Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Zitat:
@zzzadlfoiid schrieb am 27. Juni 2025 um 12:10:15 Uhr:
Warum nicht die Werkstatt unter Druck setzen?
Liebe Werkstatt. Das Fahrzeug war in eurer Obhut.
Ihr gebt mir das Fahrzeug zurück ohne mir mitzuteilen, dass ihr mit meinen Fahrzeug einen Unfall hattet.
Soweit besteht zwischen uns keine Uneinigkeit, ich würde da auch mal "nahforschen".
Zitat:
@zzzadlfoiid schrieb am 27. Juni 2025 um 12:10:15 Uhr:
Ich erwarte von euch, dass ihr euch darum kümmert, dass der Schaden über eure Betriebshaftpflicht abgewickelt wird und nicht über meine eigene Kfz Haftpflicht.
Kümmert euch darum, oder ich mach euch die Hölle heißt, weil ihr mir den Schaden verschwiegen habt.
Das wird eben so nicht zwangsläufig funktionieren, wenn die Geschädigte nicht mitspielt. DIE entscheidet sich nämlich, bzw hat sich scheinbar schon entschieden - und zwar für den für sie einfachsten Weg der Abrechnung über die KFZ-Versicherung des schädigenden KFZ. Und das steht ihr auch zu (und ich kann es verstehen, und mir als Geschädigter wäre Deine Erwartungshaltung auch völlig egal). Da nutzt Deine Erwartungshaltung oder ein Kümmern der Werkstatt gar nichts wenn die sagt, dass sie sich nicht mit der Werkstatt herum reißen will sondern das in Anspruch nimmt was geht.
Und es nützt auch dann nichts, wenn die Haftpflicht nicht direkt einsteigt, sondern die vorausgehende Zahlung der KFZ-Haftpflicht fordert. Auch das soll es geben
okay also ich lasse mir von der Werksatt schriftlich geben wie, wann wo und mit wem es passiert ist und schicke das mit meiner Rechnung an die Versicherung und hoffe mal auf das beste.
Eine Hochstufung wäre echt schmerzhaft, ich bin 20 und fahre einen 3er Bmw, da ist die Versicherung eh schon ziemlich teuer
oh man das ist echt ein kleiner Alptraum
Lies dir bitte meinen Beitrag durch. Du musst erst den Sachverhalt klären und je nachdem, wie das Ganze abgelaufen ist, so z.B. wer das Fahrzeug der Frau repariert hat (die Werkstatt, die den Schaden verursacht hat oder eine andere), wie hoch der Schaden ist, ob noch ein (versteckter) Schaden an deinem Auto ist usw. ergibt sich dann deine Vorgehensweise, die am sinnvollsten ist.
Gruß
Uwe
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Eine Hochstufung wäre echt schmerzhaft, ich bin 20 und fahre einen 3er Bmw, da ist die Versicherung eh schon ziemlich teuer
Ich dachte, diesen Zahn hätten wir dir bereits gezogen. Die Hochstufung WIRD erfolgen.
Es wäre dann an dir, den Ersatz dieses finanziellen Schaden von der Werkstatt einzufordern.
Deine Versicherung kann dir dazu eine Berechnung ausdrucken, wie hoch dieser Schaden ist, gerechnet auf die nächsten Jahre.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2025 um 13:21:44 Uhr:
Ich dachte, diesen Zahn hätten wir dir bereits gezogen. Die Hochstufung WIRD erfolgen.
Es wäre dann an dir, den Ersatz dieses finanziellen Schaden von der Werkstatt einzufordern.
Deine Versicherung kann dir dazu eine Berechnung ausdrucken, wie hoch dieser Schaden ist, gerechnet auf die nächsten Jahre.
für die nächsten Jahre.
und dann?
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2025 um 12:18:33 Uhr:
Schöne Worte.
"Schön" ist relativ. Wenn man so vorgeht gewinnt man höchstens einen Wanderpokal im Versuch, sich lächerlich zu machen.
