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Angehalten in Österreich, ich soll mein Autoradio typisieren?????!

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 18:16

Hallo, also vorweg das ist kein Scherz oder ähnliches So wirklich vor drei Stunden passiert.

Ich fahre im letzten Moment an einer leeren Kreuzung mit gelbblinkender Ampel weiter, hinter mir wird Rot. Ich werde angehalten, ich behaupte es war Gelb, der Polizist Rot. Auch wenn ich mich da nicht durchsetzen kann, das wäre ja noch ertragbar.

Aber als er dann um mein Auto ging staunte ich nicht schlecht. Ich habe einen Golf 3. Vorne habe ich auf die Originalscheinwerfer diese Zierleisten geklebt. Die sind gerade.

Polizist schreibt Anzeige wegen bösem Blick....

Hinten ist ein Novusendtopf drauf, Papiere dazu habe ich mit. Papiere werden ignoriert.

Anzeige Auspuff nicht typisiert......

Im Kofferraum habe ich eine Bassbox und ein paar Zierkappen liegen, die wollten wir bei meinem Bruder einbauen und aufstecken. Bei mir ist die Bassbox nicht angeschlossen, transportiere sie ja nur.

In jüngeren Tagen hatte ich mal eine Endstufe und Bassbox drann, die liegt jetzt schon zwei Jahre im Keller. Kabel sind eben noch da aber blind.

Polizist schreibt Anzeige, Autoradio und Bassbox sowie Verkabelung nicht typsiert.......

Heckleuchten sind von FK Tuning, haben E Zeichen und Reflektor drann.

Polizist schreibt Anzeige, Heckleuchten nicht typisiert.......

Dann hab ich ihn mal etwas lauter gefragt ob er schon jemals was von einem E-Zeichen gehört hat und überhaupt wüsste was eine Typisierung sei.

Polizist schreibt Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, Ruhestörung und Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Als ich dann noch mal fragte ob er nicht wisse was ein E-Zeichen ist und das ich ihm das gerne noch einmal, zusammen mit dem Auspuffgutachten das EU weit gillt zeigen würde, meinte er, ich wäre nicht Verkehrstauglich da ich ihn nicht verstehe, er schickt mich zum Verkehrspsychologen.

Dazu sagt er mir wenn ich je wieder in die Stadt fahre habe ich wieder zich Anzeigen und werde jedes mal aufgehalten und angezeigt. Dienstnummer verweigert er und geht.

 

Ich bin jetzt mal in die Nachbarstadt gefahren und habe eine Beschwerde eingereicht.

Zu der Bassbox fiel dem nur ein das man die Ladung sichern muss, von typisieren eines Lautsprechers habe er auch noch nie gehört.

Leider meinte er das diese "Komm noch mal in die Stadt, Jünge" Geschichte keine Drohung war... .

Den Rest soll ich am besten abfotografieren und dann vorlegen, wenn Papiere und E-Zeichen vorhanden sind sollte es ja keine Probleme geben.

Hat jemand schon einmal davon gehört das man seine Radioanlage (Stinknormales LG Radio) und eine transportierte Bassbox im Kofferraum typisieren muss?

Ein Mechaniker meiner Werkstatt der auch meine Plakate gemacht hat lachte nur und meinte ich soll mal warten bis ich vorfahren muss etc.

Dieselbe Truppe hat den Onkel meiner Freundin heute aufgehalten der bei seinem Roller am Vormittag Reifen wechseln lies. Der bekam eine Anzeige wegen "Glatzigen Reifen". Hatte sogar Rechnung und Montage der Neureifen die drauf waren dabei und zeiget sie vor.

Meinen Originalversiegelten Verbandskasten musste ich auch aufreissen um sie reinsehen zu lassen.....

Hartberg, Steiermark

Beste Antwort im Thema

warum hast net gefragt wann das kasperele theater vorbei ist und die echte polizei kommt?

