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Angeblich falsch geparkt / Knöllchen / Rebellion!!!!

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 0:12

Hallo Zusammen,

Vorab: Wenn ich mich hier falsch verhalten haben sollte, bitte ich alle die ich durch mein rücksichtsloses Parken behindert habe vielmals um Entschuldigung und bezahle die Strafe mehr als gerne.

Dennoch habe ich aktuell berechtigte Zweifel an einem im Raum stehenden Fehlverhalten meinerseits. Ich wäre euch dankbar wenn ihr euch die Fotos im Anhang anschauen würdet. Insbesondere möchte ich gerne eure Einschätzung zu meinem "Parkort" hören.

Laut Knötchen soll ich angeblich auf einem "Gehweg" geparkt haben. Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen. Man muss kein Experte sein um zu erkennen, dass dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Ich vermute, dass die Grundlage für ein Knötchen "ganz anderer Natur ist". Ob es weniger am Falschparken sondern viel mehr an meinem Auto, meinem Auftreten, oder eventuellen leeren Kassen der Kommune liegt möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

Was sagt ihr dazu? Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen... eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden. Wenn ich aber falsch liegen sollte, zahle ich gerne meine Strafe.

Viele Dank euch schonmal!

RainerSchreiner

Beste Antwort im Thema

Ein seitenstreifen ist durch eine Linie abgetrennt. Da ist aber ein fetter Bordstein. Also kein seitenstreifen.

Ob der nun besonders breit ist oder nicht - das ist ein Gehweg. Und wenn da kein Schild steht, darfst du da drauf nicht parken.

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Finde es toll, wenn das Ordnungsamt gegen solche Falschparker mal vorgeht. Passiert leider viel zu selten...

am 31. Mai 2016 um 7:11

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 02:12:38 Uhr:

… Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen...

Ich würde das Geld lieber in eine oder zwei zusätzliche Fahrstunden investieren, das scheint mir bei deinem Wissensstand notwendig zu sein …

vergiss es. Zum Parken ist der rechte Fahrbahnrand da. Das wo Du parkst ist so eindeutig ein Gehweg, das könnte gar nicht klarer sein. Die Formalvorschriften für Gehwege mögen nicht eingehalten sein, aber das spielt in dem Fall keine Rolle.

Wenn Du die Verwarnung nicht bezahlst, werden völlig überflüssigerweise noch 23,50 € Verwaltungskosten hinzukommen. Ohne dass Du den Hauch einer Chance hättest.

am 31. Mai 2016 um 7:42

Meine Güte so ein feines Auto und keine 20€ mehr übrig?

Vor allem sind da noch so viele Plätze frei wo du legal hättest parken können.

Auch da wo ich Wohne hättest du wegen Parken auf Grünflächen, Erde unbefestiger Grund eine extra Strafe gezahlt.

Sei ein Mann, parke beim nächsten mal gescheit und zahle die 20 Kröten

am 31. Mai 2016 um 7:42

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 02:12:38 Uhr:

Hallo Zusammen,

Vorab: Wenn ich mich hier falsch verhalten haben sollte, bitte ich alle die ich durch mein rücksichtsloses Parken behindert habe vielmals um Entschuldigung und bezahle die Strafe mehr als gerne.

Dennoch habe ich aktuell berechtigte Zweifel an einem im Raum stehenden Fehlverhalten meinerseits. Ich wäre euch dankbar wenn ihr euch die Fotos im Anhang anschauen würdet. Insbesondere möchte ich gerne eure Einschätzung zu meinem "Parkort" hören.

Laut Knötchen soll ich angeblich auf einem "Gehweg" geparkt haben. Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen. Man muss kein Experte sein um zu erkennen, dass dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Ich vermute, dass die Grundlage für ein Knötchen "ganz anderer Natur ist". Ob es weniger am Falschparken sondern viel mehr an meinem Auto, meinem Auftreten, oder eventuellen leeren Kassen der Kommune liegt möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

 

Was sagt ihr dazu? Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen... eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden. Wenn ich aber falsch liegen sollte, zahle ich gerne meine Strafe.

Viele Dank euch schonmal!

RainerSchreiner

Tischler, das ist ja nun wieder mal typisch.

Was Du nicht gezeigt bzw. fotografiert hast ist das Halteverbotsschild am Eingang der Straße. Es gibt Leute, die kommen ab und an mal dort vorbei.:p:p:cool::cool:

Wenn Du in Adlershof zu spät zur Arbeit anrückst musst Du schon damit rechnen, dass die Parkplätze weg sind. So ist das in Berlin (und auch Dusseldorf).

@Atze: das ist noch Adlershof, nicht Köpenick.

Zitat:

@fridolin frost schrieb am 31. Mai 2016 um 09:09:07 Uhr:

Finde es toll, wenn das Ordnungsamt gegen solche Falschparker mal vorgeht. Passiert leider viel zu selten...

