Angeblich falsch geparkt / Knöllchen / Rebellion!!!!

Hallo Zusammen,

Vorab: Wenn ich mich hier falsch verhalten haben sollte, bitte ich alle die ich durch mein rücksichtsloses Parken behindert habe vielmals um Entschuldigung und bezahle die Strafe mehr als gerne.

Dennoch habe ich aktuell berechtigte Zweifel an einem im Raum stehenden Fehlverhalten meinerseits. Ich wäre euch dankbar wenn ihr euch die Fotos im Anhang anschauen würdet. Insbesondere möchte ich gerne eure Einschätzung zu meinem "Parkort" hören.

Laut Knötchen soll ich angeblich auf einem "Gehweg" geparkt haben. Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen. Man muss kein Experte sein um zu erkennen, dass dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Ich vermute, dass die Grundlage für ein Knötchen "ganz anderer Natur ist". Ob es weniger am Falschparken sondern viel mehr an meinem Auto, meinem Auftreten, oder eventuellen leeren Kassen der Kommune liegt möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

Was sagt ihr dazu? Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen... eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden. Wenn ich aber falsch liegen sollte, zahle ich gerne meine Strafe.

Viele Dank euch schonmal!
RainerSchreiner

Beste Antwort im Thema

Ein seitenstreifen ist durch eine Linie abgetrennt. Da ist aber ein fetter Bordstein. Also kein seitenstreifen.

Ob der nun besonders breit ist oder nicht - das ist ein Gehweg. Und wenn da kein Schild steht, darfst du da drauf nicht parken.

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Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 10:49:13 Uhr:


Vielen Dank schoneinmal für eure zahlreichen Antworten.

Um das nur kurz klarzustellen, es ist KEIN Halteverbotsschild vorhanden. Im Anhang der "Gehweg" nochmal aus der Vogelperspektive inkl. dem dokumentierten nicht vorhandenem Parkverbotschild.

Mir ist auch nicht klar wo der "Gehweg" hinführen soll. Es handelt sich ja nur um einen max. 50 Meter langen Streifen.

PS: Ich zahle in jedem Fall 20 EUR. Ob an die Stadt, als Spende an einen gemeinnützigen Verein, oder als Spende an einen Fahranfänger hier im Forum der etwas knapp bei Kasse ist. Hoffe damit ist das "Geld sparen" Argument vom Tisch ist 😉

Also "wenn" ich hier überhaupt was zahlen würde, dann nur die 15 Euro wegen "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand"
Das mit dem Gehweg ist doch nur eine Willkür der Stadt, um leichtgläubigen Leuten zu versuchen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wenn dies laut Politesse/Vollzugsbeamter ein Gehweg sein soll, dann frage ich mich, wie hier Personen, welche auf Rollstühle angewiesen sind, oder Personen mit Kinderwägen, diese zu benutzen und dabei die vorgeschriebenen Abstände einhalten können.
Desweiteren frage ich mich auch gerade, "Wo ist hier die Beleuchtung ?"
Für mich ist das ein befestigter Seitenstreifen, der "allerhöchstens" von Fußgängern benutzt wird, um an die Parkplätze zu kommen.
Aber laut Definition, was die Abstände anbelangt und das gefahrlose Begehen, wenn sich zwei Fußgänger (evtl. Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen) welche einen Gehweg zum Gehweg machen ist das noch lange nicht.
Ich würde mich dennoch querstellen und das Knöllchen nicht bezahlen !!!

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 10:49:13 Uhr:


- Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens zweier Personen mit Kinderwagen.

Dann gibt es bei uns im Ortsteil keine Gehwege 😕

Kann mal bitte jemand die Nebelkerzen wieder ausblasen?
Für mich ist der ganze Thread - sicher ungewollt vom Ersteller, so wie er ja hier zur Genüge bekannt ist - ein geruchloser Pups.

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 02:12:38 Uhr:


Hallo Zusammen,

Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen.

Wo soll das denn stehen?😁

Steht da auch, welche Marke der Regenschirm haben muss? Es gibt ja verschiedene. Farbe ist vielleicht auch ganz wichtig.🙄😉

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Zitat:

Wo soll das denn stehen?😁
Steht da auch, welche Marke der Regenschirm haben muss? Es gibt ja verschiedene. Farbe ist vielleicht auch ganz wichtig.🙄😉

Das steht in den Richtlinien für Stadtstraßen RASt von 2006.

Nur weil die Pflasterung eher spartanisch ist und durch unzählige Falschparker das Grün schon arg gelitten hat, ist's totzdem noch lange kein Parkplatz. Das Knöllchen kam ganz zu Recht.
Schön dass das Ordnungsamt mal was gegen die unseligen Gehwegparker unternimmt.
In meiner Wohnsiedlung sind die Gehweise teilweise auch verdammt schmal und trotzdem gibt's noch genug Intelligenzbestien die meinen, sie müssten sich noch halb drauf stellen.
Mit dem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl am Auto vorbeikommen? Unmöglich.
Dem Kollegen (auf dem letzten Foto) mit dem C-Klasse Kombi könnte man übrigens auch noch ein Knöllchen verpassen, er steht im Kreuzungsbereich bzw. vor einem vermutlich abgesenkten Bordstein bzw. einer Fusssgängerfurt.

Insgesamt ist es schon bemerkenswert, mit welcher Penetranz offensichtliches Fehlverhalten verteidigt wird.

