Anhängerlast erhöhen?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,
Ich fahre einen Chevrolet Trax, 1.4 (140ps), Allrad. Die Anhängerlast beträgt 1200kg, ist es möglich diese zu erhöhen, bzw. zu verstärken? 100kg mehr wären für mich schon ausreichend. Besten Dank schonmal

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Zitat:

@Sab-s schrieb am 22. Juni 2017 um 20:55:29 Uhr:


Nein, natürlich fahre ich nicht. Ich habe ja keine Anhängerkupplung und frage deswegen. Von Technik habe ich keine Ahnung. Nur für kurze Strecken ohne Steigung (ca 5km).

da wäre es doch fast sinnvoller hin zu reiten

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Hier gibts auch ne Anhängelasterhöhung für den Trax
http://www.sk-handels-gmbh.de/.../57080

Guten Tag,

ich stehe derzeit vor demselben Problem. Mein G21 (BMW 318d Touring) darf gerade mal 1600 kg (8% und 12% Steigung) ziehen. Der Anhänger/Wohnwagen wiegt unter Umständen aber auch mal gerne 1800kg.

Dass eine Eintragung mit entsprechendem Gutachten grundsätzlich möglich ist (zumindest bis 8% Steigung), konnte ich im Allgemeinen schon in Erfahrung bringen. Wie sich das im Speziellen mit meinem BMW verhält weiß ich allerdings nicht. Dazu konnte ich bisher nichts finden.

Hinzu kommt noch, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, d.h. die Eintragung müsste im Einvernehmen mit Leasinggesellschaft und Fahrzeughalter erfolgen.

Hat mir hier jemand vielleicht einen Tipp oder weiß konkret bei welcher Leasinggesellschaft das mal durchging?

Viele Grüße

Hey,

Bezüglich Leasing muss ich passen. Technisch habe ich mich ein bisschen informiert, weil ich das selbe bei Meinem Fahrzeug vorhabe. Bei mir ist es aber etwas anderes, da es sich bei meinem Fahrzeug laut Definition um einen Geländewagen handelt. Bei einem Geländewagen darf anscheinend die maximale Anhängelast das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs betragen, wobei immer maximal bei 3,5 Tonnen das Limit erreicht ist. Bei einem Personenkraftwagen wie deinem darf die Anhängelast das zulässige Gesamtgewichts deines Fahrzeugs nicht überschreiten.
Relevant ist außerdem noch das Gesamtzuggewicht, also Anhänger und Pkw in Kombination. Dieses darf ebenfalls nicht überschritten werden. In meinem Fall sind das z.B. 4860kg was der Gesamte Zug wiegen darf. Man darf aber nicht einfach seine Zuladung des Fahrzeugs auf die Anhängelast um münzen. Es gibt eine Mindestzuladung. Der Fahrer ist im Leergewicht G mit einberechnet, bleiben 4 Sitzplätze übrig. Diese werden mit jeweils 75kg gerechnet. Sprich 300kg Zuladung müssen übrig bleiben. Z.B. Mein Fahrzeug 4860kg - 300kg Zuladung entsprechen 4560kg - Leergewicht G (1869kg) sind 2691 kg was ich jetzt max. ziehen dürfte, ohne das Gesamtzuggewicht zu überschreiten. Bis zu einer Steigung von 8%. Natürlich wird auch eine AHK mit entsprechenden D-Wert benötigt, meine serienmäßige mit 12,2 Kn reicht dafür z.B. nicht aus. Zum Glück gibt es im Zubehör welche mit 13Kn, das würde in meinem Fall reichen 🙂 Wie viel man benötigt, dafür gibt's im Netz genug Rechner. Das haben bisher meine Recherchen im Internet ergeben, ob der TÜV da mitspielen muss ich bei Ihm bei Gelegenheit Anfrage. Mein Wunsch wäre 2400 (12%) 2690 (8%) Vielleicht hat ja jemand wirklich schon Erfahrungen und kann diese Preis geben, ob das wirklich "so einfach" machbar ist ohne Gutachten etc. Sondern nur mit Nachweis der AHK.

Mfg. D.Schwarz

>Hersteller oder Werkstatt mal gefragt was geht?? Der D Wert der Ahk muss schon passen.

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Das Zugfahrzeug muss die Anhängelast ja auch verkraften.

Sprich die Betriebsfestigkeit muss gegeben sein und das Anfahrvermögen für die gewünschte Steigung muss vorhanden sein.

Ohne Gutachten geht da nichts. Die notwendigen Messungen für so ein Gutachten kosten ein paar tausend Euro, deswegen lassen sich die einschlägigen Händler die Kopie ja auch gut bezahlen und geben sie nur mit Gültigkeit für genau eine Fahrgestellnummer raus...

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Februar 2021 um 17:11:44 Uhr:


Das Zugfahrzeug muss die Anhängelast ja auch verkraften.

Sprich die Betriebsfestigkeit muss gegeben sein und das Anfahrvermögen für die gewünschte Steigung muss vorhanden sein.

Natürlich muss das Fahrzeug das verkraften. In meinem Fall werden ja 4860kg nicht überschritten. Und die Belastung bei Serienmäßigen 2400kg und 12/14% (steht keine Prozentangabe dabei) ist viel höher, als bei 2690kg und 8% Steigung. Kann man ebenfalls berechnen, bzw. dafür gibt's auch Rechner. Daher keine mehr Belastung bei Bremsen, Anfahren etc.

Mfg. D.Schwarz

Das heist das das Gesammtzugewicht sich nicht ändert sondern die Zuladung beim Pkw im Anhängerbetrieb.
Hoffentlich darf dann der Beifahrer noch mit.
Hier mal reingeschaut?
http://fahrzeugauflastung.de/zuglasterhoehung/bmw/

https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anhaengelasterhoehung/bmw/

@Bitboy

Genau, soweit ich weiß gibt's wie ich oben schon geschrieben habe eine Mindestzuladung. 75kg pro Sitzplatz (Fahrer ausgeschlossen da in Leergewicht enthalten) sprich 4 Sitzplätze - 300kg, das wird Wohl für einen Beifahrer reichen 😁 Somit würde meine Zuladung im Anhängerbetrieb von 590kg auf 300kg sinken, da ich wie gesagt mindestens 300kg brauche.

Und sry für die Verwirrung, ich habe keinen BMW, bei mir handelt es sich um einen Jaguar F-Pace. Für solche "Exoten" gibt's natürlich keine Gutachten.

Dann tret doch mal den Händler vors Knie. Da gibt es sicher Firmen wo. die dafür was machen.
Das ist ja genau die richtige Marke, donnerwetter. Hier. : https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator
mal anfragen bei den Firmen die sowas anbieten.

Die hier sollten aber ne Antwort haben.
https://www.jaguar.de/index.html

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