angeblicher Unfall mit Fahrerflucht - Versicherung bezahlt!
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Im Frühjahr wurde ich von dem Ex meiner Freundin beschuldigt, sein Auto beim Ausparken beschädigt zu haben, und den Unfallort verlassen zu haben.
Er hat Anzeige erstattet, und meine Versicherung informiert.
Ich habe davon durch den Besuch der Polizei bei mir erfahren, die mein Auto ansehen wollten, und meinen Aufenthaltsort zu fraglichen Zeit wissen wollte.
Den Namen des Gegners erfuhr ich durch meine Versicherung.
Da ich weder vor Ort war, und der Gutachter keine Beschädigungen feststellen konnte, habe ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.
Fazit: Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt, Bußgeldstelle hat keine Ordnungwidrigkeit festgestellt - kein Bußgeld.
Jetzt teilt mir meine Versicherung mit, dass sie den Schaden beglichen haben, und ich entweder zurüch gestuft werde, oder den Schaden selbst bezahlen kann!!!!!
Wie geht sowas????
Beim Anruf bei meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass das so schon in Ordnung ist, denn es gäbe lediglich keinen Beweis für die "Bemerkbarkeit" des Unfalls - das heißt, dass ich den Unfall nicht bemerkt haben muß!
Der Sachbearbeiter war dermaßen pampig, dass ich mich erst einmal nicht weiter mit ihm auseinandersetzen wollte.
Hat jemand so etwas schon erlebt, oder Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Bin für jede Antwort dankbar!
Beste Antwort im Thema
Bisschen OT: Ich hoffe, dass der Anwalt des TE durch mehrere Strafanzeigen einen Nebenschauplatz eröffnet hat, und dem Typen von der strafrechtlichen Seite das Leben richtig schön verübelt.
Als juristischer Laie fallen mir spontan Versicherungsbetrug und falsche Verdächtigung ein.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Hast du ihm die Daten gegeben?
nenn mir dein kennzeichen und ich sag dir, bei welcher versicherung du bist - und lass mich direkt zur schadensabteilung durchstellen! Völlig legal übrigends! 😰
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nenn mir dein kennzeichen und ich sag dir, bei welcher versicherung du bist - und lass mich direkt zur schadensabteilung durchstellen! Völlig legal übrigends! 😰Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Hast du ihm die Daten gegeben?
Ahhh, okay! Allerdings würde meine Versicherung nichts regulieren, ohne mit mir Rücksprache zu halten! Sonst dürfte sich meine Schwägerin aber was anhören! 😁
Mal ernsthaft, kann doch nicht angehen, dass eine Versicherung einen Schaden reguliert, ohne den Versicherten dazu zu befragen! Könnte ja jeder kommen! 😰
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Mal ernsthaft, kann doch nicht angehen, dass eine Versicherung einen Schaden reguliert, ohne den Versicherten dazu zu befragen! Könnte ja jeder kommen! 😰
und eben genau das versteh ich auch nicht...
Nein, aber da jetzt mein Auto vor ihrer Wohnung steht, und er das beobachtet, ist das ja keine Kunst!
Als Daten reichen ja die Kennzeichen. - das es sich um eine primitive Reaktion handeln könnte, habe ich auch gleich von Anfang an vermutet, und das der Polizei auch mitgeteilt, nachdem der Klägername bekannt war - aber Vermutungen sind keine Beweise!
Ich hatte die Sache ja auch schon begraben, nachdem ich von allen Vorwürfen freigesprochen war, und jetzt reguliert die Versicherung!
Mich regt an der ganzen Sache am meisten auf, dass jeder Heini eine Anzeige erstatten kann, ohne Beweise oder Zeugen, man seine UNSCHULD beweisen muß, einen Haufen Rennerei und Ärger hat, und der bekommt noch das Geld von der Versicherung!
Meine Bekannten haben auch gemeint damals, ich solle eine Gegenanzeige wegen Verleumdung und Versicherungsbetrug machen, aber mir war das zu blöd - hätte ich nur!
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wenn du bei der sache frei gesprochen wurdest musst du der versicherung den sachverhalt schildern, denn vorher sollen die das her wissen bzw. erfahren? schuldfrage, polizei usw. ist eine strefrechtliche geschichte, begleichen des schadens ja oder nein eine zivilrechtliche. es sind zwei paar schuhe und das eine hat nix mit dem anderen zu tun!
