1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Angebot aus Restwertbörse. Risiken.

Angebot aus Restwertbörse. Risiken.

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

Grund für meine Anfrage ist, dass ich mein Auto vergangene Woche selbst verursacht zu Schrott gefahren habe. Das Auto ist Vollkaskoversichert mit 500€ SB und Werkstattbindung. Daher wurde das Fahrzeug von einer Partnerwerkstatt der Versicherung abgeholt welche zugleich auch den Gutachter beauftragt hat.

Das Gutachten liegt mir nun vor:
WBW 12000€ abzgl Differenzbesteuerung = 11707,32€
Reparaturkosten: ca. 10000 inkl. MwSt.
Restwertangebot: aus Restwertbörse von Tschechischem Ankäufer 5850€.

Die Versicherung stellt mir frei das Fahrzeug reparieren oder den WBW auszahlen zu lassen
Da ich das Fahrzeug ohnehin in wenigen Monaten veräußern wollte stellt sich für mich die Frage der Reparatur nicht mehr.

Folglich würde ich von der Versicherung 5357,32€ erhalten und könnte ja mein Auto für 5850€ an die Tschechische Firma verkaufen.

Damit wäre ich auch absolut einverstanden.

Jetzt lese ich aber immer wieder Horrorgeschichten von Restwertbörsen?!
Laut Gutachten handelt es sich um ein verbindliches Angebot.

Gibt es hier irgendetwas was ich falsch verstehe oder worauf ich achten muss? Mir ist es doch grundsätzlich ziemlich egal ob ich mein Geld nun von der Versicherung oder einem Ankäufer erhalte.

Danke

Beste Antwort im Thema

Die Gefahr besteht darin, das der "verbindlich" gebotene Restwert bei der Abholung nicht mehr ganz so verbindlich ist.........😁

Da wird dann versucht zu handeln, weil hier was nicht so ist wie im Angebot und da noch eine Beule ist, die man ja nicht offenbart hat.

Kann aber auch alles gut gehen.

Lass den Knaben anreisen, macht er Zicken, tritt Ihn in den Hintern und jage Ihn vom Hof...😎

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

[

quote]
@Bobbe1981 schrieb am 21. Juni 2019 um 15:54:33 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. Juni 2019 um 14:45:51 Uhr:


Die Gefahr besteht darin, das der "verbindlich" gebotene Restwert bei der Abholung nicht mehr ganz so verbindlich ist.........😁

Da wird dann versucht zu handeln, weil hier was nicht so ist wie im Angebot und da noch eine Beule ist, die man ja nicht offenbart hat.

Kann aber auch alles gut gehen.

Lass den Knaben anreisen, macht er Zicken, tritt Ihn in den Hintern und jage Ihn vom Hof...😎

Das gute ist dass ich keinen Zeitdruck habe oder das Geld dringend brauche. Ich würde den kommen lassen und wenn er handeln will kann er wieder fahren und dann steig ich der Versicherung aufs Dach. Hab schließlich auch noch nen Verkehrsrechtsschutz.

supi....🙂

Das Restwertangebot lief übrigens über die Restwertbörse cartv jemand Erfahrungen damit gemacht?

Hallo,

da ich zur schwerstarbeitenden Bevölkerungsschicht gehöre, komme ich erst jetzt dazu, meine Meinung kund zu tun.
Zwei alte Sprichwörter besagen:
1. Wie man in den Wald hineinruft, schallt es wieder heraus
2. Man sieh sich immer 2x im Leben
Anscheinend wird es in unserer Gesellschaft mittlerweile zur Pflicht, jeden Ausländer, ob Händler oder sonstwas, unlautere Absichten zu unterstellen. Da sollten wir direkt aufpassen, wohin wir eigentlich gesellschaftlich abdriften. Meine Erfahrung ist jedenfalls viel pluralistischer und freundlicher, als vielfach in Foren geschildert. Und nein, ich bin nicht blauäugig!

So, dies dazu, nun ad fontes.

