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Angebliche Beschädigung

Themenstarteram 1. August 2018 um 13:28

Guten Tag,

ich hoffe ich finde hier Hilfe auf eine etwas verzwickte Situation. Ich kam heute Vormittag von Arbeit und stellte mein Auto auf dem privaten Hof meiner Schwiegereltern ab. Auf dem Parkplatz befand sich zu dieser Zeit ein mir fremdes Fahrzeug mit Hänger. Da der Hof nur einen kleinen Streifen mit Schatten hat und das andere Fahrzeug schon die Hälfte davon einnahm, stellte ich mich mit meiner Schnauzte ungefähr einen halben Meter entfernt von seiner Schnauze hin. Wenig später klingelte es an meiner Tür und der Nachbar von nebenan (Mieter in einem Haus meiner Schwiegereltern) stand vor der Tür und bat mich mein Auto ein Stück weg zu fahren, weil das andere Fahrzeug nicht wegkäme (wohlgemerkt hatte er mit seinem Hänger noch gute 3 Meter Rangierabstand nach hinten und ca. 5 Meter zur Seite). Ich holte also meinem Autoschlüssel und sowie ich auf den Hof kam, wurde ich von einem Herrn der Beschädigung seines Autos bezichtigt. Er zeigte mir an der vorderen Rechten Seite seines Autos eine kleine Schramme, welche ich verursacht haben soll. So ganz erklären konnte er mir zwar nicht wo ich mit meinem Auto angestoßen sein soll, aber er beharrte darauf, dass ich es gewesen wäre. Erst zeigte er an meine Beifahrerstür an der Vogelkacke war und meinte das es die Schramme davon wäre, dass ich sein Auto getroffen hätte, als ich ihm aber zeigte, dass es nur Vogelkacke ist und keine Schramme, deutete er auf mein Kennzeichen (welches durch einen damals zurückfahrendes Auto verbeult ist) und meinte es sei dadurch passiert. Jedoch haben mein Kennzeichen und die Stelle, die Beschädigt sein soll unterschiedliche Höhen, was darauf schließen lässt, dass auch mein Kennzeichen nicht Urheber des Schadens sein kann. Zu guter letzt zeigte er dann auf meine Schoßstange, welche ebenfalls von Käfern und Vogelkacke beschmutzt war und meine es seien Kratzer (hab es im Nachhinein abgewischt und es ist nicht zusehen, was zu dem Schaden passt). Seinen Namen wollte er mir nicht nennen, Fotos haben wir aber beide gemacht und bei der Polizei hat er angeblich angerufen, die meinten er solle zum Revier kommen (was er laut seiner Aussage auch machen wollte). Meine Frage nun: Habe ich noch etwas zu befürchten? Eventuell rechtlich, weil der Schaden ja auf einem Privatgrundstück passiert sein soll und die Polizei da nicht unbedingt handelt?

Ich mein klar nachweisen, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, kann ich. Auf Gerichtliche Streitereien habe ich trotzdem keine Lust und man hört ja immer wieder, dass Leute die eigentlich im Recht waren für solche Dreistigkeiten bezahlen mussten, bei denen andere nur ihren Altschaden bezahlt haben wollten. Wie würdet ihr das bewerten?

Liebe Grüße

Christoph

Beste Antwort im Thema

Natürlich muss er seine Versicherung informieren. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist nämlich die zuständig. Und der angeblich Geschädigte kann sich eh direkt an die Versicherung wenden.

Der Versicherung scön erklären, dass Du es nicht warst und nicht selber irgend etwas versuchen. Die kümmern sich schon darum.

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Abwarten, was passiert. Falls er überhaupt zur Polizei gefahren ist und diese dann überhaupt was unternimmt, schicken die einen raus, der sich Dein Auto ganz genau ansieht. Spätestens dann ist die Sache erledigt.

Ruhe bewahren!

Er muss dir nachweisen, dass du es warst. Es reicht nicht, dass du es gewesen sein könntest (wonach es hier ja noch nicht mal aussieht).

am 1. August 2018 um 13:37

Wenn du der Meinung bist, du hast den Schaden nicht verursacht,

dan streite alles ab, was dir zur Last gelegt wird.

Er soll zur Polizei gehen, die macht auch nix weiter als

eine Bestandsaufnahme, ist sogar gut damit kann keiner

behaupten du hättest Unfallflucht begangen, wenn

die Personalien ausgetauscht sind.

Entweder die Polizei nimmt den angeblichen Schaden auf,

also sie vergleicht die Blessuren der Wagen oder sie

ist überlastet und hat kein Bock, dan nimmt sie nur

die Personalien auf.

