angemeldet auto verkaufen
Hallo,
die Tage werde ich mein Auto verkaufen und wollte wissen, ob ich das Auto ohne Probleme angemeldet abgeben kann.
Der Käufer sichert mir zu, das Auto direkt einen Tag später umzumelden. Da er von weit weg kommt und morgen Sonntag ist kann ich das Auto nicht mehr abmelden.
Ist sowas riskant oder?
Danke.
mfg
Beste Antwort im Thema
Man kann ein Auto auch am Tag der Übergabe abmelden. Dann darf das Fahrzeug trotzdem noch bis 24:00 Uhr gefahren werden.
Und zwar auf DIREKTEM Weg zum Bestimmungsort und nur innerhalb Deutschlands.
Gruß Christian
49 Antworten
Hi!
Auch ich habe vor ein paar Wochen mein angemeldetes Auto an einen Ukrainer verkauft, der den Wagen dorthin exportieren wollte. Ich habe seine Unterschrift auf allen möglichen Formularen, seine Pass-Nr. und die Nr. seiner Aufenthaltsgenehmigung. Seine angegebene Adresse steht im Telefonbuch, ein Anruf dort, und er meldete sich selbst am Telefon. Außerdem machte er einen seriösen Eindruck und hat bar bezahlt. Was kann da noch passieren?
Nachdem ich eine Woche nach dem Verkauf vorsichtshalber mal bei der Zulassungsstelle angerufen habe, erfuhr ich, dass das Auto noch nicht umgemeldet ist. Was sei also zu tun? Eine Zwangsstilllegung kann nur mit Hilfe der Versicherung in die Wege geleitet werden, also dort angerufen. Als die nette Dame dort erfuhr, dass das Auto im Ausland ist, war sie gar nicht mehr nett zu mir. Sie habe keine Handhabe, den Versicherungsvertrag vorzeitig aufzulösen, meine ganzen Zettel nützten da nichts. Bis zum Ende des Jahres müsse ich auf jeden Fall zahlen. Die KFZ-Steuer übrigens auch. Natürlich könne man versuchen, eine Zwangsstilllegung zu bewirken, aber erstens geht das nur im Inland und zweitens kostet das Geld – und das nicht zu knapp. Um den Vertrag zu kündigen, müsse ich mich selbst darum kümmern, eine Abmeldebescheinigung der ukrainischen Behörden zu bekommen – lustige Sache.
Sicher, bei einem Unfall wird der neue ukrainische Besitzer wohl kaum meine deutsche Versicherung in Anspruch nehmen (und wenn doch, dann ist die Versicherungsgesellschaft die Leidtragende), aber allein, die Versicherung und Steuer für ein Auto zu bezahlen, das jetzt jemand anders fährt, tut weh. Der zwischenzeitliche Besitzer mit Wohnsitz in D kann nicht ernsthaft belangt werden, da das Auto längst über die Grenze ist. Klar kann ich ihn privat verklagen, das wird bestimmt sehr witzig!
In meinem Fall ist die Sache gut ausgegangen. Der Käufer hatte das Auto wie versprochen abgemeldet, nur die Zulassungsstelle hatte gepennt und 10 Tage gebraucht, die Abmeldung zu bestätigen. Aber ich weiß jetzt ganz sicher, dass ich NIE WIEDER ein angemeldetes Auto verkaufen werde!
Ciao,
Nummer2
Zitat:
Original geschrieben von uzi72
Hallo,die Tage werde ich mein Auto verkaufen und wollte wissen, ob ich das Auto ohne Probleme angemeldet abgeben kann.
Der Käufer sichert mir zu, das Auto direkt einen Tag später umzumelden. Da er von weit weg kommt und morgen Sonntag ist kann ich das Auto nicht mehr abmelden.
Ist sowas riskant oder?
Danke.
mfg
Hey Leute. Macht das niemals!!!!!!!! Vor allen Dingen nicht an unsere ausländischen Mitbürger. Mir ist es grade passiert. Habe einen alten Golf 3 verkauft an einen Mazedonier, ihn angemeldet übergeben. Er hat mir versprochen, mit einem netten Lächeln, den Wagen sofort am nächsten Tag umzumelden. Nix hat er, und er war auch plötzlich telefonisch nicht mehr zu erreichen. Zu meinem Glück wurde er kurze Zeit später in HH kontolliert und die Polizisten haben gemerkt,was los ist. Sie haben ihm die Kennzeichen abgeschraubt und zur Zulassungsstelle geschickt. Ich bekam einen Anruf, und der nette Polizist aus HH sagte: Verkaufen Sie niemals einen angemeldeten PKW, das gibt nur Ärger. Ich werds nie wieder tun!!!!!!!!!!
