Anhänger ankuppeln. Elektrischer Anschluss und zulässige Nutzlast
Moin Zusammen,
ich weiß das diese Frage vielleicht ziemlich doof ist, trotzdem stelle ich sie:
Mein Bora ist das einzige Auto im Bekanntenkreis mit Anhängerkupplung. Also wurde ich auserkoren einen für morgen gemieteten Anhänger (vom Anhängerverleih) zu fahren. Habe die Anhängerkupplung an sich auch dran bekommen, alles einwandfrei. Der Hänger muss ja noch an die Elektrik angeschlossen werden. Geht das einfach so oder brauche ich da noch einen Adapter? Die Buchse konnte ich runter drehen und sieht aus wie neu, alles sauber.
Beste Grüße,
Firen
31 Antworten
Mit der "alten" Klasse 3 kann man eine Zugkombination aus Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger >3.500kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Wichtig ist dann halt nur, dass das tatsächliche Gewicht des (beladenen) Anhängers die zulässige max. Anhänge- und Stützlast nicht überschreitet.
Ich wurde schon mit dem Golf und einem 2-achsigen Anhänger mit 2,6t zul. Gesamtgewicht kontrolliert. Das Gespann wurde sogar verwogen, weil die Polizisten nicht glauben wollten, dass der Golf das ziehen darf. Hatte nur etwas Erde für den Garten geladen. Waren am Ende 1,4to Anhängelast.
@MVP-Cruiser - nach Deiner Darstellung wäre das Fahren ohne gültigen Führerschein gewesen. Hat die Polizei nicht so gesehen.
Ohne das Datum der Fahrprüfung und die erworbenen Klassen zu kennen, ist eine allgemein gültige Aussage also nicht möglich.
Da es die Klasse 3 nicht mehr gibt gelten auch hier bestimmte STICHTAGE
BRD
z.B vor dem 1.12.1954
zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988
nach dem 1.01.1989
Entsprechen alle BE ggf CE <- also die Klasse E ggf bit 12t Inklusive
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980
https://www.bussgeldkatalog.org/.../
Dafür gelten die für diesen Zeitraum festgelegten Bestimmungen 😉
Für Inhaber des Euroführerscheins gelten die aktuellen Bestimmungen und ihre Schlüsselzahlen z.b B96
Im Falle eines aktuellen Führerscheins mit Klasse B wäre dies "Fahren ohne Führerschein" 😉 Straftat.. feierabend..
Für Inhaber des Papierdokuments wie oben angegeben die Regelungen ihres Stichtages.. aber die dürften ja jetzt bald alle aussterben. Daher "Ausnahmen bestätigen die Regel"