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Angehalten worden mit falschen Spurplatten

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 16:20

Also ich hab auf meinem golf 3 breitere spurplatten montiert vorher waren 5mm vorne und hinten drauf ( die sind auch eingetragen) hab dann gestern vorne 10mm und hinten 15mm pro seite montiert.

Wollte damit dann direkt zum tüv die teile eintragen lassen...war ich da kurz vor feierabend und sogar ne schlange is zur einfahrt. Da haben mir die ne visitenkarte gegeben und meinten ich sollte morgen wieder kommen. Ja hab ich mir nix bei gedacht und bin dann heute morgen damit zur arbeit gefahren.

Auf dem Rückweg wurde ich dann angehalten...

Die meinten nur sie würden ne Kontrolle machen wegen tief, breit ,laut....:confused:

Ja war auch so gut wie alles in ordnung bis der dann auf die idee gekommen is meine spurplatten nachzumessen...

Am ende kamm dann raus Mängelkarte, anzeige, 3punkte geldstrafe etc.

Jetzt meine Frage ist das so richtig weil ich wollte ja zum tüv...

und mein zweites problem.: ich bin noch in der schon verlängerten probezeit...heißt ich hab schon ne nachschulung hinter mir.

Bitte um schnelle antwort.

Danke

 

mfg lukas

Beste Antwort im Thema

Ich Schraub mir denmächst auch alle meine neuen ( uneigentragenen ) Teile ans auto,fähr damit nach Italien in den urlaub und am rückweg beim TÜV vorbei:rolleyes:

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41 Antworten
am 28. Mai 2010 um 17:30

Hi!

Da haste Pech gehabt - du darfst das Fahrzeug nur zum Tüv fahren. In die Arbeit fahren is nich....

Wegen deiner verlängerten Probezeit musste dir keinen Kopf machen. Hab mich da neulich informiert, weil ich in der selben Situation war. Wenn du während der verlängerten Probezeit nochma Mist baust passiert rein gar nichts:

von http://www.bussgeldkataloge.de/

"Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt."

Nur musste dich jetzt echt zusammenreisen. Beim dritten Verstoß während der Probezeit is "Game over":

"Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

 

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig"

 

Mfg Victim

Ich Schraub mir denmächst auch alle meine neuen ( uneigentragenen ) Teile ans auto,fähr damit nach Italien in den urlaub und am rückweg beim TÜV vorbei:rolleyes:

Schön blöd! Hoffe, dass sie dir den Urlaub durch ne fette Kontrolle so richtig versauen. :rolleyes:

Warum nicht anschrauben - TÜV - Urlaub? Oder Urlaub - anschrauben - TÜV. Krieg ich nicht in den Kopp!!!!!!!!!!!!!

Der Thread hier zeigt doch, wie schnell es gehen kann. Daher ist dein Kommentar auch voll am Thema vorbei!

am 28. Mai 2010 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Schön blöd! Hoffe, dass sie dir den Urlaub durch ne fette Kontrolle so richtig versauen. :rolleyes:

Warum nicht anschrauben - TÜV - Urlaub? Oder Urlaub - anschrauben - TÜV. Krieg ich nicht in den Kopp!!!!!!!!!!!!!

Der Thread hier zeigt doch, wie schnell es gehen kann. Daher ist dein Kommentar auch voll am Thema vorbei!

Du bist ja süß! Schon mal was von Ironie gehört?

Oh - ok! Das hab ich wohl verpeilt. Bei solchen Themen gibts ja leider etliche, die das tatsächlich so meinen und machen - ganz ohne Ironie. Dachte, hier wäre mal wieder so ein Honk.

Ich geh aber dann mal davon aus, dass der Wiener das ironisch gemeint hat - in dem Fall sorry fürs Anpflaumen.

