Anhängerführerscheinregel sinnvoll?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?

Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.

Klasse B96
Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 4250 Kg.

Klasse BE
Zugfahrzeug bis 3500 Kg und Anhänger bis 3500 Kg

Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.

Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?

Beste Antwort im Thema

Besser aus welchem Blickwinkel?

Aus Sicht der Fahrerlaubnisinhaber, war die alte Klasse 3 Regel sicher umfangreicher. Die Frage ist aber sicher auch berechtigt, ob jemand, ohne Fahrausbildung, die besagten Züge bis ca. 18 to. Gesamtgewicht, führen kann. Sicher gibt es Leute, die das locker können und genauso sicher gibt es auch Leute, die damit völlig überfordert sind.

Drüber nachdenken lohnt auch nicht, weil das nicht mehr wegzudiskutieren ist.

Gruß

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...klar, ich bin davon ausgegangen, dass der LKW-Fahrer nur den LKW zur Verfügung hat... sein Job ist ja auch die Baustellen mit Material zu versorgen.

Der Witz ist halt, wenn man es von der sicherheitstechnischen Seite beurteilt... da wäre mir persönlich der Kompressor hinter einem LKW deutlich lieber als an einem Kleinwagen mit einer Gewichtsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger von 50:50 und dazu noch einem Fahranfänger mit gerade mal Klasse B hinterm Steuer... nur mal so als Denkanstoß - den LKW würde das Anhängerchen bestimmt in keiner Situation (z.B. Schleudern) in Bedrängnis bringen.

Wenn er einen Kran hinter der Hütte hat, kann er den Kompi ja aufladen.

Es geht ja im Prinzip nur um die Tatsache das gespanngewicht schwachsinnig ist weil schweres zugfahrzeug immer besser ist. Wenn sollte rein die angehängten Gewichte/Maße regeln

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. September 2020 um 19:52:09 Uhr:


...es gibt da noch so ein abstruses Szenario zum Anhängerführerschein.

Man stelle sich eine kleine Baufirma vor, eine LKW-Fahrer der nur die Klasse C hat fährt dort so nen typischen Baufirmen-LKW -Dreiseitenkipper mit Kran hinterm Führerhaus- wahlweise nen 7,5-, 12- oder auch nen 18 Tonner.

Bauarbeiter und Papier, Büro... 2 Welten prallen aufeinander... also hat der Chef im Büro so ein junges Mädel als Tippse eingestellt, die sich um den Papierkram kümmert... Angebote tippen, Rechnungen schreiben, usw... außerdem hat se gerade den Führerschein gemacht... Klasse B, was sonst - mehr braucht se nicht um mit ihrem kleinen alten gerbaucht gekauften Corsa die täglichen Wege zu bestreiten.

Jetzt ruft die Baustelle an... sie brauchen ganz schnell den Baukompressor, steht im Lager, irgendwas um die 1.300 kg gebremst das Teil.
Der LKW-Fahrer mit seinem C-Führerschein, der das kleine Anhängerchen am LKW vermutlich nicht einmal bemerken würde... weil selbst der leere LKW mit seinem Leergewicht von -was weiß ich, je nach LKW- von 5 bis 10 Tonnen dem kleinen Kompressorchen mit Sicherheit sagen würde wo es lang geht muß abwinken und darf den Anhänger nur mit C ohne E nicht ankuppeln.

Aber das junge Mädel... Führerscheinanfängerin, mitm kleinen Corsa und vermutlich komplett ausgenutzter Anhängelast kann den Anhänger ziehen, da das Gespann unter 3,5 Tonnen bleibt.

Der Corsa darf den Kompresser mit 1300 kg auch nicht ziehen. Da benötig sie mind. einen Astra Diesel oder etwas größeres. Hauptsache unter 3.5 to.

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Für den Corsa finde ich Anhängelasten bis 1200kg.
Mit den Kompressor wären wir also bei 10-15% Überladung. Oder Ungerechnet eine OWi im Gegenwert von 30-35€.
Sooo abwegig ist das Szenario dann wohl auch nicht.

