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Angehalten worden mit falschen Spurplatten

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 16:20

Also ich hab auf meinem golf 3 breitere spurplatten montiert vorher waren 5mm vorne und hinten drauf ( die sind auch eingetragen) hab dann gestern vorne 10mm und hinten 15mm pro seite montiert.

Wollte damit dann direkt zum tüv die teile eintragen lassen...war ich da kurz vor feierabend und sogar ne schlange is zur einfahrt. Da haben mir die ne visitenkarte gegeben und meinten ich sollte morgen wieder kommen. Ja hab ich mir nix bei gedacht und bin dann heute morgen damit zur arbeit gefahren.

Auf dem Rückweg wurde ich dann angehalten...

Die meinten nur sie würden ne Kontrolle machen wegen tief, breit ,laut....:confused:

Ja war auch so gut wie alles in ordnung bis der dann auf die idee gekommen is meine spurplatten nachzumessen...

Am ende kamm dann raus Mängelkarte, anzeige, 3punkte geldstrafe etc.

Jetzt meine Frage ist das so richtig weil ich wollte ja zum tüv...

und mein zweites problem.: ich bin noch in der schon verlängerten probezeit...heißt ich hab schon ne nachschulung hinter mir.

Bitte um schnelle antwort.

Danke

 

mfg lukas

Beste Antwort im Thema

Ich Schraub mir denmächst auch alle meine neuen ( uneigentragenen ) Teile ans auto,fähr damit nach Italien in den urlaub und am rückweg beim TÜV vorbei:rolleyes:

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Hallo,

ich würde sagen, jeder praxisnahe Richter weiß, dass heute alle "TÜV"- Betriebe händeringend auf die Kunden warten. Die Zeiten, in welchen man Termine machen müsste, sind längst vorbei.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von wo_dzi

Hallo,

ich würde sagen, jeder praxisnahe Richter weiß, dass heute alle "TÜV"- Betriebe händeringend auf die Kunden warten. Die Zeiten, in welchen man Termine machen müsste, sind längst vorbei.

Grüße

ist so nicht ganz richtig,bei bestimmten Reifen und Felgen Eintragungen muss auch der richtige Mann mit der entsprechenden Zusatzausbildung bzw. Berechtigung für diese Eintragungen vor Ort sein....und oft haben diese Aussentermine in Autohäusern oder anderen Firmen und sind nicht immer vor Ort.

Eintragungen nach §19 dürfen auch die anderen machen aber bei §21 sieht das schon anders aus;)

in Zusammenhang mit einem nicht serienmässigen Fahrzeug bzw. tiefer gelegten KFZ darf es ausschliesslich der Spezialist nach §21 eintragen;)

 

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das Auto so lange nicht zu bewegen, bis die Herren vom TÜV sich Zeit nehmen können, ist wohl auch nicht opportun.

Es wäre im vorliegenden Fall nicht zuviel verlangt gewesen, die Spurplatten wieder zu demontieren, wenn man weiß, daß man nicht unverzüglich zur Abnahme fahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von H1B

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider

und wie du schon sagst,wenn sie was finden wollen,finden sie auch meistens was.

nöö, warum? Wenn alles ok ist und ordnungsgemäß eingetragen gibts nix zu finden. Ich fahr breit grinsend in jede Kontrolle, da kann die Rennleitung suchen solange sie will, mir doch egal...

*hüstel*

in welcher cornflakespackung stand diese weiheit den? geh mal ne runde googlen nach den stichwörtern "polizeikontrolle gti treffen 2008 plochingen". hier wurde ein schönes treffen systematisch kaputt gemacht durch mehr als zweifelhafte polizeikontrollen.

nicht das wir und falsch verstehen...ich bin FÜR polizeikontrollen, es gibt viel zu viele vollhonks die mit ihren assel kisten sich net an die regeln halten und den "ruf" der tuning scene eh noch verschlimmern...ABER eine polizeikontrolle sollte schon mit FACHLICH halbwegs ausgebildeten polizisten abgehalten werden. oder gleich mit einem gutachten vor ort (siehe german racewars 2009).

wen ich denke das 95% der kontrolettis nichtmal den unterschied zwischen einem 07er und einem normalen kennzeichen kennt dann is das traurig. es wurden auch schon in meiner anwesenheit SERIEN r32 gölfe sichergestellt bzw zu einer dekra prüfstelle geschleppt weil die SERIEN schürtzen "nicht eingetragen" waren!

auf dem weg zur tuning world hat so ne intelligenz bestie an dem GLÜHENDEN fächerkrümmer mit den händen nach dem typenschild gesucht! ich war so ziemlich einer der ersten der damals diese "devil eyes" an seinem auto hatte. dafür gabs postwendend ne mängelkarte weil die scheinwerfer nicht eingetragen waren...an meinem serien FIRMENWAGEN hab ich auch ne mängelkarte wegen "nicht legalem xenon" (deshalb isses serie!) bekommen....soll ich weitermachen?

die aussage das wen alles passt hat man nix zu befürchten is schlichtweg FALSCH! ich will da auch nicht alle polizisten über einen kamm schehren....aber einen der seinhandwerk versteht hab ich noch nicht getroffen.