Blöd nur wenn die Stadt dabei nichts erreicht !

Zum Thema selbst:

Der erste Punkt:

Von der Beschaffenheit (Zustand) und allein schon von der Breite her (hier würde es mich mal stark interessieren, wie Breit nur der Pflasterstreifen ist) kann und darf das gar kein Gehweg sein.

Ich betrachte das als befestigter Seitenstreifen hin zu der Grünanlage und auf dem Seitenstreifen darf geparkt werden.

Ich würde mir hier mal die Definition einholen, wie der Knöllchenschreiber dazu kommt, dies als "Gehweg" zu bezeichnen.

Der Gehweg befindet sich auf der anderen Straßenseite, und hierauf würde ich mich berufen.

Der zweite Punkt:

Da es sich hier weder um einen Gehweg noch um einen Grünstreifen handelt, sondern um einen Seitenstreifen auf dem geparkt werden darf.

Wo befindet sich ein ausgeschildertes Verbot, welches das Parken auf exakt diesem Bereich verbietet.

Auch ich würde hier dagegen vorgehen, da ich hier Willkür seitens der Stadt sehe.

@TE... ruf doch beim zuständigen Amt mal an, daß Du das nicht bezahlst.

 

An Deiner Stelle, lieber Reiner, würd ich durch ALLE Instanzen gehen und das natürlich vorbildlich hier protokollieren. Mit Bildern und allem drum und dran!

Danke!

:)

am 31. Mai 2016 um 8:08

Zitat:

@dcb_dreier schrieb am 31. Mai 2016 um 09:42:54 Uhr:

… Was Du nicht gezeigt bzw. fotografiert hast ist das Halteverbotsschild am Eingang der Straße …

Das bezieht sich aber nur auf die Fahrbahn und nicht auf Straßenrand, Bürgersteig, Grünfläche etc.

am 31. Mai 2016 um 8:18

Da hast Du natürlich Recht.

Ich nehme alles zurück und fordere mehr Entgegenkommen für Grünflächenparker.

Sollen wir sammeln?

Bezahlen und gut. Alles andere bringt nur Ärger und Mehrkosten ein.

Ich geb' 50 Cent und 'nen Lutscher ....

Ganz einfach, parken ist nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt sonst nirgends, ausser es wird expliziet erlaubt.

Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Ob jetzt Parken auf dem Gehweg (20€) oder Parken nicht am rechten Fahrbahnrand (15€) in Betracht kommt, ok, könnte man versuchen. Aber wegen 5€....?

am 31. Mai 2016 um 8:35

Zitat:

@dcb_dreier schrieb am 31. Mai 2016 um 10:18:07 Uhr:

Da hast Du natürlich Recht.

Ich nehme alles zurück und fordere mehr Entgegenkommen für Grünflächenparker.

Sollen wir sammeln?

Das Parken auf Grünflächen ist ja durch andere Bestimmungen, Verordnungen und Verbote geregelt. Da braucht’s kein zusätzliches Halteverbot :-)

Zitat:

@volker1165 schrieb am 31. Mai 2016 um 10:24:43 Uhr:

Ganz einfach, parken ist nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt sonst nirgends, ausser es wird expliziet erlaubt.

Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Ob jetzt Parken auf dem Gehweg (20€) oder Parken nicht am rechten Fahrbahnrand (15€) in Betracht kommt, ok, könnte man versuchen. Aber wegen 5€....?

Nein, es muß durch ein "Verbot" explizit verboten sein.

Wo nichts verboten ist, ist es erlaubt.

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 8:49

Vielen Dank schoneinmal für eure zahlreichen Antworten.

Um das nur kurz klarzustellen, es ist KEIN Halteverbotsschild vorhanden. Im Anhang der "Gehweg" nochmal aus der Vogelperspektive inkl. dem dokumentierten nicht vorhandenem Parkverbotschild.

Mir ist auch nicht klar wo der "Gehweg" hinführen soll. Es handelt sich ja nur um einen max. 50 Meter langen Streifen.

Desweiteren sind folgende Voraussetzungen nicht gegeben

(Quelle https://de.wikipedia.org/.../Gehweg?...):

- Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn muss gewährleistet werden

- Mit dem Fahrrad fahrende Kinder (siehe oben) dürfen nicht zur Gefährdung werden.

- Personen mit Rollatoren sollten auch aneinander vorbeikommen.

- Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens zweier Personen mit Kinderwagen.

PS: Ich zahle in jedem Fall 20 EUR. Ob an die Stadt, als Spende an einen gemeinnützigen Verein, oder als Spende an einen Fahranfänger hier im Forum der etwas knapp bei Kasse ist. Hoffe damit ist das "Geld sparen" Argument vom Tisch ist ;)

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