Anhängerkupplung - AHK nachrüsten
Hallo Tiger-Gemeinde,
trage mich mit dem Gedanken eine AHK für meinen Tiger anzuschaffen, zumal meine hintere Stoßstange infolge eines Crashs beim Rückwärtsfahren sowieso getauscht werden muss.
Habe in einer Autozeitung gelesen, dass die Fa. Rameder recht günstige Angebote hat.
Gibt es hier schon Erfahrungen mit der Nachrüstung ?
Was empfehlt ihr mir für einen Typen ?
Gibt es eventuell Probleme mit meinem Park-Distance-Control und dem Parkassistenten ?
Würde mich über Euere Empfehlungen/Tipps sehr freuen.
Danke im Voraus
mohni567
Beste Antwort im Thema
Hallo UlliB1
Zur AHK ab Werk gehört ein Steuergerät Anhängererkennung -J345-, welches über
den CAN-Bus Komfort mit der Bordnetzsteuerung (BCU) kommuniziert.
Mit dem Einstecken der Elektrik wird der Anhänger als vorhanden gemeldet und dann
werden einige Parameter verändert (Blinker-Nebelschlusslicht)
Gerät der Anhänger ins schlingern wird das über den Kugelkopf auf die Hinterachse
übertragen und die ESP Sensoren schlagen Alarm. Daraufhin wird mindestens Gas
reduziert, wenn notwendig auch (brutal) gebremst.
Für den Fahrzeuglenker eine ganz neue Erfahrung, wenn das so automatisch geschieht.
Gruß
suedwest
Ähnliche Themen
75 Antworten
Der 7 Polige hat für mich den gravierenden Nachteil (Pferdeanhänger, Wohnwagen), dass dann m.E. keine Rückfahrleuchte funktioniert und man so immer ins Dunkle zurücksetzt. Das ist bei dunklen Pferdeanhängerparkplätzen nicht gerade einfach.
Gruß
Sebastian
Zur werksseitigen Anhängerkupplung gehört auch ein spezielles ESP-Programm und, soweit ich weiß, auch eine angepasste ABS. Lässt sich das bei einer Nachrüstung auch aktivieren?
Hallo UlliB1
Zur AHK ab Werk gehört ein Steuergerät Anhängererkennung -J345-, welches über
den CAN-Bus Komfort mit der Bordnetzsteuerung (BCU) kommuniziert.
Mit dem Einstecken der Elektrik wird der Anhänger als vorhanden gemeldet und dann
werden einige Parameter verändert (Blinker-Nebelschlusslicht)
Gerät der Anhänger ins schlingern wird das über den Kugelkopf auf die Hinterachse
übertragen und die ESP Sensoren schlagen Alarm. Daraufhin wird mindestens Gas
reduziert, wenn notwendig auch (brutal) gebremst.
Für den Fahrzeuglenker eine ganz neue Erfahrung, wenn das so automatisch geschieht.
Gruß
suedwest
Danke für die Erklärung. Das zusätzliche Steuergerät relativiert die Kosten für die AHK doch erheblich. Die verbesserte Kühlung kommt ja auch noch hinzu.
Hat eine nachgerüstete Kupplung eigentlich auch die Diebstahlerkennung, d.h. Alarm, wenn bei abgeschlossenem Fzg. der Stecker gezogen wird?
Oder ist das auch ein Privileg des Steuergerätes?
Wie schon gesagt: Diese 13-polige Kupplung liefert gegenüber der 7-poligen nur das zusätzliche Rückfahrlicht und den zusätzlichen Dauerstrom-Anschluss.
Diese Hänger-Erkennung, oder auch das Anti-Schlingersystem funktioniert unabhängig davon, ob man eine 7-, oder eine 13-Polige Steckdose verbaut hat.
Wer eine 13-Polige angeboten bekommt, sollte die natürlich nehmen, denn die auf eine 7-Polige zu reduzieren geht per billigem Steckadapter, und ist ein Klacks. Denn auf der 13-poligen sind einige Kontakte derzeit noch auf Masse gelegt, die in Zukunft jedoch durchaus noch funktional und deshalb wichtig werden könnten...
Im übrigen wird z.B. bei der Nachrüstung einer Westfalia-AHK am Tiguan genau dieses Steuergerät "J345" auch mit eingebaut...
