Angebliche Beschädigung
Guten Tag,
ich hoffe ich finde hier Hilfe auf eine etwas verzwickte Situation. Ich kam heute Vormittag von Arbeit und stellte mein Auto auf dem privaten Hof meiner Schwiegereltern ab. Auf dem Parkplatz befand sich zu dieser Zeit ein mir fremdes Fahrzeug mit Hänger. Da der Hof nur einen kleinen Streifen mit Schatten hat und das andere Fahrzeug schon die Hälfte davon einnahm, stellte ich mich mit meiner Schnauzte ungefähr einen halben Meter entfernt von seiner Schnauze hin. Wenig später klingelte es an meiner Tür und der Nachbar von nebenan (Mieter in einem Haus meiner Schwiegereltern) stand vor der Tür und bat mich mein Auto ein Stück weg zu fahren, weil das andere Fahrzeug nicht wegkäme (wohlgemerkt hatte er mit seinem Hänger noch gute 3 Meter Rangierabstand nach hinten und ca. 5 Meter zur Seite). Ich holte also meinem Autoschlüssel und sowie ich auf den Hof kam, wurde ich von einem Herrn der Beschädigung seines Autos bezichtigt. Er zeigte mir an der vorderen Rechten Seite seines Autos eine kleine Schramme, welche ich verursacht haben soll. So ganz erklären konnte er mir zwar nicht wo ich mit meinem Auto angestoßen sein soll, aber er beharrte darauf, dass ich es gewesen wäre. Erst zeigte er an meine Beifahrerstür an der Vogelkacke war und meinte das es die Schramme davon wäre, dass ich sein Auto getroffen hätte, als ich ihm aber zeigte, dass es nur Vogelkacke ist und keine Schramme, deutete er auf mein Kennzeichen (welches durch einen damals zurückfahrendes Auto verbeult ist) und meinte es sei dadurch passiert. Jedoch haben mein Kennzeichen und die Stelle, die Beschädigt sein soll unterschiedliche Höhen, was darauf schließen lässt, dass auch mein Kennzeichen nicht Urheber des Schadens sein kann. Zu guter letzt zeigte er dann auf meine Schoßstange, welche ebenfalls von Käfern und Vogelkacke beschmutzt war und meine es seien Kratzer (hab es im Nachhinein abgewischt und es ist nicht zusehen, was zu dem Schaden passt). Seinen Namen wollte er mir nicht nennen, Fotos haben wir aber beide gemacht und bei der Polizei hat er angeblich angerufen, die meinten er solle zum Revier kommen (was er laut seiner Aussage auch machen wollte). Meine Frage nun: Habe ich noch etwas zu befürchten? Eventuell rechtlich, weil der Schaden ja auf einem Privatgrundstück passiert sein soll und die Polizei da nicht unbedingt handelt?
Ich mein klar nachweisen, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, kann ich. Auf Gerichtliche Streitereien habe ich trotzdem keine Lust und man hört ja immer wieder, dass Leute die eigentlich im Recht waren für solche Dreistigkeiten bezahlen mussten, bei denen andere nur ihren Altschaden bezahlt haben wollten. Wie würdet ihr das bewerten?
Liebe Grüße
Christoph
Beste Antwort im Thema
Natürlich muss er seine Versicherung informieren. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist nämlich die zuständig. Und der angeblich Geschädigte kann sich eh direkt an die Versicherung wenden.
Der Versicherung scön erklären, dass Du es nicht warst und nicht selber irgend etwas versuchen. Die kümmern sich schon darum.
32 Antworten
Was bewegt Dich zu dieser Aussage?
du hast den Eingangspost schon gelesen ?
Du glaubst, wenn jemand bei seiner Versicherung einen Schaden meldet, der wie Vogelkacke aussieht,wird sofort ohne Nachfrage reguliert?
Muss ich dann auchmal morgen sofort ausprobieren...
Korrigiere mich, aber der TE sagt, er habe den Schaden nicht verursacht. Der geschädigte hätte die Möglichkeit, den Schaden direkt bei der KFZ HP des TE anzumelden und um Regulierung zu bitten. Sinn einer HP ist es aber auch, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Daher ist sie Information nötig.
Die Vogelkacke war auf dem Auto des vermeintlichen Verursachers..... nicht relevant...
hm... und wenn der "Verursacher" gar nichts von seinem Glück weiss?
Ich hab ne Beule am Heckdeckel, such mir draussen an der Strasse ein passendes Auto als "Opfer", irgendwo, mach Fotos, melde meiner Versicherung einen Schaden, reiche idealerweise noch einen Kostenvoranschlag ein und warte dann auf Regulierung ? Ist das so einfach ? Ich glaub nicht ...
Soweit ich noch weiss, bekommt jede Partei einen Bogen zum Ausfüllen... es sei denn, es hat sich dahingehend einiges geändert.
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Meines Wissens ja. Der geschädigte kann die Ansprüche direkt an die HP stellen. Diese reguliert. Zur nächsten Hauptfällifkeit erfolgt die vertragsgemässe Rückstufung in der SFR. Das ganze erfolgt im Rahmen der Regulierungsvollmacht.
