Anhänger ankuppeln. Elektrischer Anschluss und zulässige Nutzlast
Moin Zusammen,
ich weiß das diese Frage vielleicht ziemlich doof ist, trotzdem stelle ich sie:
Mein Bora ist das einzige Auto im Bekanntenkreis mit Anhängerkupplung. Also wurde ich auserkoren einen für morgen gemieteten Anhänger (vom Anhängerverleih) zu fahren. Habe die Anhängerkupplung an sich auch dran bekommen, alles einwandfrei. Der Hänger muss ja noch an die Elektrik angeschlossen werden. Geht das einfach so oder brauche ich da noch einen Adapter? Die Buchse konnte ich runter drehen und sieht aus wie neu, alles sauber.
Beste Grüße,
Firen
31 Antworten
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 2. März 2017 um 18:01:32 Uhr:
Diesen Punkt verstehe ich nicht so ganz, das würde ja bedeuten, dass man jeden Anhänger fahren darf, solange das tatsächliche Gewicht, die zulässige max. Anhängelast nicht überschreitet? Warum gerade einen 1,8t max GG?
Wenn es vom Führerschein her keine Einschränkung bezüglich Gespanngewicht gibt, kannst Du jeden Hänger fahren, solange die zulässige Anhängelast/Stützlast nicht überschritten wird. Die 1,8t kamen daher, dass der Bora so um die 1,7t mit Fahrer wiegen dürfte und damit das Gespanngewicht auf 3,5t.
Zitat:
Also ein Anhänger 1,8t (max.GG) plus Bora ca.2,0t (max.GG)=3,8t, also geht doch eigentlich nicht, außer mit diesem Code 96, oder eben mit BE.
Bora und 2t? Was soll der geladen haben, Zementsäcke? Unser Golf 4 wiegt knapp 1450kg und hat schwere Zusatzausstattung. Bei den Besitzern der Klasse B ist es halt wichtig auf die zul.GG des Hängers zu achten, bei BE eher auf die max. Anhängelast.
2 Tonnen Bora meinte ich zulässiges Gesamtgewicht, nicht tatsächliches Gewicht.
Also du meinst zur Berechnung für die Klasse B welchen Anhänger man max fahren darf, gilt das tätsächliche Gewicht des Fahrzeugs+zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers??
Daran will ich nicht so recht glauben.
Ich hatte das anderst interpretiert, nämlich immer zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs + zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers. Diese Kombination darf nicht mehr als 3500kg betragen.
Folgendes habe ich von der Seite tuev-süd.de für die Klasse B kopiert.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Richtig Gehrtz,
Dies gilt so seit 2013.
Vereinfacht gesagt, kann man nun alle Anhänger mit Klasse B fahren.
Auto + Anhänger dürfen mit der zugelassenen Gesamtmasse nicht die 3500kg überschreiten.
Also hat das Auto eine zulässige Gesamtmasse von 1790kg (bsp. meines Golfs in Punkt F.1 Fahrzeugschein), darf der Anhänger noch eine zulässige Gesamtmasse von 1710kg haben.
Danke, das-Markus.
Sag ich doch, so hatte ich das immer im Kopf und jetzt war ich wieder durcheinander.
Aber: 1710kg zulässige Gesamtmasse für den Anhänger, ist wieder etwas viel für dein Golf was die zulässige max. Anhängelast betrifft😉
Also, wenn dieser Anhänger im Beispiel (zul.gesamtmasse von genau 1710kg) jetzt nur mit dem tatsächlichen Gewicht, kleiner oder gleich zulässige Anhängelast des Golf (gebremst ca 1500kg?) beladen wird.
Dann ist es wiederum, OK?🙂
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Genau. ich sprach nur vom Führerschein Klasse B.
Technische Einschränkungen kann es selbstverständlich noch geben.
Das geht schon mit der Stützlast los.
Die darf auch auf keinen Fall überschritten werden.
