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Angebliche fahrerflucht Anzeige

Themenstarteram 15. November 2019 um 15:27

Hey

Ich habe heute einen Anruf des Büros von einer Büromitarbeiterin bekommen das 3 Polizisten in der Firma waren und Zwecks Ermittlung und einer Anzeige gegen Kennzeichen XX XX XX ermitteln, und der Fahrer von diesen Fahrzeug gesucht wird wegen fahrerflucht vom 14.11 und das sie meine Daten der Polizei weiter gegeben hat. Und das ich halt angezeigt werde.

Es gab eine Situation das ich im Stau stand auf der Bundesstraße und ein Kastenwagen auf diese Bundesstraße auffahren wollte, die Gelbmakierte bussspur überführt (die Markierung der bussHaltestelle hat den beschleunigungsstreifen von den auffahrenden Verkehr um die Hälfte verkürzt) und sich zügig rechts an mir vorbeigeschlichen um vor mir auf die Bundesstraße aufzufahren, kurz vorher ließ ich ein Wagen vor mir von rechts rein.

Es gab dort nie ein Kontakt, aber ich hatte ihn an der nächsten Situation die Scheibe runter gekurbelt und ihn fragte was dieses Verhalten von ihm soll. Er meinte das er recht hatte und ich ihn ja rein gelassen hätte müssen und das ich ja aufpassen muss was ich sage. Naja er wurde beleidigend und ich bin dann weiter gefahren.

Ich hab natürlich noch nichts von der Polizei bekommen, es wurde auch nicht mein Auto zur gegenüber Stellung angeguckt. Wie gesagt es ist nichts passiert und kein Kratzer und keine delle vorhanden.

Sollte ich mir schon mal ein Rechtsanwalt aufsuchen oder erst auf das schrieb der Polizei warten.?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 19:31:32 Uhr:

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gilt dort das Reißverschlussverfahren.

Da weiß in Deutschland doch keiner, wie das funktioniert... :D

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Wenn diesbezüglich Post kommt direkt zum Anwalt gehen. Frühzeitiger ist es beiderseitig wenig sinnvoll.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 19:31:32 Uhr:

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gibt es kein Vorfahrtsrecht.

Das heißt, wenn ich von einer Straße, an der Vorfahrt gewähren! (Verkehrsschild Nr. 205) steht, auf eine Hauptstraße einbiegen/auffahren will und auf der Hauptstraße ist Stau, dann gilt das Schild Vorfahrt gewähren! nicht (mehr)?

MB-Fischi, die Frage ist mir aus dem Mund genommen.

Ich halte diese These auch für sehr gewagt, um nicht zu sagen: Falsch.

eindeutig ist das Reißverschlussverfahren nur beim Wegfall einer Fahrspur geregelt, aber nicht beim Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen

https://www.deubner-recht.de/.../...n-auf-beschleunigungsstreifen.html

Zitat:

@bug99 schrieb am 18. November 2019 um 21:49:50 Uhr:

eindeutig ist das Reißverschlussverfahren nur beim Wegfall einer Fahrspur geregelt, aber nicht beim Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen

https://www.deubner-recht.de/.../...n-auf-beschleunigungsstreifen.html

Auch beim Reißverschluß ist bei einem Unfall im Zweifelsfall der Schuld, der die Spur gewechselt hat. ;)

Gruß Metalhead

Kommt drauf an wo er reinfährt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. November 2019 um 16:27:11 Uhr:

Es gab eine Situation das ich im Stau stand auf der Bundesstraße und ein Kastenwagen auf diese Bundesstraße auffahren wollte, die Gelbmakierte bussspur überführt (die Markierung der bussHaltestelle hat den beschleunigungsstreifen von den auffahrenden Verkehr um die Hälfte verkürzt) und sich zügig rechts an mir vorbeigeschlichen um vor mir auf die Bundesstraße aufzufahren, kurz vorher ließ ich ein Wagen vor mir von rechts rein.

Selbst wenn hier der Reißverschluss gelten würde, hat er seine Pflicht getan. Er hat einen Einbieger vor sich reingelassen, also müsste sich der nächste Wagen, der Transporter, gemäß Reisverschlussverfahren sich hinter ihm einfädeln und nicht auch noch vor ihm.

schwierig wirds, wenn die gegnepartei zu 2 war. "ey die dumme sau hat mich beleidigt" - "ja habe ich auch gehört, wie er dich scheiss arschloch genannt hat".

bämm problem an der backe, wenn du alleine warst.

um zu sehen was dir wirklich vorgeworfen wird, solltest du einfach zur polizei gehen und auf ahnungslos machen und nix zugeben.

Zitat:

@PayDay schrieb am 19. November 2019 um 18:24:18 Uhr:

... solltest du einfach zur polizei gehen und auf ahnungslos machen und nix zugeben.

Zur Polizei solltest du gar nicht. ;)

Gruß Metalhead

naja immerhin weiß er dann, was man ihn vorwirft xD

Themenstarteram 20. November 2019 um 20:15

Der Fahrer war alleine, da sollte es keine Zeugen geben. Ich stelle mich eh die frage ob die Polizei überhaupt eine Anzeige schreibt wegen fahrerflucht wenn überhaupt nichts vom Schaden zu sehen ist, kann natürlich sein das er alte Schäden hatte und diese angegeben hat.

Ich warte momentan auf die Vorladung bei der Polizei, dann wird Akteneinsicht beantragt und dann mal schauen, ggf Fahrzeug vorstellen das da nichts ist und Aussage verweigern.

Komische Geschichte... aber kurz gesagt: Kein Schaden = keine Unfallflucht = keine Straftat/Strafe.

In jedem Fall aber einen Anwalt konsultieren und nicht sagen ausser die Pflichtangaben zu deiner Person.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 20. November 2019 um 21:20:09 Uhr:

Komische Geschichte... aber kurz gesagt: Kein Schaden = keine Unfallflucht = keine Straftat/Strafe.

...

...komische Ansicht, demnach wärs also ok einem anderen Verkehrsteilnehmer z.B. die Vorfahrt zu nehmen, so lange der bei einem eventuellem Ausweichmanöver das Fahrzeug des Verursachers nur nicht berührt und nur im Graben am Baum landet.

Muß ich mir merken... demnach kann man jedem -jetzt mal leicht ironisch "angehaucht"- nur raten drauf zu halten / einen Verursacher in jedem Fall abzuschießen um am Ende nicht als Dummer da zu stehen.

Aha, und wo genau habe ich das geschrieben dass dies so sein soll!?

Ich sprach davon wenn kein Schaden eingetreten ist. Wenn man jemanden zum Ausweichen zwingt und dieser dadurch einen Schaden am Fahrzeug hat ist ja logischerweise auch ein Schaden da.

...in Verbindung mit vorangegangen Beiträgen habe ich darauf geschlossen, dass die Aussage so gemeint war... kein Schaden am Fahrzeug des TE also kein Unfall.

Ob der (Unfall-)gegner des TE einen Schaden hat kann aus diesem Thread heraus nicht beurteilt werden bzw. wenn dieser Strafanzeige wegen Unfallflucht stellt, dann würde ich eher darauf schließen, dass dieser einen Schaden aus der Begegnung mit dem TE am Fahrzeug hat.

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