Anhänger durch Mitarbeiter einer Bau Firma Beschädigt

NAbend,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe 2 Anhänger hintereinander an der Straße geparkt, Am 25.07. begann man mit Arbeiten für die Glasfaserverlegung in meiner Straße, da Ich keine Info vorab hatte, wann die Arbeiten tatsächlich in der Straße begonnen werden, konnte Ich die Anhänger auch nicht woanders Abstellen.

Am 26.07. wollte Ich einen der Anhänger für Anbauarbeiten auf den Hof unseres Hauses holen, dabei musste Ich Feststellen, dass die Kugelkupplung des einen Anhängers in das Abschlussblech des Anderen Anhänger gedrückt wurde.

Die Anhänger wurden wahrscheinlich am 25.07. durch einen Mitarbeiter des Bauunternehmen weggeschoben und in einer ca 300m gelegenen Seitenstraße wo keine Bauarbeiten stattfinden abgestellt.

Laut den Mitarbeitern sei der Schaden vorher gewesen, das kann so nicht sein, das Ich beide Anhänger regelmäßig nutze und bei der Letzten Nutzung eben keine Schäden waren.

Natürlich habe Ich direkt der Firma eine Mail geschickt mit Beschreibung des Vorfalls und mit Bitte um Regulierung des Schadens.

Nun hat sich jmd. telefonisch gemeldet und mir mitgeteilt, dass man sich im laufe der Woche nochmals melden wolle Das war Letzten Dienstag.

Jetzt meine Frage, der Anhänger ist Teilkasko Versichert. Lohnt sich hier die Meldung an die Versicherung um auch ggf Druck auf den Verursache Auszuüben? Oder Lieber eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung um Druck aufzubauen?

41 Antworten

Du machst immer Fotos von den Anhängern, wenn Du sie abstellst?

Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 6. August 2025 um 18:56:52 Uhr:
Einen Beweis, dass die Bauarbeiter das waren benötigt man nicht weil der Kausalzusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den an der Stelle abgestellten Anhängern den Anscheinsbeweis indizieren. Die Tatsachen müssen nicht feststehen da ein ursächlicher Zusammenhang gegeben ist, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung nachvollziehbar ist.

Drollig.

Könnte in einer afrikanischen Bananenrepublik so sein. Bei uns zum Glück nicht....

@Gerry0309

Du wirfst hier ergoogelte Halbwahrheiten in den Raum, ich beschäftige mich beruflich mit so etwas. Das ist der Unterschied.

Die Schadennachweispflicht liegt alleine beim Geschädigten. Ist der Schädiger abgewi... genug und gibt es keine Beweise oder Zeugen, steht der Geschädigte im kurzen Hemd da.

Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. August 2025 um 19:32:17 Uhr:
@Gerry0309
Du wirfst hier ergoogelte Halbwahrheiten in den Raum, ich beschäftige mich beruflich mit so etwas. Das ist der Unterschied.
Die Schadennachweispflicht liegt alleine beim Geschädigten. Ist der Schädiger abgewi... genug und gibt es keine Beweise oder Zeugen, steht der Geschädigte im kurzen Hemd da.

das war eigentlich schon immer so......

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Zitat:
@nogel schrieb am 6. August 2025 um 19:24:13 Uhr:
Drollig.
Könnte in einer afrikanischen Bananenrepublik so sein. Bei uns zum Glück nicht....

Vielleicht solltest du mal die Rechtsprechung verfolgen.... Der Beweis des ersten Anscheins wird in der Rechtsprechung häufig, insbesondere bei Verkehrsunfällen, zur Rechtsfindung herangezogen.

Für den Beweis des ersten Anscheins gibt es in Deutschland keine Legaldefinition. Deshalb leben wir aber nicht in einer afrikanischen Bananenrepublik, auch wenn das drollig klingen mag. Der von der Rechtsprechung entwickelte Anscheinsbeweis erlaubt, gestützt auf Erfahrungen, Schlüsse auf Tatsachen zu ziehen. Weil es kein tatsächlicher Beweis, sondern nur ein Hilfskonstrukt ist, wird er auch hauptsächlich in Zivilprozessen, nicht jedoch in Strafprozessen verwendet.

Es hat auch durchaus seine Gründe, dass Fahrer von Abschleppwagen die Fahrzeuge die entfernt werden sollen immer genau in Augenschein nehmen und Fotos von Beschädigungen, die vorher schon vorhanden waren, zum Beweis anfertigen.

Zitat:
@KarlMH schrieb am 6. August 2025 um 19:59:30 Uhr:
Der von der Rechtsprechung entwickelte Anscheinsbeweis erlaubt, gestützt auf Erfahrungen, Schlüsse auf Tatsachen zu ziehen.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 6. August 2025 um 19:35:00 Uhr:
Vielleicht solltest du mal die Rechtsprechung verfolgen.... Der Beweis des ersten Anscheins wird in der Rechtsprechung häufig, insbesondere bei Verkehrsunfällen, zur Rechtsfindung herangezogen.

Ein alter Hut. Aber hier eben NULL zutreffend.

Der typische Fall für einen Anscheinsbeweis ist "beim Auffahrunfall hat der hintere die Schuld". Ohne weitere Umstände wird das zunächst mal angenommen, und es ist dann Sache des Hintermanns, schlagkräftige Argumente vorzutragen, die das Gegenteil stützen.