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Zumindest in D gibt es lediglich den Tatbestand der Beleidigung. Ob der Beleidigte Beamter ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

 

wahrscheinlich oder ist wie hier in deutschland wo die auch behapten das es eine beamtenbeledigung gibt was aber nicht der fall ist

nicht ? meinst du damit, dass es keine GIBT oder dass kein besonderer straftatbestand ist (was im übrigen stimmt) ?

wie AMenge schon gesagt hat in D gibt es den strafbestand "beamtenbeleidigung" nicht das ist ne ganz normale beleidigung auch wenns die kalkmützen gerne sagen und hochpushen und eher zum einschüchtern nutzen.

wie es in ösiland aussieht keine ahnung kann aber vielleicht dort genauso gehandelt werden und von deren rennleitung ebenso hochgepusht werden zum einschüchtern

hab ja auch nichts anderes gesagt... :rolleyes:

 

blöd kanns werden, wenn der beleidigte beamte zu seinem dienstherren rennt und petzt, da kann doch auch was kommen :(

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

"Auf dem Weg zur Arbeit (2-spurige Straße in HH, innerstädtisch) zuckelte ein Polizeiwagen vor mir her rechts, ohne z.B. per Blinkzeichen mal zu signalisieren, dass man wohl nach einer Hausnummer suche und vorhabe, hier vor einem längeren Wohnblock irgendwo halten zu wollen (Polizei darf ja auch im dort geltenden abs. Halteverbot anhalten, das war mir schon klar).

Ergo bleiben sie dann endlich mal vor mir stehen, auch ohne zu blinken.

Unterdessen zogen alle anderen links an uns vorbei und ich hob bereits kurz vorm Anhalten die Hände vom Lenkrad, um so eine "ach"-Geste zu machen, i.S.v.: Mensch, auch Ihr könntet doch mal blinken, damit man weiß, dass Ihr hier halten wollt."

"Das habe ich entschieden zurückgewiesen, da er dann ja genau gesehen haben müsste, dass ich lediglich verzagt/enttäuscht die Hände gehoben hätte, keine beleidigende Geste (die er mir folgerichtig ja auch nicht vorwerfe etc.) und dass ich wohl auch von einem Polizisten im Einsatz erwarten könne, dass er sich an die allg. Verkehrsregeln halte, genau wie das umgekehrt von mir erwartet würde und sein Haltenwollen per Blinker ankündige."

Hallo TE,

habe Deinen Text mal stark gekürzt und gehe nicht auf alle Äußerungen ein, obwohl mir die Finger jucken. Eine Frage an Dich oder andere User: Wo steht geschrieben, dass man bei langsamer Fahrt oder wenn man anhalten will, den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen muss? Frage nur, um mich künftig entsprechend der StVO verhalten zu können.

Gruß

Du, dann steht´s eben nicht in der StVO, folgt aber allg. common-sense.

So what!

Auch ich weiß, dass in der StVO der Fahrtrichtungsanzeiger letztlich nur bei Spurwechsel oder Richtungsänderung zu betätigen ist, beides war hier unzweifelhaft nicht gegeben, na und?

Er hat mich belehrt (o.k, darf er), er hat eine allg. Verkehrskontrolle durchgeführt (o.k, darf er), er hat mir vorgeworfen, hinter ihm den "Affen" gemacht zu haben (darf er ggf. behaupten, wenngleich die Wortwahl zweifelhaft ist, traf aber nicht zu, weshalb ich diesen Vorwurf auch sehr deutlich zurückgewiesen habe und weshalb er in der Befragung durch den Vorgesetzten offenbar auch nicht mehr geäußert und vorgebracht wurde).

Worum es hier einzig und allein geht und was offenbar nur Du nicht verstanden hast oder verstehen willst, weshalb Du nun auf der StVO rumreitest, ist die Frage nach der Angemessenheit der Reaktion der Polizei.

Und hier hat sogar der Dienststellenleiter eingeräumt, dass das nicht angemessen war (mein Polizisten-Sauna-Freund ohnehin...).

Ich stehe der Polizei sehr positiv ggü., dafür muss man sich heute an machen Stellen oder Orten ja schon fast entschuldigen. Ich weiß auch ziemlich genau, welchen Sch*** die gerade bei uns hier an der Backe haben, denn unweit von mir gibt es einen sog. "sozialen Brennpunkt" mit gew. Tendenzen zur Ghettoisierung, Klein- und Drogenkriminalität, ständigen Ruhestörungs-Beschwerden, Fahrzeugaufbrüchen, Sachbeschädigungen, Bedrohung, Raub etc.

