Anhängerführerscheinregel sinnvoll?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?

Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.

Klasse B96
Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 4250 Kg.

Klasse BE
Zugfahrzeug bis 3500 Kg und Anhänger bis 3500 Kg

Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.

Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?

Beste Antwort im Thema

Besser aus welchem Blickwinkel?

Aus Sicht der Fahrerlaubnisinhaber, war die alte Klasse 3 Regel sicher umfangreicher. Die Frage ist aber sicher auch berechtigt, ob jemand, ohne Fahrausbildung, die besagten Züge bis ca. 18 to. Gesamtgewicht, führen kann. Sicher gibt es Leute, die das locker können und genauso sicher gibt es auch Leute, die damit völlig überfordert sind.

Drüber nachdenken lohnt auch nicht, weil das nicht mehr wegzudiskutieren ist.

Gruß

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Diese Diskussion führt doch zu nichts.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. September 2020 um 21:44:09 Uhr:


Diese Diskussion führt doch zu nichts.

Da hast Du Recht.
Aber es gibt Teilnehmer, die dazu was schreiben und Ihre Meinung kundtun.
Und es ist noch keine Themenabweichung da.

Da hast du wiederum recht. 🙂

Mich nervt es und ich finde es unsinnig.

Mein Auto hat ein zul. Gesamtgewicht von 2010kg. Ich darf somit keinen Anhänger dranhängen, der ein zGG von 1500kg hat. Das ist aber ein relativ häufig anzutreffender Wert bei Mietanhängern. Selbst wenn ich ihn nur nutzen will, um ein paar Säcke Rindenmulch zu transportieren, mit denen das zGG bei weitem nicht erreicht wird, ich darf es nicht.

Ich glaube auch nicht, dass es einen Unterschied macht in der Handhabung und im Fahrverhalten, ob mein Anhänger 1,5 oder 2 Tonnen wiegt.

Ich würde einen Kurs bei der Fahrschule zur Pflicht machen, wenn jemand Anhänger ziehen will (unabhängig vom zGG oder tatsächlichen Gewicht). Einen Kurs, bei dem das richtige Ankuppeln, Abkuppeln, Fahren und Rangieren mit Anhänger geübt wird. Die Fahrschule bescheinigt die Teilnahme, Eintragung im Führerschein nicht erforderlich.

Dann hat man die theoretischen und praktischen Grundlagen und den Rest muß man eben selber durch Praxis erfahren.

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Zitat:

@steph0211 schrieb am 16. September 2020 um 19:57:07 Uhr:


Und ich sage eindeutig JA es macht Sinn.
Denn ich habe vor über 20 Jahren meinen Führerschein gemacht, durfte dann als gleich die 18 to Fahren und mein Chef einer Zimmerei hat es gleich ausgenutzt, durfte dann einen 5 Tonner fahren mit Nachläufer.

Hat aber nichts mit BE zu tun, eher mit dem Unterschied BE und C1E, eine Abstufung die in meinen Augen schon eher Sinn macht.

Was mich bei BE eher stört ist die Tatsache, das man gefährliche Gespanne, wie von R-Sch angesprochen fahren darf, aber sichere Gespanne, mit gebremsten Anhänger teilweise nicht.

Konsequent wäre es gewesen mit B nur Fahrzeuge bis 3,5t. ohne Anhänger jeglicher Art. für alles weitere BE

Zitat:

@R-Sch schrieb am 16. September 2020 um 06:38:52 Uhr:


Ein Klasse B Inhaber nimmt sich einen Sprinter 3,5 to, hängt einen 4m langen Tandemanhänger von Hansetrail mit einen zgG von 750 kg ran und lädt diesen bis zum Rand nach Volumen voll.

Das ist ja schon Verführung zur Überladung, für was in aller Welt benötigt man einen Tandem 750Kg Anhänger??

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. September 2020 um 07:05:09 Uhr:


Hat aber nichts mit BE zu tun, eher mit dem Unterschied BE und C1E, eine Abstufung die in meinen Augen schon eher Sinn macht.

Was mich bei BE eher stört ist die Tatsache, das man gefährliche Gespanne, wie von R-Sch angesprochen fahren darf, aber sichere Gespanne, mit gebremsten Anhänger teilweise nicht.

Konsequent wäre es gewesen mit B nur Fahrzeuge bis 3,5t. ohne Anhänger jeglicher Art. für alles weitere BE

Warum hat das nichts mit dem alten Führerschein Klasse 3 zu tun?????????
Soory aber dann hast du dir den Beitrag vom TE nicht richtig durchgelesen

Zitat:

@R-Sch schrieb am 15. September 2020 um 22:31:32 Uhr:


Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?

Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.

Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?

und mein Beispiel war vom alten Klasse 3 Führerschein !!!!!

Also, wieso hat das nichts damit zu tun??????????????

Gegen eine Vereinfachung der Regel spricht mAn. nichts.

Wenn man aber bedenkt, warum diese krummen Krücken zustande kamen, so dreht man sich dauernd im Kreis. Jeder meint halt einen berechtigten Kreis anzugehören, wo man dann wieder eine Ausnahme kreiert.

Ich finde, dass der 750 kg Rucksack, kein Problem darstellt. Für den Rest gäbe es unter meiner Herrschaft keine Ausnahme mehr, also BE und fertig.

Gruß

Einfach kann ja jeder, nur in Deutschland nicht. Muss alles so kompliziert werden damit der Steuerzahler nichts versteht.
Sonst könnte man ja auf die Idee kommen dass die in den Behörden einen an der Waffel habe.
Bei Extra3 wird das einem ja ständig vorgeführt, was da so abgeht.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. September 2020 um 10:23:15 Uhr:


Gegen eine Vereinfachung der Regel spricht mAn. nichts.