Also, da wird jemand zu Dir, lieber TE, kommen und möchte Dein, leider nun etwas lediertes Fahrzeug zum Gebotspreis auch kaufen. Für den Händler ist dies Gebot Maß der Dinge, denn er hat auf eine Offerte zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes eben Jenes abgegeben. Das bedeutet aber nicht, dass Du 1. verpflichtet bist, den Kaufvertrag auch zu schließen und 2. auch kein weiteres //abweichendes Angebot akzeptieren musst.
Heißt: Schlägt er Dir einen anderen Preis vor, als jenen, den er verbindlich in seinem schriftl. Angebot angegeben hat, so kann er dies tun, aber Du kannst!!!- mußt aber nicht darauf eingehen. Punkt. Du bist in keinem Zeitpunkt zu einem Vertragsschluss verpflichtet. Du kannst es ggf. dann also so tun, wie Dellenzähler es in prima vorgeschlagen hat. Du kannst es aber auch erheblich diplomatischer und freundlicher, doch ebenso inhaltlich- sachlich bestimmt tun.

Jetzt spiele ich mal im "Kopfkino" die Sache im (fast) ungüstigst verlaufendem Fall durch- was könnte !!!!! passieren.
Du lehnst das ( um den Betrag X verringerte Angebot) des Händlers ab. Er muss folglich ohne Fahrzeug wieder heimfahren. Daher ist er gewiss stinksauer. Ist er aber auch clever, wendet er sich an den Einsteller der Offerte bei CarTV go2 und rügt, dass Du nicht zum Verkauf bereit gewesen seist. Den Rest wird er natürlich verschweigen.
Da Du irgendwann zeitnah Dein Geld auch vom Kasko-Versicherer erhalten wirst, aber der Restwert nun nicht mehr in der veranschlagten Höhe zu erzielen sein wird, klafft also eine Finanzlücke. Der Versicherer wird dafür gewiss nicht aufkommen wollen und Dir mitteilen: " Der Aufkäufer wollte nach unserem Erkunden den Vertrag schließen, aber Sie wollten ja nicht verkaufen". Du kannst nun gerne rufen: " Einspruch Euer Ehren". Der Versicherer wird sich vll. geehrt fühlen, seine Meinung wird er nicht korrigieren. Letztendlich fällt der Differenzbetrag zw. Höchst und Zweitgebot Dir auf die Füße.

Habe ich Dir Angst gemacht? Nein, bitte nur keine Angst haben. Die Lösung ist nah und denkbar einfach.
Die einfachste Lösung wäre, wenn ein unvoreingenommener und unbeteiligter Bezeuger bei der Verkaufsverhandlung anwesend wäre zur evtl. späteren Beweisführung des rechtsrelevanten tatsächlichen Sachverhaltes. ( Ein Bekannter, Nachbar, what ever... )
Kurzes Protokoll, Unterschriften- fertig ( natürlich nur, wenn kein Kaufvertrag geschlossen wurde.!)

Die ( so empfinde ich es) noch entspanntere Lösung für Dich, wenn Du wirklich erhebliche Vorbehalte hast, wäre, den Verkauf in eine Werkstatt Deines Vertrauens o. in das Office des (vor Ort??? ) Gutachters zu verlegen. Sprich mit den Leuten, die werden Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das ist nur ein organisatorisches know-how.
In Allem aber bist und bleibst Du der " Chef". Denn nur Dein "JA" oder Dein "NEIN" sind entscheidend, ob ein Vertrag geschlossen wird. Manchmal ist "kein (voreiliger) Verkauf" ein größerer Erfolg, als ein schlechter Deal.

Viel Glück und Erfolg wünscht Dir der Asphalthoppler

Ach so- zu cartv:
Näheres unter: https://www.cartv.eu/

Es gibt ganz unterschiedliche Meinungsbilder, die inzwischen auch die Gerichte beschäftigen.
( vergl.OLG Düsseldorf 1.3.04, 1 U 120/03)

Für die Einen ist es der folgende Standpunkt:
"Das wahre Ziel der Restwertbörsen ist wohl klar umrissen. Möglichst viel Geld zu verdienen, indem man Versicherern dazu verhilft, hohe Restwertangebote zu generieren, die dann den Geschädigten – im Regelfall gegen die BGH-Rechtsprechung – in Abzug gebracht werden. Die Sachverständigen sind den Restwertbörsen doch völlig egal – bestenfalls Mittel zum Zweck."
(Quelle: https://www.captain-huk.de/.../ Linkprüfung: 21.06.19 20.15h)