Aber hier gehts doch um Schadenersatz. Da hat der Geschädigte (!) eindeutig nachzuweisen, wer ihn und in welcher Weise geschädigt hat. Er erhält ganz sicher keinen Schadenersatz, weil die äußeren Umstände einen Hergang denkbar machen.

Die Tatsachen müssen nicht feststehen da ein ursächlicher Zusammenhang gegeben ist, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung nachvollziehbar ist.

---> Das ist einfach nur Geblubber.

Es steht übrigens fest, dass ein konkreter Anhänger des TE einem anderen Anhänger des TE aufgefahren ist. Deshalb wäre hier am ehesten etwas von einer Eigenschadendeckung zu erwarten. Den "Täter" hingegen kennt der TE nicht. Und da es wohl auch nur bei Gelegenheit der Verrichtung zum Schaden kam, ist der Unternehmer als Arbeitgeber bzw. sein rechtlicher Mantel, nicht wirklich der richtige Gläubiger. Wenn der TE das Sinnvolle macht und das Sinnlose lässt, käme die für ihn passende Lösung raus. Und die kann auch in einer Tasse Baldriantee zu finden sein.

Zitat:
@nogel schrieb am 6. August 2025 um 20:23:56 Uhr:
Ein alter Hut. Aber hier eben NULL zutreffend.
Der typische Fall für einen Anscheinsbeweis ist "beim Auffahrunfall hat der hintere die Schuld". Ohne weitere Umstände wird das zunächst mal angenommen, und es ist dann Sache des Hintermanns, schlagkräftige Argumente vorzutragen, die das Gegenteil stützen.
Aber hier gehts doch um Schadenersatz. Da hat der Geschädigte (!) eindeutig nachzuweisen, wer ihn und in welcher Weise geschädigt hat. Er erhält ganz sicher keinen Schadenersatz, weil die äußeren Umstände einen Hergang denkbar machen.

Das es hier um Schadenersatz geht ist das Einzige das du hier richtig erkannt hast. Da stellt sich natürlich die Frage worum es denn bei einem Auffahrunfall geht? Der Auffahrunfall ist übrigens eine sehr einfache Variante des Anscheinsbeweises. Getreu dem alten Sprichwort: Wenn's hinten kracht wird vorn gelacht.....

Zitat:
@stephen1984 schrieb am 6. August 2025 um 03:29:01 Uhr:
NEIN ICH HABE KEIN HAUS UND KEINEN HOF selbst.

Und dann regelmäßig zwei Anhänger geparkt, so macht man sich Freunde in der Nachbarschaft 👍

Zitat:
@KarlMH schrieb am 6. August 2025 um 20:41:02 Uhr:
Das es hier um Schadenersatz geht ist das Einzige das du hier richtig erkannt hast. Da stellt sich natürlich die Frage worum es denn bei einem Auffahrunfall geht?

Ist das so schwer, den Unterschied zu erkennen?

Beim Auffahrunfall kleben zwei beschädigte Fahrzeuge aneinander und die jeweiligen Fahrer sitzen drin. Da gibts doch nichts zu diskutieren, wer beteiligt war, sondern nur, wer mit welcher Quote haftet.

Hier aber fordert jemand Schadenersatz von jemandem ohne irgendwie nur belegen zu können, daß derjenige die Tat überhaupt begangen hat.

Da reicht doch nicht, daß ein "Zusammenhang nach allgemeiner Lebenserfahrung bestehen könnte"

Der Auffahrunfall ist übrigens eine sehr einfache Variante des Anscheinsbeweises.

Schön, daß du mich zitierst.

Karl will damit nichts anderes sagen, als dass der Auffahrunfall so trivial ist dass es eigentlich ein Witz ist diese Variante hier zu erwähnen.

Ich finds ja irgendwie nett, dass die Bauarbeiter die Hänger umgeparkt haben.

Wie hoch soll der Schaden denn eigentlich sein bzw. Stört die Beule denn? Ich würde an meinem Hänger nichtmal merken wenn da ne Beule drin wäre

Ob Gerry inzwischen gemerkt hat, dass er auch ein Opfer eines Auffahrunfalls ist? Seine Gedanken sind offenbar aufgefahren und haben sich bis zur Unkenntlichkeit verformt. Übrig geblieben ist nicht viel, was Sinn macht.

Ich frage mich auch, wie es gelingen konnte, die Anhänger einfach zu verschieben. Da hat jemand wohl leichtsinnigerweise versäumt, entsprechende Vorrichtungen anzubringen, die das verhindern. Also kann jeder die Anhänger verschoben haben. Das könnte auch ein genervter Nachbar gewesen sein, weil er sich ärgert, dass die Anhänger ständig Parkplätze blockieren.

Witzig: jetzt hat sich der TE auch noch von MT abgemeldet, ganz offenbar (Anscheinsbeweis?) 😊 weil wieder mal nicht die Antworten kamen, die er gerne gelesen hätte.

Dabei war er viele Jahre lang hier angemeldet und hätte wissen können, daß man hier auch mal mit Kritik und anderen Meinungen leben muss.

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