Hallo zusammen,
angenommen ich habe meinen Wagen mit Kennzeichen ohne Abmeldung meinerseits verkauft und bekomme zwei Tage später meine Kennzeichen zurück (nicht der gleiche Kreis / Abmeldung durch den neuen Besitzer).
Kann ich die gleichen Kennzeichen für ein neues Fahrzeug verwenden? Wo und wie kann hier reserviert werden?
Ähnliche Themen
Hi,
da mußt du am besten bei deiner Zulassungsstelle nachfragen ob die Abmeldung bei ihnen schon angekommen ist. Dann ist es gegen einen gewissen aufpreis wahrscheinlich möglich.
Gruß Tobias
man hätte die schilder schon bei abmeldung reservieren müssen. auf diese option wird man in der regel bei der zulassungsstelle hingewiesen. aber vielleicht hast du glück und es geht doch noch...teuer ist es jedenfalls nicht.
Bei uns kann man die Schilder auf das neue Auto übertragen! Kostet Wunschkennzeichen Gebühr die aber immer noch billiger als Neuzuteilung und neu drucken ist!
Die alte Nummer wird bei uns automatisch nach Abmeldung 6 Monate für den ehemaligen Besitzer der Nummer reserviert bevor sie neu vergeben werden kann!
Man kann sie aber auch jeweils für weitere 6 Monate reservieren, wobei ich das Maximum nicht kenne.
Moin,
ich stelle die Frage für einen Freund, der sein Auto grad verkauft hat.
Der Wagen ist noch angemeldet und der Käufer hat den Wagen nach dem Kauf mit Kurzzeitkennzeichen überführt.
Der Freund würde jetzt gerne die Kennzeichen behalten und auf seinen neuen Wagen übertragen. Muss er den alten Wagen abmelden, auch wenn er keine Zul.Besch. Teil 1 und 2 mehr hat, sondern nur den Kaufvertrag, die Schilder und die vom Käufer unterschriebene Veräußerungserklärung?
Theoretisch ist der Wagen ja derzeit doppelt angemeldet, einmal regulär und einmal über die Kurzzeitkennzeichen...
ich weiß, es wäre sicher besser und vor allem einfacher gewesen, wenn der Verkäufer den Wagen vor Verkauf abgemeldet hätte. Der Drops ist jetzt aber gelutscht ;-)
Danke im Voraus für fachkundige Antworten.
Mfg johnny
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Ohne Papiere unmöglich! Mit dem Käufer in Verbindung setzen, den der kann ja auch nicht anmelden!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Warum nicht einfach zur Kennzeichenstelle gehen?
Und wie kann man das so falsch machen?
Der Käufer kann noch bis zum Sankt- Nimmerleins- Tag mit der Mühle und dem alten Kennzeichen fahren, ohne je ein Geld für Steuer und Versicherung zahlen zu müssen.
Er hat ja wohl den Schein und den Brief "verschenkt"?
Alles Leute, die es immer eilig haben und das wichtigste vergessen?
Kommentare zum "Verkäufer" verkneife ich mir besser.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Der Käufer kann den Wagen aber doch an/ummelden, weil er die erforderlichen Papiere hat?!?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Die amtlichen Kennzeichen hat der Verkäufer doch behalten, mit denen kann der Käufer nicht mehr "herumfahren".
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Stimmt, und der Käufer kann das Fahrzeug ohne Kennzeichen (eigentlich) nicht abmelden. Müsste die Kennzeichen als gestohlen melden. Ob das so einfach geht, wage ich zu bezweifeln, da er ja nicht als Halter eingetragen ist.
Also gibt es nur die Möglichkeit, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam zur Zulassungsstelle gehen und das Auto ummelden. Oder dem Käufer die Kennzeichen zusenden, damit der das alleine macht. Natürlich mit dem Risiko, dass der dann wieder mit den Kennzeichen fahren kann. Oder Käufer um Zusendung der Zul. I bitten, Fahrzeug abmelden und Zul. I wieder zurück senden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Im Grunde genommen ist es sinnfrei, wenn der Verkäufer die eigenen Kennzeichen behält, aber das Fahrzeug nicht vor dem Verkauf abmeldet. Wohin das führt, kann man am hier vorgestellten Fall ja gut sehen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]
Unglaublich was es alles gibt
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto angemeldet verkauft, Käufer fährt mit Kurzzeitkennzeichen, muss ich abmelden?' überführt.]