Angebliche quietschende Reifen. Bußgeld ?!
Guten Tag,
Ich wurde heute von der netten Polizei angehalten, die mir sagte, dass ich mit quietschenden Reifen um eine Kurve gefahren bin. Auf die Frage woher sie wissen, dass ich dies gewesen sei, gab es die Antwort, dass nur ich hochgefahren bin und sonst keiner vorbeifuhr. Weshalb es keiner vom Gegenverkehr gewesen sei, wurde mir nicht beantwortet. Nichtmal der genaue Tatbestand wurde mir genannt, sodass ich das Bußgeld auch nicht bezahlen wollte.
Kurze Beschreibung des "Tatorts" Die Strecke besteht aus zwei Serpentinen (180°) Kurven, welche Bergauf gehen. In unmittelbarer nähe befinden sich keine Wohnhäuser. Die Polizei stand am Ende dieser zwei Serpentinen Kurven und kann nicht auf die erste Kurve schauen, höchstens durch Bäume auf die Gerade zwischen beider Kurven.
Ich hoffe man kann es sich vorstellen.
Nun meine Fragen:
Haben die zwei Polizisten nicht indirekt zugegeben, dass sie die angebliche Tat nicht gesehen sondern nur gehört haben?
Nützt es was, dagegen Einspruch erheben, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und es ebenso einer von der Gegenspur oder gar einer anderen Straße gewesen sein könnte ?
Müssen die Polizisten mir nicht genau sagen, was ich falsch gemacht habe und wie der Tatbestand lautet?
Was wäre wenn Reifen einfach quietschen weil sie z.b. neu montiert wurden (HA/VA wechsel) oder grundsätzlich einfach quietschen ? Ist sowas überhaupt strafbar ?!
Ich hoffe es ist verständlich und man kann mir hier weiterhelfen.
Grüße !
Beste Antwort im Thema
Das klingt so, wie es geschildert wurde, erst mal wenig glaubwürdig. Wundert mich aber nicht, da der mündige Bürger in der Regel nur hört, was er hören möchte und bei der Wiedergabe des Erlebten dann an geeigneter Stelle bestimmte Dinge weglässt oder beschönigt und andere publikumswirksam hinzufügt oder aufbauscht 🙂
Ich denke, es wird sich in etwa so abgespielt haben: es war Sonntag, frühlingshafte Temperaturen und Sonnenschein - die ersten wirklich schönen Tage des noch jungen Jahres. Die Strecke ist kurvenreich, die Fahrbahn trocken, die Sonne scheint.
Da - besonders - Wochenends und bei gutem Wetter, besagte Strecke von einer großen Anzahl zweirädriger Kraftfahrzeugfreunde sowie aufgrund räumlicher Nähe zu einer Rennstrecke von einer Vielzahl wagemutiger Hobby - Dynamiker frequentiert wird und diese erfahrungsgemäß nicht beschaulich dort entlangrollen, beschließt die zuständigen Polizeiführung, an diesem Wochenende dort Präsenz zu zeigen.
Bei den Kollegen ist die Freude natürlich riesig bei schönem Wetter und auch noch Wochenends bei diesem erfahrungsgemäß besonders einsichtigen Klientel Präventionsarbeit leisten zu dürfen. Hochmotiviert richten sie also eine Kontrollstelle an einer geeigneten und besonders Unfallträchtigen Stelle ein, platzieren einen oder mehrere Spähposten in zivil und harren der Dinge, die da kommen mögen.
Szenenwechsel: der Jungdynamiker ScatRat beschließt, an diesem schönen Tag mal zu cruisen und was bietet sich da mehr an als die kurvenreiche Strecke um die Ecke. Nachdem er beim cruisen auf der Landstraße von einigen tollkühnen Zweiradjokeys mit kreischenden, hochdrehenden Motörchen überholt wurde, beschließt er, mal zu schauen "was so geht" mit seinem sportlichen 150+ PS Wägelchen.
