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angeblicher Unfall mit Fahrerflucht - Versicherung bezahlt!

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 6:48

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Im Frühjahr wurde ich von dem Ex meiner Freundin beschuldigt, sein Auto beim Ausparken beschädigt zu haben, und den Unfallort verlassen zu haben.

Er hat Anzeige erstattet, und meine Versicherung informiert.

Ich habe davon durch den Besuch der Polizei bei mir erfahren, die mein Auto ansehen wollten, und meinen Aufenthaltsort zu fraglichen Zeit wissen wollte.

Den Namen des Gegners erfuhr ich durch meine Versicherung.

Da ich weder vor Ort war, und der Gutachter keine Beschädigungen feststellen konnte, habe ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Fazit: Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt, Bußgeldstelle hat keine Ordnungwidrigkeit festgestellt - kein Bußgeld.

Jetzt teilt mir meine Versicherung mit, dass sie den Schaden beglichen haben, und ich entweder zurüch gestuft werde, oder den Schaden selbst bezahlen kann!!!!!

Wie geht sowas????

Beim Anruf bei meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass das so schon in Ordnung ist, denn es gäbe lediglich keinen Beweis für die "Bemerkbarkeit" des Unfalls - das heißt, dass ich den Unfall nicht bemerkt haben muß!

Der Sachbearbeiter war dermaßen pampig, dass ich mich erst einmal nicht weiter mit ihm auseinandersetzen wollte.

Hat jemand so etwas schon erlebt, oder Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?

Bin für jede Antwort dankbar!

Beste Antwort im Thema

Bisschen OT: Ich hoffe, dass der Anwalt des TE durch mehrere Strafanzeigen einen Nebenschauplatz eröffnet hat, und dem Typen von der strafrechtlichen Seite das Leben richtig schön verübelt.

Als juristischer Laie fallen mir spontan Versicherungsbetrug und falsche Verdächtigung ein.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Mal ernsthaft, kann doch nicht angehen, dass eine Versicherung einen Schaden reguliert, ohne den Versicherten dazu zu befragen! Könnte ja jeder kommen! :eek:

und eben genau das versteh ich auch nicht...

Normalerweise schicken Versicherungen einen Fragebogen zum Unfallhergang an den Versicherungsnehmer raus, wenn sie von einem Schaden erfahren haben. Ich vermute mal, der TE hat so einen bekommen, und reingeschrieben, dass der den Unfall nicht verursacht hat. (TE, war es so?) Die Versicherung ist dann davon ausgegangen, dass er den Unfall bewusst oder unbewusst nicht bemerkt hat, und hat dann den Schaden reguliert.

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 16:02

Genau!

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Der Schaden am Auto vom Ex, den der TE angeblich verursacht haben soll.

und WO??

auf dem dach? am kotflügel? an der tür? an der kofferraumklappe? :confused: :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von regula

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Im Frühjahr wurde ich von dem Ex meiner Freundin beschuldigt, sein Auto beim Ausparken beschädigt zu haben, und den Unfallort verlassen zu haben.

Da ich weder vor Ort war,.......

Fazit: Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt, Bußgeldstelle hat keine Ordnungwidrigkeit festgestellt - kein Bußgeld.

..ich gehe mal davon aus, dass auch dein Auto nicht vor Ort war oder hat dies möglicherweise jemand anderes führen können?

Die Sta hat das Straf-/ und Owiverfahren gegen dich eingestellt was aber noch lange nicht heißt, dass deine Versicherung aus der Pflicht ist wenn die Möglichkeit besteht, dass dein Fahrzeug von jemand anderem geführt wurde.

War dein Auto zum Unfallzeitpunkt definitiv nicht vor Ort, so wird man dies sicher mit entsprechenden Zeugen auch ggü der Versicherung beweisen können.

NT

 

 

am 25. Oktober 2012 um 21:39

Der Versicherung kommt es nur recht, da sie die Beiträge angleichen kann. Was für ein Sauhaufen.

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