Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Zitat:
@ToniMaccheroni schrieb am 7. Juli 2025 um 16:12:17 Uhr:
Und ich kann mir nicht vorstellen dass es eine Werkstatt ohne Haftpflichtversicherung gibt.
Bevor ich als Sachverständiger für Industrieschäden (TV, Produkthaftpflicht, Betriebshaftpflicht) angefangen habe, konnte ich mir auch so manches nicht vorstellen...
Wahrscheinlich ist nur für Rechtsanwälte und Steuerberater der Abschluss einer Haftpflicht verpflichtend?
Bei einem Handwerksbetrieb ist diese anscheinend nur „empfehlenswert“.
Na und? Die Haftung der Werkstatt für deren Verschulden ist nicht vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung abhängig.
Ja Peter ,das stimmt schon ,aber so kann(ohne Haftpflichtversicherung) ein Handwerksbetrieb schnell pleite gehen. Da sollte eine Innung oder die HWK auf die Betriebe zugehen!
Ähnliche Themen
Zitat:
@X555 schrieb am 13. Juli 2025 um 21:17:54 Uhr:
Ja Peter ,das stimmt schon ,aber so kann(ohne Haftpflichtversicherung) ein Handwerksbetrieb schnell pleite gehen. Da sollte eine Innung oder die HWK auf die Betriebe zugehen!
Es besteht jedoch kein Anspruch.
Das ist, glaub ich, vor ungefähr 5 Seiten schonmal alles durchgekaut worden.
... und dass vom TE nochmal was kommt glaub ich inzwischen nicht mehr.
ich melde mich wenn sich was gerührt hat und wie es ausgeht
Stand jetzt ist dass nix neues von der Versicherung gekommen ist
RESULTAT:
es gab keinerlei Probleme.
Meine Versicherung hat sich alles von der Versicherung der Werkstatt bezahlen lassen, es gab keine Hochstufung. Mit dem Werkstattmeister habe ich persönlich abgemacht dass er mir einen Teil einer neuen Stossstange zahlt und kostenlos lackiert, das können die dort wirklich gut. Er zahlt einen Teil weil ich direkt eine "Tuning" Stossstange verbauen werde die etwas teurer ist.
ich möchte mich dennoch für alle Ratschläge bedanken, ihr habt hier wirklich ordentlich Zeit und Nerven aufgebracht.
Zitat:
@Chrys144 schrieb am 3. August 2025 um 18:40:54 Uhr:.
.. Zeit und Nerven aufgebracht.
Hielt sich in Grenzen. Dir auf jeden Fall Danke für die Rückmeldung.
Sei froh, dass die Versicherung das auf diese Art gelöst hat. Glück gehabt, das hätte sie nicht gemußt und anders ausgehen können.
Und solange sie in der Bude besser lackieren können als fahren ist an der Stelle auch alles ok. 😁😅
Schön das du eine Rückmeldung gegeben hast. Das Unding ist allerdings, das deine Werkstatt den Unfall erstmal totschweigen wollte. Sowas hat die Werkstatt von sich aus mitzuteilen.
Meine Versicherung hat sich alles von der Versicherung der Werkstatt bezahlen lassen, es gab keine Hochstufung.
Wenn man hochgestuft wird, wie wird das eigentlich vernünftig gegengerechnet, also welcher "Schaden" entsteht eigentlich? Ich habe zb SF30 und fahre ohne 1 Bumms frei im Jahr, weil ich habe mit SF30 faktisch ja auch so einen Freibums. Habe ich einen Versicherungsfall, lande ich bei 15-20 rum und zahle kaum mehr. Dann brauche ich allerdings einen Rabattschutz, weil noch 1 Fall, und ich bin wieder ganz unten.
Wenn also nun die Werkstatt meinen Gratisbums verspielt, wäre ja der Schaden schonmal 10-15 Jahre dieser Rabattschutz, den ich dann ja brauche, um nicht ins Bodenlos zu fallen. Ich kann mir kaum vorstellen, das ich das bezahlt bekomme...
Zitat:
@PayDay schrieb am 9. August 2025 um 16:03:09 Uhr:
Wenn man hochgestuft wird, wie wird das eigentlich vernünftig gegengerechnet, also welcher "Schaden" entsteht eigentlich? Ich habe zb SF30 und fahre ohne 1 Bumms frei im Jahr, weil ich habe mit SF30 faktisch ja auch so einen Freibums. Habe ich einen Versicherungsfall, lande ich bei 15-20 rum und zahle kaum mehr. Dann brauche ich allerdings einen Rabattschutz, weil noch 1 Fall, und ich bin wieder ganz unten.
Wenn also nun die Werkstatt meinen Gratisbums verspielt, wäre ja der Schaden schonmal 10-15 Jahre dieser Rabattschutz, den ich dann ja brauche, um nicht ins Bodenlos zu fallen. Ich kann mir kaum vorstellen, das ich das bezahlt bekomme...
Das wurde hier (in diesem Thread ab Seite 4) schon ausführlich diskutiert.
Die Versicherung kann eine Berechnung ausstellen, wie hoch der Verlust/Schaden durch eine Rückstufung ist. Kann sie bestimmt auch dann, wenn keine Rückstufung erfolgt, weil man einen Rabattretter hat.
Wobei irgendein Schlaumeier meinte, diese Berechnung sei zu gering, der finanzielle Verlust sei größer.
Offtopic: den Begriff Freibums habe ich noch nie gehört und denke da auch an was anderes....
So eine Berechnung ist aber nur fiktiv...
Die Prämien ändern sich und das gleiche Fahrzeug wird vermutlich nicht über die ganze Berechnungszeit gefahren. Das nächste Fahrzeug hat vielleicht eine ganz andere Einstufung.