Mal davon abgesehen das Wikipedia sicher keine Plattform ist der man in Sachen Bauvorschriften vertrauen sollte, dazu sind Sie in Deutschland zu unterschiedlich.
a) Zählen die örtlichen Vorschriften und nicht was in Wikipedia steht und wenn Berlin sagt das ist ein Gehweg ist es ein Gehweg. In ganz Deutschland wirst Du genügend Gehwege finden die nicht Breiter sind als Der.
b) Selbst wenn dieser Streifen nicht den örtlichen Vorschriften entsprechen würden aber in den amtlichen Plänen als Gehweg eingezeichnet ist ist es Einer.
und zu guter Letzt, sei froh das Du keinen Strafzettel bekommen hast der auf Landschaftsschutz beruht, da ist jedes Knöllchen wegen einem Gehweg ein Schnäppchen dagegen.

Der Streifen soll wohl nur dazu dienen das die Leute nicht auf der Straße rumdackeln, und damit ist der Sinn eines Gehwegs erfüllt, dessen Länge wohl nirgends festgeschrieben ist.

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 11:29:50 Uhr:



Das steht in den Richtlinien für Stadtstraßen RASt von 2006.

Dann würde ich mich auf diese Richtlinien darauf berufen und gegen diese Willkür vorgehen.
Ich würde es nicht zahlen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 11:42:58 Uhr:



Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 11:29:50 Uhr:



Das steht in den Richtlinien für Stadtstraßen RASt von 2006.

Dann würde ich mich auf diese Richtlinien darauf berufen und gegen diese Willkür vorgehen.
Ich würde es nicht zahlen.

Wer hier Willkür begeht, ist der ignorante Autofahrer, welcher sich einen Scheissdreck um Gesetze, Regeln, Vorschriften und Fussgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen schert, weil ihm zehn Meter laufen zu viel sind.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 31. Mai 2016 um 11:39:45 Uhr:


Nur weil die Pflasterung eher spartanisch ist und durch unzählige Falschparker das Grün schon arg gelitten hat, ist's totzdem noch lange kein Parkplatz. Das Knöllchen kam ganz zu Recht.
Schön dass das Ordnungsamt mal was gegen die unseligen Gehwegparker unternimmt.

Insgesamt ist es schon bemerkenswert, mit welcher Penetranz offensichtliches Fehlverhalten verteidigt wird.

Wenn man jetzt mal die Situation herumdreht und der TE die Sache wirklich genau wissen will, dann lässt Er nen Verwandten, Bekannten oder Kumpel beim zuständigen Amt anrufen mit der Klage, auf genau dem besagten Gehweg bei Nacht gestürzt zu sein wegen dem desolaten Zustand des angeblichen Gehwegs.
Ich kann mir schon ausmalen was man hier zu hören bekommt vom zuständigen Amt.
Daß dies kein Gehweg in diesem Sinne ist und ein beleuchteter, in tadellosem Zustand befindlichen, Gehweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Schmerzensgeldklage abgewiesen... so einfach !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 11:42:58 Uhr:



Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 11:29:50 Uhr:



Das steht in den Richtlinien für Stadtstraßen RASt von 2006.

Dann würde ich mich auf diese Richtlinien darauf berufen und gegen diese Willkür vorgehen.
Ich würde es nicht zahlen.

Das ist kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie , die offensichtlich bei der Planung von Straßen und Gehwegen behilflich sein soll. Heißt nicht, dass wenn mal etwas nicht dieser Richtlinie entspricht, wie hier die eventuell fehlende Breite für die Regenschirme, ( der war echt gut 😁) es dann kein Gehweg ist.

Er hat hier eindeutig falsch geparkt, sogar halb in den Grünanlagen, und fertig.

Und dass du es nicht zahlen würdest, war mir sowieso klar.😁

Aber auf, geht dagegen vor. Die Stadt freut sich dann über weitere 23,50 Euro.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 11:48:57 Uhr:


Wenn man jetzt mal die Situation herumdreht und der TE die Sache wirklich genau wissen will, dann lässt Er nen Verwandten, Bekannten oder Kumpel beim zuständigen Amt anrufen mit der Klage, auf genau dem besagten Gehweg bei Nacht gestürzt zu sein wegen dem desolaten Zustand des angeblichen Gehwegs.
Ich kann mir schon ausmalen was man hier zu hören bekommt vom zuständigen Amt.

Die Antwort könnte lauten, dass der an sich tadellos gepflasterte Gehweg durch Falschparker übermässig belastet und dadurch beschädigt wurde. Und dass man nicht, nur weil's ein paar Doofe und Unbelehrbare gibt, Schilder für Selbstverständlichkeiten aufstellen kann oder wird.

Es wird immer toller.
Das haben die Threads des Tischlers so an sich.

"Parken auf dem Gehweg" ist der bei derartigen Parkverstößen in Anwendung kommende Auffangtatbestand, und somit an dieser Stelle absolut korrekt.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 31. Mai 2016 um 11:48:36 Uhr:



Wer hier Willkür begeht, ist der ignorante Autofahrer, welcher sich einen Scheissdreck um Gesetze, Regeln, Vorschriften und Fussgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen schert, weil ihm zehn Meter laufen zu viel sind.

Wo bitte sind hier Regeln, Gesetze, Vorschriften usw. deiner Meinung nach ?
Wie Du schon selbst geschrieben hast sollte man von Gehwegen erwarten können, daß eben genau deine erwähnten "mobilitätseingeschränkten Personen" Gehwege gefahrlos benutzt werden können.
Dies trifft bei diesem "angeblichen" Gehweg leider in keinster Weise zu.

Und wie hier schon geschrieben wurde... es gibt Richtlinien zu Gehwegen.
Diese sind evtl. nicht bindend, aber darauf würde ich mich berufen.

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