Und genau weil das so ist, war es völlig unangemessen, jemanden, der lediglich als "ach"-Geste die beiden Hände vom Lenkrad erhoben hat, hier mal "knallhart" zu zeigen, wo die Staatsmacht = Exekutive den Hammer hängen hat. Dafür gibt es bessere Anlässe!

DAS hat, wie mir vermutlich sogleich vorgeworfen wird, so gar nichts mit meiner Person zu tun.

Es war also nicht deshalb unangemessen, weil es nun ausgerechnet mich betraf (Ironie an: obwohl doch ausgerechnet ich der Polizei so positiv und wohlwollend ggü. stehe, ich armer...:) :D :eek: Ironie aus), sondern weil das Verhalten und die Reaktion des Polizisten ganz allg. der gegebenen Situation unangemessen war, ob mit Blinken oder ohne...

Nur darum ging es!

Und offenbar sehe nicht nur ich allein das ganze so.

Du suchst das Haar in der Suppe und Du hast es ggf. gefunden, bravo.

Um das Haar ging es nur gar nicht! ;)

Mir ging es nur um die Beantwortung meiner Frage und sonst um nichts. Wenn ich von Dir lese:

(Zitat: und dass ich wohl auch von einem Polizisten im Einsatz erwarten könne, dass er sich an die allg. Verkehrsregeln halte, genau wie das umgekehrt von mir erwartet würde und sein Haltenwollen per Blinker ankündige.)

denke ich, dass meine Frage berechtigt war. Der Polizist hat sich doch an die allgem. Verkehrsregeln gehalten. Das mache ich auch. Halte z.B. nicht im Halteverbot mit eingeschaltetem "Pannenblinker", obwohl viele andere das auch tun. Was nicht in der StVO steht, muss auch nicht gemacht werden. Wenn die Mehrheit irgendwann einmal entscheidet, dass eine solche Regelung sinnvoll ist und zur Verhütung von Verkehrsunfällen erforderlich, wird die StVO sicherlich ergänzt werden.

Nur: Ist die StVO wirklich "deskriptiv" so wie der Duden?

Und die Mehrheit entscheidet sicher nicht über das, was in der StVO niedergelegt wird.

Aber einerlei:

Ich hab Dich schon verstanden und ich hab ja auch bereits gesagt, dass Du recht hast, weil ich mich in der Tat oben falsch ausgedrückt habe.

Ob ich nun wörtlich von "Verkehrsregeln" gesprochen habe, an die sich doch bitte auch der Polizist halten möge, wie selbiges von mir verlangt würde, kann ich eh nicht mehr exakt sagen.

Aber das war ja auch nicht der Punkt, bei aller inhaltlichen Richtigkeit Deiner Anmerkung.

Der Punkt war, dass das Anhalten, die Kontrolle und zumal die Belehrung unangemessen waren.

Das hat offenbar auch der vorgesetzte Dienststellenleiter so gesehen.

Oder hältst Du mich für so wahnwitzig, einem Polizisten die Verkehrsregeln erklären zu wollen?

Das würde ich nur dann versuchen, wenn ich mir zu 1000% dessen sicher wäre.

am 14. Januar 2013 um 18:25

Na Prost Mahlzeit, ich hab 2 getunte Autos und komm ausn selben Bezirk.... aber ich fahr eher defensiv und komm aus nem anderen Marken-Lager ^^

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Wo steht geschrieben, dass man bei langsamer Fahrt oder wenn man anhalten will, den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen muss?

Äh... selbst wenn es nicht in der StVO stünde... man macht es aus Höflichkeit, und um sich dem Hintermann mitteilig zu machen, dass man anhält. Der kann frühzeitig die "Gefahr" erkennen und dran vorbeifahren.