Dann die Anhängelast die darf auch nicht überschritten werden.
Dazu die Gesamtmasse von 3.5t
Bei Einachsern muss man mehr auf die Stützlast aufpassen beim laden sind aber Leichter und man hat ggf mehr Nutzlastspielraum.
2 Achser gleichen die Beladung besser aus sind aber schwerer und haben ggf auch schon die zulässige Gesamtmasse überschritten dann. Viele sind als 2000kg ausgelegt.
So kommt der Zug dann fast immer auf über 3,5t ..
In diesem Fall auf 3,725
Das ist dann eine Straftat und Fahren ohne Führerschein.
So doof waren die bei den Führerscheinklassen nicht deshalb die B 96 😉
Hier noch ein Hinweis für ALLE Anhängerfahrten mit egal welchem Fahrzeug und egal welchem Anhänger ohne Druckluftbetriebene Anhängerbremse
die tatsächliche Anhängelast darf das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeuges generell nicht überschreiten...
Sprich erst den PKW beladen dann den Anhänger. Notfalls den PKW auflasten durch Gewichte wenn das Material auf dem Anhänger nicht geteilt werden kann.
Wo steht das mit der tatsächlichen Anhängelast darf nicht höher sein als das tatsächliche Fahrzeuggewicht?
Das war doch die alte Regelung vor 2013.
Woher soll ich wissen wie hoch die Stützlast ist, kann ich doch einfach alles hinten auf den Hänger werfen, dann hebt es das Auto sogar an😉
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 7. März 2017 um 14:48:18 Uhr:
Wo steht das mit der tatsächlichen Anhängelast darf nicht höher sein als das tatsächliche Fahrzeuggewicht?
Im Bußgeldkatalog ( ausführlich) und der StvZo.
Führerschein ist Führerschein.. Strassverkehr und Technik ist STvZo 2 paar Turschuhe
Zitat:
Woher soll ich wissen wie hoch die Stützlast ist, kann ich doch einfach alles hinten auf den Hänger werfen, dann hebt es das Auto sogar an😉
Die max Stützlast muss am Fahrzeug und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Auch beim Anhänger und zudem hat der Fahrzeugführer vor abfahrt zu kontrollieren ob diese TATSÄCHLICH eingehalten wird.
Wie du das prüfst ist dein Problem. Bei einer Kontroller Prüfen die Beamten mit der Waage 😉 gängiges Gerät zum ermitteln eines Gewichtes also.
Wie Gesagt laut Führerschein darf man die Kombi so fahren.. ob es Technisch auch funktioniert regelt dann eine weitere Verordnung.
Damit scheidet z.B ein Polo oder Trabant mit Pferde oder falschem Wohnanhänger aus 😉 auch wenn man Theoretisch mit dem Führerschein noch in der Norm liegen "würde"
ergo-}
Der TE muss nach der Klärung der Führerscheinregelung auch noch hier anhand der Fahrzeugpapiere klären ob der Anhänger für sein Zugfahrzeug geeignet ist .. vor Abfahrt gilt dann zu klären ob die Beladung auch Tatsächlich korrekt durchgeführt wurde.
Danach gibt es dann noch den Punkt -> LADUNGSSICHERUNG.. 😉 ein weiteres Thema um man das man sich VOR antritt der Fahrt gedanken machen sollte.
Zu guter letzt dann noch die Abfahrtskontrolle für alle Lichter und Bremslicht und so .. naja das übliche halt.
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 7. März 2017 um 14:48:18 Uhr:
Woher soll ich wissen wie hoch die Stützlast ist, kann ich doch einfach alles hinten auf den Hänger werfen, dann hebt es das Auto sogar an😉
Es gibt tatsächlich spezielle Stützlastwaagen 😉 Jede andere Waage mit ausreichendem Messbereich und einer Möglichkeit, am Kupplungspunkt (wichtig, nicht irgendwo an der Deichsel...) zu messen, geht aber auch 😉
Die Stützlast sollte tatsächlich ungefähr ausgenutzt werden. Das bringt mehr Normalkraft auf die Hinterräder, was zu mehr übertragbaren Längs- und Seitenkräften und damit zu stabilerem Fahrverhalten führt. Vor allem negative Stützlast (also dein beschriebenes "hebt es das Auto sogar an"😉 ist sehr ungut, weil die Hinterachse, die zusätzlich zum Auto noch den Anhänger führen muss, weniger Kräfte übertragen kann, als sonst!
