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Angefahren worden, was nun?

Themenstarteram 23. April 2010 um 22:45

Hallo,

Ich bin Kraftfahrer aus Berlin und wurde als Fußgänger am 16.03.09 beim überqueren einer Fußgängerampel die während des Seitenwechsels auf ROT umschaltete von einem (entgegenkommenden) Rechtsabbieger der noch vor mir gehende Fußgänger durch ließ überfahren.

Durch dieses "Fahrmanöver" wurde mein rechter Unterschenkel (Schienbein) zwischen dem FZ-Emblem (VW) und dem rechten Scheinwerfer unter das Fahrzeug gezogen und brach insgesamt 4x! (offene Mehrfachfaktur).

Zum Glück blieb der Fahrer des hinter dem fahrenden PKW als Zeuge vor Ort. Sowas glaubt einem ja keiner.

Ich wurde "Notoperiert", ich bekam einen Marknagel (Knie bis Sprunggelenk) und lag 2 Wochen im KH. Danach dann 3 Monate ambulant bei einem D-Arzt, dann 4 Wochen Reha. Jetzt kam es dazu, dass ein "Fehlverheilen" zu einer erneuten OP führte. Hier wurde am 30.10.09 der Marknagel entfernt, die Knochensegmente neu ausgerichtet und eine 10 Loch Platte eingebracht. Wieder 2 Wochen KH und danach im Januar 2010 dann erneut 3 Wochen Reha. Seit Mitte/Ende März bin ich endlich wieder ohne "Unterarmgehhilfen" (Krücken) und gelte vorerst als "Arbeitsfähig". Bin aber noch in Psycholog. Behandlung da eine "Posttraumatische Bewusstseinsstörung" durch den Unfall hervorgerufen wurde.

Meine Frage nun, wie lange kann es dauern bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Kann man da beschleunigend eingreifen? Wie verhält es sich mit Verjährungsfristen in solchen Angelegenheiten?

Anfangs bestand noch ein Schriftwechsel zwischen meinem Anwalt und der Haftpflichtvers. des Fahrers. Ebenso bekam er Akteneinsicht beim Staatsanwalt. Aber das war alles noch innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Unfall.

Seit dem "Stille ruht der See" und mein Anwalt erklärt auf meine Anfragen nur : "Das dauert eben!"

Da bisher weder durch den Staatsanwalt noch durch ein Gericht weitere Maßnahmen getroffen wurden und man ohne weitere Information wie in einem Loch sitzt, fühlt man sich ganz schön "allein gelassen".

Ich würde mich über einige Antworten freuen.

Beste Antwort im Thema

Die Gerichte sind eben chronisch überlastet, da kannst du nichts beschleunigen. Glaub deinem Anwalt wenn der Sagt "dauert eben"

Verjähren tut sich da so erst mal nichts, da ja alles bereits eingeleitet wurde.

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Die Gerichte sind eben chronisch überlastet, da kannst du nichts beschleunigen. Glaub deinem Anwalt wenn der Sagt "dauert eben"

Verjähren tut sich da so erst mal nichts, da ja alles bereits eingeleitet wurde.

Da die medizinische Behandlung ja sicherlich durch eine Krankenkasse finanziert wurde, wird diese auch ihren Erstattungsanspruch an den Schädiger anmelden, sofern sie über den Unfall informiert ist. Würde einfach mal da nachhaken und fragen wie der Sachstand ist.

Themenstarteram 24. April 2010 um 11:33

Danke erstmal für die ersten schnellen Reaktionen.

@ der-schrittmacher:

Das mit der Verjährung ist halt die Sache, dass ich bisher nur eine Info meines Anwalts habe, dass der Vorgang von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weiter gegangen ist.

Hier erbat er dann die Akteneinsicht und schickte diese nach Durchsicht zurück. (alles im ersten Halbjahr nach dem Unfall)

Ab da "Verliert sich die Spur" in Schweigen und Warten.

Keine Information darüber ob und wenn dann in welchem Umfang Klage erhoben wird.

Es ist ja auch der Verdacht (nach Zeugenaussagen) aufgekommen, dass der Fahrer "Vorsätzlich" bzw "bedingt Vorsätzlich" mit seinem erneuten anfahren gehandelt hat, obwohl noch Fußgänger (2) vor dem PKW auf dem Überweg waren. Er Stand ja vorerst und hat 1 Fußgängerin, die zu rennen anfing, durchgelassen, dann fuhr er an und Stoppte ca 2 cm "vor" uns (meinem Hosenbein). Als ich erschrak und mich zu ihm drehte fuhr er erneut an und "überfuhr" mich (mein rechtes Bein)

Zum Glück bin in Richtung Gehweg und nicht Richtung Fahrdamm gefallen. Dadurch überfuhr er "nur" mein Bein und nicht mich komplett.

Sollte in diese Richtung geklagt werden, so hat mein Anwalt vorab schon meinen Antrag auf "Nebenkläger" gestellt.

(Was immer das heißen mag)

Das glaubt einem kein Mensch. Egal ob Ärzte, Krankenpfleger, Therapeuten, Verwandte, ...!

Ich hab immer eine Kopie der Zeugenaussage des hinter dem Verursacher gefahrenen bei. Der war ja gänzlich unbeteiligt und unvoreingenommen. Und ist zum Glück am Unfallort stehen geblieben.

