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Angst berechtigt?

Themenstarteram 5. April 2018 um 12:44

Und zwar ist folgendes passiert (16:30): Ich stand an einer Ampel mit dem Motorrad und wollte rechts in eine Straße einbiegen. Als die Ampel auf grün sprang fuhr ich los und habe habe dabei nicht bedacht das sich dort auch ein Fußgängerüberweg befindet. Eine ältere Dame kam regelrecht auf die Straße gesprintet doch ich war schon auf dem Fußgängerweg und konnte somit nicht vor diesem anhalten und sie passieren lassen. Es kam zu keiner Kollision jedoch hat sie den rechten Arm gehoben und mir entgegengestreckt, da sie wusste das sie ,,Vorfahrt" hatt, ich ihr aber so gesehen die Vorfahrt genommen habe. Ich habe sie keineswegs berührt. Lediglich mit c.a 2 Meter passiert. Ich weiß das es mein Fehler war und ich hätte anhalten müssen, nur ist es jetzt so passiert und ändern kann ich es auch nicht mehr. Ich befinde mich derzeitig noch in der Probezeit und gerade deswegen belastet es mich doch sehr. Es lässt mich einfach nicht ruhig schlafen Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich angezeigt werde?Muss ich dann ein Aufbauseminar besuchen?

Alles in allem habe ich daraus gelernt und werde in Zukunft besser auf solche Gefahrenstellen achten. Aber die Angst, die Polizei schickt einen Brief mit einer Anzeige ist dennoch groß. Ist diese Begründet, oder sollte ich mir nicht zu viel Stress dadrüber machen und nächstes mal besser aufpassen?

Beste Antwort im Thema

Da würde ich mir erstmal keine Platte mehr machen, auf solche Zeitgenossen trifft man immer mal. Nur die sind auch kein Stück besser. Selbst wenn eine Anzeige kommen sollte, allein dadurch wirst du nicht bestraft. Da braucht die Polizei dann schon was handfestes, nicht nur eine lapidare Aussage einer Frau X.

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Da würde ich mir erstmal keine Platte mehr machen, auf solche Zeitgenossen trifft man immer mal. Nur die sind auch kein Stück besser. Selbst wenn eine Anzeige kommen sollte, allein dadurch wirst du nicht bestraft. Da braucht die Polizei dann schon was handfestes, nicht nur eine lapidare Aussage einer Frau X.

Gerade ältere Herrschaften spielen gern den Oberlehrer. Ist mir auch schon passiert. Auf einer Nebenstrasse, wo die gern ihren Nachmittag Spaziergang zelebrieren, sind 50km/h außerorts erlaubt. Da wird schon mal gern der Spazierstock erhoben, wenn man auch nur gefühlte 51 fährt. Ich halte dann gern mal an und frage, ob Hilfe notwenig ist und gerufen werden muss. Eigentlich können solche Handlungen als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr gedeutet werden. Oft ist es den beteiligten Herrschaften dann dich ein wenig peinlich.

Wo kein Kläger da kein Kläger.

Einer Anzeige würde ich gelassen entgegen sehen. Ist ja nix passiert, warum hättest du anhalten sollen. Dann wäre es vielleicht zu einem unnötigen Wortgefecht gekommen. So hat die alte Frau vielleicht auch mal nachgedacht und ihr eigenes Verhalten zu Reflektieren. Wobei ich kaum daran glaube ....

Zitat:

@rc 46 fi schrieb am 5. April 2018 um 19:09:58 Uhr:

Wo kein Kläger da kein Kläger.

Ich kenne den Spruch nur als "Wo kein Kläger da kein Richter". ;)

am 5. April 2018 um 22:08

würd ich mir mal gar keinen kopf drüber machen... vor diesen möchtegernhausmeistern braucht man eig keine angst zu haben:-)

Zitat:

@2001darawi schrieb am 6. April 2018 um 00:08:39 Uhr:

würd ich mir mal gar keinen kopf drüber machen... vor diesen möchtegernhausmeistern braucht man eig keine angst zu haben:-)

Schon richtig, nur wer da bisher keine Erfahrung damit gemacht hatte, der macht sich da erst mal ne Platte.

https://www.motor-talk.de/forum/zu-viel-gedanken-t6315639.html

Genügt nicht ein Faden, oder waren die Antworten nicht genehm ???

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. April 2018 um 20:00:04 Uhr:

Zitat:

@rc 46 fi schrieb am 5. April 2018 um 19:09:58 Uhr:

Wo kein Kläger da kein Kläger.

Ich kenne den Spruch nur als "Wo kein Kläger da kein Richter". ;)

Ich auch >< mea culpa . . ;)

rc 46 fi :cool:

Naja, Du kannst Dich ja nicht in Luft auflösen. Du warst ja gerade dabei, den Zebrastreifen zu passieren als er frei war. Wenn dann plötzlich die Oma angerannt kommt und Dir vors Moped läuft, wie willst du da noch bremsen ohne vom Moped zu fliegen? Also da muß man schon die Verhältnismäßigkeit prüfen. In Deinem Fall ist auch nichts passiert und außerdem müsste man Dir nachweisen, daß Du zur Tatzeit das KRAD gelenkt hast......

Wie war das außerdem am Fußgängerüberweg? Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass da ein Fußgänger rüber möchte. Wenn dieser erst noch zum Überweg sprinten muss, dann sollte dieser auch damit rechnen, dass eventuelle Fahrzeuge auch noch die Gelegenheit haben und rechtzeitig anzuhalten. Ist wie mit der Vorfahrt: es gibt kein Recht auf Vorfahrt, nur eine Pflicht, die Vorfahrt zu gewähren.

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