Angebliche quietschende Reifen. Bußgeld ?!

Guten Tag,
Ich wurde heute von der netten Polizei angehalten, die mir sagte, dass ich mit quietschenden Reifen um eine Kurve gefahren bin. Auf die Frage woher sie wissen, dass ich dies gewesen sei, gab es die Antwort, dass nur ich hochgefahren bin und sonst keiner vorbeifuhr. Weshalb es keiner vom Gegenverkehr gewesen sei, wurde mir nicht beantwortet. Nichtmal der genaue Tatbestand wurde mir genannt, sodass ich das Bußgeld auch nicht bezahlen wollte.

Kurze Beschreibung des "Tatorts" Die Strecke besteht aus zwei Serpentinen (180°) Kurven, welche Bergauf gehen. In unmittelbarer nähe befinden sich keine Wohnhäuser. Die Polizei stand am Ende dieser zwei Serpentinen Kurven und kann nicht auf die erste Kurve schauen, höchstens durch Bäume auf die Gerade zwischen beider Kurven.
Ich hoffe man kann es sich vorstellen.

Nun meine Fragen:

Haben die zwei Polizisten nicht indirekt zugegeben, dass sie die angebliche Tat nicht gesehen sondern nur gehört haben?

Nützt es was, dagegen Einspruch erheben, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und es ebenso einer von der Gegenspur oder gar einer anderen Straße gewesen sein könnte ?

Müssen die Polizisten mir nicht genau sagen, was ich falsch gemacht habe und wie der Tatbestand lautet?

Was wäre wenn Reifen einfach quietschen weil sie z.b. neu montiert wurden (HA/VA wechsel) oder grundsätzlich einfach quietschen ? Ist sowas überhaupt strafbar ?!

Ich hoffe es ist verständlich und man kann mir hier weiterhelfen.

Grüße !

Beste Antwort im Thema

Das klingt so, wie es geschildert wurde, erst mal wenig glaubwürdig. Wundert mich aber nicht, da der mündige Bürger in der Regel nur hört, was er hören möchte und bei der Wiedergabe des Erlebten dann an geeigneter Stelle bestimmte Dinge weglässt oder beschönigt und andere publikumswirksam hinzufügt oder aufbauscht 🙂

Ich denke, es wird sich in etwa so abgespielt haben: es war Sonntag, frühlingshafte Temperaturen und Sonnenschein - die ersten wirklich schönen Tage des noch jungen Jahres. Die Strecke ist kurvenreich, die Fahrbahn trocken, die Sonne scheint.

Da - besonders - Wochenends und bei gutem Wetter, besagte Strecke von einer großen Anzahl zweirädriger Kraftfahrzeugfreunde sowie aufgrund räumlicher Nähe zu einer Rennstrecke von einer Vielzahl wagemutiger Hobby - Dynamiker frequentiert wird und diese erfahrungsgemäß nicht beschaulich dort entlangrollen, beschließt die zuständigen Polizeiführung, an diesem Wochenende dort Präsenz zu zeigen.

Bei den Kollegen ist die Freude natürlich riesig bei schönem Wetter und auch noch Wochenends bei diesem erfahrungsgemäß besonders einsichtigen Klientel Präventionsarbeit leisten zu dürfen. Hochmotiviert richten sie also eine Kontrollstelle an einer geeigneten und besonders Unfallträchtigen Stelle ein, platzieren einen oder mehrere Spähposten in zivil und harren der Dinge, die da kommen mögen.

Szenenwechsel: der Jungdynamiker ScatRat beschließt, an diesem schönen Tag mal zu cruisen und was bietet sich da mehr an als die kurvenreiche Strecke um die Ecke. Nachdem er beim cruisen auf der Landstraße von einigen tollkühnen Zweiradjokeys mit kreischenden, hochdrehenden Motörchen überholt wurde, beschließt er, mal zu schauen "was so geht" mit seinem sportlichen 150+ PS Wägelchen.
Gesagt getan, die nächsten Kurven werden also schnell angefahren, stramm angebremst und ab dem Scheitelpunkt voll aufs Gas gegangen - der Motor dreht willig hoch, die Reifen quitschen ob der brachialen Gewalt, welche sie nicht vollends auf den Asphalt bringen können, die Laune unseres Jungdynamikers steigt.