Zitat:

ich würde sagen, jeder praxisnahe Richter weiß, dass heute alle "TÜV"- Betriebe händeringend auf die Kunden warten. Die Zeiten, in welchen man Termine machen müsste, sind längst vorbei.

auch diese aussage is falsch. die tüv prüfstellen hier im kreis sind dermassen überlaufen das man am besten morgends der erste ist (MIT termin versteht sich!) um überhaupt ne ersehnte eintragung zu bekommen. auch wartezeiten von 2 wochen sind bei wilderen §21 abnahmen drin. mag sein das es auf dem land anders aussieht, aber die 50.000 einwohner käffer hier im umkreis ist selbst bei einer hu ohne 2 stunden wartezeit oder termin nix drin. von eintragungen ganz zu schweigen. allein eine "normale" eintragung nach §19 darf nicht jeder machen. die jungs hier ham sich allesamt auf hu/au eingeschossen. alles was drüber rausgeht is beim tüv kein blumentopf zu gewinnen. mein gutachten nach §23 (oldtimerzulassung) war beim tüv innerhalb von 2 wochen nicht möglich. selbst bei der gtü hab ich 2 tage vorher mich anmelden müssen.

über mangelde kunden können sich die prüfstellen zuminderst hier im umkreis NICHT beklagen.

Auch bei uns in Österreich werden Mängel herrausschwörend gesucht, wenn einer will auch gefunden,auch wenn dann der TÜV den Daumen hebt und dir sagt das alles regelkonfoerm ist, fakt ist die Rennleitung hat dir ein Ei gelegt und dir Probleme und unnötige wege zugeschoben, und was die wartezeiten bei uns in Österreich angeht? ohne Termin geht mal gar nichts, ich hatte auf meinen Termin für die Abnahme der Rad/Reifen Kombination in Wien 3 Wochen warten müssen!!

am 31. Mai 2010 um 7:43

Mein Mitleid mit dem TE hält sich in klaren Grenzen. Wenn ihm klar ist, dass er am nächsten Tag zur Arbeit fahren muß, dann hätte er eben die eingetragenen Spurplatten montieren müssen.

 

So hat er ja vorsätzlich die Polizeikontrolle in Kauf genommen. Er soll mal froh sein, dass er auf der Fahrt mit dem illegalen Auto keinen Unfall verursacht hat. Dann wäre er aber so richtig dran. Jetzt soll er wie ein richtiger Mann sein Bußgeld zahlen und hier nicht weiter rumheulen.

 

Gruß Horst

puuuuh, laaangsam- er hat doch den Nachweis der Zulässigkeit- er benötigt nur die Bestätigung für den korrekten Anbau- da ist schon eine riesiger Unterschied zu denen die mit illegalem Schrott rumfahren.

Die wesentlich Kosequenz für ein nicht unverzügliches Eintragen ist, dass kein §19(3) mehr möglich wäre, sondern ein §21- der aber eh nötig wäre auf Grund der vielzahl sich gegenseitig beeinflußender Änderungen!

Der TE ist mit einer Vorführung mit einem Tag Verzögerung noch nicht in dem Bereich wo die Vorführung beim TÜV als nicht-unverzüglich gilt...

am 31. Mai 2010 um 9:48

Unverzüglich heißt unverzüglich, nicht irgendwann mal wenn man Lust dazu hat. Das hat wie schon richtig geschrieben keinen zeitlichen Rahmen, wenn das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt wird können auch Wochen zwischen Umbau und Abnahme liegen. Aber mal eben zur Arbeit, in den Urlaub oder sonstwo hin fahren ist nicht drin, schließlich fährt man ohne Betriebserlaubnis herum.

Und ohne BE sind ausschließlich Fahrten zulässig die zur Wiedererlangung der BE erforderlich sind, d.h. der Weg zum TÜV, ggf. in eine Werkstatt zum Nachbessern oder zum Straßenverkehrsamt.

Die Ausrede "ich wollte ja gleich zum TÜV" werden die Polizisten jeden Tag als Ausrede hören. ;)

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html

Absatz 5 interpretiere ich ohne Zweifel so, dass nicht für diese Art des Erlöschens der BE nur die Fahrt die mit der Wiedererlanung der BE in ZUsammenhang steht zulässig ist. "Umwege"- z.. zur Arbeit sind somit für diesen Fall zulässig.

auch die definition "unverzüglich" läßt in meinen Augen genug Spielraum um gegen einen Bescheid Einspruch ein zu legen.

http://www.juraforum.de/lexikon/unverzueglich

Damit bin ich jetzt aber raus aus dieser Diskussion.

am 31. Mai 2010 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von mark29

Absatz 5 interpretiere ich ohne Zweifel so, dass nicht für diese Art des Erlöschens der BE nur die Fahrt die mit der Wiedererlanung der BE in ZUsammenhang steht zulässig ist. "Umwege"- z.. zur Arbeit sind somit für diesen Fall zulässig.