Bei uns fährt wirklich so ein Gespann rum: Corsa b mit Anhänger (auch nicht wirklich modernerer/vertrauenserweckender) und IBC drauf. Der fährt damit seine Schafe tränken.... ich hoffe nur immer, der IBC ist nicht voll. Das kann nicht gut gehen, wenn man sich das Gespann so ansieht. Führerschein: reicht ein B. Wobei der Mann so alt ist, dass er nicht unwahrscheinlicheres auch noch Klasse 3 hat. Oder sogar noch den Reichsmotordroschken-Schein 😁

Eine " Fahrerlaubnis " bedeutet Fahren dürfen und nicht fahren können. Bin der Meinung, die Regelung in Bezug auf Anhängelasten und Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichtes, ist sinnvoll. Meine Frau und auch ich gehören zu der Generation alter Klasse 3 Fahrerlaubnis. Wir sind beide in der Lage mit Anhängern bis 2,5to (kein Wohnwagen), zu fahren und auch rückwärts zu schieben ( auch um die Ecke). Will alles gelernt sein und das haben wir in jungen Jahren ausgiebig getan. In der heutigen Zeit, wo viele elektronische Helferlein das führen von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr erleichtern, ist manch einer schon überfordert wenn es ums Rückwärtsfahren mit dem eigenen Pkw geht. mfg.

Zitat:

@steph0211 schrieb am 20. September 2020 um 14:04:30 Uhr:



Das war die Fragestellung und da wird auch die alte Klasse 3 erwähnt somit würde ich an deiner Stelle einfach mal weiter denken und hier nicht irgendwas infrage zu stellen was dir nicht gefällt.

Klar wird da Klasse 3 erwähnt, weil es eben damals die entsprechende Klasse zu B war, trotzdem ging es in erster Linie um B und BE, denn ich weiß sogar auf welcher Diskussion (in einem anderen Thread) dieser Thread aufbaut. 😛

Zitat:

@steph0211 schrieb am 20. September 2020 um 14:04:30 Uhr:


So und nun Nerv jemanden andern denn ich werde auf deine weitere Antworten nicht mehr Reagieren, weil es mir einfach zu Dumm ist.

Danke, dir ebenso ein schönes Wochenende

Zitat:

@guruhu schrieb am 22. September 2020 um 11:19:08 Uhr:


Wenn meine grauen Zellen das jetzt richtig in Erinnerung haben, galt da für B doch auch noch, dass das zul.GG. des Hängers nicht schwerer sein durfte, als de PKW leer. Dann noch das Gespanngewicht... da blickt man ja (auf den ersten Blick) wirklich nicht mehr durch.
Da finde ich die Regelung jetzt deutlich angenehmer (also nur Gespanngewicht aus Summe der zul.GG.).

Richtig

hat aber sowas.....

Zitat:

@guruhu schrieb am 22. September 2020 um 11:19:08 Uhr:


Aber auch das führt doch zu total abstrusen Situationen:
Ich selbst habe nur B, musste aber Sand und Steine transportieren. Also fix einen 1,5 t Hänger geschnappt, (diesen vermutlich maßlos überladen, was jedoch FE-technisch vollkommen irrelevant ist. War mir aber "egal", da der Hänger technisch mehr kann und nur abgelastet ist).
Abstrus wird es dann, wenn ich den Hänger an einen in dem Szenario vollkommen überforderten Passat hängen muss, weil meine FE es nicht hergibt, das Gespann an einen dafür durchaus technisch geeignetem Hilux zu betreiben.

.. so weit verhindert. Gut beim Passat hart an der Grenze, der Kompressor mit dem Corsa wäre aber nicht Möglich. Jede Regel hat ihre Grenze. Sonst könnte ich ja auch jedwede Überladung (ohne Anhänger) rechtfertigen, nach dem Motto "Ich musste den Passat ja überladen, da es mir Führerscheintechnisch nicht erlaubt ist den besser passenden 7,5 Tonner zu nutzen."

Zitat:

@guruhu schrieb am 23. September 2020 um 09:19:09 Uhr:


Für den Corsa finde ich Anhängelasten bis 1200kg.
Mit den Kompressor wären wir also bei 10-15% Überladung. Oder Ungerechnet eine OWi im Gegenwert von 30-35€.
Sooo abwegig ist das Szenario dann wohl auch nicht.