Szenenwechsel: Spähposten P hört den hochdrehenden Motor, quitschende Reifen und sieht den Wagen des Jungdynamikers sportlich kurvenschneidend die Serpentinen hochfahren. Passt ins Raster, er gibt also den wartenden Kollegen an der Kontrollstelle über Funk Bescheid: "Kundschaft, (Farbe) (Marke) mit dem Kennzeichen (Kennzeichen) kommt von unten mit quitschenden Reifen auf euch zu. Holt den Mal raus."

Der Rest ist schnell erzählt, Jungdynamiker wird unsanft von der Staatsmacht ausgebremst und als die Kollegen zu ihrer Gefährdeansprache ansetzen, benimmt sich der Jungdynamiker uneinsichtig, pampig und hört nur mit einem Ohr zu. In diesem Fall beschließen die Beamten, dass es hier mit einer mündlichen Verwarnung nicht getan ist, da Proband uneinsichtig.

Der Tatbestandskatalog gibt her TbNr. 130100, "Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm". Nach erfolgter Belehrung bieten sie dem Jungdynamiker die Zahlung von €10 an, welches dieser ablehnt.

Kein Problem, er wird nun daraufhingewiesen, dass das Verfahren mit der Zahlung von €10 an Ort und Stelle abgeschlossen wäre. Würde er dies Verneinen, bekäme er Post von der zuständigen Bußgeldstelle und ihm entstünden zusätzliche (Verwaltungs-) Kosten.

Erbost weist der Proband dies zurück, die Beamten entlassen ihn nach Personalienfeststellung achselzuckend und genießen weiter ihren Arbeitsplatz an der frischen Luft.

Unser Jungdynamiker hingegen fährt zornig nach Hause, setzt sich an seinen Computer und schreibt schäumend einen geharnischten Post in das Internetforum XY, dort findet sich beinahe immer einer, der einem Mut zuspricht.

Gesagt, getan, ein einseitiger Bericht entsteht und bereits nach kurzer Zeit finden sich tatsächlich Zeitgenossen, welche diese staatliche Willkür aufs Äußerste verurteilen. (Metaphorische) Mistgabeln werden gewetzt und Fackeln vorbereitet gegen diesen unmöglichen Eingriff staatlicher Gewalt in die Grundrechte des armen, unfehlbaren Jungdynamikers ScatRat, die Volksseele brodelt... Freie Fahrt für freie Bürger schallt es allerorten!
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Wer Ironie findet, darf sie behalten 😉

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. März 2015 um 15:40:43 Uhr:


nicht hier. Kannst Du dem Richter zeigen. Wenn Deine Argumente schlüssig sind, bekommst Du sicher Recht.

Korrekt, denn hier bringt das alles nichts.

Ohne die Gegenseite gehört zu haben, macht das alles keinen Sinn.

Und die Erfahrung sagt: Hört man die Gegenseite, stellt sich das oft alles schnell in einem ganz anderen Licht dar.

Zitat:

@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 12:45:37 Uhr:


...
Da ist selbst bei Serpentinen 100 erlaubt.

Natürlich ist´s erlaubt, aber wenn bei erlaubten 100 km/h schon bei 50 die Reifen quietschen, dann fahr eben mit 35 rum.

Ich bin auch kein Engel, ich mag Serpentinen, bin auch schon (einmal) mit 70 in eine 50er-Kurve, was einen netten Drift nach sich zog (Fronttriebler, dem das Heck beim Anbremsen leicht wurde) und beinahe im Hopfenfeld endete. Aber es muss doch nicht...

Ist blöd, wenn einen einer auf dem Kieker hat, aber dann muss man sich eben noch mehr zusammenreißen. Magst zwar keine Punkte haben und nicht vorbestraft sein, irgendwie bist du dem netten Herren aber aufgefallen und jetzt sucht er die Fehler, bis er sie (oder zumindest einen) findet, das ist jetzt eben so.

Und wenn´s gequietscht hat, was du aufgrund sportlicher Fahrweise nicht ausschließen kannst, was du mehrfach betonst, dann sind die 10 € doch verdient (und du versuchst dich rauszuwinden). Zahlen, "A... l..." denken und gut. 🙂

Ist doch nicht so schwer und in Zukunft machst du eben langsamer.

