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angekündigte teilweise Beitragsrückerstattung HUK 24

Themenstarteram 5. November 2020 um 9:43

Hallo,

ich bin mit meinem Fahrzeug seit mehreren Jahren bei der HUK 24 versichert (HF, TK, VK).

Nun kam eine Ankündigung, dass aufgrund von weniger Unfällen im Jahr 2020 (als Grund wird coronabedingt angegeben) eine teilweise Beitragsrückerstattung für das Jahr 2020 in Planung ist.

Voraussetzungen sind allerdings, dass der Versicherungsvertrag auch 2021 bei der HUK 24 bestehen bleibt und man 2020 schadenfrei bleibt.

Über die Höhe der teilweisen Beitragsrückerstattung wird man erst ab Anfang 2021 informiert.

Wie seht Ihr das?

Hört sich für mich etwas danach an, die Kunden auch für 2021 mit dem Lockangebot der teilweisen Beitragsrückerstattung zu binden. Die Höhe der teilweisen Beitragsrückerstattung ist momentan nicht bekannt, mit Bekanntgabe bin ich dann aber für 2021 schon gebunden. Scheinbar die typische "Katze im Sack kaufen".

Ich für meinen Teil werde den nun wieder kommenden jährlichen Versicherungsvergleich gänzlich ohne Berücksichtigung dieser Ankündigung vornehmen.

P.S. Der Versicherungsbeitrag bei mir ist bei der HUK 24 für 2021 um mehr als 10 % gestiegen gegenüber 2020 trotz Schadensfreiheit...

Beste Antwort im Thema

Ja, so lese ich es auch, aber ich finde es nicht verwerflich, wenn die HUK das so macht. Ich kann damit leben, da es ja ein eher unerwartetes Glück ist und man als Versicherter Anfang des Abschlusses, also Anfang 2020, nicht mit dieser Art der Rückerstattung rechnen konnte. Warum sollte also die HUK untreu VN bei einem Wechsel belohnen?

Ein anderes Beispiel, was bei mir gerade aktuell ist: Stromversorger bemühen sich nen Scheissdreck um Bestandskunden, Rabatte hier und dort und Boni überall... aber eben immer nur für Neukunden. Jetzt macht ein Versicherer mal was zur Kundenbindung.. passt es auch wieder nicht.

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Zitat:

@rufus608 schrieb am 10. November 2020 um 13:21:09 Uhr:

Hier gehts um Versicherung, die rechnen prozentual, warum sollte ein Kunde das nicht auch tun. Du kannst ja auf prozentuale Einkommenserhöhungen verzichten.

Dann schicke ich meiner Vesicherung demnächst % statt €.

am 10. November 2020 um 17:46

Zitat:

@UliBN schrieb am 10. November 2020 um 17:03:11 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 10. November 2020 um 13:21:09 Uhr:

Hier gehts um Versicherung, die rechnen prozentual, warum sollte ein Kunde das nicht auch tun. Du kannst ja auf prozentuale Einkommenserhöhungen verzichten.

Dann schicke ich meiner Vesicherung demnächst % statt €.

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa, genial, tu's !!!!!!!!!!!!!!!!

Und wenn Du Telematik buchst sparst'de noch welche.

Zitat:

@jansen75 schrieb am 5. November 2020 um 13:40:42 Uhr:

Hier ist mal die Original-Ankündigung der HUK 24:

"bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Menschen in Deutschland weniger Auto gefahren. Dadurch verzeichneten wir im April und Mai deutlich weniger Schadenfälle in der Kfz-Versicherung. Gerne beteiligen wir Sie an diesen Einsparungen mit einer Beitragsrückerstattung. So, wie wir es versprochen haben.

Welche Voraussetzungen gelten dafür? Sie sind auch im kommenden Jahr mit Ihrem Auto oder Wohnmobil bei uns versichert - und in 2020 sind und bleiben Sie schadenfrei unterwegs. Um alles andere kümmern wir uns.

Das Wichtigste in Kürze:

Ist jetzt etwas für Sie zu tun?

Nein, wir führen die Beitragsrückerstattung automatisch durch.

Wie hoch wird Ihre Beitragsrückerstattung sein?

Wie viel Geld Sie zurückbekommen, kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 berechnet werden. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 sein. Sie erhalten dann eine Nachricht von uns.

Wann und wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Wir werden die Summe, sobald diese im Frühjahr 2021 feststeht, auf Ihrer nächsten Rechnung oder Versicherungsschein für die Kfz-Versicherung gutschreiben. Dadurch verringert sich der zu zahlende Beitrag einmalig. Eine Überweisung oder andere Auszahlung ist nicht möglich."

Meine Lesart des letzten Absatzes (fett markiert): Bestandkunden müssen bleiben, bei Versichererwechsel ab 1.1.2021 bekommt man 0 EUR. Die letztliche Gutschrift wird auf dem Vertragskonto landen und nicht ausbezahlt sondern mit der nächsten Rechnung verrechnet werden.

Sehr viele werden jährliche Zahlungsweise haben und sind dann auch noch 2022 an die HUK24 gebunden, da dies die nächste Rechnung darstellt. Insofern wäre es eine Überlegung für 2021 auf halb- oder vierteljährliche Zahlung umzustellen (kostet ein paar EUR mehr Beitrag) um dann ggf. für 2022 zu einem anderen Anbieter wechseln zu können.

