Angezeigt wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung
Hallo,
ich wende mich jetzt mal an das Forum, weil mich die ganze Angelegenheit inzwischen schwer belastet und mir Bauchschmerzen bereitet.
Ich habe am 31.08. meine Firma verlassen und habe mein Auto vom firmeneigenen Kundenparkplatz ausgeparkt. Da ich die angrenzende Straße, über die ich gewöhnlich nach Hause fahre, nicht passieren konnte, da diese durch Bauarbeiter blockiert war, musste ich erneut auf dem Firmenparkplatz wenden, um diesen über die andere Richtung zu verlassen. In diesem Moment stoppt mich eine Frau (ich hatte das Seitenfenster geöffnet), die mir nur vom Sehen bekannt ist, und schreit mich an: „Wenn du Arsch noch einmal unser Auto anfasst, kannst du was erleben. Warte jetzt hier, ich rufe meinen Mann, dann passiert ein Unglück!" Die Frau war total aufgebracht. Ich wusste überhaupt nicht wie mir geschieht, da ich die Frau nicht kannte und vorher auch noch nie mit ihr gesprochen habe. Ich bin von einer Verwechselung ausgegangen. Das habe ich ihr auch so gesagt. Ich wisse nicht, was sie von mir will und dass ich kein Auto „angefasst" habe. Ich konnte nicht weiterfahren, sprich ich stand rückwärts halb im Gegenverkehr und konnte nicht vorwärts fahren, da die Frau mein Auto blockierte. Unter anderem lehnte sie sich mit Ihrem Hintern auf meinen Kotflügel. Dabei hielt sie in der einen Hand ihr Hand ihr Handy, in der anderen einen Schlüsselbund. Diesen legte sie schließlich auf meinem Kotflügel ab und drohte wieder „ich rufe jetzt meinen Mann an, dann geschieht ein Unglück!". In diesem Moment kamen zwei Autos von oben und konnten uns aber nicht passieren, da ich mit meinem Heck im Gegenverkehr stand. Ein Auto hupte. Nachdem die Frau mir wieder drohte „gleich kommt mein Mann", bekam ich Angst. Ich verriegelte die Türen, die aufgrund des Parkens unter 15km/h noch geöffnet waren. Erst nach drei Versuchen und einem "Hau ab jetzt!" gelang es mir, die Frau (langsam!!! - weniger als 5km/h) zu umfahren. Wäre ich direkt losgefahren, hätte ich die Frau verletzen können, da sie auf meinem Kotflügel lehnte.
Zuhause angekommen habe ich mein Auto begutachtet und festgestellt, dass sich auf dem linken Kotflügel Kratzer befinden (wenn auch nur oberflächlich und sicherlich durch Polieren zu beseitigen).
Was ich zum "Deliktszeitpunkt" noch nicht wusste, war, dass meine Frau, die ganze Angelegenheit aus dem Firmenbüro im 2.OG beobachtet hatte, da sie durch das Geschrei der Frau aufmerksam geworden war. Sie berichtete, dass das die Frau ist, an deren PKW sie gestern einen Zettel hinter die Wischerblätter geklemmt habe, sie möge das Auto bitte umparken, da es sich hier um einen Privatparkplatz handele, der nicht zum Dauerparken der Anwohner genutzt werden darf. Der Text dieses Zettels war höflich und verwies auf die eigens den Anwohnern etwa 10m weiter entfernten Parkplätze. Diese Frau, bzw. diese Familie parkt seit ca. 2016 regelmäßig auf dem Firmenparkplatz und hatte bereits mindestens 5 dieser Zettel an der Windschutzscheibe, da dieser näher an der Haustür der Familie liegt. Eine Fotodokumentation des Autos belegt diverse Missachtungen dieses Parkhinweises. Wirklich interessiert haben diese Zettel die Familie nicht. Allerdings wusste ich nicht, dass meine Frau kürzlich wieder einen Zettel an die Windschutzscheibe gemacht hat, noch, wer diese Frau überhaupt ist. Anzumerken ist, dass der Parkraum für unsere Kunden ohnehin knapp bemessen ist und wir wirklich auf jeden Parkplatz angewiesen sind.
Meine Frau berichtete dann, sie sei direkt runter gegangen, um die Frau zu fragen, was sie von mir wolle. Daraufhin sei von einem der Zeugen angegangen worden: „Ihr Mann habe versucht die Frau umzufahrent. Sie würden jetzt die Polizei rufen.
