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Anhängelast

VW T4 T4

Wieviel KG kann der T 4 Bus, 2,4 ltr Diesel mit einem gebremsten Ahänger ziehen?

Gibt es die Möglichkeit die Anhängelast zu erhöhen? Bleibt der Bus dann nach der Erhöhung ein PKW oder wird er zum LKW umgeschlüsselt? (Für LKW mit Anhänger besteht ja Fahrverbot an Sonntagen)

20 Antworten

Das steht doch in deinem Fahrzeugschein... m
mit einer Auflastung könnte man sie evtl. erhöhen
Frag dazu doch mal beim TÜV oder direkt beim Freunlichen.

Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt (in D)für LKW ab 7,5 t. Da kommst mit nem T4 nicht mal mit Auflastung ran...

Ich weiß nun nicht, wie es bei dir ist, mein T4 mit 2,5l und 102 PS darf 2 t ziehen. ABER: Das zulässige Gesamtgewicht des Gesamtzuges (T4 + Anhänger) darf max. 4,5 t betragen (steht in den Papieren). Da meiner aufgelastet ist, darf das zulGGw. des Anhängers max. knapp 1,7 t betragen, ansonsten müsste ich einen Fahrtenschreiber haben (so wurde es mir jedenfalls gesagt). Ich darf also keinen Anhänger mit einem zulGGw. von 2 t ziehen, selbst wenn er leer ist. Eine Erhöhung der Anhängelast bringt also praktisch nicht sonderlich viel.

@ 93erVariant:
Das Sonntagsfahrverbot für LKW's gilt m.W. nicht erst ab 7,5 t, sondern bereits ab 3,5 t und für alle LKW mit Anhänger (also auch der VW Caddy mit Anhänger). So wurde mir das jedenfalls vor einigen Jahren bei der Bundeswehr-Fahrschule gesagt.

LKW mit Anhänger dürfen Sonntags nicht fahren. Egal was für ein Zugfahrzeug verwendet wird. Steht im Fahrzeugschein LKW, dann darf Sonntags nicht mit Anhängern auf Autobahnen gefahren werden.
Ab wann ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist weiß ich auch nicht. Vielleicht hat sich schon mal jemand damit befasst und kann weiterhelfen?

Zitat:

Original geschrieben von coolw


sorry, aber du hast absolut keine ahnung!

Könntest du deinen Vorwurf etwas konkretisieren? Ich nehme an, dass du mich meinst, dann möchte ich auch gerne wissen, was du denn dazu zu sagen hättest.

Was ist deiner Meinung nach falsch?
Betrifft es meine Aussage bzgl. der 4,5 t zulGGw. des Zuges? Das steht so in meinen Kfz-Papieren (ist einfach so!)

Betrifft es die Aussage bzgl. des Fahrverbotes? Die von mir verwendete Abkürzung "m.W." steht für "meines Wissens" und wird in der deutschen Sprache dann verwendet, wenn man sich nicht hundertprozentig sicher ist und sich auch gerne eines anderen belehren lassen möchte. Ich habe aber dazugeschrieben, von wem ich es gehört habe (Bundeswehr-Fahrschule). Diese Quelle erscheint mir relativ gut.

Betrifft es die Aussage bzgl. des Fahrtenschreibers? Auch hier habe ich geschrieben, dass ich es so gehört habe. Daraus lässt sich schließen, dass ich natürlich auch gerne eines anderen belehren lasse.

Wenn du hier den ganz großen Durchblick hast und ich offensichtlich gar keine Ahnung, dann lass uns doch alle an deinem Wissen teilhaben. Schreibe was deiner Meinung nach richtig ist, dann ist das ein konstruktiver Beitrag und wir haben alle etwas davon.

Ich freue mich auf deinen Beitrag...

einen schönen guten tag. natürlich äußere ich mich gern dazu. zunächst, wenn sie die reihenfolge der niederschriften beachtet hätten, dann könnte man eigentlich sehr gut erkennen, dass sich meine andeutung auf die aussage von DOCC richtete.
ihre darlegung des sachverhaltes ist im übrigen mit der meinigen konvergierend, weshalb ich mich auch zu dieser, zugegebener maßen leicht saloppen aussage, hinreißen ließ. ich hoffe die angelegenheit hiermit geklärt zu haben. wünsche noch einen schönen abend.

An coolw!

Kannst auf jeder Polizeistelle nachfragen. Generelles Fahrverbot an Sonntagen für LKW mit Anhänger auf Autobahnen. Maßgeblich ist die Eintragung im Fahrzeugschein, Gewichtsunabhängig.

Jede ADAC Geschäftsstelle wird dich aufklären.

also begründest du die richtigkeit deiner aussage damit, auf einer polizeidienststelle nachgefragt zu haben? und du meinst die herren in grün-weiß wissen darüber bescheid? BESTIMMT NICHT! wenn du da nachfragst und der begriff "L K W" fällt, dann wird von nem 35 tonner ausgegangen!!! ich möchte bestimmt nicht behaupten, dass die herrn gesetzeshüter dumm sind, aber für die ist ein LKW ein LKW und kein vw-bus. auch wenn er "rechtlich" einer ist!