Wenn da einmal Rollsplitt liegt oder ein Motorradfahrer die Kurve schneidet, dann knallt´s. Muss nicht dein Fehler sein, aber es ist vermeidbar bzw. die Folgen sind nicht so drastisch, wenn du nicht selbst auf der letzten Rille ankommst.

Das war´s jetzt aber, sonst wirft man mir noch belehrendes moralinsaures Geschreibe vor. 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. März 2015 um 15:31:52 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 9. März 2015 um 14:43:17 Uhr:


Aber mittlerweile sind´s mehr als 35 Euro die kassiert werden können. Allerdings nicht in bar, sondern per Telecash. Sind aber nur wenige Verstöße, die dafür in Frage kommen. Ich meine 45 Euro sind jetzt per Telecash möglich. Oder auch 55 Euro. Davon redet jedenfalls der 56 OWiG.
nein. Der Tatbestand ändert sich jetzt nicht mehr. Verwarngeld und Bußgeld kosten gleich viel. Nur die anfallenden Verwaltungskosten für den Bußgeldbescheid in Höhe von 23,50 € machen die Sache teurer.

Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte die maximale Summe, die vor Ort per Telecash kassiert werden kann. Die ist mittlerweile höher als 35 Euro. Dass ein VG wegen Ablehnung nicht erhöht wird, ist klar.

War aber eigentlich unmißverständlich formuliert.

Zitat:

@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 12:01:57 Uhr:


Kleine Notiz noch an cornerback:

Die Polizei hat mir weder gesagt, wie der Tatbestand heißt, noch habe ich Kurven geschnitten, oder sonstiges. Unterstell mir bitte so einen Unsinn nicht.

Und nein, unhöflich wollte ich nicht sein, nur wer zu mir kommt sagt "-was fahren sie denn hier so schnell" (Es ist 100Erlaubt, habe weder Kurven geschnitten noch dritte Gefährdet) "man hat sie ja gehört, die Reifen haben gequietscht, gut das macht dann 10€" hörts bei mir mit Freundlichkeit auf.

Aber hier wird ja eh behauptet, dass ich lüge. Schade, dass man so etwas unterstellt bekommt.

Naja, der Tatvorwurf wurde ja gemacht. Nicht wortwörtlich genau nach VOwi - Katalog, aber das ist ja auch kein muss - du wusstest also, worum es geht.

Und die Aussage "Ich habe doch nichts gemacht", nun das ist wie immer Eigen- und Fremdwahrnehmung. Aus meiner beruflichen Praxis kann ich dir sagen, dass du - hättest du nichts gemacht - nicht angehalten worden wärst 😉

Das es für dich nichts gravierendes war (Eigenwahrnehmung) hast du ja deutlich gemacht - das heisst aber im Umkehrschluss nicht, dass aus polizeilicher Sicht kein ahndungswürdiges Verhalten vorlag (Fremdwahrnehmung). Und weiterhin bin ich mir ziemlich sicher, dass - hättest du dich einsichtig gezeigt - kein Verwarngeld erhoben worden wäre.

Und ich unterstelle dir keine Lüge - ich sage lediglich, dass du den Sachverhalt in deiner Schilderung für dich positiver darstellst, als ein objektiver Beobachter ihn darstellen würde. Das macht übrigens so ziemlich jeder 😉

Was du aber irgendwie nicht einsehen willst, ist die Tatsache, dass es nicht um die quitschenden Reifen (und hochdrehenden Motor etc) geht, sondern um deine Fahrweise, wie eigentlich immer im VOwi - Recht. Deswegen hat der Gesetzgeber die meisten Verstöße mit vergleichsweise niedrigen Verwarngeldern belegt - nicht, um unglaublich hart zu bestrafen, sondern damit der Verkehrsteilnehmer sein Verhalten reflektiert.

Und zu guter letzt: nur weil du keinen Spähposten gesehen hast, heisst das noch lange nicht, dass da keiner war. Wir zumindest stellen immer mindestens einen bei stationären Kontrollen - ich kann mir fast nicht vorstellen, dass bei der von dir geschilderten Lage darauf verzichtet wurde. Das man das nicht jedem, den man anhält, auf die Nase bindet versteht sich eigentlich fast von selbst.