Ich habe wirklich gedacht, ich bin im falschen Film. Nach ca. 45min klingelte die Polizei zuhause und gab an, dass mich jemand wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt habe. Eine Aussage habe ich nicht gemacht.
Ich war so überrumpelt und kann nicht glauben, was die Zeugen, bzw. der Zeuge da von sich gegeben hat. Erstens hat die Dame mich genötigt, stehenzubleiben und auf Ihren Mann zu warten, zweitens hat sie mich als „Arsch" tituliert und mir indirekt Gewalt angedroht und drittens hat sie mein Auto beschädigt. Ich bin entsetzt!
Die Zeugen haben doch den Anfang des Geschehens gar nicht mitbekommen .
Meine Frau berichtete, dass die Frau die Zeugen nachdem ich gefahren bin, zur Seite herausgewunken habe und wild gestikulierend mit Ihnen gesprochen habe.
Es kann doch nicht sein, dass man aus reinen Rachegedanken, weil man sich wegen der Parkverweise auf’s Füsschen getreten fühlt, jemanden anzeigt? Ich habe die Frau weder verletzt, noch angefahren. Das Ganze spielte sich während des Parkvorgangs ab. Und nochmal: Die Frau spricht mich beleidigend und unwirsch an, droht mir mit Ihrem Mann und dass ich "was erleben könne" und besitzt dann noch die Dreistigkeit, mich anzuzeigen und augenscheinlich vermeintliche Zeugen zu manipulieren.
Inzwischen stellte sich dann noch heraus, dass sie der Anzeige noch "gefährliche Körperverletzung" hinzugefügt hat. Angeblich war sie beim Hausarzt, der ihr wohl entsprechendes bescheinigt hat, was aber definitiv nicht durch mich, bzw. durch mein Auto entstanden sein kann! Aber nochmal: sie kann sich doch nicht auf mein Auto "setzen", mich zwingen mit ihr zu reden, auf der Fahrbahn rumspringen und dann zur Krönung noch den Schlüssel auf mein Auto donnern und behaupten "ich hätte sie umgefahren".
Wenn mich das alles nicht so belasten würde, würde ich's ja fast schon lustig finden.
Kurzum: bei der Polizei habe ich natürlich keine Aussage gemacht und habe die Angelegenheit zum Rechtsanwalt gegeben. Dieser hat dann eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingereicht.
Aber es kommt noch besser: Aufgrund meiner Gegenanzeige hat die Familie zwangsläufig meine Privatadresse erhalten. Unser Grundstück wird videoüberwacht, da bereits zweimal eingebrochen wurde. Das Auto der Familie stand letzte Woche in unserer Einfahrt. Ausgestiegen ist niemand. Fakt ist aber, dass wir in einer Sackgasse und wir das einzige Haus in dieser Zufahrt sind.
Und die lustige Parkprovokation geht weiter: Die Familie parkt mit ihrem Auto natürlich auch weiterhin auf unserem Firmenparkplatz. Des Weiteren sitzt jetzt allmorgendlich der Mann der "Geschädigten" in seinem Auto vor der Haustür und wartet, bis ich komme. Wenn ich dann am einparken bin, steigt er aus und springt hinter meinem Auto rum, um mich zu provozieren und irgendeine Reaktion von mir herauszufordern.
Meine Frau, welche deutlich früher als ich auf die Arbeit fährt, fühlt sich -gerade jetzt im Dunkeln- durch das ständige Nachgestelle und Beobachte bedroht.
Dass ich mal in so einen Mist hereingezogen werde und jetzt allen Ernstes eine solche Anzeige an der Backe habe, hätte ich mir bis dato nicht vorstellen können. Ohne Worte!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:54:56 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:53:04 Uhr:
Sind das Deutsche oder "Zugezogene"?Welche Relevanz hat das bitte? 🙄
Naja, wenn es irgendwelche Clanmitglieder sind, wäre ich vorsichtig mit einem direkten Gespräch ... bei Deutschen kann man das meiner Meinung nach riskieren...
234 Antworten
Zitat:
@Blurina schrieb am 12. November 2018 um 18:37:13 Uhr:
Nach Rücksprache mit meinem RA hat der StA ihn daraufhingewiesen, dass es sich bei einer Anzeige wegen Paragraph 315b, bei dem es zu einer Gesundheitsschädigung gekommen ist, nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen handelt. Heißt im Klartext, ich bin dann noch vorbestraft - ich Schwerverbrecher.