Egal wer das liest, es bekommen alle "Gänsehaut" das es tatsächlich sowas in "freier Wildbahn" gibt??!

@ trouble01:

Da es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat, ist keine KK sondern BG

hier der Ansprechpartner.

Von dieser Seite her aber habe ich auch keine weiteren oder genaueren Informationen bekommen.

Die warten ebenso auf Neuigkeiten

Hi,

 

ich verstehe nicht, auf was für eine Klage  Du wartest?

Hat der Unfallfahrer die Haftung bestritten? Hat der gegnerische Versicherer Vorschüsse geleistet oder nichts bezahlt?

Gib es ein Ablehnungsschreiben?

 

Mit Deinen Informationen kann man leider wenig anfangen.

 

Aber das brauchen wir eigentlich auch nicht, denn wir werden nie die ganze Akte  kennen können und daher auch keine vernünftige Antwort zu dem Fall abgeben können.

 

Du bist anwaltlich vertreten. Wenn Du Fragen hast, frag Deinen Anwalt (Ist kein dummer Spruch, sondern ein gut gemeinter Rat).

 

Alles was von hier kommen wird, ist Kaffeesatzleserei!

 

Hafi

 

 

Was auch beachtet werden sollte: Strafverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft) und Zivilverfahren sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Themenstarteram 26. April 2010 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

Was auch beachtet werden sollte: Strafverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft) und Zivilverfahren sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Jupp und genau darum geht's mir.

Da die gegnerische Kfz-Haftpflicht erst eine Zivilrechtliche Regulierung,unter Umständen auch ohne Rechtsstreit (also ausgehandelt zwischen ihnen und meinem Anwalt), in Betracht zieht, wenn durch ein Strafverfahren die Schuldfrage geklärt wurde.

Da der Fahrer des Unfallwagens anfangs behauptete, dass die Fußgänger erst bei ROT auf den Fahrdamm traten, später dann, dass es zwar noch GRÜN war, ich für ihn aber unvorhersehbar eine Kehrtwendung vor ihm gemacht hätte. Und dass obwohl ich bereits mindestens 5 Sekunden (nach Aussage des hinter ihm Fahrenden) bis zu seinem erneuten Anfahren vor dem PKW stand und meinem "Unmut" über sein "dichtes Auffahren" kund tat.

Es wird also "beidseitig" auf die Staatsanwaltschaft und deren weitere Verfahrensweise gewartet.

Und hier war meine Frage, wie lange es sich hinziehen kann, und ob da Fristen eingehalten werden müssen??!

Du und / oder dein Anwalt können den Sachverhalt unabhängig von der Meldung der Polizei bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Einfach den Sachverhalt schildern unter Nennung des polizeilichen Aktenzeichens usw und um "Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten" bitten.

Da kommt immer innerhalb kurzer Zeit (ca. 1 Woche) ein Bestätigungsschreiben, dass das Schreiben eingegangen ist und unter welchem Aktenzeichen ermittelt wird. Das würde dir die Gewissheit bringen, dass das nicht vergessen wird. Wenn das nicht nach 10 Tagen kommt, sofort noch einmal schicken, eventuell per Einschreiben mit Rückschein. Nach dem Bestätigungsschreiben kann es allerdings dauern, die Mühlen der Justiz 'malen' langsam.

Mit dem Aktenzeichen könntest du dann eventuell nach ein paar Monaten nach dem Stand der Ermittlungen fragen, vorher lohnt das nicht.

am 27. April 2010 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Du und / oder dein Anwalt können den Sachverhalt unabhängig von der Meldung der Polizei bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Einfach den Sachverhalt schildern unter Nennung des polizeilichen Aktenzeichens usw und um "Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten" bitten.

Absoluter Quatsch!

Wieso soll den ein Fall zweimal bei Gericht angezeigt werden?

Die schrifl. Mitteilung der Polizei (Aktenübermittlung) ist doch schon bei Gericht und wird bearbeitet.

Zitat:

Da kommt immer innerhalb kurzer Zeit (ca. 1 Woche) ein Bestätigungsschreiben, dass das Schreiben eingegangen ist und unter welchem Aktenzeichen ermittelt wird.

Träumst du nachts bunt ode rin schwarz-weiß?

Unsere Gerichte sind hoffnugnslos überarbeitet (wahrscheinlich durch solche wie dich die einen Fall mehrfach anzeigen wollen) und brauchen für die Eingangsbestätigung mehrere Wochen!

Zitat:

Das würde dir die Gewissheit bringen, dass das nicht vergessen wird. Wenn das nicht nach 10 Tagen kommt, sofort noch einmal schicken, eventuell per Einschreiben mit Rückschein. Nach dem Bestätigungsschreiben kann es allerdings dauern, die Mühlen der Justiz 'malen' langsam.

Mit dem Aktenzeichen könntest du dann eventuell nach ein paar Monaten nach dem Stand der Ermittlungen fragen, vorher lohnt das nicht.

Und wie bringt ihn das JETZT weiter?

Es laufen dann zwei Aktenzeichen bei Gericht nebeneinander her und es kommt Verwirrung auf und das ist nicht wirklich hilfreich.

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