Zitat:

@AS60 schrieb am 9. März 2015 um 14:43:17 Uhr:



Genau so sieht´s aus. Aber mittlerweile sind´s mehr als 35 Euro die kassiert werden können. Allerdings nicht in bar, sondern per Telecash.
Sind aber nur wenige Verstöße, die dafür in Frage kommen. Ich meine 45 Euro sind jetzt per Telecash möglich. Oder auch 55 Euro. Davon redet jedenfalls der 56 OWiG.

Mit den €55 hast du natürlich recht; wir haben hier (PP Westhessen) nur leider (noch) keine Telecash Zahlungsmöglichkeit auf den Funkwagen und auch die "neuen" €55 Barverwarnungsblöcke laufen nur langsam zu...weswegen in der Praxis immer noch die €35 Obergrenze gilt 😁

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Wenn der TE den Polizisten genau so entgegentritt wie er sich hier im Thread verhält, wundert mich das Ganze nicht.

Ja, das kann man als Erwachsener gut brauchen, so Twens, die einen auf dicke Hose machen 🙄

Wenn ich mir das hier so durchlese komme ich mir vor wie in einem Rosamunde Pilcher Film, da hat der Dorfpolizist auch immer jemanden auf dem Kicker, zum Schluss geht aber alles gut aus.

Was ich bei diesem ganzen Zurres nicht verstehe ist, wieso wird man angehalten, wenn man mit quietschenden Reifen losfährt? Ich mach das ab und zu mal aus Spaß, aber wieso darf man das nicht?

Er ist nicht angehalten worden, weil er mit quietschenden Reifen losgefahren ist, sondern weil er mit quietschenden Reifen um die Kurven gefahren ist.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. März 2015 um 15:18:48 Uhr:


Was ich bei diesem ganzen Zurres nicht verstehe ist, wieso wird man angehalten, wenn man mit quietschenden Reifen losfährt? Ich mach das ab und zu mal aus Spaß, aber wieso darf man das nicht?

Grundsätzlich wegen "vermeidbarer Lärmbelästigung". Kann dir grad den § der StVO nicht nennen, aber das gibts wirklich.

Wird allerdings nur selten sanktioniert, ähnlich wie "unnützes Umherfahren" (auch das gibts als Tatbestand, so komisch das klingt).

Unnützes Herumfahren, geil. Das soll mir mal einer beweisen. 😁

Und ja ich wußte warum er angehalten wurde, aber einer hat hier ja geschrieben dass man auch wegen "lautem" Anfahren angehalten werden kann. Das hatte mich interessiert.

Oh, das mit dem Nachweisen ist nicht so das Problem. Wenn du innerhalb von 5 Minuten das dritte mal am gleichen Cafe vorbeirollst, dann könnte dich ein Polizist schon mal zu einem Gespräch einladen. Wie bereits weiter oben anklang geht es dabei weniger um eine Sanktionierung sondern vielmehr um das Gespräch, welches einen Denkprozess anstossen soll. Gut, bei manchen kann man reden so viel man will, da kommt in Sachen Denken nichts in Gang. Aber es gibt ja durchaus Menschen, die über ihr Handeln nachdenken, wenn man sie mal drauf anspricht.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 10. März 2015 um 07:12:57 Uhr:



Zitat:

@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 12:01:57 Uhr:


Kleine Notiz noch an cornerback:

Die Polizei hat mir weder gesagt, wie der Tatbestand heißt, noch habe ich Kurven geschnitten, oder sonstiges. Unterstell mir bitte so einen Unsinn nicht.

Und nein, unhöflich wollte ich nicht sein, nur wer zu mir kommt sagt "-was fahren sie denn hier so schnell" (Es ist 100Erlaubt, habe weder Kurven geschnitten noch dritte Gefährdet) "man hat sie ja gehört, die Reifen haben gequietscht, gut das macht dann 10€" hörts bei mir mit Freundlichkeit auf.

Aber hier wird ja eh behauptet, dass ich lüge. Schade, dass man so etwas unterstellt bekommt.

Naja, der Tatvorwurf wurde ja gemacht. Nicht wortwörtlich genau nach VOwi - Katalog, aber das ist ja auch kein muss - du wusstest also, worum es geht.