Gesagt getan, die nächsten Kurven werden also schnell angefahren, stramm angebremst und ab dem Scheitelpunkt voll aufs Gas gegangen - der Motor dreht willig hoch, die Reifen quitschen ob der brachialen Gewalt, welche sie nicht vollends auf den Asphalt bringen können, die Laune unseres Jungdynamikers steigt.
Szenenwechsel: Spähposten P hört den hochdrehenden Motor, quitschende Reifen und sieht den Wagen des Jungdynamikers sportlich kurvenschneidend die Serpentinen hochfahren. Passt ins Raster, er gibt also den wartenden Kollegen an der Kontrollstelle über Funk Bescheid: "Kundschaft, (Farbe) (Marke) mit dem Kennzeichen (Kennzeichen) kommt von unten mit quitschenden Reifen auf euch zu. Holt den Mal raus."
Der Rest ist schnell erzählt, Jungdynamiker wird unsanft von der Staatsmacht ausgebremst und als die Kollegen zu ihrer Gefährdeansprache ansetzen, benimmt sich der Jungdynamiker uneinsichtig, pampig und hört nur mit einem Ohr zu. In diesem Fall beschließen die Beamten, dass es hier mit einer mündlichen Verwarnung nicht getan ist, da Proband uneinsichtig.
Der Tatbestandskatalog gibt her TbNr. 130100, "Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm". Nach erfolgter Belehrung bieten sie dem Jungdynamiker die Zahlung von €10 an, welches dieser ablehnt.
Kein Problem, er wird nun daraufhingewiesen, dass das Verfahren mit der Zahlung von €10 an Ort und Stelle abgeschlossen wäre. Würde er dies Verneinen, bekäme er Post von der zuständigen Bußgeldstelle und ihm entstünden zusätzliche (Verwaltungs-) Kosten.
Erbost weist der Proband dies zurück, die Beamten entlassen ihn nach Personalienfeststellung achselzuckend und genießen weiter ihren Arbeitsplatz an der frischen Luft.
Unser Jungdynamiker hingegen fährt zornig nach Hause, setzt sich an seinen Computer und schreibt schäumend einen geharnischten Post in das Internetforum XY, dort findet sich beinahe immer einer, der einem Mut zuspricht.
Gesagt, getan, ein einseitiger Bericht entsteht und bereits nach kurzer Zeit finden sich tatsächlich Zeitgenossen, welche diese staatliche Willkür aufs Äußerste verurteilen. (Metaphorische) Mistgabeln werden gewetzt und Fackeln vorbereitet gegen diesen unmöglichen Eingriff staatlicher Gewalt in die Grundrechte des armen, unfehlbaren Jungdynamikers ScatRat, die Volksseele brodelt... Freie Fahrt für freie Bürger schallt es allerorten!
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Wer Ironie findet, darf sie behalten 😉
117 Antworten
Wie gesagt, ich werde erst einmal abwarten und sehen was die freundliche Frau von der Bußgeldstelle sagt.
Vielen Dank für die (meistens) konstruktiven Meinungen.
Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 12:01:57 Uhr:
Aber hier wird ja eh behauptet, dass ich lüge. Schade, dass man so etwas unterstellt bekommt.
nö. Es kann ja sein, dass Du Recht hast. Es kann auch sein, dass die Polizisten recht haben. Von hier aus wissen wir das ja nicht, daher der Einblick, wie es vielleicht die andere Seite gesehen hat. Ich würde jedenfalls davon ausgehen, dass die Polizisten nicht ihre Karriere riskieren um Dir mit erfundenen Vorwürfen für 10.- € eine reinzuwürgen.
Als nächsten Schritt wirst Du den erwähnten Bußgeldbescheid für 10.- € plus 23,50 € an Verwaltungsgebühren bekommen. Dagegen kannst Du innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Tust Du das kommt eine Gerichtsverhandlung, was Dich dann weitere 23,50 € kostet. Dann wird der Richter die Aussagen würdigen. Kannst Du ihn davon überzeugen, dass die Aussage der Polizisten nicht plausibel ist, wird die Sache eingestellt.
Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 11:54:47 Uhr:
Weil ich ihm zuletzt 3mal ganz klar gesagt habe, dass ich in einer Anlieger-Frei Zone Anlieger bin, er mir dennoch ein Bußgeldbescheid gegeben hat (natürlich wurde dies Fallen gelassen).
Das hätte er sich dann tatsächlich sparen können.
Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 11:54:47 Uhr:
Zum schluss kam er noch mit mir zu meinem Wagen, wollte mir einen Mängelbericht aufschreiben, nachdem ich ihm den TÜV-Bericht zeigte, meinte er "achso alles klar" und was war? Natürlich bekam ich wieder Post von diesem netten Herren.
Ein TÜV-Bericht ist ja nur eine Momentaufnahme des technischen Zustands. Wenn die Prüfung nicht gerade 5 Minuten vor der Kontrolle war ... grundsätzlich kann dein Wagen aber auch dann Mängel haben, z. B. ´ne Glühlampe geht dir just beim Verlassen des Prüfungsgeländes kaputt, an der nächsten Ecke steht die Polizei und drückt dir ´ne Mängelkarte aufs Auge. Nicht schön, wäre aber berechtigt. Da hilft dir dann auch der noch warme TÜV-Bericht nichts.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 9. März 2015 um 11:47:55 Uhr:
Dann solltest du mal ins OwiG schauen, ich bin mir nicht ganz sicher aber §107 müsste es sein, wenn mich mein armes Beamtenhirn nicht im Stich lässt.Grundsätzlich ist es so, dass dir von uns (der Polizei) bis zu einer Höhe von €35 eine Barverwarnung angeboten werden kann. Ist der Verstoß höherwertig oder kannst/willst du nicht zahlen, wird aus dem Verwarn - ein Bußgeld.
Dazu erheben wir deine Daten (Person + Fzg), leiten ein Owi - Verfahren ein und verfügen das an die zuständige Bußgeldstelle ab. Die schicken dir dann einen Anhörungsbogen mit Tatvorwurf. Die anfallenden Kosten sind vom Verursacher zu tragen 😉
Genau so sieht´s aus. Aber mittlerweile sind´s mehr als 35 Euro die kassiert werden können. Allerdings nicht in bar, sondern per Telecash.
Sind aber nur wenige Verstöße, die dafür in Frage kommen. Ich meine 45 Euro sind jetzt per Telecash möglich. Oder auch 55 Euro. Davon redet jedenfalls der 56 OWiG.
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Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 11:54:47 Uhr:
Zur "Tat".
Haben die Reifen gequietscht?: Nicht derart, dass es auffällig wäre, ich höre nicht bei jeder Serpentine genau hin, ob da was Quietscht. Mag dies nicht ausschließen, darauf angelegt habe ich es aber nicht.
Also haben sie gequietscht und die Polizisten haben recht. Oder seh ich das falsch.
Wegen €10,- Verwarngeld so ein Aufriss? Ohje
Zitat:
@pico24229 schrieb am 9. März 2015 um 11:39:50 Uhr:
Ich denke nicht dass es da "Verwaltungsgebühren" gibt.
Genau. Du denkst, aber weißt es nicht. Das ist der Unterschied.
Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 13:01:34 Uhr:
Sehe ich ja garnicht anders, als du es beschrieben hast. Aber solange man nichts schneidet oder augenscheinlich die Kontrolle über sein Auto verliert, sollte des kein Problem sein. Oder ist jeder der die Kupplung zu schnell kommen lässt ein Rowdy ? 😉
Nein, natürlich nicht. Aber auch hier bringst du wieder zwei Aspekte durcheinander. Wenn du die Kupplung zu schnell kommen lässt, dann sind die Reifen nur kurzfristig an der Haftgrenze (oder drüber), was bei Geradeausfahrt unkritisch sind. Bei Kurvenfahrt ist das Risikopotential wesentlich höher. Du erkennst den Unterschied?