Da die HP unberechtigte Forderungen abwehren kann/muss, sollte diese im Zweifel vorab informiert werden
wow ... da muss ich nachher doch gleichmal meine Versicherung anrufen und nachfragen... da könnte ja jeder Harzkrämer hinter meinem Rücken behaupten, dass ich sein Auto angedotzt hab, Kohle kassieren und meine Einstufung geht hoch und ich kriegs erst mit der Beitragserhöhung mit.
Kann ich mir so irgendwie nicht vorstellen...
Muss auch nicht so passieren. Dennoch ist es erheblich günstiger, wenn die Versicherung den Betrugsverdacht vom eigenen VN mitgeteilt bekommt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. August 2018 um 07:27:11 Uhr:
Muss auch nicht so passieren. Dennoch ist es erheblich günstiger, wenn die Versicherung den Betrugsverdacht vom eigenen VN mitgeteilt bekommt.
War da nicht mal die Regelung, daß man dann sofort zurückgestuft wird? Quasi als Rücklage der Versicherung.
Diese automatische Rückstufung wurde dann bei nichtregulierung automatisch zurückgenommen.
Moorteufelchen
Rückstufung erfolgt zur Hauptfälligkeit. In der Regel zum 01.01.
Zitat:
@cocker schrieb am 2. August 2018 um 01:08:37 Uhr:
hm... und wenn der "Verursacher" gar nichts von seinem Glück weiss?
Ich hab ne Beule am Heckdeckel, such mir draussen an der Strasse ein passendes Auto als "Opfer", irgendwo, mach Fotos, melde meiner Versicherung einen Schaden, reiche idealerweise noch einen Kostenvoranschlag ein und warte dann auf Regulierung ? Ist das so einfach ? Ich glaub nicht ...
Soweit ich noch weiss, bekommt jede Partei einen Bogen zum Ausfüllen... es sei denn, es hat sich dahingehend einiges geändert.
So ist auch mein Wissensstand.
Für mich wäre es nicht akzeptabel wenn meine Versicherung OHNE Rückfrage bei mir eine Zahlung leisten würde...
Ein Fragebogen wäre das Mindeste! EGAL ob plausibel oder nicht! !😁
Sollte sich da im Versicherungsrecht grundsätzlich was geändert haben,--deswegen lese ich auch hier mit!!- würde ich meine Versicherung diesbezüglich unverzüglich kontaktieren und derartige Zahlungen ohne Rücksprache mit mir untersagen.
Das sollte ja machbar sein!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 2. August 2018 um 07:40:33 Uhr:
Rückstufung erfolgt zur Hauptfälligkeit. In der Regel zum 01.01.
Habe ich das dann falsch verstanden?
Zitat:Im Falle eines Schadens wird der Versicherungsvertrag schon bei Eingang der Schadensmeldung, also vor einer möglichen Schadensregulierung durch die Versicherung, (vorläufig) zurückgestuft. Es ist dann eine erhöhte Versicherungsprämie zu zahlen. In welcher Höhe die Versicherungsprämie sich auf Grund des Schadensfalls erhöht, ist regelmäßig in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Siehe hier: http://www.strafzettel.de/.../rueckstufung-des-versicherungs.html
Moorteufelchen
Die Rückstufung würde auch passieren, wenn der Gegner den Schaden meldet. Sie wird aber vermutlich nicht passieren, wenn sich ein VN meldet und sagt, dass es keinen Schaden gegeben hat.
Leute es gilt zu differenzieren zwischen bagatellschäden und den höheren. Bagatellen werden ganz oft direkt reguliert. Das ist so. Den Astra meiner Frau hat auch jemand angedozt und ist weggefahren. Erst nachdem seine Versicherung (unter Vorbehalt) reguliert hatte kam der Einspruch der Halterin. Somit gehe ich davon aus das die erst nach der Regulierung erfahren hat das der Schaden ersetzt wurde.
das könnte ich mir so vorstellen, fände es aber nicht so doll seitens der Versicherung. Ich zahle die Beiträge und würde mich im Falle einer sicheren Unschuld gern dazu äussern... geht um mein Geld und ein Anruf kostet heut nix mehr, Mail auch nicht.
Wenn meine Frau ihr "Frühstückstelefonat" beendet hat, ruf ich bei meiner Kfz-HP an und frag einfach mal nach. Ist zwar nicht mein Job, interessiert mich jetzt aber.
[EDIT]
hab grad bei der Allsecur angerufen. Also nach deren Aussage ist es genau, wie ich geschrieben habe.
Reguliert wird da erstmal garnichts, schon garnicht im Hintergrund hinterm Rücken des VN, solange die Schuld des angeblichen Verursachers nicht bewiesen ist.
Der Geschädigte muss sich mit dem Gesamtverband der Autoversicherer bzw. mit der Polizei in Verbindung setzen, um Halter und Versicherung des "Schädigers" zu ermitteln, dann wird die regulierende Versicherung informiert, diese wiederum informiert den Versicherungsnehmer.
Die schickt dann einen Anhörungs- bzw. Fragebogen zum Schadensfall, der mutmassliche Verursacher (hier der TE) äussert sich dann dazu.
So wird das zumindest bei der Allsecur gehandhabt, ich denke auch bei den meisten anderen Versicherungen.
Danke Cocker.
Ich hoffe wirklich, daß dem so ist.
Moorteufelchen