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mein Auto wurde angefahren, Chrysler 300M

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 18:02

Hallo, mein seltener Chrysler 300M wurde parkend von einem rangierenden PKW angefahren, dessen Fahrer sich glücklicherweise bei der Polizei meldete.

 

Das Auto ist EZ 01/99 hat 230tkm gelaufen (HSN TSN 1004 507).

Die Motorhaube ist etwas eingedrückt & verkantet.

Die Frontschürze ist total verformt, vorne eingedrückt und an den Seiten abstehend - Verschraubungen an der rechten Seite am Kotflügel rausgerissen und Kotflügel zerkratzt, ein Scheinwerferglas gebrochen, SWRA abgebrochen, Nebelleuchte funktioniert nicht mehr, Nummernschild zerdrückt und farblich beschädigt.

Ich bin mir trotz der Info in den FAQ 1.3 nicht ganz sicher wie ich fortfahren soll.

Ich kann nicht einschätzen ob es ein Bagatellschaden ist oder eher nicht.

Ich hatte in meinem Leben mit soetwas noch nie zu tun, ich lese überall, wenn sich die gegnerische Versicherung meldet solle man auf keinen Fall deren Gutachter akzeptieren - das geht so einfach?

Welche Rolle spielt denn, dass die Motorhaube schwarz foliert, das Fahrzeug selbst aber original dunkelgrün ist?

Bei den üblichen Gebrauchtteileverwertern steht kein farblich passender Ersatz zur Verfügung.

 

Wenn ein KFZ Sachverständigenbüro in Dortmund folgend wirbt:

"Ein Kfz Sachverständiger aus Dortmund erstellt Ihnen je nach Sachlage als kostenlosen Service entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz Gutachten, für das Sie die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen können."

kann man wohl davon ausgehen, dass man sich um die Bagatellgrenze keinen Kopf machen muss, da der Sachverständige die Kosten tatsächlich übernehmen würde... würdet ihr das Angebot also wahrnehmen?

Das Fahrzeug würde ich wahrscheinlich selbst reparieren wollen - steht mir dann weniger Geld zu?

Einen Mietwagen benötige ich eigentlich nicht, steht mir automatisch eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@menotu schrieb am 10. Dezember 2016 um 15:17:21 Uhr:

Gutachterkosten 755,65 (sooo teuer!?!?!?)

In der Tat das ist extrem! So hoch wäre meine Rechnung bei weitem nicht gewesen.

Zitat:

Abzug Wertverbesserung Lack -46,97

Da hat eine(r) keine Ahnung, was die Wertverbesserung ist, es kann nie ein so krummer Betrag sein.

Zitat:

Nutzungsaufall pro Tag 59,- (= maximal 826,-)

sollte bzw. darf nicht im Gutachten stehen

Zitat:

Repararie ich das Auto eigenmächtig um es wieder verkehrssicher zu machen, ohne Rechnungsnachweise, steht mir welche Summe zu?

1700 - 100 = 1600,- + Nutzungsausfall (mit Tageszeitung zu belegen??)

Kaufe ich mir einen anderen Wagen ist es die selbe Summe?!

Ist meine Rechnung richtig?

absolut korrekt, aber bitte nicht mit einer Tageszeitung belegen, das ist Kindergartenniveau.

 

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Wie hoch schätzt du realistisch den Wert des Fahrzeuges ein? Schau mal bei mobile.de, wie die gehandelt werden.Der Beschreibung nach ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da kommst du um ein Gutachten zum Wiederbeschaffungs- und Restwert nicht herum.

Lese die Werbung doch mal richtig: "für das Sie die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen können."

Hab gerade mal geschaut, fängt bei 680,- € an. Da du selbst wenig Ahnung hast, solltest du die Arbeit einem Rechtsanwalt überlassen. Zahlt die gegn. Versicherung, da sitzen nämlich auch Profis.

Also ein Bagatellschaden wird sicherlich nicht vorliegen, wenn man von einer Reparatur ausgeht.

 

Bei dem Gutachter ist wichtig, dass er öffentlich bestellt und vereidigt ist (zB von der IHK)

Würde sagen Totalschaden

Nach dem was Du geschrieben hast, dürfte hier kein Bagatellschaden vorliegen, aber ich kann jetzt nicht den Zeitwert Deines Autos bestimmen.

Daher dürfte ein (von Dir beauftragter) Gutachter die richtige Wahl sein.

Hier liegt ganz offensichtlich kein Bagatellschaden vor.

Du solltest auf jeden Fall einen Gutachter deiner Wahl beauftragen. Wenn du dich auch mit der rechtlichen Seite der Abwicklung nicht auskennst, ist außerdem ein Anwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen.

Der Gutachter muss nicht öffentlich bestellt und vereidigt sein (er soll ja keine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftliche Leistung erbringen), um seriös und glaubwürdig zu sein sollte er aber z.B. eine Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem der größeren Berufsverbände vorweisen (IfS-Zert, BVSK usw.). Diese verlangen dafür ein nachweisbares fachliches Niveau durch Prüfungen und Fortbildungen.

Massenabfertigung, "Auftragsannahme per WhatsApp" und die Ansiedlung in der Nachbarschaft einer berüchtigten Tuning-Bastelbude müssen nicht zwangsläufig die Glaubwürdigkeit erhöhen ;)

Wird wohl auf einen wirtschafllichen Totalschaden hinauslaufen...