Für Andere ist es natürlich genau das Gegenteil und ich werde den Teufel tun, in der Kürze was zu schreiben, was mir wirklich Aua bereiten kann.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 21. Juni 2019 um 20:20:38 Uhr:


Anscheinend wird es in unserer Gesellschaft mittlerweile zur Pflicht, jeden Ausländer, ob Händler oder sonstwas, unlautere Absichten zu unterstellen. Da sollten wir direkt aufpassen, wohin wir eigentlich gesellschaftlich abdriften. Meine Erfahrung ist jedenfalls viel pluralistischer und freundlicher, als vielfach in Foren geschildert. Und nein, ich bin nicht blauäugig!

Hallo Asphalthoppler,

ich unterstelle niemandem unlautere Absichten. Wenn Du meinen Eröffnungsthreat liest siehst du dass ich mich lediglich über die Vorgehensweisen der Restwertbörsen über die in diversen Berichten geschrieben wird erkundigen wollte.

Zitat:

Also, da wird jemand zu Dir, lieber TE, kommen und möchte Dein, leider nun etwas lediertes Fahrzeug zum Gebotspreis auch kaufen. Für den Händler ist dies Gebot Maß der Dinge, denn er hat auf eine Offerte zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes eben Jenes abgegeben. Das bedeutet aber nicht, dass Du 1. verpflichtet bist, den Kaufvertrag auch zu schließen und 2. auch kein weiteres //abweichendes Angebot akzeptieren musst.

Ich bin sehr wohl bereit ein gutes Angebot zu akzeptieren was ich im Übrigen nun auch tun werde. Aber es ist denke ich auch verständlich das Angebot kritisch zu hinterfragen wenn mir als "NICHTsachverständiger" ein Kaufpreis unterbreitet wird den andere lokal ansäßige Autohändler die ich persönlich kontaktiert habe als viel zu hoch bewerten.

Zitat:

Heißt: Schlägt er Dir einen anderen Preis vor, als jenen, den er verbindlich in seinem schriftl. Angebot angegeben hat, so kann er dies tun, aber Du kannst!!!- mußt aber nicht darauf eingehen. Punkt. Du bist in keinem Zeitpunkt zu einem Vertragsschluss verpflichtet. Du kannst es ggf. dann also so tun, wie Dellenzähler es in prima vorgeschlagen hat. Du kannst es aber auch erheblich diplomatischer und freundlicher, doch ebenso inhaltlich- sachlich bestimmt tun.

Jetzt spiele ich mal im "Kopfkino" die Sache im (fast) ungüstigst verlaufendem Fall durch- was könnte !!!!! passieren.
Du lehnst das ( um den Betrag X verringerte Angebot) des Händlers ab. Er muss folglich ohne Fahrzeug wieder heimfahren. Daher ist er gewiss stinksauer. Ist er aber auch clever, wendet er sich an den Einsteller der Offerte bei CarTV go2 und rügt, dass Du nicht zum Verkauf bereit gewesen seist. Den Rest wird er natürlich verschweigen.
Da Du irgendwann zeitnah Dein Geld auch vom Kasko-Versicherer erhalten wirst, aber der Restwert nun nicht mehr in der veranschlagten Höhe zu erzielen sein wird, klafft also eine Finanzlücke. Der Versicherer wird dafür gewiss nicht aufkommen wollen und Dir mitteilen: " Der Aufkäufer wollte nach unserem Erkunden den Vertrag schließen, aber Sie wollten ja nicht verkaufen". Du kannst nun gerne rufen: " Einspruch Euer Ehren". Der Versicherer wird sich vll. geehrt fühlen, seine Meinung wird er nicht korrigieren. Letztendlich fällt der Differenzbetrag zw. Höchst und Zweitgebot Dir auf die Füße.

