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Anhänger - Lastgrenze
Mein Fahrzeugschein weißt für meinen B7
4005kg als Gesamtgewicht im Hängerbetrieb aus. (4205kg bis 8% Steigung)
Ein auf die Schnelle gefundener PKW-Transporter soll 800kg Leergewicht haben.
Gehe ich nun davon aus, mein PKW ist "leer", also rund 1600kg schwer, heisst das dann, ich
darf legal mit meinen Diesel noch einen B7 hinten transportieren ?
oder aber einen 2,4t gebremsten Anhänger ziehen ?
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17 Antworten
hallo,
ich habe es so gelernt, das der gültige Führerschein gilt für das Gesamtgewicht des KFZ + Anhänger :)
ich habe noch den "Alten" und kann so bis 7,5 Tonnen im Verkehr bewegen
vielleicht hilft dir Google da weiter
PS. Passat Diesel wiegt ca. 1.800 kg + deinen Anhänger gebremst 2.400 kg sind 4.200 kg, dies geht nicht mit einen Führerschein der nur 3.500 kg zulässt
also ich fahre mit B6 oder B7 auch andere B6 und B7. Das ist technisch schon mal kein Problem. Ganz wichtig nur die Stützlast voll ausreizen. Aber besser nicht über 100Kg kommen. Ich würde max 90 km/h fahren (hinterm LKW), sonst wird es gefährlich. Je nach Anhänger.
Vorne Frontantrieb, hinten drauf 4motion muss man sehr aufpassen und perfekt beladen haben. Das Mehrgewicht merkt man. Genau so wenn der Passat auf dem Anhänger hinten sehr schwer ist. zb ein Ecofuel mit den schweren Gastanks.
Soweit ich das immer verstanden habe, ist es nur erlaubt einen Anhänger mit 2t ZGG anzuhängen. Da bin ich mir bis heute nicht sicher. Die meisten Mietanhänger sind 2,7t ZGG.
Sonst passt es ja rechnerisch von den Werten. Angehalten wurde ich nie trotz vieler Fahrten quer durch das Land.
Meiner hat leer im Schein 335Kg und ist ein 2t Anhänger. Damit geht alles auf bis auf die 100Km/h Zulassung. Da fehlen mir 40Kg Leergewicht auf dem Passat. Aber ganz ehrlich, 100 kann man voll beladen mit einem Standard Anhänger eh nicht fahren mit dem Passat trotz neuem Fahrwerk etc. Da muss man einiges anpassen an Fahrzeug und Anhänger damit das stabiler fährt.
Es gibt auch viele Anhänger mit 600Kg Leergewicht. 800 finde ich viel. 500 ist schwer zu finden. Darunter gibt es nichts zu mieten.
Führerschein BE bzw mit 96 oder den alten rosa Führerschein braucht man natürlich.
Zitat:
@BLiZZ87 schrieb am 3. Juni 2023 um 20:30:37 Uhr:
also ich fahre mit B6 oder B7 auch andere B6 und B7. Das ist technisch schon mal kein Problem. Ganz wichtig nur die Stützlast voll ausreizen. Aber besser nicht über 100Kg kommen. Ich würde max 90 km/h fahren, sonst wird es gefährlich. Je nach Anhänger.
Vorne Frontantrieb, hinten drauf 4motion muss man sehr aufpassen und perfekt beladen haben. Das Mehrgewicht merkt man. Genau so wenn der Passat auf dem Anhänger hinten sehr schwer ist. zb ein Ecofuel.
Soweit ich das immer verstanden habe, ist es nur erlaubt einen Anhänger mit 2t ZGG anzuhängen. Da bin ich mir bis heute nicht sicher. Die meisten Mietanhänger sind 2,7t ZGG.
Sonst passt es ja rechnerisch von den Werten. Angehalten wurde ich nie trotz vieler Fahrten quer durch das Land.
Meiner hat leer im Schein 335Kg und ist ein 2t Anhänger. Damit geht alles auf bis auf die 100Km/h Zulassung. Da fehlen mir 40Kg Leergewicht auf dem Passat. Aber ganz ehrlich, 100 kann man voll beladen mit einem Standard Anhänger eh nicht fahren mit dem Passat trotz neuem Fahrwerk etc. Da muss man einiges anpassen an Fahrzeug und Anhänger damit das stabiler fährt.
Führerschein BE bzw mit 96 oder den alten rosa Führerschein braucht man natürlich.
Meine Frage beruht auf mein Erstaunen, weil ich es von "früher" her kannte, um einen
PKW-Transporter zu bewegen, braucht es ein "starkes" Zugfahrzeug.
Ich hätte meinen 140PS Diesel nicht als solches bezeichnen wollen, auch wenn
das angegebene Drehmoment nicht grad wenig ist.
Da ich bisher aber noch keinen Anhänger am Passat im Betrieb hatte, nur mit
einem T5.2 10X PS schwere mobile Hebenbühnen schon gezogen habe, wollte ich gerne
wissen, was mache ich mit den 4005kg im Fahrzeugschein.
Wenn man angehalten wird, hilft einem die Ahungslosigkeit am Ende recht wenig :D
Der Führer-Schein ist nicht das Problem
Grad noch geschaut, Punkt 13 steht bei mir 90 als Stützlast.
Mein 2013er CC TDI mit 140 PS kann nur 1800 kg ziehen.....
