Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Optimaler Verlauf der Geschichte wäre, daß die eventuelle Beschädigung beim Auto der Frau selbst von der Werkstatt repariert wird und du und deine Haftpflicht komplett raus sind.
Zu einer Hochstufung sollte es doch hoffentlich nicht kommen, da unverschuldet, oder?
Aber selbstverständlich würde es dazu kommen. Es war DEIN Auto, durch das die Dame geschädigt wurde.
Das Problem dabei ist, dass die Stossstange schon vom Vorbesitzer leicht beschädigt war, mich hat das nie sonderlich gestört. Nur wie lässt sich jetzt beweisen welcher Schaden wann entstanden ist? Fotos vorher/nachher habe ich keine
Vielleicht hat der Vorbesitzer Fotos oder die damalige Versicherung hat noch Regulierungsunterlagen.
Wenn es sehr dreist läuft, könnte das auch eine völlig krumme Nummer der Werke mit der angeblich Geschädigten sein. Die muss ja an deine Versicherung herangetreten sein, denn sonst hätten die dich dazu jetzt nicht angeschrieben. Vielleicht veranlasst deine Versicherung eine Fahrzeuggegenüberstellung im Schadenzentrum oder bei einer Prüfstelle, denn irgendwas ist an der Sache nicht ganz sauber.
Das wäre natürlich der Oberhammer , wenn die eigene Werkstatt da einen Unfall mit dem Auto eines Kunden bewusst fabriziert hätte (welche Rolle spielt dabei die „Frau mit dem anderen Auto“ (?) um den dann teuer bei der Versicherung des Kunden abzurechnen….
Aber das ist schon wieder reine Spekulation.
PS: Wenn Du das so gemeint hast, Paul aus Berlin, wie schon Peter BH geschrieben hat, das der vielleicht kostenlos drüberschaut, ist das natürlich auch eine gute Idee.
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Zitat:
@Chrys144 schrieb am 26. Juni 2025 um 15:30:36 Uhr:
Ich bin jung und unerfahren, hatte noch nie mit Versicherung oder sonstigen Schäden zu tun
Deswegen ist es schwierig dir einen Rat zu geben.
Meine Einschätzung:
Einen Schaden an deinem Auto nachzuweisen dürfte bei dem Alter und den Vorschäden sehr schwer sein, hier müsstest du den Nachweis (!) erbringen dass durch den Unfall ein Schaden entstanden ist und diesen auch der Höhe nach benennen. Aufwand und mögliches Ergebnis dürfte da in keinem Verhältnis stehen. Von daher: Diesen Teil der Angelegenheit vergessen.
Spannend ist der finanzielle Schaden, der dir durch Hochstufung entsteht. Dieser Schaden tritt ein, sobald die Versicherung den Schaden am anderen Fahrzeug reguliert. Was sie tun wird (und muss) denn versichert dein Fahrzeug, nicht du als Fahrer.
Es gibt hier verschiedene Mögichkeiten, diesen Schden die gegenüber aus der Welt zu schaffen.
Da dir, wie du sagst jede Erfahrung fehlt geht mein Rat dahin, diesen Schaden über einen Anwalt bei der Werkstatt geltend zu machen. Es sei denn, du hast jemanden im Familien- oder Freundeskreis mit ein wenig Erfahrung in solchen Dingen, der den nötigen ersten Schriftverkehr übernehmen und korrekt formulieren kann.
Insgesamt ne blöde Sache, allerdings kein völliger Einzelfall dass Werkstatmitarbeitern bei Probefahrten sowas passiert. Die Spekulation, ob hier irgendwer irgend was mit irgend wem gedreht hat kann man sich an der Stelle getrost sparen.
Ich würde hier Druck auf die Werksatt ausüben, dass die den Schaden sofort übernehmen und er nicht erst über meine Autoversicherung läuft.
Die sollten ja eine Betriebshaftpflicht haben, die den Schaden übernimmt.
Grundsetzlich ist es ja eine absolute Frechheit, was die Werkstatt da abzieht.
Die verursachen mit meinem Auto einen Schaden.
Auch wenn mein Auto alt ist, so haben die mir davon zu berichten.
Ist ja quasi wie eine Fahrerflucht. Beschädigen mein Auto und sagen mir nichts.
Denen wüde ich Dampf unterm hintern machen, dass sie sich wenigstens um die Regulieren von dem Fremdschaden kümmern.
Gibt es bei Deiner Versicherung ein Unfall Bericht woraus zu ersehen ist wer der Fahrer war der den Unfall verursacht hat?
Meine Ansicht dazu:
Der PKW des TE war das schädigende KFZ. Die geschädigte hat also erstmal gegenüber der KFZ-Haftpflicht einen Anspruch, und diese ist zur Schadensdeckung verpflichtet. Und die muss sich da auch auf keine Diskussion einlassen und kann über die KFZ-Versicherung des Schädiger-KFZ regulieren.
Wenn die Werkstatt den Schaden eindeutig zu verantworten hat, wird die KFZ-Versicherung sich den ausgezahlten Betrag von dieser zurückholen, oder eben von deren Haftpflichtversicherung.
Der TE macht bei seiner Versicherung deutlich, dass der Vertrag aufgrund dieses Procederes nicht hoch gestuft wird.