Zitat:
Original geschrieben von regula
Mich regt an der ganzen Sache am meisten auf, dass jeder Heini eine Anzeige erstatten kann, ohne Beweise oder Zeugen, man seine UNSCHULD beweisen muß, einen Haufen Rennerei und Ärger hat, und der bekommt noch das Geld von der Versicherung!
ja es kann JEDER eine anzeige stellen. aber du musst NICHT deine unschuld beweisen, du gilst als unschuldig solange dir die polizei nicht das gegenteil beweisen kann. wen du mit blutigen händen mit einem messer in der hand neben einer leiche gefunden wirst und es 1000 zeugen gibt dann bist du nur "tatverdächtig" und solange unschuldig bis der richter dich verknackt.
und so isses auch bei fahrerflucht. die polizei hat nicht deine schuld beweisen können. somit hatsichs. DU hast garnix machen müssen. rein theoreisch hättest auch keinen anwalt gebraucht und bei der polizei nichts sagen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von regula
Ich hatte die Sache ja auch schon begraben, nachdem ich von allen Vorwürfen freigesprochen war, und jetzt reguliert die Versicherung!
Aufgrund welchen § (153 oder 170) hat die Staatsanwaltschaft, die Anklage fallengelassen?
Ich vermute 153. Dann ist die Reaktion der Versicherung zumindest nicht überraschend.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aufgrund welchen § (153 oder 170) hat die Staatsanwaltschaft, die Anklage fallengelassen?Zitat:
Original geschrieben von regula
Ich hatte die Sache ja auch schon begraben, nachdem ich von allen Vorwürfen freigesprochen war, und jetzt reguliert die Versicherung!
Ich vermute 153. Dann ist die Reaktion der Versicherung zumindest nicht überraschend.O.
und für nicht juristen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und für nicht juristen? 😉Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aufgrund welchen § (153 oder 170) hat die Staatsanwaltschaft, die Anklage fallengelassen?
Ich vermute 153. Dann ist die Reaktion der Versicherung zumindest nicht überraschend.O.
Bin auch Nichtjurist.
Also wenn § 153, dann
"(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht."
O.
Irre Geschichte. Wie hoch war denn der Schaden eigentlich?
Als ich Geschädigter war hat mir die Versicherung nur Steine in den Weg gelegt und wollte alles ganz genau wissen und da sich der Verursacher lange nicht bei der Versicherung gemeldet hatte wurde es umso komplizierter für mich. Ging danach zwar alles seinen Lauf, aber hier ist es echt ne verkehrte Welt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und für nicht juristen? 😉
d.h. der te hat garnicht mitbekommen, das er das andere fahrzeug beschädigt hat... 😰
...das wäre z.b. bei dem was ich auf seite 1 angesprochen habe der fall - wenn du so eng ein/ausparkst, das du mit deinem kennzeichen/kennzeichenhalter bzw. den schraubenköpfen die stoßstange deines vordermannes verkratzt und das garnicht mitbekommst weil die berührung so minimalst ist, das sie von der motorvibration überdeckt wird! 😰
Irre Geschichte. Wie hoch war denn der Schaden eigentlich?
Schaden ist in Höhe von 1134,75 beglichen worden.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
d.h. der te hat garnicht mitbekommen, das er das andere fahrzeug beschädigt hat... 😰Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und für nicht juristen? 😉...das wäre z.b. bei dem was ich auf seite 1 angesprochen habe der fall - wenn du so eng ein/ausparkst, das du mit deinem kennzeichen/kennzeichenhalter bzw. den schraubenköpfen die stoßstange deines vordermannes verkratzt und das garnicht mitbekommst weil die berührung so minimalst ist, das sie von der motorvibration überdeckt wird! 😰
das ist mir schon klar, deine schilderung macht ja auch sinn. aber dann währe doch bei der spurensicherung durch die polizei das ganze "gefunden" worden. kratzspuren am auto auf höhe x, nummernschild schrauben auch die selbe höhe UND dann vielleicht noch spuren an den schraubenköpfen feststellbar...so meinte ich das 😉
Zitat:
Original geschrieben von regula
Schaden ist in Höhe von 1134,75 beglichen worden.
WELCHER schaden? WAS ist beschädigt worden?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
WELCHER schaden? WAS ist beschädigt worden?Zitat:
Original geschrieben von regula
Schaden ist in Höhe von 1134,75 beglichen worden.
Der Schaden am Auto vom Ex, den der TE angeblich verursacht haben soll.