Zitat:
@martinb71 schrieb am 9. März 2015 um 14:46:03 Uhr:
Wegen €10,- Verwarngeld so ein Aufriss? Ohje
Tja. Das kommt daher, wenn man, jetzt mal übertrieben gesagt, im Drift durch die Serpentinen fährt, darauf aufmerksam gemacht wird, dass dies so nicht erlaubt ist ( trotz erlaubten 100 km/h ) und dann uneinsichtig ist und das Verwarngeld ablehnt.
Zumal die Reifen ja wirklich gequietscht haben, und damit das Anhalten vollkommen berechtigt war.
@TE Also das nächste Mal einfach sein Fehler einsehen.
Wenn es doch Spaß gemacht hat durch die Serpentinen zu brettern ist das doch die €10,- wert. 😁
Zitat:
@AMenge schrieb am 9. März 2015 um 14:51:02 Uhr:
Nein, natürlich nicht. Aber auch hier bringst du wieder zwei Aspekte durcheinander. Wenn du die Kupplung zu schnell kommen lässt, dann sind die Reifen nur kurzfristig an der Haftgrenze (oder drüber), was bei Geradeausfahrt unkritisch sind. Bei Kurvenfahrt ist das Risikopotential wesentlich höher. Du erkennst den Unterschied?Zitat:
AMenge versuch es mal mit vortanzen 😁😁😁
Zitat:
@martinb71 schrieb am 9. März 2015 um 14:53:46 Uhr:
Wenn es doch Spaß gemacht durch die Serpentinen zu brettern ist das doch die €10,- wert. 😁
Da hast du vollkommen recht. Das sollte es einem Wert sein.🙂
Zitat:
@AS60 schrieb am 9. März 2015 um 14:43:17 Uhr:
Aber mittlerweile sind´s mehr als 35 Euro die kassiert werden können. Allerdings nicht in bar, sondern per Telecash. Sind aber nur wenige Verstöße, die dafür in Frage kommen. Ich meine 45 Euro sind jetzt per Telecash möglich. Oder auch 55 Euro. Davon redet jedenfalls der 56 OWiG.
nein. Der Tatbestand ändert sich jetzt nicht mehr. Verwarngeld und Bußgeld kosten gleich viel. Nur die anfallenden Verwaltungskosten für den Bußgeldbescheid in Höhe von 23,50 € machen die Sache teurer.
Zitat:
@AMenge schrieb am 9. März 2015 um 14:51:02 Uhr:
Nein, natürlich nicht. Aber auch hier bringst du wieder zwei Aspekte durcheinander. Wenn du die Kupplung zu schnell kommen lässt, dann sind die Reifen nur kurzfristig an der Haftgrenze (oder drüber), was bei Geradeausfahrt unkritisch sind. Bei Kurvenfahrt ist das Risikopotential wesentlich höher. Du erkennst den Unterschied?Zitat:
@ScatRat schrieb am 9. März 2015 um 13:01:34 Uhr:
Sehe ich ja garnicht anders, als du es beschrieben hast. Aber solange man nichts schneidet oder augenscheinlich die Kontrolle über sein Auto verliert, sollte des kein Problem sein. Oder ist jeder der die Kupplung zu schnell kommen lässt ein Rowdy ? 😉
Alles verständlich, habe mir eben noch einmal die Stelle angesehen. Man kann nichteinmal von oben auf die Kurve schauen.
Auch einkuppeln vor der Kurve (weil man für eine Kurve normalersweise bremst), kann quietschen hervorrufen, ist mir einige male als Fahranfänger passiert.
Zu den anderen:
Uneinsichtig? Keineswegs. Mir fehlt die klare Begründung warum genau ICH es gewesen sein soll und warum es genau an der Stelle passiert sein soll, da mir Leute entgegegen kamen und in der Nähe (selbe Richtung!) eine vielbefahrene Straße mit Restaurant und Kreuzungen sind.
Das man die Kurve selber nicht sieht, habe ich schon zu genüge gesagt.
Kann auch gerne Bilder zeigen 😉
nicht hier. Kannst Du dem Richter zeigen. Wenn Deine Argumente schlüssig sind, bekommst Du sicher Recht.