Hallo,

1. Sonntag Fahrverbot mit LKW über 7,5t (nur LKW ohne Anhänger)
2. Sonntag Fahrverbot generel LKW mit Hänger auch unter 7,5t auch wenn das Zugfahrzeug ein Post-LKW-Golf mit Hänger ist.
3. Fahrtenschreiber wird bis 7,5t nur von Gewerblichen benötigt oder Fahrtennachweisheft bei Gewerblich über 3,5t
4. T4 Ges.zuggewicht 4,5t d.h. Tatsächliches Fahrzeuggewicht + Anhänger= max. 4,5t. Wenn der aufgelastete T4 nur 2500kg wiegt darf noch 2 t angehängt werden. Anhängelast darf aber auch 2000kg im orig. Zustand nicht überschritten werden.

Ich hoffe geholfen zu haben... wenn nicht richtig bitte korrigieren....

An coolw

Du bist ja ein ganz schlauer Fuchs. Weiß mehr als die Behörden. Wie wäre es mit einer Nachschulung bei der Fahrschule deines Vertrauens?

Hier ein Link von vielen:

http://www.sicher-ankommen.de/text/sonntag.htm

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1109500.html

Auszug:

Samstags-Fahrverbote im Juli und August
(lt. Fereinverordnung)
In diesen Ferienzeiten besteht für die selben Fahrzeuge Fahrverbot, für die das Verbot an Sonn- und Feiertagen gilt. Das Fahrverbot gilt auf den meisten Autobahnen und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften von 7 bis 20 Uhr.

Vom Fahrverbot sind Kleintransporte mit Anhänger ausgenommen, wenn das Zugfahrzeug im Fahrzeugschein nicht als Lkw eingetragen ist.

Parken dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr regelmäßig nur in Gewerbegebieten und auf entsprechend ausgeschilderten Parkplätzen.
LKW Fahrverbote 2004
Online Auflistung der Nachbarländer


Die aktualisierten Fahrverbote stehen voraussichtlich ab Frühjahr 05 zur Verfügung.

Deutschland Slowakische Republik
Fürstentum Liechtenstein Slowenien
Italien Tschechische Republik
Österreich (Ferienreiseverordnung) Ungarn
Schweiz

DEUTSCHLAND
Fahrverbot an
Sonn- und Feiertagen
Zeitraum
0.00 - 22.00 Uhr.
Betroffene Fahrzeuge
LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht sowie LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht
Gebiet
gesamtes Straßennetz

vielleicht informiert man sich bevor man behauptungen in die Welt setzt.

Fahrtenschreiber - EG - Kontrollgerät

1. Es wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden

Ein EG - Kontrollgerät ist dann fällig wenn die Zugmasse 3,5 Tonnen übersteigt und es eine gewerbliche Fahrt ist.

Beispiel

Ihr fahrt mit dem Touran und einem Anhänger zu einem Auftritt ( Klavierkonzert ) 200 Kilometer von eurem Wohnort. Dort bekommt ihr für den Auftritt 50 Euro.

Der BAG sieht darin eine gewerbliche Fahrt und eine Pflicht der Aufzeichnung über das EG-kontrollgerät

VO ( EWG ) 3820/85 und VO ( EWG ) 3821/85

Ausnahmen sind:

gewerbliche Fahrten innerhalb 50 KM des Firmenstandortes wenn sie nicht in Konkurenz zum Transportgewerbe stehen.

Beispiel

Schreinermeister bringt morgens mit seinem T4 plus Anhänger seine Arbeiter von der Werkstatt zur Baustelle und lädt dort auch Material ab ( innerhalb 50 KM )
in diesem Falle braucht er nicht

Wenn der gleiche Schreinermeister dann aber zu einem z.B. Baumarkt ( innerhalb der 50 KM Grenze )fährt um dort Material einzukaufen und mit diesem dann zu seiner Werkstatt fährt ist diese FAhrt aufzeichnungspflichtig

es gibt noch weitere Ausnahmen die ich hier nicht alle schildern möchte

Sonntagsfahrverbot

Nach § 30 STVO
sind alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge ( Caddy Kasten ) unabhängig von Ihrem zGGG mit Anhänger und alle kraftfahrzeuge über 7,5 t zGG mit und ohne Anhänger betroffen.

Ausnahmen sind LT Sattelzüge ( bzw. alle Sattelzüge mit und ohne Anhänger bis 7500 KG zGG und Wohnmobile

weitere Ausnahmen betreffen Lebensmitteltransport sowie Landwirtschaft

Hallo Opataker,

das Beispiel mit dem Touran muß ich korregiren. Da die 3,5t nur mit Anhänger überschritten werden und das Fahrzeug sowohl privat (bedingt durch die Sitzplätze) oder auch gewerblich benutzt werden kann muß nicht unbedingt ein Kontrollgerät verbaut sein, sondern es genügt ein ordentlich geführtes Fahrtennachweisheft. Das Kontrollgerät muß bei Fahrzeugen über 3,5t Zulässigem Gesamtgewicht bei Gewerblicher Fahrt verbaut sein.

@polohölzern

Irrtum von Dir

sämtliche Fahrzeuge egal ob gewerblich oder private Fahrzeuge die ein zGM über 3,5 t haben müssen die Fahrt aufzeichnen

( Beispiel Klavier )

solange ich natürlich mit meinem Bott zum Meer fahre interressiert das keinen.

Beispiel

M-Klasse, X 5 und Touareg

Diese Fahrzeuge sind PKW.

Viele Händlerkollegen nehmen diese Fahrzeuge als zugfahrzeuge um irgendwo Autos abzuhohlen.

Diese Fahrten sind Aufzeichnungspflichtig

Hey, nicht schlecht von" coolw "euch so auf die Palme zu bringen! Vor allem das er es geschafft hat ohne ein Agument aufzuführen.......schade das es so viele Schwätzer wie ihn gibt !!!

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