Anhänger Zulassen mit ZB Teil II geht das?
Hallo,
Und zwar hat mein Bruder einen Anhänger Eigenbau von 1982 erworben. Diesen Anhänger wollte er eigentlich aufbauen und weiter verkaufen aber ich habe gesagt ich nehme ihn für mich da ich keinen habe und richte ihn wieder her. Ich habe ihm das gleiche gegeben was er dafür bezahlt hat. Gestern brachte er mir dann den Fahrzeugbrief der ziemlich neu aussah und ein TÜV Gutachten was noch bis Juni 2023 gültig ist. Nun wollte ich den Anhänger schon anmelden da dieser ja noch TÜV hat damit ich mein Nummernschild sicher habe. EVB Nummer wäre kein Problem und TÜV hat er ja noch. Aber wie sieht es aus mit dem anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ich habe ja nur ZB Teil 2.
Mein Bruder will sich nochmal kümmern bei dem Vorbesitzer aber was ist wenn dieser ihn nicht mehr hat? Kann ich den Anhänger dann trotzdem anmelden. Der Anhänger war bis vor kurzem noch zugelassen. An der ZB Teil 2 ist keine Ecke abgeschnitten(hatte ich mal gelesen das das gemacht wird wenn ein Anhänger still gelegt wird kann mich aber auch irren 😁) und es steht drauf der alte Fahrzeugbrief Nr so und so wurde zurück gegeben und entwertet glaube.
Danke
Fahrzeugzuweisung konnte ich nicht machen da dieser nicht aufgeführt war. Auf dem Brief steht Kaecks/Schönewalde als Name und Fahrzeugaufbau Code 0800 oder 800.
41 Antworten
Für alle, die zu faul sind zu googlen und stattdessen nur Blödsinn verbreiten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Bitte! Erst denken und lesen, dann reden.
Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Mai 2023 um 15:03:54 Uhr:
Bitte! Erst denken und lesen, dann reden.
Aus deinem Link: "Danach ist beispielsweise nicht Halter, wer ein Fahrzeug nur für wenige Stunden mietet." Also genau das Gegenteil von dem, was du zuvor behauptet hattest. Peinlich dann mit so einem Spruch um die Ecke zu kommen ...
Auszug aus deinem Link:
Zitat:
Danach ist beispielsweise nicht Halter, wer ein Fahrzeug nur für wenige Stunden mietet.
EDIT: @Rockville war schneller.😉
Zitat:
@dolofan schrieb am 6. Mai 2023 um 15:11:03 Uhr:
Auszug aus deinem Link:
Zitat:
@dolofan schrieb am 6. Mai 2023 um 15:11:03 Uhr:
Zitat:
Danach ist beispielsweise nicht Halter, wer ein Fahrzeug nur für wenige Stunden mietet.
EDIT: @Rockville war schneller.😉
Korrekt. Mittlerweile verwechsle ich schon Halter und Besitzer. Immerhin gut, dass die ersten anfangen, die Definitionen zu lesen. Sehr gut.
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Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Mai 2023 um 15:24:52 Uhr:
Immerhin gut, dass die ersten anfangen, die Definitionen zu lesen. Sehr gut.
Ich will jetzt nicht angeben, aber ich muss für diese Erkenntnis keine Wiki-Artikel lesen. Solche Definitionen wie die des Halters sind mein täglich Brot. Dass du jetzt noch mal nachzutreten versuchst, macht die Sache irgendwie nicht besser ...
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 15:11:00 Uhr:
Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Mai 2023 um 15:03:54 Uhr:
Bitte! Erst denken und lesen, dann reden.
Peinlich dann mit so einem Spruch um die Ecke zu kommen ...
Wem? Dir?
Have nur behauptet, fehlerfrei zu sein. Für viele ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer schwierig.
Und nochmal: es muss NICHT unbedingt der letzte eingetragene Halter an Eides statt den Verlust von Dokumenten erklären.
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 15:29:11 Uhr:
Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Mai 2023 um 15:24:52 Uhr:
Immerhin gut, dass die ersten anfangen, die Definitionen zu lesen. Sehr gut.Ich will jetzt nicht angeben, aber ich muss für diese Erkenntnis keine Wiki-Artikel lesen. Solche Definitionen wie die des Halters sind mein täglich Brot. Dass du jetzt noch mal nachzutreten versuchst, macht die Sache irgendwie nicht besser ...
Das ist gut. Dann weißt du ja, welche Halbwahrheiten hier verbreitet werden statt sich zu informieren.
Was meinst du mit nachtreten? Verstehe ich nicht.
Zitat:
@Tino34 schrieb am 6. Mai 2023 um 15:29:55 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 15:11:00 Uhr:
Peinlich dann mit so einem Spruch um die Ecke zu kommen ...Wem? Dir?
Gähn. Vergiss es einfach.
@Tino34
Du solltest den Ball mal etwas flacher halten.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Mai 2023 um 15:37:31 Uhr:
@Tino34
Du solltest den Ball mal etwas flacher halten.
Ist es also falsch, Leute auf allgemein gültige Definitionen zu verweisen und damit zu einer schnellen und eindeutigen Lösung beizutragen? Aha! Dann verstehe ich den Begriff 'Forum' nicht. Muss ich - nochmal - googlen.
Es kommt immer auf das wie an.
Moin Moin !
Zitat:
und wer ist der neue 'Besitzer'? Wahrscheinlich meinst Du 'Eigentümer'. Und der ist in diesem Fall auch der Halter.
Jetzt hast du die Grenzen zur Albernheit schon deutlich überschritten. Im übrigen dient dein Gefasel nur dazu , von deiner völlig falschen Antwort abzulenken.
Zitat:
Und was ist, wenn der Deiner Aussage nach Zuständige (voriger Eigentümer) verstorben ist? Also Erblasser hat Dokumente verloren. Wie kann er dann zuständig sein?
Zitat:
Also war mein Studium doch nicht ganz umsonst
Das wohl nicht, aber vergebens . Sonst wüsstest du , dass es üblicherweise Erbberechtigte von Verstorbenen gibt, mittels Erbschein können diese dann stellvertretend den Ersatz der Papiere bei der zuständigen Zul.stelle anfordern.
MfG Volker