Und die Aussage "Ich habe doch nichts gemacht", nun das ist wie immer Eigen- und Fremdwahrnehmung. Aus meiner beruflichen Praxis kann ich dir sagen, dass du - hättest du nichts gemacht - nicht angehalten worden wärst 😉

Das es für dich nichts gravierendes war (Eigenwahrnehmung) hast du ja deutlich gemacht - das heisst aber im Umkehrschluss nicht, dass aus polizeilicher Sicht kein ahndungswürdiges Verhalten vorlag (Fremdwahrnehmung). Und weiterhin bin ich mir ziemlich sicher, dass - hättest du dich einsichtig gezeigt - kein Verwarngeld erhoben worden wäre.

Und ich unterstelle dir keine Lüge - ich sage lediglich, dass du den Sachverhalt in deiner Schilderung für dich positiver darstellst, als ein objektiver Beobachter ihn darstellen würde. Das macht übrigens so ziemlich jeder 😉

Was du aber irgendwie nicht einsehen willst, ist die Tatsache, dass es nicht um die quitschenden Reifen (und hochdrehenden Motor etc) geht, sondern um deine Fahrweise, wie eigentlich immer im VOwi - Recht. Deswegen hat der Gesetzgeber die meisten Verstöße mit vergleichsweise niedrigen Verwarngeldern belegt - nicht, um unglaublich hart zu bestrafen, sondern damit der Verkehrsteilnehmer sein Verhalten reflektiert.

Und zu guter letzt: nur weil du keinen Spähposten gesehen hast, heisst das noch lange nicht, dass da keiner war. Wir zumindest stellen immer mindestens einen bei stationären Kontrollen - ich kann mir fast nicht vorstellen, dass bei der von dir geschilderten Lage darauf verzichtet wurde. Das man das nicht jedem, den man anhält, auf die Nase bindet versteht sich eigentlich fast von selbst.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 10. März 2015 um 07:12:57 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 9. März 2015 um 14:43:17 Uhr:



Genau so sieht´s aus. Aber mittlerweile sind´s mehr als 35 Euro die kassiert werden können. Allerdings nicht in bar, sondern per Telecash.
Sind aber nur wenige Verstöße, die dafür in Frage kommen. Ich meine 45 Euro sind jetzt per Telecash möglich. Oder auch 55 Euro. Davon redet jedenfalls der 56 OWiG.
Mit den €55 hast du natürlich recht; wir haben hier (PP Westhessen) nur leider (noch) keine Telecash Zahlungsmöglichkeit auf den Funkwagen und auch die "neuen" €55 Barverwarnungsblöcke laufen nur langsam zu...weswegen in der Praxis immer noch die €35 Obergrenze gilt 😁

Mal ein guter Post, danke dafür.

Ich kann dir versichern, dass dort keiner steht, weil dort einfach keiner Stehen kann, oder legt ihr euch wie im Krieg hinter einem Erdwall hinter einer Leitplanke?
Auch der Satz "wir haben sie gehört" lässt erahnen, dass kein Spähposten da war.

Und was zur Fahrweise: Ich kann nur wiederholt betonen, dass ich weder irgendeine Linie geschnitten habe oder die Kontrolle meines Fahrzeugs verloren habe. Welches man aber (wie so oft gesagt!) eh nicht sehen könnte, durch all den Bäumen und Geäste hindurch.

Werde mal abwarten, wie der Tatbestand heißt, wer die angeblichen Zeugen waren und dann bei der Bußgeldbehörde mal Anklingeln. Ging letztesmal bei der Anlieger-Frei Story schon ganz gut.

@Letar: präzisier das doch mal bitte, was genau du meinst?

Zitat:

@ScatRat schrieb am 10. März 2015 um 17:45:19 Uhr:


Und was zur Fahrweise: Ich kann nur wiederholt betonen, dass ich weder irgendeine Linie geschnitten habe oder die Kontrolle meines Fahrzeugs verloren habe. Welches man aber (wie so oft gesagt!) eh nicht sehen könnte, durch all den Bäumen und Geäste hindurch.

Das spielt doch überhaupt keine Rolle! Wenn ich höre, dass du mit quitschenden Reifen ums Eck kommst, dann weiß ich, dass du relativ dicht an der Grenze unterwegs ist. Und dann ist es doch nicht überraschend, wenn die Polizei einen dann mal zum Gespräch bittet. Wie ich oben schon schrieb geht es dabei um das Gespräch als solches, nicht um eine Sanktionierung auf Teufel komm raus.

Ne Knolle weil die Reifen mal kurz gequietscht haben? Öh ja, DU BIST DEUTSCHLAND... Muharhar...

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