Es ist sogar das Original-VW-Steuergerät (wird nachträglich hinten rechts im Kotflügel, genau wie ab Werk, eingebaut)!
Kann da aus eigener Erfahrung berichten: Habe die Order für die original-AHK verpennt, und konnte die einfach nicht mehr nachbestellen.
Habe mir dann eine Westfalia nachrüsten lassen. Die hat zwar nicht den verstärkten Kühler, und damit auch nicht die volle Anhängelast, aber ansonsten alle anderen Funktionen der Werksseitigen AHK.
Nur, dass die gesteckt wird, und deswegen nicht diese lästigen Probleme hat, wie die Originale von Oris, die gerne mal in ihrer Park-Position verharrt, auch, wenn man sie entriegelt hat...
Doch das ist nur ein rein mechanisches Problem!
Die AHK ist das eine Thema, der Elektrosatz dazu, ein ganz anderes....
Wer genug Erfahrung hat, kann sich auch einen ganz billigen starren Haken kaufen, und die zusätzlich nötigen Komponenten dazukaufen...
So Long...
Abnehmbare AHK ist jetzt montiert und funktioniert so wie es sein soll - auch mit PDC (wenn Anhänger dran ist, zeigt das Radio beim rangieren einen Haken hinten).
Wo packt ihr denn die abgenommene Kupplung hin? Habe kein Reserverad(Mulde) und wegen Hundebox auch keinen doppelten Boden. Die beiden Seitentaschen im Kofferraum sind eher zu klein bzw. nicht wirklich gut für das schwere Ding geeignet.
Gibt es bessere Orte als die Werkbank in der Garage ;-)
Sebastian
Ich habe mir aus OSB-Platten+Nadelfilz einen Ladeboden selbst gebaut - darunter finden Starthilfekabel und die AHK genug Platz.
Stecken lassen.
Es wäre kontraproduktiv, sich eine abnehmbare (oder auch schwenkbare) AHK zuzulegen, wenn man den Haken dann doch immer sichtbar herumfährt.
Eine starre AHK ist da, mehr als deutlich, billiger!!
So Long...
Zitat:
@maxiskoda schrieb am 19. Oktober 2015 um 22:34:18 Uhr:
Ich habe mir aus OSB-Platten+Nadelfilz einen Ladeboden selbst gebaut - darunter finden Starthilfekabel und die AHK genug Platz.
Hoffentlich fliegt sie Dir bei einem Unfall nicht um die Ohren, sofern nicht ordentlich fixiert dürfte sie so ziemlich alles über und vor sich zertrümmern.....
Zitat:
@E-Glider schrieb am 20. Oktober 2015 um 08:36:37 Uhr:
Stecken lassen.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden muss, da bei einem Unfall (am Heck) die Versicherung sich weigert den vollen Betrag zu zahlen.
Zitat:
@Touran 360 schrieb am 22. Oktober 2015 um 16:14:16 Uhr:
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden muss, da bei einem Unfall (am Heck) die Versicherung sich weigert den vollen Betrag zu zahlen.Zitat:
@E-Glider schrieb am 20. Oktober 2015 um 08:36:37 Uhr:
Stecken lassen.
Es gibt kein Verbot oder Gesetz was einem zur Abnahme der Anhängerkupplung verpflichtet.
Das heißt, dass keine Strafe oder Bußgeld von der Polizei zu erwarten ist.
Auch nicht im Falle eines Unfalls.
..., aber eine Pflicht zur Abnahme besteht sobald die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt. Dann bist du auf jeden Fall verpflichtet diese bei Nichtbenutzung abzunehmen.
Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben. Fahrzeughalter müssen allerdings eine Ausnahme beachten, bei der die Demontage erforderlich ist.
Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Dies erklärt der TÜV Nord. Die Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt.
Was bei einem Auffahrunfall passiert, wurde laut dem TÜV Nord bisher nicht gerichtlich geklärt: Die Frage, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die vorstehende abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird, muss also offen bleiben. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Betriebszulassung (Bauartgenehmigung). Eine Anbauabnahme beziehungsweise Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.
Wenn man in den Niederlanden mit einer Anhängerkupplung fährt, die das Nummernschild (teilweise) verdeckt, muss man mit einer Geldbuße von € 147,-- rechnen, falls man von der Polizei angehalten wird.