Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Zitat:
@Spi95 schrieb am 27. Juni 2025 um 13:59:40 Uhr:
.
@CivicTourer ivic: Du bist auf dem Holzweg, die Versicherung wir hier nichts bei der Werkstatt regressieren.
So ist es. Mit dem Auto des TE wurde ein Schaden verursacht, also zahlt auch grundsätzlich die Versicherung des Autos des TE. Versichert ist das Auto, nicht der Fahrer. Und da ist es egal, wer gefahren ist.
Aber: die Werkstatt sollte eigentlich eine extra Versicherung für solche Fälle abgeschlossen haben (siehe Anhang). Wenn ja, sollte die Werkstatt den Schaden ihrer Versicherung melden und der Versicherung des TE dieses mitteilen, dann wäre der TE und dessen Versicherung raus.
Sollte die Werkstatt eine solche Versicherung nicht haben, ist sie dem TE gegenüber für dessen aus der Höherstufung resultierenden Vermögensschaden haftbar. Sie muss dem TE dann entweder die Mehrkosten für die Höherstufung ersetzen oder die Kosten für das "Freikaufen" des Schadens bei der Versicherung des TE.
Auf jeden Fall würde aber auch ich einen RA einschalten sobald ich den Eindruck gewinnen würde, dass die Werkstatt nicht mitspielt...
So wie ich die Werkstatt hier nach über vier Seiten einschätze, hat die keine Handel-/ Handwerk-Versicherung, denn die kostet ja anständig Geld.
Den Anhang kann man in der App nicht sehen, ich nehme aber an, dass es sich um solch eine Versicherung handelt.
Zitat:@remarque4711 schrieb am 27. Juni 2025 um 15:10:46 Uhr:
Bei meiner Versicherung gibt es so einen Rechner nicht online und bei der WGV bspw. auch nicht, das geht nur über einen Berater.Da du kein Schadenspezi bist, lasse ich dir deinen Glauben.
Jedenfalls ist das ganze Thema "finanzieller Schaden durch Rückstufung und dessen Ersatz" ein Standardthema, das bestimmt abschließend von Gerichten geklärt ist. Also nicht notwendig, daß ich ein "Schadenspezi" bin.
Werde ich demnächst selbst sehen: ich benutze seit 25 Jahren meinen Privatwagen für dienstliche Fahrten. Nun ist mir letztes Jahr einer reingefahren und es steht zu befürchten, daß ich eine (wenn auch kleine) Teilschuld bekomme. 20% aus Betriebsgefahr ist ja fast schon Standard. Meine Versicherung hat mich wie üblich auch schon vorsorglich zurückgestuft. Wenn das Gerichtsverfahren durch ist, kann mein Arbeitgeber den Schaden rauskaufen oder mir den Verlust durch die Rückstufung ersetzen.
Und die dafür errechnete Summe wird ja wohl realistisch sein, und nicht "haha, wir rechnen nur für 5 Jahre und die weiteren 30 Jahre legst du drauf"
Natürlich wird bei dir 35 Jahre hochgerechnet.
Ähnliche Themen
Zitat:@remarque4711 schrieb am 27. Juni 2025 um 16:55:07 Uhr:
Natürlich wird bei dir 35 Jahre hochgerechnet.
Applaus für deine Worte.
Aber mir genügt die übliche Berechnungsweise und ich werde dahinter keine Überverteilung vermuten. Die Berechnung dürfte reell sein, auch wenn sie nicht mit dir abgesprochen ist. 😜
Gerne. Der Schaden war Juli 2024 und kein Ende ist in Sicht. Im April war Verhandlung und es wurde ein Gutachter bestellt, der den Hergang bewerten soll, und dafür bekommt er Zeit bis Ende September.....
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2025 um 17:17:31 Uhr:
Gerne. Der Schaden war Juli 2024 und kein Ende ist in Sicht. Im April war Verhandlung und es wurde ein Gutachter bestellt, der den Hergang bewerten soll, und dafür bekommt er Zeit bis Ende September.....
Stell dich schon mal darauf ein, dass das Gutachten frühestens zum Ende des Jahres vorliegen wird.....
Man muss sich aber mal die Frechheit vorstellen, die hier seitens der Autowerkstatt passiert.
Die haben mit dem Kundenauto einen Schaden verursacht.
Wollen dann am Schadenort selber gesehen haben, dass an beiden Autos kein Schaden entstanden sei.
Sagen auch ihrem eigenen Kunden nichts, dass sie einen Unfall mit seinem Fahrzeug verursacht haben.
Dadurch passiert es, dass der Schaden bei der Autoversicherung vom Kunden gemeldet wird.
Hätte sich die Werktstatt gleich ordentlich um die Sache gekümmert, hätte das vermieden werden können und der Schaden der Kfz-Haftpflicht der Werkstatt gemeldet werden können, oder die Werkstatt hätte den Schaden direkt selber bezahlen können.
So hat der Kunde jetzt das Problem, dass seine KH haften muss.
Ein unglaubliches Verhalten der Werkstatt.
Ich würde von denen auf jeden Fall verlangen, dass sie meinen Kfz Vertrag wieder schadenfrei stellen.
"Dadurch passiert es, dass der Schaden bei der Autoversicherung vom Kunden gemeldet wird."
Nö, vom Geschädigten, der Kunde wurde vom Schreiben der Versicherung überrascht.
Ich mein das schon so. Ich habs nur blöd geschrieben, so dass man es falsch vertehen kann 🙈
Die Werkstatt hat also den Schaden ignoriert und meinte den vertuschen zu können.
Dadurch ist es passiert, dass sich die Geschädigte jetzt an die Kfz Versicherung von unserem TE wendet, anstatt dass sich die Werkstatt selber um die Regulierung des Schaden kümmert.
Unser TE hat jetzt das Problem, dass er trotz Unschuld an dem Schaden jetzt schauen muss, wie er ohne finanziellen Nachteil aus der Sache rauskommt.
Er (Lillyboard) hat nur geschrieben, das der Schaden bei der V. des Kunden gemeldet wurde. Nicht daß die Werkstatt das war mit der Meldung. von wem genau. Geschädigte war offenbar eine andere Kundin . Also ist das Nö gar nicht nötig.
Edith sagt: Lillyboard hat schon reagiert…
Zitat:
@Lilliboard schrieb am 27. Juni 2025 um 19:01:19 Uhr:
Dadurch ist es passiert, dass sich die Geschädigte jetzt an die Kfz Versicherung von unserem TE wendet,
Du, aber nicht nur du, verstehst die Zusammenhänge nicht.
Der Fall würde sich kein bisschen anders darstellen, hätte die Werkstatt den TE über den Unfall informiert.
Dass sie das nicht tat ist eine Sauerei, ändert aber an den wechselseitigen Ansprüchen gar nichts.
Man könnte doch den Schaden auch über die Kfz-Haftpflicht aus der Handel- und Handwerk Versicherung vom Kfz Betrieb abwickeln?
Oder warum sollte das nicht möglich sein?
Warum sorgt man sich hier so sehr um das Geld der Werkstatt bzw. deren Betreiber?
Ist in diesem Thema doch völlig egal wo die/der das Geld für den Rückkauf des Schadens herbekommt, schön wäre: legal.