Habe ich Dir Angst gemacht? Nein, bitte nur keine Angst haben. Die Lösung ist nah und denkbar einfach.
Die einfachste Lösung wäre, wenn ein unvoreingenommener und unbeteiligter Bezeuger bei der Verkaufsverhandlung anwesend wäre zur evtl. späteren Beweisführung des rechtsrelevanten tatsächlichen Sachverhaltes. ( Ein Bekannter, Nachbar, what ever... )
Kurzes Protokoll, Unterschriften- fertig ( natürlich nur, wenn kein Kaufvertrag geschlossen wurde.!)

Die ( so empfinde ich es) noch entspanntere Lösung für Dich, wenn Du wirklich erhebliche Vorbehalte hast, wäre, den Verkauf in eine Werkstatt Deines Vertrauens o. in das Office des (vor Ort??? ) Gutachters zu verlegen. Sprich mit den Leuten, die werden Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das ist nur ein organisatorisches know-how.
In Allem aber bist und bleibst Du der " Chef". Denn nur Dein "JA" oder Dein "NEIN" sind entscheidend, ob ein Vertrag geschlossen wird. Manchmal ist "kein (voreiliger) Verkauf" ein größerer Erfolg, als ein schlechter Deal.

Viel Glück und Erfolg wünscht Dir der Asphalthoppler

Ach so- zu cartv:
Näheres unter: https://www.cartv.eu/

Es gibt ganz unterschiedliche Meinungsbilder, die inzwischen auch die Gerichte beschäftigen.
( vergl.OLG Düsseldorf 1.3.04, 1 U 120/03)

Für die Einen ist es der folgende Standpunkt:
"Das wahre Ziel der Restwertbörsen ist wohl klar umrissen. Möglichst viel Geld zu verdienen, indem man Versicherern dazu verhilft, hohe Restwertangebote zu generieren, die dann den Geschädigten – im Regelfall gegen die BGH-Rechtsprechung – in Abzug gebracht werden. Die Sachverständigen sind den Restwertbörsen doch völlig egal – bestenfalls Mittel zum Zweck."
(Quelle: https://www.captain-huk.de/.../ Linkprüfung: 21.06.19 20.15h)

Für Andere ist es natürlich genau das Gegenteil und ich werde den Teufel tun, in der Kürze was zu schreiben, was mir wirklich Aua bereiten kann.

Nein du hast mir keine Angst gemacht. Ich habe kein Vorbehalte gegen irgendjemanden. Da ich aber "Gottseidank" nicht jeden Tag ein verunfalltes Fahrzeug verkaufen muss und ich keinen blassen Schimmer vom Autohandel habe, informiere ich mich über mögliche Risiken und bin Vorsichtig was ich tue.

Da das Fahrzeug ohnehin noch in der Werkstatt steht mache ich mich bzgl. der Abwicklung keine Gedanken.

Ich wünsche noch einen schönen Abend.

Danke.

blöde frage, aber wieso muss man eigentlich selber die karre verkaufen? soll die versicherung die karre doch nehmen und selber an die von denen vermittelten händler abtreten. oder wird man für diese arbeit mit den nachosteuropäern bezahlt?

Zitat:

@PayDay schrieb am 22. Juni 2019 um 17:35:45 Uhr:

blöde frage, aber wieso muss man eigentlich selber die karre verkaufen? soll die versicherung die karre doch nehmen und selber an die von denen vermittelten händler abtreten. oder wird man für diese arbeit mit den nachosteuropäern bezahlt?

weil die Versicherung nicht dein Eigentum verkaufen kann. Das Auto (auch der Restwert) ist und bleibt nun einmal dein Eigentum.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Juni 2019 um 17:42:12 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Juni 2019 um 17:42:12 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 22. Juni 2019 um 17:35:45 Uhr:


blöde frage, aber wieso muss man eigentlich selber die karre verkaufen? soll die versicherung die karre doch nehmen und selber an die von denen vermittelten händler abtreten. oder wird man für diese arbeit mit den nachosteuropäern bezahlt?

weil die Versicherung nicht dein Eigentum verkaufen kann. Das Auto (auch der Restwert) ist und bleibt nun einmal dein Eigentum.