@CivicTourer ivic: Du bist auf dem Holzweg, die Versicherung wir hier nichts bei der Werkstatt regressieren.
Zitat:
@Chrys144 schrieb am 27. Juni 2025 um 13:34:05 Uhr:
okay danke, das muss ich machen
Ich kann dir nur nochmal raten, das einem Anwalt zu überlassen. Auch wenn das erstmal ein paar Taler kostet.
Das ist nicht ganz trivial, und wenn es falsch / nicht rechtssicher angefasst wird bleibst du auf dem Schaden der Höherstufung sitzen, was bei deinen geringen schadensfreien Jahren sehr spürbar sein wird.
Zitat:
@Lilliboard schrieb am 27. Juni 2025 um 13:54:51 Uhr:
für die nächsten Jahre.
und dann?
Genau.
Dann droht man wieder mit der Hölle, oder ähnlich beeindruckendem Ungemach. 🤣
Wenn ich mich nicht irre, werden die Kosten einer Rückstufung auf die nächsten fünf Jahre berechnet. Aber dazu kann sicher ein Schadenspezi genaueres sagen/schreiben.
Es gibt von verschiedenen Versicherern auch im Netz sog. Rückstufungsrechner, da kann man seine Vertragsdaten eingeben und erfährt, bis zu welcher Summe ein Rückkauf lohnt. Also genau das, was der TE wissen will.
Daß diese Rechner nur die nächsten 5 Jahre berücksichtigen, glaube ich nicht.
Bei meiner Versicherung gibt es so einen Rechner nicht online und bei der WGV bspw. auch nicht, das geht nur über einen Berater.
Da du kein Schadenspezi bist, lasse ich dir deinen Glauben.
Ich vermute auch 5 Jahre, da ansonsten zu viele Unwägbarkeiten auftreten.
Beispiel anderes Fahrzeug, Prämienerhöhungen, selbst verursachte Schadenfälle usw.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2025 um 14:44:20 Uhr:
Es gibt von verschiedenen Versicherern auch im Netz sog. Rückstufungsrechner, da kann man seine Vertragsdaten eingeben und erfährt, bis zu welcher Summe ein Rückkauf lohnt. Also genau das, was der TE wissen will.
Daß diese Rechner nur die nächsten 5 Jahre berücksichtigen, glaube ich nicht.
Und wenn er die nächst 227 Jahre berücksichtigt: Einen Fahrzeugwechsel hin zu einem Fahrzeug mit höheren Typklassen oder infolge Umzug höhere Regionalklassen kann er nicht brücksichtigen. Und da schlägt die Höherstufung infolge des höheren Grundbetrages erneut zu.
Der Vertrag muss wieder schadensfrei gestellt werden - oder schedensfrei bleiben - das ist das einzige was den TE nicht schlechter stellt.
Ich habe 1993 mal winen Schaden selbst bezahlt zur Vermeidung der Rückstufung.
Der Betrag war damals 650.- DM.
Habe mir das damals selbst ausgerechnet wie lange sich das nachteilig auswirken würde, den von der Versicherung bezahlen zu lassen. (Immer unter der Annahme dass kei weiterer selbst verschuldeter Schadensfall dazukommt.
Am Ende hat bis 2015 gedauert, also 22 Jahre bis ich in SF 25 war und mich nicht mehr weiter verbessern konnte im SF Rabatt. (War noch ein alter Vertrag mit dem sog.automatischen Rabattretter enthalten.)
Den bin ich 2020 dann losgeworden mit Wechsel zu HUK24 und neuen Rabattsystem und anderen Rückstufungstabellen.
Edit: Armotisiert haben sich die 650.- DM damals übrigens nach sechs oder sieben Jahren. Das bedeutet: erst nach diesem Zeitpunkt wurde die investierten 650.- DM aus der Privatschatulle, durch die erkaufte Ersparnis bei der Versicherungsprämie übertroffen.