Dan dürfte der Gegner sicher einen Gutachter suchen

welcher sich die Sache anschaut, keine Ahnung was der

dan meint.

Wichtig ist nur das du deine Versicherung sofort

von der Geschichte unterrichtest und denen erzählst

das du deiner Meinung nach nicht Schuldig bist.

Die Versicherungen sind bekanntlich stets darum bemüht,

wo es nur geht die Zahlung zu verweigern und wird

sich die Sache sofern der Geschädigte überhaupt

Ansprüche stellt genau ansehen.;)

Vor dem Gericht brauchst du keine Angst haben, bis dahin

kommt solch ein Kinderkram eher selten, meist wird

es durch die Polizei bzw. auch Versicherungen

abgebügelt sollte der Sachverhalt klar sein.

Und selbst wenn der andere damit zum Gericht will,

was ich eher für unwahrscheinlich halte, wird

solch ein Schnullie meist gar nicht zur Verhandlung

zugelassen wegen Geringfügigkeit.

Die Justiz ist Hoffnungslos überlastet und tut sich

sowas recht oft gar nicht mehr an.:D

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. August 2018 um 15:37:03 Uhr:

 

Wichtig ist nur das du deine Versicherung sorfort

von der Geschichte unterrichtest und denen erzählst

das du deiner Meinung nach nicht Schuldig bist.

Die Versicherung sind bekanntlich stets darum bemüht,

wo es nur geht die Zahlung zu verweigern und wird

sich die Sache soforn der Geschädigte überhaupt

Ansprüche stellt genau ansehen.;)

Wenn der TE nicht gegen das andere Auto gefahren ist - und dass wird er wohl wissen - braucht er auch keine Versicherung informieren. Was soll er da sagen......."super Nachricht Leute, ich habe heute keinen Schaden verursacht und wenn es weiter so gut läuft, melde ich mich morgen wieder." ;)

Bisher gibt es nichts, außer ein paar haltlose Vorwürfe eines unhöflichen Menschen. Darüber kann man sich mal eine Stunde ärgern, aber das war es dann auch schon.

Natürlich muss er seine Versicherung informieren. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist nämlich die zuständig. Und der angeblich Geschädigte kann sich eh direkt an die Versicherung wenden.

Der Versicherung scön erklären, dass Du es nicht warst und nicht selber irgend etwas versuchen. Die kümmern sich schon darum.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. August 2018 um 16:53:39 Uhr:

Natürlich muss er seine Versicherung informieren. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist nämlich die zuständig. Und der angeblich Geschädigte kann sich eh direkt an die Versicherung wenden.

Der Versicherung scön erklären, dass Du es nicht warst und nicht selber irgend etwas versuchen. Die kümmern sich schon darum.

Ist halt nur so, dass es bisher keine Forderung gibt, die die Versicherung abwehren könnte.

am 1. August 2018 um 15:20

Trotzdem sollte die Versicherung informiert sein im Vorfeld.

und was macht die dann ? Nix ... Ablage P...

Ich würd erstmal garnichts machen und auf irgendeine Nachricht von irgendjemandem diesbezüglich warten.

Themenstarteram 1. August 2018 um 15:59

Ich danke euch erstmal für die Informationen! Sollte ich etwas Neues erfähren, berichte ich.

Liebe Grüße

Zitat:

@cocker schrieb am 1. August 2018 um 17:56:07 Uhr:

und was macht die dann ? Nix ... Ablage P...

Ich würd erstmal garnichts machen und auf irgendeine Nachricht von irgendjemandem diesbezüglich warten.

Um dann festzustellen, dass die eigene Versicherung schon reguliert hat... Es ist immer besser, wenn sie so etwas vom eigenen VN erfahren.

warum sollte die eigene Versicherung im Hintergrund regulieren ohne den VN dazu zu befragen ?

Weil sie sich bei plausibel aussehenden Forderungen die Frage sparen.

Sie melden sich dann nach der Regulierung und teilen dir mit, was sie erledigt haben, und fragen dich maximal, ob du den Schaden selber bezahlen möchtest, damit die SF-Klasse nicht runtergeht.

Ja, binnen 6 Monaten kann man den Schaden zurückkaufen.

Sinn der HP ist es aber auch, unberechtigte Forderungen abzuwehren, daher sollte die HP zeitnah über den Vorfall und Zweifel informiert werden. Sonst ist das Kind im Brunnen....

die Story hier ist aber versicherungstechnisch nicht plausibel, zumindest nicht aus meiner Sicht

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