Wenn man aber bedenkt, warum diese krummen Krücken zustande kamen, so dreht man sich dauernd im Kreis. Jeder meint halt einen berechtigten Kreis anzugehören, wo man dann wieder eine Ausnahme kreiert.

Ich finde, dass der 750 kg Rucksack, kein Problem darstellt. Für den Rest gäbe es unter meiner Herrschaft keine Ausnahme mehr, also BE und fertig.

Gruß

Die Regelung gabs ja anfangs mit den neuen Führerscheinklassen auch mal so. Mit B war nur 750kg erlaubt.

Aber macht es beim Rangieren einen Unterschied, ob man 750kg oder 1500kg am Haken hat? Macht es beim An- und Abkuppeln einen Unterschied?

Ein 750kg-Anhänger ohne Bremse und möglicherweise überladen ist sicher gefährlicher als ein 1500kg-Anhänger mit Bremse.

Warum muss man denn hier ständig die "Überladung" ins Spiel bringen?

Einen 2000 Kg Anhänger kann man auch überladen. Das Rangieren mit dem Rucksack ist ja nun kein wirkliches Problem. Mir persönlich ist es eh völlig latte, weil FEK C1 E gültig bleibt.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. Sep. 2020 um 11:9:36 Uhr:


Warum muss man denn hier ständig die "Überladung" ins Spiel bringen?

Kapiere ich auch nicht, habe ich am Anfang schon gefragt.
Ich kann auch einen Auflieger als Vergleich nehmen: Einachsvolumen für Styropor gebaut - den kann man auch überladen bis die Reifen platt sind. Oder einen Dreiachsfrigo - lade den voll mit Konserven Doppelstock und du erhältst den höchsten Bußgeldbescheid seit Menschengedenken, sofern die Waage noch mitkommt.

Aber hier wird erstmal ein Foto von einem Volumenanhänger ins Forum gestellt und pauschal Überladung hinein interpretiert.

Ich bezog mich nicht auf diesen Hansetrail-Anhänger.

Ich meinte das ganz allgemein. Ich unterstelle auch niemandem Vorsatz, aber ein 750kg-Hänger ist schnell überladen, weil man im Vergleich zur Ladefläche nur wenig Gewicht aufladen darf.

Nehmen wir an, mit B darf man nur Anhänger bis 750kg fahren. Dann leiht sich jemand einen solchen Anhänger (oder kauft ihn meinetwegen) und nutzt ihn für die anfallenden Transportaufgaben. Dürfte er größere Hänger fahren, würde er einen entsprechenden Anhänger mieten oder kaufen. Und der ist dann eben bei gleicher Transportaugfgabe nicht überladen.

Und selbst wenn wir die Überladung mal rauslassen: Ich finde, ein voll beladener 750kg-Hänger ist gefährlicher als ein voll beladener 1500kg-Anhänger.

...das Chaos bei den "Anhängerführerscheinen" ist doch nur entstanden, weil man eine rationale und sinnvolle Änderung nicht konsequent umgesetzt hat.
Und inzwichen sind noch eine Reihe weiterer auf Klientelpolitik / Lobbyeinflüsse zurückzuführende Sonderlösungen hinzu gekommen... z.B. B96.

Wenn man schon der Meinung ist, dass man zum Fahren von Anhängern eine spezielle Ausbildung benötigt, dann wäre es eine saubere und konsequente Lösung gewesen, die Anhänger komplett aus den Führerscheinklassen B, C1, C und D heraus zu nehmen.

Kein solches für viele unverständliches Gehampel mit max. Gewichten, Zuggewichten, usw.... und wer einen Anhänger ankuppeln will der benötigt einen Anhängerführerschein und zwar vom kleinsten / leichtesten Anhänger bis hoch zu einem Anhänger, welcher mit seinem tatsächlichem Gewicht der maximalen Anhängelast des entsprechenden Zugfahrzeugs entspricht.

Wenn es z.B. um das Rangieren / Abbiegen mit Anhängergespann geht, dann reagiert ein Anhänger < 750kg genau so, wie ein -um im PKW-Bereich zu bleiben- 3,5 Tonnen-Anhänger.
Und auch einen voll beladenen 749kg-Anhänger rangiert man in den meisten Situationen nicht mehr per Hand... da sollte man schon wissen, wie man das Teil rückwärts z.B. in eine Einfahrt rangiert.

Nur mal so als Beispiel... der (ungebremste) Bootstrailer auf dem Photo hat ein zul.GG. von 450kg, ist 2,30m breit und über 6,30m lang (der umgelegte Mast hat ca. 8,0m, Dart 18)... dürfte also mit Klasse B gefahren werden.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. September 2020 um 11:09:36 Uhr:


Warum muss man denn hier ständig die "Überladung" ins Spiel bringen?

Einen 2000 Kg Anhänger kann man auch überladen. Das Rangieren mit dem Rucksack ist ja nun kein wirkliches Problem. Mir persönlich ist es eh völlig latte, weil FEK C1 E gültig bleibt.

Sei froh, dass Du nicht in Österreich lebst.

Ich habe hier - basierend auf dem umgeschriebenen "3er" aus Deutschland - Klasse D gemacht.

Aus dem vorher unbefristeten C1/E wurde dann auf einmal einer mit dem gleichen "Ablaufdatum" wie der neue D ... also bis 60 max 5 Jahre, danach nur noch 2 Jahre.

Demzufolge laufen alle meiner Klassen, die "höherwertig" als B/E sind, nächstes Jahr ab.

Jetzt komm ich nicht mehr mit. Was hat die Gültigkeit mit Überladung zu tun?

Edit: jetzt hab ichs gerafft.

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