer.
Allerdings halte ich unser Rechtsprinzip, dass nur jemand bestraft werden darf, dem die Tat auch nachgewiesen werden kann, für so elementar wertvoll, dass darauf niemals verzichtet werden darf. Das wir solche Rechtsprinzipien hochhalten, unterscheidet uns im Wesentlichen von einigen anderen Staaten und daher sollten wir auch nicht (im Kleinen) damit anfangen diese aufzugeben.
Gruß
Uwe
...bzw, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, zahlt der Halter. Das würde manchen Erinnerungslücken auf die Sprünge helfen.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 20. Dezember 2022 um 14:25:32 Uhr:
...bzw, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, zahlt der Halter. Das würde manchen Erinnerungslücken auf die Sprünge helfen.
Gruß jaro
Was dem, wie Uwe Mettmann schon sagte, dem rechtstaatlichen Prinzip entgegenstehen würde. Sie würden sich also nicht ungerecht behandelt fühlen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgehalten würde und sie, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, die Strafe begleichen müssten.
Zitat:
@ktown schrieb am 20. Dezember 2022 um 14:32:49 Uhr:
Was dem, wie Uwe Mettmann schon sagte, dem rechtstaatlichen Prinzip entgegenstehen würde. Sie würden sich also nicht ungerecht behandelt fühlen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgehalten würde und sie, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, die Strafe begleichen müssten.
Naja, seien wir doch mal ehrlich: Fast jeder weiß wann er wem sein Fahrzeug gegeben hat.
Fahrer gegenüber der Behörde benennen und man muss dessen Strafe nicht begleichen.
Schwierig wird's erst, wenn der benannte Fahrer die Tat bestreitet.
Landet es dann wieder beim Halter, der dann eben beim nächsten Mal schriftlich mit Unterschrift des Fahrers festhält, wer sein Auto hatte?
Ich sehe eigentlich kein Rechtsproblem, wenn der Halter generell für die Verstöße, die mit seinem Wagen begangen werden, haftet. Ausser eben, wenn er einwandfrei nachweisen könnte, wer zu dem Zeitpunkt den Wagen hatte.
Nein, weil ich weiß wer mir meinem Auto unterwegs ist. ...und ich glaube, dass das fast alle anderen Fz-Halter auch wissen. Das sind doch nur Ausreden.
Ich würde mich, mit dem Fahrer schon einigen!
Mist wäre es nur, wenn's um Punkte geht, da müsste ne Lösung her, z.B. doppeltes/dreifaches Bußgeld.
Gruß jaro