Eine Straftat, kein Verbrechen. Komischer StA.🙄
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. November 2018 um 11:48:26 Uhr:
Ich verstehe die Frage grad nicht ganz ... was meinst Du denn genau?
wie hätte sich der te bei diesem sachverhalt rechtskonform verhalten sollen. also nur die reine tat, ohne die jetzt eingetretenen folgen.
so ähnlich wie ein rollenspiel.
ich hatte so etwas ähnliches mal. da hat sich eine nachbarin selbst geohrfeigt und auf den gehweg geworfen. dabei hat sie geschrien, der schlägt mich.
da wir die dame in anderer sache eh verklagt haben, äusserte der richter, man solle das nicht so eng sehen, die beklagte hätte nun mal physische probleme. damit muss man als nachbar leben. u.a. hat diese dame versucht meine tochter mit kleinkind die treppe runterzuschupsen. aber das wird jetzt ot.
peso
Zitat:
@Blurina schrieb am 12. November 2018 um 15:07:40 Uhr:
....Ich kann mir auch nicht erklären, warum erst telefonisch sowas angeregt wird und es dann letztlich abgelehnt wird.
In der Tat ist das eine eigenartige Sinneswandlung.
Mir draengt sich die Vermutung auf, dass der StA evtl. "von oben" zurueckgepfiffen wurde.
Aus - sagen wir mal - politischen Gruenden... 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 13. November 2018 um 12:13:21 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. November 2018 um 11:48:26 Uhr:
Ich verstehe die Frage grad nicht ganz ... was meinst Du denn genau?wie hätte sich der te bei diesem sachverhalt rechtskonform verhalten sollen. also nur die reine tat, ohne die jetzt eingetretenen folgen.
so ähnlich wie ein rollenspiel.
ich hatte so etwas ähnliches mal. da hat sich eine nachbarin selbst geohrfeigt und auf den gehweg geworfen. dabei hat sie geschrien, der schlägt mich.
da wir die dame in anderer sache eh verklagt haben, äusserte der richter, man solle das nicht so eng sehen, die beklagte hätte nun mal physische probleme. damit muss man als nachbar leben. u.a. hat diese dame versucht meine tochter mit kleinkind die treppe runterzuschupsen. aber das wird jetzt ot.
peso
Im Ausgangsgeschehen wäre es klug gewesen, stehen zu bleiben, alles zu verriegeln und die Polizei zu rufen. Es wäre auch nicht falsch - und das hat der TE ja wohl gemacht - vorsichtig und gaaaaanz langsam von der hyterischen Nachbarin rückwärts oder vorwärts wegzufahren. Ohne Unfall gibts ja auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Das laufende Verfahren wird er schon unbeschadet durchlaufen. Aber es wird Zeit und ein wenig Geld kosten, dass er sich dann von der hyterischen Nachbarin einklagen kann. Das würde ich an seiner Stelle machen. Und wegen der Besitzstörung durch diese Parkerei würde ich konsequent abschleppen lassen. Wenn die Nachbarn so unsinnig eskalieren wollen, dann kann man sich nicht anders dagegen wehren. Einfach alles so laufen lassen, das geht ja nunmal wegen des Geschäfts nicht.
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Ja, habe ich auch nicht verstanden, warum der StA jetzt ablehnt, nachdem er telefonisch darauf verwiesen hat, dass sich der TOA hier geradezu aufdrängt, wegen der räumlichen Nähe beider Parteien.
Und ja, die ärztlichen Atteste sind falsch. Beide beschreiben, dass die Frau „umgefallen“ sei, was ja nicht der Fall war und auch von ihr bei der Polizei korrigiert wurde. Ob das jetzt nur der Krankenhausarzt festgestellt hat und der Hausarzt dann vom Krankenhausattest genauso falsch in sein Attest übernommen hat, weiß ich nicht. Fakt ist, dass der Hausarzt die Dame mal eben 3 Wochen wegen der angeblichen Prellung krankgeschrieben hat. Wohlgemerkt hat ihre Schwester dort ja mehrere Jahre gearbeitet... Äußerliche Anzeichen wie Hämatom, Schwellung, etc. gab es nicht. Und weiterführende Untersuchungen wurden auch nicht gemacht.