Ja, so lese ich es auch, aber ich finde es nicht verwerflich, wenn die HUK das so macht. Ich kann damit leben, da es ja ein eher unerwartetes Glück ist und man als Versicherter Anfang des Abschlusses, also Anfang 2020, nicht mit dieser Art der Rückerstattung rechnen konnte. Warum sollte also die HUK untreu VN bei einem Wechsel belohnen?

Ein anderes Beispiel, was bei mir gerade aktuell ist: Stromversorger bemühen sich nen Scheissdreck um Bestandskunden, Rabatte hier und dort und Boni überall... aber eben immer nur für Neukunden. Jetzt macht ein Versicherer mal was zur Kundenbindung.. passt es auch wieder nicht.

2021 wäre man noch gebunden, danach ja nicht mehr, weil nach einem Wechsel Ende 2021 ja dann die Schlußrechnung die Rückzahlung berücksichtigen müsste. Allzuviel wird es aber eh nicht sein. Ich rechne bei mir mit ca 15 €, habe aber auch einen hohen SF.

Ich sehe die Kundenbindung auch eher positiv. Bei Strom und Gas muß ich fast jährlich wechseln, weil ich als Bestandskunde immer entsprechende Erhöhungen habe, obwohl ich generell nur Tarife ohne Boni nehme. Das wird sich aber wohl nie ändern.....

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 9:45

Hat hier jemand schon Nachricht von der HUK 24 bzgl. teilweiser Beitragsrückerstattung erhalten?

Bin auch bei der huk24.. Noch nichts gehört.. Habe 2 Autos angemeldet

ich bin dort mit 3 Fahrzeugen, ... auch noch nichts gehört oder gelesen... allerdings war es ja angekündigt, dass man es nach der Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses mitteilt... Geduld, Leute!

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 10:04

Ich habe auch noch nichts gehört, werde mal hinschreiben.

Edit: Ich habe gerade noch einmal die diesbezügliche Mail der HUK24 aus dem letzten Jahr gelesen. Dort wurde die Rückerstattung für das Frühjahr 2021 angekündigt. Insofern werde ich noch etwas warten.

Ich habe das so verstanden, dass die Gutschrift in das Vertragskonto voraussichtlich im April/Mai erfolgen wird und zur Verrechnung mit der Folgeprämie für 2022 dort bleiben soll.

Stimmt... habe es gerade nochmal gelesen:

Sehr geehrter Herr Xyzzxy,

bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Menschen in Deutschland weniger Auto gefahren. Dadurch verzeichneten wir im April und Mai deutlich weniger Schadenfälle in der Kfz-Versicherung. Gerne beteiligen wir Sie an diesen Einsparungen mit einer Beitragsrückerstattung. So, wie wir es versprochen haben.
Welche Voraussetzungen gelten dafür? Sie sind auch im kommenden Jahr mit Ihrem Auto oder Wohnmobil bei uns versichert - und in 2020 sind und bleiben Sie schadenfrei unterwegs. Um alles andere kümmern wir uns.
Das Wichtigste in Kürze:
Ist jetzt etwas für Sie zu tun?
Nein, wir führen die Beitragsrückerstattung automatisch durch.
Wie hoch wird Ihre Beitragsrückerstattung sein?
Wie viel Geld Sie zurückbekommen, kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 berechnet werden. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 sein. Sie erhalten dann eine Nachricht von uns.
Wann und wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?
Wir werden die Summe, sobald diese im Frühjahr 2021 feststeht, auf Ihrer nächsten Rechnung oder Versicherungsschein für die Kfz-Versicherung gutschreiben. Dadurch verringert sich der zu zahlende Beitrag einmalig. Eine Überweisung oder andere Auszahlung ist nicht möglich.

Wir gehen fair mit unseren Kunden um. Dass Sie sich darauf verlassen können, möchten wir auch mit dieser Maßnahme beweisen.

Wer dann zu 2022 den Versicherer wechselt hat ja ein Guthaben auf dem Konto, was dann wahrscheinlich ausbezahlt werden würde.

So würde ich das auch verstehen wollen. Was ein bisschen unnett ist, ist die Einschränkung auf den schadenfreien Verlauf in 2020 und den Fortbestand in 2021 als Gutschriftvoraussetzung. Wenn man die Regelungen in VVG und BGB ernst nimmt, hat eigentlich jeder Versicherer bei gravierend geringerem Schadenaufkommen seine Gesamtkalkulation im Tarifjahr unter Kontrolle des Treuhänders anzupassen und Beiträge anteilig an alle Tarifkunden zu erstatten ....

Ja... die HUK ist aber m.W. der einzige Versicherer, der so etwas überhaupt kommuniziert hat. Oder irre ich?

Nee, von den anderen habe ich noch nichts dazu gehört. Sofern die Bafin nicht an das Thema rangeht, wird sich vermutlich auch nichts bewegen. Da hat die HUK sozusagen eine hellgraue Weste in der Herde der schwarzen Schafe. :)

was man auch nicht vergessen darf: durch Corona wurden weniger Unfälle verursacht. Ok. Aber: ich konnte auch bei 2 von 3 Fahrzeugen meine jährlichen Kilometer reduzieren und habe dafür ja bereits Beitrag zurück erstattet bekommen. Diese Beträge "fehlen" dem Versicherungsunternehmen ja auch im Geschäftsjahr! Ich finde es daher ganz OK, was die HUK da macht: treue Kunden belohnen.

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