MMn trotzdem ein interessanter Denkansatz, den ich gerne mal weiterspinnen würde.

Bei einem unverschuldeteten Unfall hat man Anspruch auf eigenen Gutachter und einen eigenen Rechtsanwalt.
Gesetzt den Fall, man wolle das Restwertangebot annehmen und traut sich den Verkauf nicht eigenständig zu o.ä. - hat man da auch Anspruch (im Sinne von Kostenübernahme) auf einen "externen" der solch einen Verkauf übernmmt bzw. unterstützt?

oh je @gummikuh72 ... das wird jetzt aber lächerlich. man kann es den menschen wohl noch zutrauen, eine telefonnummer anzurufen und das weitere procedere mit dem aufkäufer zu besprechen. das muss man sowieso machen, egal ob der restwert vom gutachter zugrunde gelegt wird oder der von der versicherung. wer das nicht allein hinbekommt, dann weiß ich es auch nicht. 🙂)
eine übernahme von kosten für die unterstützung beim verkauf eines restwertes ist mir jedenfalls noch nicht bekannt.

na, das wäre doch mal eine neue Position im Schadensrecht..........😁

Späsle gemacht..😉

Zitat:

@beachi schrieb am 24. Juni 2019 um 13:27:24 Uhr:


oh je @gummikuh72 ... das wird jetzt aber lächerlich. man kann es den menschen wohl noch zutrauen, eine telefonnummer anzurufen und das weitere procedere mit dem aufkäufer zu besprechen. das muss man sowieso machen, egal ob der restwert vom gutachter zugrunde gelegt wird oder der von der versicherung. wer das nicht allein hinbekommt, dann weiß ich es auch nicht. 🙂)
eine übernahme von kosten für die unterstützung beim verkauf eines restwertes ist mir jedenfalls noch nicht bekannt.

... und dann gerät man an einen schallbruch, ginalski, ruhr und wie die alle heissen!

Mein Gedankengang war zugegebenerweise ein wenig provokativ.
Ein Autoverkauf ist aber evtl. nicht jedermanns Sache, ebensowenig wie die selbständige Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls.
Aber auch da sind ja einige der Meinung dass ein Anwalt zur Abwicklung unnötig ist.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Juni 2019 um 13:53:21 Uhr:


na, das wäre doch mal eine neue Position im Schadensrecht..........😁

Späsle gemacht..😉

So ein paar Therapiestunden ... müssen schon drin sein. 😁

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Juni 2019 um 13:53:21 Uhr:


na, das wäre doch mal eine neue Position im Schadensrecht..........😁

Nö, so neu ist das gar nicht...
Der Gedankengang von gummikuh72 ist nicht so ganz abwegig. Man muss nur richtig argumentieren.
Wenn die Versicherung z. B. mit einem Restwertkäufer aus erheblicher Entfernung oder gar aus dem Ausland daherkommt, weiß der Geschädigte nichts über dessen Seriosität und kann diese auch nicht mühelos feststellen. Ich denke z. B. bei der Bargeldabwicklung an das Falschgeldrisiko. Man müsste die Finanztransaktion bei einer Bank durchführen, ein erheblicher Mehraufwand. Wenn man sich eines externen Dienstleisters bedient, sind dessen Kosten bei richtiger Begründung durchaus als Schadensposition einforderbar. Siehe hier

ok, da ist was dran....

Bin kein Sachkundiger ,eher Praktiker.

Soll der Heinz anreisen zu üblichen Geschäftszeiten wo die/deine Bank geöffnet hat und dort die Zahlung tätigen.

Diese Vorgänge werden dann auch per Video aufgezeichnet.

Von irgendwelchen Geschäften/Geldübergabe vor der Haustür oder in der "Küche rate ich ab.

B 19

Geht auch rund um die Uhr - mein 5er Golf TDI hat 4.800 € gebracht.

Meine letzte Fahrt mit ihm ging zum Einzahlungsautomaten meiner Bank (Voba). Der ist 24 Std. am Tag zugänglich.

Wenn der Automat die Scheine akzeptiert, ist alles OK.

(Bei mir war das so)

Deine Antwort
Ähnliche Themen