Einer ihrer Zeugen hat auch ausgesagt, dass ich sie NICHT angefahren oder berührt habe mit meinem Auto. Die beiden anderen meinen aber schon, dass ich die Frau touchiert hätte.
Ich werde mich aber definitiv nicht auf das Niveau meiner Nachbarn herablassen und jetzt auch noch handgreiflich werden.
Ich gehe inzwischen fest davon aus, dass ich meinen Führerschein abgebe, eine Geldstrafe zahle und dannnoch vorbestraft bin. Mich wundert nix mehr...
Zitat:
@Blurina schrieb am 13. November 2018 um 12:48:28 Uhr:
...Ich gehe inzwischen fest davon aus, dass ich meinen Führerschein abgebe, eine Geldstrafe zahle und dannnoch vorbestraft bin.
Ich denke und hoffe, dass es nicht so dick kommt.
Die unterschiedlichen Zeugenaussagen und die ganze Vorgeschichte duerften bei einem Richter zumindest Zweifel aufkommen lassen, dass hier ein "Verbrechen" vorliegt.
Kopf hoch!
Es soll ja auch gerechte Urteile geben. 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Marodeur2
bei Dir ist der Name auch Programm. Hast Du den Thread und den Eingangspost überhaupt gelesen?
Und schon wird aus einem dummen Unfall ein Mordversuch. Teeren und federn reicht hier nicht mehr.
Meinst nicht, dass du etwas zu dramatisch bist ?
Memo @ all
Stöckchen einfach liegen lassen. Der Putzdienst wurde längst bestellt. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. November 2018 um 14:46:05 Uhr:
Der Putzdienst wurde längst bestellt. 😉
Mag ja sein.
Hoffe aber doch, dass wir am Ende erfahren duerfen, wie der Kadi oder auch das deutsche Gericht entschieden haben.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Blurina schrieb am 13. November 2018 um 12:48:28 Uhr:
Ich gehe inzwischen fest davon aus, dass ich meinen Führerschein abgebe, eine Geldstrafe zahle und dannnoch vorbestraft bin.
Bei aller Empörung und Verständnis und ohne für deinen Widersacher Partei ergreifen zu wollen möchte ich mal anmerken dass dieses:
Ich konnte nicht weiterfahren, sprich ich stand rückwärts halb im Gegenverkehr und konnte nicht vorwärts fahren, da die Frau mein Auto blockierte. Unter anderem lehnte sie sich mit Ihrem Hintern auf meinen Kotflügel. Dabei hielt sie in der einen Hand ihr Hand ihr Handy, in der anderen einen Schlüsselbund. Diesen legte sie schließlich auf meinem Kotflügel ab und drohte wieder „ich rufe jetzt meinen Mann an, dann geschieht ein Unglück!". In diesem Moment kamen zwei Autos von oben und konnten uns aber nicht passieren, da ich mit meinem Heck im Gegenverkehr stand. Ein Auto hupte. Nachdem die Frau mir wieder drohte „gleich kommt mein Mann", bekam ich Angst. Ich verriegelte die Türen, die aufgrund des Parkens unter 15km/h noch geöffnet waren. Erst nach drei Versuchen und einem "Hau ab jetzt!" gelang es mir, die Frau (langsam!!! - weniger als 5km/h) zu umfahren.* Wäre ich direkt losgefahren, hätte ich die Frau verletzen können, da sie auf meinem Kotflügel lehnte.
von Zeugen aus gewisser Entfernung, ohne Kenntnis von Vor- und Nebengeschichten, ohne den Wortwechsel zu verstehen durchaus so wahrgenommen werden kann als hättest du die Person mit deinem Fahrzeug vorsätzlich beiseite gedrängt, dadurch zu Fall gebracht und in der Folge verletzt. Anschließend noch die liegende Person ignoriert und losgefahren ...
Wenn das (mehrfach) so bezeugt wird, entsprechende Attetste vorliegen und du zu deiner Entlastung nichts belegbares vorbringen kannst teile ich deine obige Einschätzung, denn bei so einer auch durch Provokationen nicht zu rechtfertigenden Handlung verstehen Richter wenig Spaß.
Zu den Attesten noch: Diese von Krankenhaus und Hausarzt ausgestellten Atteste als Laie und ohne substantielle Argumente / Beweise in Abrede zu stellen wird deine Glaubwürdigkeit nicht verbessern fürchte ich.
* rein aus Interesse: Wie kann man sich diese "Versuche" vorstellen ?