Anhängerführerscheinregel sinnvoll?
Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?
Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.
Klasse B96
Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 4250 Kg.
Klasse BE
Zugfahrzeug bis 3500 Kg und Anhänger bis 3500 Kg
Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.
Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?
Beste Antwort im Thema
Besser aus welchem Blickwinkel?
Aus Sicht der Fahrerlaubnisinhaber, war die alte Klasse 3 Regel sicher umfangreicher. Die Frage ist aber sicher auch berechtigt, ob jemand, ohne Fahrausbildung, die besagten Züge bis ca. 18 to. Gesamtgewicht, führen kann. Sicher gibt es Leute, die das locker können und genauso sicher gibt es auch Leute, die damit völlig überfordert sind.
Drüber nachdenken lohnt auch nicht, weil das nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Gruß
95 Antworten
Hallo @ConvoyBuddy ,
Irgendwann (kenne das Datum /Stichtag nicht) werden alle Führerscheine/
Fahrerlaubnisse "vorläufig". Das will die EU so haben. (In anderen Ländern
ist es schon heute so. Daran werden wir uns gewöhnen müssen.
Deine Führerschein-Klassen, die im nächsten Jahr "ablaufen", müssen lediglich
verlängert werden. ( Das ist so wie beim Führerschein II, heute CE, der mit
Vollendung des 50en Lebensjahres "ablaufen" und darum mit "Sehtest und
Gesundheitsgutachten" um weitere 5 Jahre verlängert werden können.) So
wird Das auch bei Dir sein.
Das ist umständlich und Kostspielig, selbst der Staat verdient (50.-€ für die neue
Scheckkarte). Das ist das ärgerliche daran. Deshalb habe ich mit 65 meinen
alten II er CE nicht mehr verlängert. (Die Augenärztin wollte für Ihr Gutachten,
250.-€ haben. Das fand ich WUCHER und bescheuert. Ich brauche diese Pappe
nicht mehr. Nicht zur Strafe, möchte ich heute noch fahren....)
Immerhin ist mein C 1E unbegrenzt gültig. Was brauche ich mehr.
Und 2028 verfällt wegen Alter mein gesamter Führerschein. Ob ich dann noch lebe,
weiß Niemand, genauso, ob ich dann noch fahren möchte....
Also gräm Dich nicht und verlängere den Schein, so oft und lange, wie Du es möchtest.
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 19. September 2020 um 20:18:52 Uhr:
Hallo @ConvoyBuddy ,
Irgendwann (kenne das Datum /Stichtag nicht) werden alle Führerscheine/
Fahrerlaubnisse "vorläufig". Das will die EU so haben. (In anderen Ländern
ist es schon heute so. Daran werden wir uns gewöhnen müssen.
...
...und ich Depp dachte immer in einer Demokratie wäre der Bürger / das Volk der Souverän und bestimmt mit seiner Wahlstimme wie er lebt / leben will / wie etwas geregelt ist.
.... keine Sorge, bist nicht der einzige Depp der so dachte.
Hier ist keine Demokratie mehr. Hier ist wird es mehr und mehr wie in der DDR und die hatte das "Demokratisch" sogar im Namen. Aber gut, das hat Nordkorea ja auch.
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Jetzt ist aber auch gut hier.
Back to Topic, wenn ich bitten darf. 😉
Zitat:
@steph0211 schrieb am 19. September 2020 um 09:27:39 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. September 2020 um 07:05:09 Uhr:
Hat aber nichts mit BE zu tun, eher mit dem Unterschied BE und C1E, eine Abstufung die in meinen Augen schon eher Sinn macht.
Was mich bei BE eher stört ist die Tatsache, das man gefährliche Gespanne, wie von R-Sch angesprochen fahren darf, aber sichere Gespanne, mit gebremsten Anhänger teilweise nicht.
Konsequent wäre es gewesen mit B nur Fahrzeuge bis 3,5t. ohne Anhänger jeglicher Art. für alles weitere BE
Warum hat das nichts mit dem alten Führerschein Klasse 3 zu tun?????????
