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Angebliche Beschädigung

Themenstarteram 1. August 2018 um 13:28

Guten Tag,

ich hoffe ich finde hier Hilfe auf eine etwas verzwickte Situation. Ich kam heute Vormittag von Arbeit und stellte mein Auto auf dem privaten Hof meiner Schwiegereltern ab. Auf dem Parkplatz befand sich zu dieser Zeit ein mir fremdes Fahrzeug mit Hänger. Da der Hof nur einen kleinen Streifen mit Schatten hat und das andere Fahrzeug schon die Hälfte davon einnahm, stellte ich mich mit meiner Schnauzte ungefähr einen halben Meter entfernt von seiner Schnauze hin. Wenig später klingelte es an meiner Tür und der Nachbar von nebenan (Mieter in einem Haus meiner Schwiegereltern) stand vor der Tür und bat mich mein Auto ein Stück weg zu fahren, weil das andere Fahrzeug nicht wegkäme (wohlgemerkt hatte er mit seinem Hänger noch gute 3 Meter Rangierabstand nach hinten und ca. 5 Meter zur Seite). Ich holte also meinem Autoschlüssel und sowie ich auf den Hof kam, wurde ich von einem Herrn der Beschädigung seines Autos bezichtigt. Er zeigte mir an der vorderen Rechten Seite seines Autos eine kleine Schramme, welche ich verursacht haben soll. So ganz erklären konnte er mir zwar nicht wo ich mit meinem Auto angestoßen sein soll, aber er beharrte darauf, dass ich es gewesen wäre. Erst zeigte er an meine Beifahrerstür an der Vogelkacke war und meinte das es die Schramme davon wäre, dass ich sein Auto getroffen hätte, als ich ihm aber zeigte, dass es nur Vogelkacke ist und keine Schramme, deutete er auf mein Kennzeichen (welches durch einen damals zurückfahrendes Auto verbeult ist) und meinte es sei dadurch passiert. Jedoch haben mein Kennzeichen und die Stelle, die Beschädigt sein soll unterschiedliche Höhen, was darauf schließen lässt, dass auch mein Kennzeichen nicht Urheber des Schadens sein kann. Zu guter letzt zeigte er dann auf meine Schoßstange, welche ebenfalls von Käfern und Vogelkacke beschmutzt war und meine es seien Kratzer (hab es im Nachhinein abgewischt und es ist nicht zusehen, was zu dem Schaden passt). Seinen Namen wollte er mir nicht nennen, Fotos haben wir aber beide gemacht und bei der Polizei hat er angeblich angerufen, die meinten er solle zum Revier kommen (was er laut seiner Aussage auch machen wollte). Meine Frage nun: Habe ich noch etwas zu befürchten? Eventuell rechtlich, weil der Schaden ja auf einem Privatgrundstück passiert sein soll und die Polizei da nicht unbedingt handelt?

Ich mein klar nachweisen, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, kann ich. Auf Gerichtliche Streitereien habe ich trotzdem keine Lust und man hört ja immer wieder, dass Leute die eigentlich im Recht waren für solche Dreistigkeiten bezahlen mussten, bei denen andere nur ihren Altschaden bezahlt haben wollten. Wie würdet ihr das bewerten?

Liebe Grüße

Christoph

Beste Antwort im Thema

Natürlich muss er seine Versicherung informieren. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist nämlich die zuständig. Und der angeblich Geschädigte kann sich eh direkt an die Versicherung wenden.

Der Versicherung scön erklären, dass Du es nicht warst und nicht selber irgend etwas versuchen. Die kümmern sich schon darum.

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am 2. August 2018 um 9:37

hat mir sinngemäß der freundliche Telefonierer der Allsecur erzählt ;)

Gibt möglicherweise auch Versicherungen, die das offenherziger handhaben... aber da wär ich dann ratzfatz weg...

Ich als TE würde hier erstmal garnichts machen und abwarten.

Klar kann er aber sicherheitshalber mal mit seiner Kfz-HP telefonieren und sich selber schlau machen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 2. August 2018 um 01:19:00 Uhr:

Meines Wissens ja. Der geschädigte kann die Ansprüche direkt an die HP stellen. Diese reguliert. Zur nächsten Hauptfällifkeit erfolgt die vertragsgemässe Rückstufung in der SFR. Das ganze erfolgt im Rahmen der Regulierungsvollmacht.

Da die HP unberechtigte Forderungen abwehren kann/muss, sollte diese im Zweifel vorab informiert werden

Das ist ja praktisch. Da werde ich doch gleich mal die ganzen Parkplatz-Andenken der Versicherung meines Nachbarn melden. Da ich dem davon natürlich nichts sage, kann er auch seiner Versicherung nichts melden und die wird regulieren. Cool...

 

Wenn er einen Rabattretter hat, merkt er es ja nicht mal bei der nächsten Abrechnung.

war doch schon geklärt ...

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