Man muss ja nicht minutenlang ständig blinken im Stehen, aber ausreichend vorher bis zum Stillstand blinken beim Langsamwerden, wenn man nachfolgenden Verkehr hat, gebietet eigentlich schon der common sense.

DAS ist für mich ein wichtigerer Punkt, als dass jemand mittags bei wolkenlosem Himmel Licht anmacht und verlangt, ich möge mein Licht doch auch einschalten. Was nützt mir das Licht, wenn er nicht blinkt.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Wo steht geschrieben, dass man bei langsamer Fahrt oder wenn man anhalten will, den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen muss?

Äh... selbst wenn es nicht in der StVO stünde... man macht es aus Höflichkeit, und um sich dem Hintermann mitteilig zu machen, dass man anhält. Der kann frühzeitig die "Gefahr" erkennen und dran vorbeifahren.

Man muss ja nicht minutenlang ständig blinken im Stehen, aber ausreichend vorher bis zum Stillstand blinken beim Langsamwerden, wenn man nachfolgenden Verkehr hat, gebietet eigentlich schon der common sense.

DAS ist für mich ein wichtigerer Punkt, als dass jemand mittags bei wolkenlosem Himmel Licht anmacht und verlangt, ich möge mein Licht doch auch einschalten. Was nützt mir das Licht, wenn er nicht blinkt.

cheerio

Wenn Du das aus Höflichkeit machst, ist es Dir überlassen. Ich schließe nicht aus, dass ich auch bei bestimmten Verkehrssituationen blinke, etwa weil einer mir sehr nah auf der Pelle ist. Das schließt aber nicht ein, dass Du diese Höflichkeit von anderen EINFORDERN kannst. Es gilt nur, was in der StVO steht.

Zunächst mal müssen wir glauben, was der TE hier schreibt. Dennoch, keiner war dabei und kann beurteilen wie sich die Sache abgespielt hat. Ohne dem TE zu nahe treten zu wollen, aber ich denke, egal in welchem Land man sich bewegt, wie man in den Wald ruft so kommt es zurück.

 

Die Damen und Herrn der Polizei sitzen nun mal am längeren Hebel. Warum diskutieren wenns nix bringt. Wenn die behaupten, der TE ist bei rot über die LZA gefahren, dann kommt er um eine Anzeige nicht herum. Genau diese hätte ich zunächst einmal abgewartet und nicht Vorort diskutiert. Das zieht genaus das alles nachsich.

Ich behaupte mal, dass an jedem aufemöbelten Golf etwas zu finden ist, was da nicht hin gehört. Allein das wäre schon ein Grund für mich, bevor ich guten Abend sage, mich vorab 10 mal zu entschuldigen. Das stimmt die Beamten in der Regel schon mal wohlwollend.

Die Voraussetztungen für die Teilnahme an dieser Veranstaltung hat der TE zunächst doch selbst geschaffen. Wenn ich bei gelb noch schnell über die Kreuzung fahre muss ich damit rechnen, dass ich kurz danach stehe. Tut ir leid, habe ich nicht gesehen, oder zu spät gesehen wirkt oftmals Wunder. Alles andere veranlasst die Beamten, doch mal zu sehen, was noch so im Argen ist.

Polizeibeamte sind auch "nur" Menschen. Man gehe mal in sich, wenn mir einer blöd kommt und ich habe die Möglichkeit, dann komme ich dem nöch blöder.

Fast jeder kommt mal in die Situation, wo er einen Fehler gemacht hat und so dumm war sich dabei ertappen zu lassen. Ich nehme das locker, gebe zu dass ich einen Fehler gemacht habe. Allein diese Einsicht hat mich schon vor so manchem "Knöllchen" gerettet. Telefonieren während der Fahrt. Zivielstreife hält mich an. "Sie haben telefoniert". Ja. habe ich. Reiner Refelx, Handy klingelt, ich nehme es und ....Pech gehabt. Der Beamte wusste garnicht was er sagen sollte, ob der Tatsache, dass ich es sofort zugegeben habe. Ich musste mich sicher belehren lassen, dass es verboten ist. Damit war die Sache erledigt. Ich könnte noch mehr solcher Beispiele bringen.

 

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