Also Ablauf: KFZ-Versicherung über die Umstände informieren, beauftragen die Werkstatt in Regress zu nehmen, der Werkstatt einen Einlauf verpassen mit der Aufforderung den Schaden ihrer Versicherung zu melden oder die Kostenübernahme gegenüber der KFZ-Versicherung zu erklären
Was mir noch nicht ganz klar ist, warum das überhaupt so gelaufen ist. uU fordert die Haftpflicht der Werkstatt die Voraushaftung der KFZ-Versicherung um dann hinterher "zu klären" wer die Rechnungen bezahlt.
Zitat:
@zzzadlfoiid schrieb am 27. Juni 2025 um 09:38:22 Uhr:
Ich würde hier Druck auf die Werksatt ausüben, dass die den Schaden sofort übernehmen und er nicht erst über meine Autoversicherung läuft.
Wäre die beste Variante, nur muss da der Geschädigte mitspielen. Dieser kann sich aussuchen an wen er sich wendet, und da dürfte aus seiner Sicht die beste Wahl die Versicherung sein.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 27. Juni 2025 um 10:43:05 Uhr:
Wenn die Werkstatt den Schaden eindeutig zu verantworten hat, wird die KFZ-Versicherung sich den ausgezahlten Betrag von dieser zurückholen, oder eben von deren Haftpflichtversicherung.
Natürlich nicht - warum sollte sie.
Der Mitarbeiter der Werkstatt war "berechtigter Fahrer". Aus Sicht der Versicherung wird der Schaden reguliert, der Vertrag gestuft und fertig.
Das ist ja genau das Problem des TE, aus welchem ihm der Schaden entsteht.
Die Lösung wäre, dass der TE den Betrag der Versicherung erstattet, somit seinen Vertrag schadensfrei stellt und sich die Sumem die dafür nötig ist von der Werkstatt erstatten lässt.
Man kann den Versuch machen ob sie dies freiwillig tut, was ich bezweifle. Daher mein Rat zum Anwalt, zumal das auch nich wasserdicht formuliert und abgewickelt werden muss.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 27. Juni 2025 um 10:48:33 Uhr:
Natürlich nicht - warum sollte sie.
Aber natürlich. Das ist ganz normal.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 27. Juni 2025 um 11:05:42 Uhr:
Aber natürlich. Das ist ganz normal.
Könntest Du begründen aus welchem Grunde die Versicherung einen Regreß vornehmen soll?
Welche Obliegenheitsverletzung hatte der berechtigte Fahrer begangen?
Die Aussage des Werkstattmeisters würde ich schriftlich haben wollen, Geschwätz ist nichts handfestes und bringt gar nichts. Die Werkstatt soll der Versicherung den regulierten Schaden erstatten damit der Versicherungsverlauf Schadenfrei bleibt. Ob der Meister das aus seiner eigenen Tasche bezahlt oder oder oder wäre mir doch egal. Und das eigene Auto sollte auf frische Schäden untersucht werden, müßte man doch sehen und fühlen können wenn nicht kurze Zeit vor dem Werkstattbesuch schon ein ähnliches Schadensbild entstanden war.
Macht einen sehr unseriösen Eindruck mit dem Umgang in dieser Angelegenheit, die Werkstatt, da wünsche ich viel Glück.
Und immer dran denken: wenns um die Wurst geht helfen nur schriftliche Eingeständnisse und Verträge, wie die Werkstatt selbst ja auch bei Beauftragung eine Unterschrift haben will und die Rückgabe des Autos nur nach Bezahlung erfolgt.
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. Juni 2025 um 11:30:14 Uhr:
1. Könntest Du begründen aus welchem Grunde die Versicherung einen Regreß vornehmen soll?
2. Welche Obliegenheitsverletzung hatte der berechtigte Fahrer begangen?
- § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, dazu Verletzung von vertraglichen Pflichten aus Werkvertrag, Deliktische Haftung bei Sachbeschädigung, Haftung für Verrichtungsgehilfen – z. B. eben Mechaniker
- keine Ahnung. Davon spricht doch auch keiner. Und die Versicherung bat doch um die Darstellung des Sachverhaltes. Warum? Siehe 1.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 27. Juni 2025 um 11:40:11 Uhr:
1. § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, dazu Verletzung von vertraglichen Pflichten aus Werkvertrag, Deliktische Haftung bei Sachbeschädigung, Haftung für Verrichtungsgehilfen – z. B. eben Mechaniker
2. keine Ahnung. Davon spricht doch auch keiner. Und die Versicherung bat doch um die Darstellung des Sachverhaltes. Warum? Siehe 1.
gelöscht
Warum nicht die Werkstatt unter Druck setzen?
Liebe Werkstatt. Das Fahrzeug war in eurer Obhut.
Ihr gebt mir das Fahrzeug zurück ohne mir mitzuteilen, dass ihr mit meinen Fahrzeug einen Unfall hattet.
Ich erwarte von euch, dass ihr euch darum kümmert, dass der Schaden über eure Betriebshaftpflicht abgewickelt wird und nicht über meine eigene Kfz Haftpflicht.
Kümmert euch darum, oder ich mach euch die Hölle heißt, weil ihr mir den Schaden verschwiegen habt.