Dieser Threads basiert ja in erster Linie auf der Sinnhaftigkeit der Regelung B und BE und nicht der Einteilung B(E) und C1(E), auch habe ich keine Wort dazu gesagt das es nicht mit Klasse 3 zu tun hat, ich habe sogar meine Meinung dazu geäußert.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. September 2020 um 21:51:33 Uhr:
in erster Linie auf der Sinnhaftigkeit der Regelung B und BE und nicht der Einteilung B(E) und C1(E),
und wer lesen kann ist Klar im Vorteil, denn man sollte nicht nur die Hälfte lesen.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 15. September 2020 um 22:31:32 Uhr:
Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.Klasse B96
Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 4250 Kg.Klasse BE
Zugfahrzeug bis 3500 Kg und Anhänger bis 3500 KgAlte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?
Das war die Fragestellung und da wird auch die alte Klasse 3 erwähnt somit würde ich an deiner Stelle einfach mal weiter denken und hier nicht irgendwas infrage zu stellen was dir nicht gefällt.
Hier noch mal der Auszug von TE
Zitat:
@R-Sch schrieb am 15. September 2020 um 22:31:32 Uhr:
Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?
um es auch dir zu verdeutlichen, lese den letzten Satz und dann lese noch mal meine erste Antwort
Zitat:
@steph0211 schrieb am 16. September 2020 um 19:57:07 Uhr:
Und ich sage eindeutig JA es macht Sinn.
alles andere ist nur ein Beispiel und sonst nichts weiter
Zitat:
@steph0211 schrieb am 16. September 2020 um 19:57:07 Uhr:
Denn ich habe vor über 20 Jahren meinen Führerschein gemacht, durfte dann als gleich die 18 to Fahren und mein Chef einer Zimmerei hat es gleich ausgenutzt, durfte dann einen 5 Tonner fahren mit Nachläufer.
Man musste mir erstmal zeigen wie ich mit dem guten Stück rückwärts fahre, denn abhängen und schieben ging nicht weil die Last auf dem Nachläufer und auf dem 5 Tonner war und dicke Balken abladen dann schieben ging natürlich auch nicht.
Jetzt wird ein wenigstens gezeigt wie man Rückwärts fahren muss mit dem BE und das ist gut so.
Ich kann jetzt rückwärts fahren mit Anhänger, weil ich mir alles selber beigebracht habe und es mir damals Peinlich war das ich es nicht konnte.Klar dürfen auch die Fahrer mit dem B größere Anhänger fahren aber die sind bestimmt nicht so voll geladen das man sie nicht abhängen und schieben kann 😉
So und nun Nerv jemanden andern denn ich werde auf deine weitere Antworten nicht mehr Reagieren, weil es mir einfach zu Dumm ist.
Warum so aggressiv unterwegs? Muss das sein?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. September 2020 um 14:16:13 Uhr:
Warum so aggressiv unterwegs? Muss das sein?
Manchmal leider JA denn er hat jetzt schon zum zweiten mal behauptet das mein Text nicht stimmt und wenn er nicht richtig lesen kann, kann ich deutlich werden 😉
Dennoch möchte ich darum bitten, die NUB einzuhalten, insbesondere den Teil mit Höflichkeit und Respekt, auch wenn man verschiedener Ansicht ist. 😉
Bis vor "kurzem" war es ohne BE (B96 gab es da meiner Erinnerung noch gar nicht in DE) doch noch konfuser...
Wenn meine grauen Zellen das jetzt richtig in Erinnerung haben, galt da für B doch auch noch, dass das zul.GG. des Hängers nicht schwerer sein durfte, als de PKW leer. Dann noch das Gespanngewicht... da blickt man ja (auf den ersten Blick) wirklich nicht mehr durch.
Da finde ich die Regelung jetzt deutlich angenehmer (also nur Gespanngewicht aus Summe der zul.GG.).
Aber auch das führt doch zu total abstrusen Situationen:
Ich selbst habe nur B, musste aber Sand und Steine transportieren. Also fix einen 1,5 t Hänger geschnappt, (diesen vermutlich maßlos überladen, was jedoch FE-technisch vollkommen irrelevant ist. War mir aber "egal", da der Hänger technisch mehr kann und nur abgelastet ist).