Natürlich war das ironisch gemeint :D würde ich niemals machen,meine Teile sind alle erst Eingtragen worden und dann wurde erst das auto bewegt, Die Felgen hatte ich damals sogar im Kofferraum beim TÜV mit und hab sie samt Spurplatten erst vorort angeschraubt,wäre es mit der Eintragung nichts geworden hätt ich wieder sie Originalfelgen angeschraubt und die sache wär erledigt, zum Glück wurden sie aber anstandslos eingetragen :)

wen du KEINEN SCHRIFTLICHEN termin beim tüv hast dann kannste das eben knicken. pech gehabt.

btw...ich hab seit 15 jahren nur getunte autos und war auch schon an vielen "legendär zweifelhaften verkehrskontrollen" dabei...aber spurplatten hat noch NIE einer nachgemessen. höchstens das es das i tüpfelchen in sachen "net eingetragen" war. nur so am rande erwähnt.

wenn die herren von der rennleitung was finden wollen, dann tun die das auch ... hier bei uns sind die ganz scharf auf "getunte karren" . 2 - 3 vkk in der woche sind da im umkreis normal. nächste woche is tuning expo bei uns ... an dem tag brauch sich manch einer garnet erst auf die straße wagen

am 29. Mai 2010 um 12:41

Naja,auf junge Leute in getunten Autos und bestimmten Modellen fahren die Bullen sowieso ab...es gibt halt immer Leute die das nicht so genau nehmen und wie du schon sagst,wenn sie was finden wollen,finden sie auch meistens was. Nen Kollege von mir fährt nen 4er Golf GTi,der wird auch alle Nase lang angehalten...und der hat fast Serienlook

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider

und wie du schon sagst,wenn sie was finden wollen,finden sie auch meistens was.

nöö, warum? Wenn alles ok ist und ordnungsgemäß eingetragen gibts nix zu finden. Ich fahr breit grinsend in jede Kontrolle, da kann die Rennleitung suchen solange sie will, mir doch egal...

am 29. Mai 2010 um 12:54

Ist natürlich auch immer ne Sache wie ich denen gegenüber auftrete,es gibt vernünftige Polizisten und welche die den Superbullen spielen,vor Ort ist es immer so eine Sache sich mit der Polizei zu streiten,zur Not ist der Verbandskasten abgelaufen oder nicht komplett;)...aber wie du ja sagst,wenn alles in Ordnung ist und du die Sache entspannt angehst gibt es auch keine Probleme

Mach Dir keinen Kopf. Laß die Sachen eintragen, warte den Schrieb von der Rennleitung ab und lege Einspruch ein.

Nach dem Gesetz erlischt die Betriebserlaubnis des Fzg. nicht, wenn nach dem Umbau die Änderungsabnahme nach §19(3) unverzüglich erfolgt. "unverzüglich" ist vom Gesetzgeber nicht als fester Zeitraum definiert !!!

Somit gibts kaum eine Handhabe der Beamten. Ich geh mal davon aus, dass du den Herren das Teilegutachten, bzw. ABE gezeigt hast- somit hattest du den Nachweis dass diese Teile für diesen Fzg.-Typ sind. Die fehlte ja nur die Bestätigung des korrekten Anbaus- nicht die der Zulässigkeit...

Naja, unverzüglich kann man aber schon so auslegen, dass keine Fahrt mit anderem Ziel stattfindet...

Wenn das Auto 3 Wochen lang nicht bewegt wurde und dann die erste Fahrt zum TÜV geht, wäre das evtl. noch unverzüglich, aber erst nach einer Fahrt zur Arbeit wird das nicht unbedingt jeder Richter auch so sehen. Aber größere Chancen, dass man hier zu deine Gunsten entscheidet, sehe ich schon. Schließlich weiß jeder praxisnahe Richter, dass man ja nicht sofort beim TÜV drankommt. Das Auto so lange nicht zu bewegen, bis die Herren vom TÜV sich Zeit nehmen können, ist wohl auch nicht opportun.

Zitat:

Original geschrieben von blaumtb

Da haben mir die ne visitenkarte gegeben und meinten ich sollte morgen wieder kommen. Ja hab ich mir nix bei gedacht und bin dann heute morgen damit zur arbeit gefahren.

Auf dem Rückweg wurde ich dann angehalten...

Du hast die neuen Spurplatten dranngelassen, obwohl dir klar war, daß du am nächsten Tag nicht zum TÜV, sondern zur Arbeit fahren wirst...? :eek:

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