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 7. März 2017 um 15:25:28 Uhr:
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 7. März 2017 um 14:48:18 Uhr:
Wo steht das mit der tatsächlichen Anhängelast darf nicht höher sein als das tatsächliche Fahrzeuggewicht?Im Bußgeldkatalog ( ausführlich) und der StvZo.
Das ist mir neu und sehr interessant. Kannst du mir sagen, wo in der StvZO? Bei kurzem überblättern habe ich nur den § 42 gefunden, der das sagt, was ich bisher kannte: Die tatsächliche Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (mit hier nicht relevaten Ausnahmen) nicht übersteigen.
Hab grad gesehen das es aktulisiert wurde und nur noch für C1 bzw C1E Fahrzeuge gilt.
aaaber da haben wir trotzdem das Thema ungebremste Anhänger -> Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Thema Stützlast , Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle bleiben weiterhin bestehen
Ich hoffe einfach ich komme nie in eine Kontolle, mir steht nämlich nur ein 750kg gebremmst/ungebremmst zur Verfügung🙂
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 8. März 2017 um 09:38:38 Uhr:
Ich hoffe einfach ich komme nie in eine Kontolle,
Schlimmstenfalls bist einfach deine Pappe los .. mehr kann ja nicht passieren ausser du fliegst ab wegen der nicht beachteten Stützlast und ermordest unschuldige.. dann Todesstrafe und Kopf ab natürlich.
Wie wärs mit etwas mehr Verantwortungsbewusstsein ?
Zitat:
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Wie wärs mit etwas mehr Verantwortungsbewusstsein ?
Genau deshalb wollte ich ja wissen, welche größeren Anhänger man fahren darf, damit solche Dinge in Zukunft vermieden werden können. Und fahren ohne Führerschein ist eben noch viel schlimmer.
Und wie man hier sehen kann, wusste nicht jeder zu 100% bescheid.
Danke nochmal an alle, die hier zur Aufklärung der Sache beigetragen haben.
War zuletzt nicht alles so Ernst gemeint, wie man einen Anhänger belädt und wie eine Stützlast ermittelt werden kann, war mir schon bewusst. Trotzdem manchmal schwierig, im eifer des Gefechts, sich an alle Vorschriften zu halten. Wenn man unschuldige gefährdet, hört der Spaß natürlch auf, dass sehe ich genau so.
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 7. März 2017 um 09:03:27 Uhr:
Also du meinst zur Berechnung für die Klasse B welchen Anhänger man max fahren darf, gilt das tätsächliche Gewicht des Fahrzeugs+zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers??
Ich schrieb: Wenn es vom Führerschein her keine Einschränkung bezüglich Gespanngewicht gibt, kannst Du jeden Hänger fahren, solange die zulässige Anhängelast/Stützlast nicht überschritten wird.
Bei Klasse B gibt es Einschränkungen bezüglich des Gespanngewichts, nämlich 3,5t max. Gespanngewicht. Also genau lesen ;-)
immer noch
zulässiges Gesamtgewicht PKW + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = insgesamt 3,5t
Tatsächliche Anhängelast darft die vom Fahrzeughersteller angegebenen Daten nichten überschreiten sowie auch nicht das 1,5 fache des Fahrzeuggesamtgewichtes und die Stützlast (meist 50kg in Ausnahmen auch 75kg ) musst auch stimmen
( Stützlastwaage )
So isses ne Kurzzusammenfassung
Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle kommen dann auch dazu