Bei uns fährt wirklich so ein Gespann rum: Corsa b mit Anhänger (auch nicht wirklich modernerer/vertrauenserweckender) und IBC drauf. Der fährt damit seine Schafe tränken.... ich hoffe nur immer, der IBC ist nicht voll. Das kann nicht gut gehen, wenn man sich das Gespann so ansieht. Führerschein: reicht ein B. Wobei der Mann so alt ist, dass er nicht unwahrscheinlicheres auch noch Klasse 3 hat. Oder sogar noch den Reichsmotordroschken-Schein 😁

Und dann wahrscheinlich noch ohne Bremse! Corsa max 450 Kg
1/3 IBC-Kanister + Anhänger = Überladung
Ihn fehlt einfach die Anhängerausbildung zu Gewichte und Ladungssicherheit.
Deshalb finde ich es Notwendig, das zur E-Ausbildung auch Theoriestunden dazugehören, und B ohne E keinen Anhänger fahren darf.

Zitat:

@guruhu schrieb am 22. September 2020 um 11:19:08 Uhr:


Wenn meine grauen Zellen das jetzt richtig in Erinnerung haben, galt da für B doch auch noch, dass das zul.GG. des Hängers nicht schwerer sein durfte, als de PKW leer.

Ja richtig. Das wurde aber zum Glück 2013 abgeschafft.
Zeitgleich wurde aber auch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers für BE auf 3500kg begrenzt. Wer vor 2013 den BE bestanden hat darf einen Anhänger mit unbegrenztem Gewicht fahren.

@Gorgeous188

Unbegrenzte Anhängelast hört sich zwar nett an aber es gab/gibt kein 3,5t Fahrzeug was mehr als 4,25t ziehen durfte!

Zitat:

@R-Sch schrieb am 25. September 2020 um 11:39:02 Uhr:


...
Ihn fehlt einfach die Anhängerausbildung zu Gewichte und Ladungssicherheit.
...

...glaubst du wirklich, dass eine Fahrschule / ein Fahrlehrer in der Lage ist den Leuten beim Thema LaSi was beizubringen... vergiß es, die haben in der Regel selbst keine Ahnung.

LaSi ist relativ einfach, wenn man ein paar grundsätzliche Gesetze der Physik und Trigonometrie (Winkelfunktionen... z.B. wenn es um Zurrwinkel geht) beherrscht.

Aber bei dem was man täglichen so auf privaten & gewerblichen Anhängern / Pritschenbussen und auch auf vielen LKWs zum Thema LaSi sieht... und dazu noch die Theorien / die Ahnungslosigkeit, die viele unserer Freunde & Helfer der Trachtlergruppe zum Besten geben... eine einzige Katastophe von vorne bis hinten.

PS:... und wieder einmal der Link zum Königsberger Ladungssicherungkreis... zwar ein Verein, aber quasi die "Bibel der Ladungssicherung".

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. September 2020 um 17:45:05 Uhr:


Unbegrenzte Anhängelast hört sich zwar nett an aber es gab/gibt kein 3,5t Fahrzeug was mehr als 4,25t ziehen durfte!

Ich rede auch nicht von der Anhängelast, sondern vom maximalen Gesamtgewicht des Anhängers das der Führerschein erlaubt.
Aber um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
Wer den BE vor 2013 bestanden hat darf dein Gespann mit 3,5t Zugfahrzeug plus 4,25t Anhänger fahren.
Wer den BE nach 2013 bestanden hat darf das nicht fahren, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3,5t begrenzt wurde.

Richtig nur die frischen Polizisten kennen teilweise diesen Unterschied nicht! Mir wurde, weil mein Führerschein von 2000 ist, (steht ja nur BE drauf ohne weitere Erklärung) schonmal die Weiterfahrt untersagt! (War teuer für den Staat)

Einfach der Führerscheinstelle 43,40 Euro bezahlen, schon bekommst du eine neue Scheckkarte mit der 79.06 😁 In sechs Jahren musst du ja sowieso umtauschen.

@Gorgeous188

Meinst du ich hab Geld zu verschenken? Der neue FS kommt wenn Pflicht ist und nicht früher, nicht mein Problem, wenn die Ordnungsgewalt nicht vernünftig ausgebildet wird!

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