Anhängerkupplung nachrüsten?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

ist das Nachrüsten einer AHK beim W211 problemlos möglich? Sind Kabel, Bohrungen etc. schon vorhanden? Hat jemand schon Erfahrungen damit machen können?

Danke für Eure Antworten.

Grüße,
Andreas

20 Antworten

Zitat:

@signoreb schrieb am 28. November 2006 um 12:20:18 Uhr:


Hallo zusammen,

ist das Nachrüsten einer AHK beim W211 problemlos möglich? Sind Kabel, Bohrungen etc. schon vorhanden? Hat jemand schon Erfahrungen damit machen können?

Danke für Eure Antworten.

Grüße,
Andreas

Habe einen MB S212 ( Kombi E300 CDI 170 KW) Baujahr 07/2012.
Habe Anhängerkupplung , abnembar, Kompllettsatzt mit Elekto-Satzt bei rameder bestellt. Kosten 504€
Es handelt sich um eine Anhängerkupllung von ORIS.
Meine MB Werkstatt in LL amLech hat mir vorab bestätigt, dass sie deise einbauen würde mit Garantie usw. Für 482 €. Für nciht ganz 1000€ habe ich also jetz eine abnehmbare Anhängerkupplung; EInbau war in 2 Std erledigt.
Alternativ hat imir MB die schwenkbar Kupplung , wie sie ab Werk eingebaut wird, für 1700€ incl Arbeit angeboten.
Für uns tuts aber die Abnehmbare.. Mein Auto hat schon den richtigen Kühler (-motor?)so das dieser doch relativ günstoge Preis möglich war. Bei kleineren mB E Klassemodellen muss die Kühlleistung verstärkt werden. Für diesen Fall und der orginal lMB Schwenkkupplung sind 2500€ fällig.

Also was mit Sicherheit nicht erlischt, wenn man den Lüfter nicht anpasst, ist die Betriebserlaubnis, das ist blanker Unsinn. Wenn der Hersteller bei Ausrüstung des Fahrzeugs mit AHK einen stärkeren Lüfter einbaut liegt das schlicht und ergreifend daran, das der Motor auch pei Paßfahrten mit schwerem Hänger nicht überhitzen darf. Die Auslegung erfolgt also für den schlimmsten Anwendungsfall. Wer ab und zu mal Gartenabfälle wegbringt wird nie in diesen Lastbereich vorstoßen. Wer dagegen mit großem schweren Wohnwagen im Sommer die Alpen überqueren will ist gut beraten den Lüfter zu tauschen. Der Versicherungsschutz erlischt übrigens auch nicht, es sei denn, es kommt bei den genannten Extremfahrten durch Überhitzung des Motors zum Motorbrand, da muß man sich aber ganz schön anstrengen, um das hinzukriegen.

Hallo delorean,
mich interessiert jetzt doch mal, wie Du zu dieser, sehr deutlichen Aussage kommst und was gibt Dir die Sicherheit, dass die so ist wie Du es beschreibst. Wie ich vor 9 Jahren bei meinen 10 monate alten E diese nachrüsten lies, habe ich pauschal mal beim TÜV nachgefragt, welche Dinge für die Eintragung notwendig wären. Man teilte mir mit, dass keine Eintragung notwendig ist, jedoch die vom Hersteller notwendigen Maßnahmen für die Freigabe der AHK erfüllt werden müssen, welche bei der Gebrauchsmusterprüfung zu Grunde gelegt wurden. Dazu gehörte die aktive Kühlerleistungsanpassung, sonst ist der Umbau nicht nach ABE, dass Bedeutei ein erlischen der Betriebserlaubnis.
Nun in neun Jahren kann sich ja vieles ändern, ich bin also für neue Kenntnise immer offen.
Danke vorab für Deine Aufklärung.
Im übrigen habe ich die Originale mit Lüfteranpassung, nach der Info vom TÜV, beim freundlichen Nachrüsten lassen, diese wurde dann auch vom Werk nachträglich in der Datenkarte des Wägelchens hinterlegt.
Viele Grüße

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Zitat:

@ROLL-OFF schrieb am 23. Apr. 2018 um 19:52:47 Uhr:


Wie ich vor 9 Jahren bei meinen 10 monate alten E diese nachrüsten lies, habe ich pauschal mal beim TÜV nachgefragt, welche Dinge für die Eintragung notwendig wären.

...die Anhängerkupplung ist auch schon eingetragen auch wenn keine verbaut ist!
Da muss nichts eingetragen werden. Schau in deine Zulassungsbescheinigung Teil 2 da steht diese schon Automatisch im Abschnitt 22! Hätte der "Prüfer" aber auch wissen müssen!
... Auch als Halter weiß man soetwas wenn man sich mal die Mühe gemacht hat in den Fahrzeugschein zu schauen...

Es ist genau so wie delorean es geschrieben hat!

Das heißt also, man muß sich heute nicht mehr an technische Vorgaben halten, wenn etwas eingetragen ist, kann ich danach machen was ich will. Und das der Prüfer mir mitteilte das nichts extra eingtragen werden muss schrieb ich ja bereits. Du weißt schon was du schreibst Predator80 ja. Eingetragen ist im übrigen nicht grundsätzlich eine AHK, sondern lediglich die Originale, baut man ein Zubehörprodukt an, muß die ABE dieser Kupplung immer mitgeführt werden und die darin zu Grunde gelegten Voraussetzungen erfüllen. Sollte nun also darin der Punkt stehen das die Kühlleistung angepasst werden muss, so kann das nicht ignoriert werden. Warum ist hier mittlerweile soviel Halbwissen unterwegs, nur weil man etwas will, bedeutet es noch lange nicht, dass es auch rechtens ist. Und auch an Dich Predator80, wo steht das man die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen muss, wo bitte. Nur schreiben das es nicht nötig ist, reicht nicht aus!

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