Anhängerkupplung nachrüsten

VW

Hallo zusammen
Ich möchte an meinem T Cross eine Anhängerkupplung nachrüsten.
Hat jemand hier im Forum schon eine Anhängerkupplung an einem T Cross mit R Line Stoßstange nachrüsten lassen?
Mich würde interessieren wie das aussieht und welche Teile ersetzt werden müssen.
Bei der normalen Ausführung scheint das wohl einfacher zu sein.
Fotos wären sehr hilfreich.

Danke schon mal

52 Antworten

Ein Übler i21 wiegt im Vergleich mit Thule nur 13kg, dann wäre man auch wieder legal unterwegs.

57 kg ist auch legal, wenn man die erlaubte Toleranz mit einkalkuliert.

So, ich habe den T-Cross gestern abgeholt. Abnehmbare AHK von VW hat der Freundliche dran gebaut. Das untere Teil von der Heckschürze ist neu und sieht garnicht so schlecht aus. Das System von der Kupplung ist wie von Westfalia. In den Papieren sind 55 Kilo Stützlast, 1100 Anhängelast, bzw. 1200 bei 8% Steigung. Mal abwarten wie es sich mit Anhänger fährt.

Gruß Vari

Auf Anfrage. Hier die Teilenummern, die mein VW Kumpel rausgesucht hat um den Preis zu ermitteln.

Teile-ahk-t-cross
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Hallo zusammen.
Hier sind jetzt Fotos von der original VW abnehmbaren AHK und der neuen Heckschürze. Ich finde sie sogar schöner als die Schürze, die vorher dran war. Zumindest ist sie leichter sauber zu halten. Und in die Ecken haben noch schön meine LED Rückfahrscheinwerfer gepasst. Ich habe übrigens Style Ausstattung. Ich weiß nicht ob die Schürzen alle gleich sind. Der R-Line hat wohl eine andere und da gibt es von VW nichts. Da muß man mit der Stichsäge ran... Fährt sich auch gut mit Anhänger. Das DSG schaltet im Anhängerbetrieb für meinen Geschmack schöner. Ich fahre mit meinem Dieselcross gerne mit niederer Drehzahl. Im Solobetrieb bin ich da nicht immer zufrieden, er könnte früher hoch schalten. Mit Anhänger macht er das. Ich werde mal irgendwann testen, ob er sich beschummeln lässt, wenn nur ein Stecker drin ist, oder ob er es wirklich erkennt. Ich glaube er merkt es. Denn wenn man den Stecker vom Anh. mit eingeschalteter Beleuchtung einsteckt, prüft die Elektronik ob alles OK ist und schaltet dann erst das Licht vom Anhänger ein.

Gruß Vari

Mit abgenommener AHK
T-cross-mit-ahk

Wie viele Rückfahrscheinwerfer hat dein Auto jetzt. Zulässig sind maximal zwei sofern das Fahrzeug nicht länger als 6 Meter ist. Ist aber auch egal, denn die Dinger haben ja ohnehin keine Zulassung. 😉

Das ist mir sowieso egal. Hauptsache ich habe Licht. Bei dem Müll den VW da dran baut, müssten die die Lizenz zum Autobau entzogen bekommen. Außerdem mache ich da elfundneunzigzehn dran wenn ich da Lust drauf habe. Auf dem Schalter steht groß "Arbeitsscheinwerfer" und da macht kein TÜV und auch keine Mickymäuse was dran :-b

Zitat:

@Varifabia schrieb am 8. März 2024 um 14:44:28 Uhr:


Das ist mir sowieso egal. Hauptsache ich habe Licht. Bei dem Müll den VW da dran baut, müssten die die Lizenz zum Autobau entzogen bekommen. Außerdem mache ich da elfundneunzigzehn dran wenn ich da Lust drauf habe. Auf dem Schalter steht groß "Arbeitsscheinwerfer" und da macht kein TÜV und auch keine Mickymäuse was dran :-b

Ganz tolle Einstellung. Das sind dann immer die Zeitgenossen, die dann auch als Blendgranaten durch die Gegend fahren. Denen es egal ist, ob andere dadurch in der Sicht behindert werden.

Wenn ich auf meinem Grundstück, zum beladen oder rangieren an meinem Fahrzeug meine Arbeitsscheinwerfer an mache, dann geht dich das einen feuchten sonst was an... Neider...
Hier meinen Leute mit einem IQ von einer Eieruhr sie müssten überall ihren Senf dazu geben.
Ich hatte es schon extra dazu geschrieben, das die "Arbeitsscheinwerfer" mit einem extra Schalter betätigt werden. Das hat nichts mit den Leuten zu tun, die ihre Nebenscheinwerfer und was weiß ich was noch das ganze Jahr an lassen und mit ihren falsch eingestellten Scheinwerfer den Mond anstrahlen. Da bin ich auch dafür, das man das mal strenger kontrolliert.
So. Nun hoffe ich das es jetzt auch hinten in der letzten Reihe alle verstanden haben und jetzt endlich Ruhe ist.

Nun kriegt euch mal wieder ein... 😉

Ja genau :-)

Schließlich hast du ja angefangen mit 6Meter und pla pla pla. ;-)

Ich kann nicht dafür, wenn es Leute gibt die mit ihren Fahrzeugen nichts bewegen und arbeiten und nur im Hellen... Bei mir dürfen die Fahrzeuge auch etwas bewegen und auch im Dunkeln ;-) Dafür werden sie dann so optimiert, das es für mich passt und das wird dann so gemacht, das die Gesetzeshüter nix meckern können... und die ganzen anderen Fahrzeuge haben das auch so...

Eigentlich habe ich ja nur auf Anfrage von jemand die Fotos von der originalen abnehmbaren AHK vom T-Cross eingesetzt. Aber dann geht es schon direkt los. Bäbäbä, der hat was dran was ich nicht habe... und so wird dann weiter geschlaumeiert. Ich bin über 20 Jahre bei MT. Früher war das hier anders. Da hat einer dem anderen geholfen und nicht einer nach dem nächsten mit Steinen geworfen.

Zitat:

@Twinni schrieb am 11. März 2024 um 11:56:14 Uhr:


Nun kriegt euch mal wieder ein... 😉

Es reicht langsam mit den Nettigkeiten!

"Arbeitsleuchten" und "extra Schalter" hattest du vorher überhaupt nicht erwähnt. Da war deine Rede nur von "Rückfahrscheinwerfer". Aber egal... 🙄

Also ich habe eine AHK mit 85kg Stützlast, TÜV abgenommen und eingetragen 😉😉😉

Fahrzeugschein mit AHK wahlweise

Der Fairness halber solltest du aber darauf hinweisen:
Diese erhöhte Stützlast gilt nur für Fahrradträger und dazu die beschränkte Höchstgeschwindigkeit von max. 100km/H.

Also nichts mit 160km/H und Fahrrädern hinten drauf über die Bahn düsen.
Und ich kenne das ermüdente Rumgeschleiche mit dem Anhänger mit 100 auf der Bahn.

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