Es empfiehlt sich, einen freien Gutachter aufzusuchen und keinen der Versicherung zu nehmen. Den Gutachter der Versicherung darf man verweigern bei Haftpflichtschaden. Zu gern wird der Schaden dort geringer bewertet.

Man bekommt bei Totalschaden nicht den Schaden ersetzt, sondern den Wert, was der Wiederbeschaffungswert ist, also weniger. Es gibt eine 130% Regelung, bei seltenen Fahrzeugen eventuell auch mehr.

Man kann fiktiv abrechnen, sich also den Wiederbeschaffungswert (minus den Restwert, welcher in einer Unfallbörse per Gebot eines Händlers auf Dein Auto beziffert wird {je geringer der Wert, desto besser für den Versicherungsnhemer}) auszahlen lassen, ohne Umsatzsteuer.

Man kann das Auto dann auch selbst reparieren und weiter fahren. Kauf man Ersatzteile oder Reparaturleistungen (Lackierer, Werkstattteilleistungen etc.) kann man diese Rechungen nachträglich einreichen und erhält die MwSt dann dafür noch nachgezahlt.

Meine eigene Worte, wenn etwas nicht 100% stimmt, habt Nachsicht, es ist schon spät heute.

Themenstarteram 5. Dezember 2016 um 20:43

Danke für die vielen Antworten.

Heute schaute sich ein Gutachter den Wagen an. Er meint tatsächlich dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden sei, auf jeden Fall über 1000 EUR.

Der Wert vor dem jetzigen Schaden lag vielleicht so um die 1000 Eur würde ICH meinen. Wo der jetzt liegt - keine Ahnung.

Halt nur der 2,7l Motor und keine Gasanlage. Mit noch 14 Monaten Tüv.

Ich verstehe im Moment nicht ob das gut ist oder eher schlecht.

Der günstigste Ersatzwagen mit 2,7l Motor soll 1650,- kosten.

 

Meiner ist aber außen grün, innen beige.

Wie ist es mit der Innen und Außenfarbe, wird das dabei auch beachtet? Und der Standort?

Es gibt bei mobile Insgesamt 36 Stück, und mit beigem Leder 0 :(

Farbe zählt nicht, sondern ein vergleichbares Auto mit ähnlicher KM Leistung und Ausstattung wird bewertet.

Hallo, das Gutachten ist fertig. Wirtschaftlicher Totalschaden, nicht verkehrssicher.

Gutachterkosten 755,65 (sooo teuer!?!?!?)

Reparaturkosten ohne MwSt 2581,20

Abzug Wertverbesserung Lack -46,97

Gesamtbetrag ohne MwSt 2534,23

MwSt 481,50

Gesamt mit MwSt 3015,73

Wiederbeschaffungsdauer in Tagen 14

Wiederbeschaffungswert steuerneutral 1700,-

Restwert 100,- (3 Angebote: 50,- und 100,- und nochmal 100,-)

Nutzungsaufall pro Tag 59,- (= maximal 826,-)

 

Repararie ich das Auto eigenmächtig um es wieder verkehrssicher zu machen, ohne Rechnungsnachweise, steht mir welche Summe zu?

1700 - 100 = 1600,- + Nutzungsausfall (mit Tageszeitung zu belegen??)

Kaufe ich mir einen anderen Wagen ist es die selbe Summe?!

Ist meine Rechnung richtig?

Also bei der Schadenssumme bekomm ich ja fast Mitleid, vorallem bei den Gutachterkosten.

Den Wagen würde ich aber sicher niemals für 100 Euro hergeben, der Motor wurde vor 20000km komplett überholt, die Windschutzscheibe ist neu und die Stoßdämpfer vorne mit Domlagern sind auch kein Jahr alt.

Bei fiktiver Abrechnung bekommst Du 1.700,- € + 14-Tage Nutzungsausfalll (826,- €). RW-Abzug nur, wenn Du tatsächlich verkaufst.

Reparieren mit Kostennachweis ist bis 2.210,- € (brutto) zulässig. Pro Rep.-Tag gibt es die 59,- € on top oder einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur. Die Rep. muss vollständig und fachgerecht sein. Gutachten zur Bestätigung der Rep. wird auch erstattet.

Steuerneutral bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr mit ausweisbarer MwSt gehandelt wird. Du bekommst also:

1.700 - 100 = 1.600 Euro.

Der Nutzungsausfall könnte problematisch werden. Die 14 Tag im Gutachten gelten für eine Ersatzbeschaffung, die bei dir aber nicht anfällt. Ob und was sich hier durchsetzen lässt, mag ich nicht beurteilen.

Mit den Gutachterkosten könntest du auch noch Probleme bekommen, die sind ziemlich saftig und die Versicherung könnte da auf die Idee kommen, zu kürzen.

Alles in allem kann ich dir nur dringend empfehlen, die gesamte Abwicklung einem guten Anwalt zu überlassen!

Weiter steht im Gutachten, dass für die Reparatur gut 4,5 Std angesetzt werden. Also gibt es Nutzungsausfall auch nur für diesen einen Tag?

Der Unfall passierte am 30.11. - also bis Dienstag sind das 13 Tage (Ersatzteile müssen mir ja zugesendet werden, sollten Dienstag ankommen) solange steht das Fzg nun schon - oder gilt das AB Gutachten?

Ein Anwalt ist eingeschaltet. Aber Gedanken mache ich mir natürlich selbst ;)

Sprich doch mal mit deinem Anwalt? Der weiß doch genau wie das geht und was Dir zusteht. ;)

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