Abstrus wird es dann, wenn ich den Hänger an einen in dem Szenario vollkommen überforderten Passat hängen muss, weil meine FE es nicht hergibt, das Gespann an einen dafür durchaus technisch geeignetem Hilux zu betreiben.
Ja, das obige ist keine "rühmliche" Geschichte, aber darum geht es mir auch nicht. De facto ist das aber die Realität. Auf dem Papier ist alles ok, aber es bringt eben tollkühne Konstellationen hervor.
Auch wenn ich also davon profitiere, würde ich dafür plädieren: Mit B alles <750kg, Rest BE. Alles andere ist zumindest kaum rational "verständlich".
Eine Abstufung BE und BE "direkt" kann ich mir gut vorstellen. Ich mache jetzt bald den BE, einfach weil mir das langsam auf den Sack geht. Brauchen würde ich ihn mMn nicht. Lernen werde ich auch nicht sonderlich viel (ja man lernt nie aus und eine "Auffrischung" tut sicherlich jedem mal gut, aber ihr wisst denke ich mal was ich meine). Aber um 500+€ ärmer werde ich sein. Naja, ist halt aktuell so. Ändern kann ich es nicht.
Meine Meinung zu B96 ist: überflüssig. Aber gut, wenn es Leute gibt die damit was anfangen können... warum nicht.
Zum Glück hast Du einen abgelasteten Anhänger benutzt.
Somit warst Du wenigsten Technisch auf der sicheren Seite. Hoffe nur der Passat durfte das reale Gewicht auch ziehen.
Ja, technisch war es sicher. Nein, technisch durfte der Passat das nicht ziehen. War mir aber in dem Moment egal, da ich es für vertretbar eingeschätzt habe. Wie gesagt, es geht mir weniger um die Rühmlichkeit dieser Geschichte, denn das sind Ordnungswidrigkeiten wohl nie, sondern mehr um die Tatsache, dass solche Konstellationen erst durch kaum nachvollziehbare Regeln erzeugt werden.
Man muss wohl kaum diskutieren, ob ein Gespann Mit langem, schwerem Pick-Up und schwerem Anhänger, oder mit Mittelklasse PKW hier besser geeignet ist.
...es gibt da noch so ein abstruses Szenario zum Anhängerführerschein.
Man stelle sich eine kleine Baufirma vor, eine LKW-Fahrer der nur die Klasse C hat fährt dort so nen typischen Baufirmen-LKW -Dreiseitenkipper mit Kran hinterm Führerhaus- wahlweise nen 7,5-, 12- oder auch nen 18 Tonner.
Bauarbeiter und Papier, Büro... 2 Welten prallen aufeinander... also hat der Chef im Büro so ein junges Mädel als Tippse eingestellt, die sich um den Papierkram kümmert... Angebote tippen, Rechnungen schreiben, usw... außerdem hat se gerade den Führerschein gemacht... Klasse B, was sonst - mehr braucht se nicht um mit ihrem kleinen alten gerbaucht gekauften Corsa die täglichen Wege zu bestreiten.
Jetzt ruft die Baustelle an... sie brauchen ganz schnell den Baukompressor, steht im Lager, irgendwas um die 1.300 kg gebremst das Teil.
Der LKW-Fahrer mit seinem C-Führerschein, der das kleine Anhängerchen am LKW vermutlich nicht einmal bemerken würde... weil selbst der leere LKW mit seinem Leergewicht von -was weiß ich, je nach LKW- von 5 bis 10 Tonnen dem kleinen Kompressorchen mit Sicherheit sagen würde wo es lang geht muß abwinken und darf den Anhänger nur mit C ohne E nicht ankuppeln.
Aber das junge Mädel... Führerscheinanfängerin, mitm kleinen Corsa und vermutlich komplett ausgenutzter Anhängelast kann den Anhänger ziehen, da das Gespann unter 3,5 Tonnen bleibt.
C darf nur jemand machen, der schon B oder die alte Klasse 3 hat. Von daher ...
Ok, wenn er zwingend nur den LKW zur Verfügung hat, dann hat er ein Problem. Ist aber ein sehr exotisches Beispiel 😉