Wo holst du das mit den Umwegen her? Das steht explizit "nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang ...". In wie weit die Arbeit unmittelbar mit der Wiedererlangung der BE zu tun hat ... ok, um das Geld für die Abnahme zu verdienen, hast recht :D

In Abs. 3 steht auch die BE erlischt nicht wenn die Abnahme unverzüglich durchgeführt worden ist, sprich nach der Abnahme ist sie wieder gültig, bis zur Abnahme halt nur die Fahrten die im unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Unverzüglich lässt zeitlich genug Spielraum, trotzdem bleibt es unzulässig ohne BE durch die Gegend zu gondeln.

 

Ich finde es ehrlich gesagt teilweise affig wie sich Manche hier als die Sittenwächter aufspielen.

Natürlich hat man gelinde gesagt Pech gehabt wenn man in dieser Situation ist.

Aber es hat bestimmt schon Jeder einmal eine abnahmewürdige Änderung am Fahrzeug vorgenommen und hat mal schnell ne Runde um den Block gedreht um zu sehen ob was schleift oder dergleichen.

Und nach dem gemeinen Tenor hier wäre DAs ja schon nicht IO!

Oder man fährt mal den einen Tag noch mit abgefahrernen Reifen auf die Arbeit weil man Morgen ja für den Reifendienst mehr Zeit hat als Heute.

U. U. ist es ja sogar so das man von der Arbeit direkt zum TÜV fahren möchte weil es zeitlich und von den Kilometern her sinnvoller ist als nach der Arbeit erst nach Hause zu gondeln, das Auto umzubauen und dann wieder die ganze Strecke zur Eintragung zurück zu fahren.

Erst mal die Fahrt von der Werkstatt, die mir die Tieferlegung eingebaut hat nach Hause wäre schon verkehrt wenn nicht der TÜV auf dem direkten Weg liegt.

Soweit ich auch weiß erlischt nach EU-Recht nicht automatisch die BE nur weil Änderungen vorgenommen werden sondern es muss im Fall eines Unfalls nachgewiesen werden das genau diese Änderung maßgeblich zu dem Unfall geführt hat.

unter (5) steht eindeutig, dass sich das auf (2) Absatz 2 bezieht....

also gilt der direkte WEg (mit roten Kennzeichen) nicht für den hier geschilderten Fall !!!

Dass der TE eine ABE oder die Teileunterlagen dabei hatten die bescheinigen dass der Tüv die Dinger eh einträgt hat er nicht geschrieben ?

eventuell waren es auch welche ohne Papiere ?

Wie auch immer - ich würde beim Tüv vorbeifahren mir den Suchen der mich gebeten hat am nächsten Tag wieder zu kommen.

Sofern deine Platten eintragrungsfähig sind dann gleich eintragen lassen und dann werden dir die Tüv´ler sicher einen Schriftlichen Beleg mitgeben dass sie dich gebten haben weg zu viel Andrang am nächsten Tag zu kommen aber aufgrund der Papiere keine Bedenken hatten das Teil nicht eintragen zu können.....

Damit zur Polizei .... ggf zum Rechtsschutz ....

Wenn du die Dinger auf Verdacht draufgezogen hast und wg tieferlegeung anderen Kotis oder sonstigem nicht eingetragen bekommst - dann probiers trotzdem mit Hilfe des Tüv´s bzw trags wie ein Mann und lern draus fürs nächste mal.

Wie du siehst werden teilweise schon Serienautos wie R32 mit orginalteilen verdächtigt ... je lauter und tiefer ein Auto ist und je jünger der Fahrer desto eher wirst du rausgewinkt ----- ist wie ne Laterne für die Motten ......

 

 

Zitat:

Wie auch immer - ich würde beim Tüv vorbeifahren mir den Suchen der mich gebeten hat am nächsten Tag wieder zu kommen.

 

Sofern deine Platten eintragrungsfähig sind dann gleich eintragen lassen und dann werden dir die Tüv´ler sicher einen Schriftlichen Beleg mitgeben dass sie dich gebten haben weg zu viel Andrang am nächsten Tag zu kommen aber aufgrund der Papiere keine Bedenken hatten das Teil nicht eintragen zu können.....

 

Damit zur Polizei .... ggf zum Rechtsschutz ....

So würd' ich auch tun!

Wenn er quasi auf dem Weg zum TÜV war, setz ich voraus, dass die Papiere dabei waren.

Wirds so nicht eingetragen, kann man den §19(3)/§21 auch als "nicht bestanden" abschliessen, mit entsprechender schriftlicher Mangeldokumentation und hat entsprechend Zeit zum Nacharbeiten. Somit hat man auch was schriftliches das man da war und kann somit u.U. bis zur Nachuntersuchung damit fahren...

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