Zitat:
@uwe0303 schrieb am 3. Juni 2023 um 21:09:21 Uhr:
Mein 2013er CC TDI mit 140 PS kann nur 1800 kg ziehen.....
Danke für den Hinweis. Stimmt, unter O.1 steht bei mir auch 1800,
aber wie kommt man auf diesen Wert, wenn man 4005 kg als Gesamtgespanngewicht
eingetragen hat ? Punkt 22
Edit, jetzt komm ich glaube ich drauf, es steht in 22, zB 2000 bei bis 8% Steigung,
aber die Gesamtmasse darf nur 4005 sein, wenn das Zugfahrzeug mehr wiegt, nicht
weniger und hinten mehr. Also ist hinten das Gewicht immer limitiert. Man darf
nicht willkürlich addieren und subtrahieren .....
4005kg max das Gespann, wenn das Zugfahrzeug ausgelastet ist
2180kg max der PKW
macht max 1825 kg Anhängelast, Ende Aus (bis 8% Steigung 200kg mehr)
hallo,
ich bin der Meinung, es hängt von deinen Führerschein ab, was du bewegen darfst:
BE:
Zitat:
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
ich habe noch den C1E
Zitat:
Die Klasse C1E wiederum berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen, also einem Fahrzeug gemäß der Klasse C1 oder Klasse B in Kombination mit einem Anhänger (max. 750 kg) mit einem Gewicht von mindestens 3.500 kg und maximal insgesamt 12.000 kg.
PS. in meiner Dorf-Feuerwehr, dar ich so das Löschfahrzeug mit 7,5 Tonnen bewegen, neue Kameraden nur mit einen gültigen LKW-Führerschein (was immer ein Problem ist).
mfg
Zitat:
@tomworld schrieb am 3. Juni 2023 um 21:17:58 Uhr:
hallo,
ich bin der Meinung, es hängt von deinen Führerschein ab, was du bewegen darfst:
´´
Das war zu keinem Zeitpunkt die Frage !
Zitat:
@wedbster schrieb am 3. Juni 2023 um 21:18:46 Uhr:
Das war zu keinem Zeitpunkt die Frage !
ich habe es so gesehen, was ist deine Frage, was Du anhängen kannst steht in Deutschland in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
bei mir: "Ges - Masse d. Zugkombination : 4545 kg"
was Du bewegen darfst, steht auf deinen Führerschein!
Zitat:
@tomworld schrieb am 3. Juni 2023 um 21:31:44 Uhr:
Zitat:
@wedbster schrieb am 3. Juni 2023 um 21:18:46 Uhr:
Das war zu keinem Zeitpunkt die Frage !
ich habe es so gesehen, was ist deine Frage, was Du anhängen kannst steht in Deutschland in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
bei mir: "Ges - Masse d. Zugkombination : 4545 kg"
was Du bewegen darfst, steht auf deinen Führerschein!
Eben nicht, wenn das so einfach wäre, hätte ich nicht die Frage gestellt.
Was man anhängen darf, hat UWE0303 passend drauf hingewiesen.
Die stärkeren TDIs und V6 können eventuell mehr ziehen.
Hinten darfst du bei 8% Steigung 2t tatsächliche Masse dran haben Zulässigesgesamtgewicht vom Hänger ist uninteressant der kann z.b 3500kg haben.
Also Leergewicht 800kg + 1200kg Beladung. (Bis 5% Überladung wird toleriert, darfst weiterfahren nu Verwarnung)
Zitat:
@uwe0303 schrieb am 3. Juni 2023 um 22:08:23 Uhr:
Die stärkeren TDIs und V6 können eventuell mehr ziehen.
Ja, Diesel, mehr, wie Benziner, bei fast gleicher PS-Zahl -> https://carwiki.de/vw-passat-anhaengelast/
ja es gibt immer zwei Werte. bis 12% Steigung und bis 8% Steigung. meistens reichen die 8 auch.
B7 140-177PS TDI haben soweit ich weiß immer 2000 bei 8% außer 170/177PS 4motion hat 2200Kg bei 8%. Bei anderen Modellen (TSI, 1.6TDI) weiß ich es nicht. Der einzige andere mit 2200 könnte der 3.6er sein.
Mein B7 TDI 170PS Frontantrieb hat bei 8% 2000Kg und 4015Kg Zug.
Mein B6 TDI 140PS Frontantrieb hat bei 8% 2000Kg und 3990Kg Zug.
Der 1.4er B7 150PS hat bei 8% 1700Kg und 3685Kg Zug. zieht aber 2t auch ohne Probleme die Berge in der Eifel hoch. natürlich mit Vollgas im 3.
hallo,
ohne Stress jetzt :)
an deinen Passat kannst Du bis zu 4 Tonnen anhängen
ich rechne jetzt fiktiv dein Auto + einen Anhänger + ein weiteren z.B. Passat B7 Diesel
dein Auto: 1700 kg
der Anhänger 400 kg
der Passat B7 Diesel 1800 kg auf den Anhänger
1700 + 400 + 1800 = 3900
dies überschreitet die Führerschein Klasse B
Zitat:
Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg...
was ich nicht verstehe ist, das Unverständnis selbst zu "Anhänger - Lastgrenze" zu einen Eintrag im KFZ-Schein und dann noch, was darf ich bewegen ?