Angeblich falsch geparkt / Knöllchen / Rebellion!!!!
Hallo Zusammen,
Vorab: Wenn ich mich hier falsch verhalten haben sollte, bitte ich alle die ich durch mein rücksichtsloses Parken behindert habe vielmals um Entschuldigung und bezahle die Strafe mehr als gerne.
Dennoch habe ich aktuell berechtigte Zweifel an einem im Raum stehenden Fehlverhalten meinerseits. Ich wäre euch dankbar wenn ihr euch die Fotos im Anhang anschauen würdet. Insbesondere möchte ich gerne eure Einschätzung zu meinem "Parkort" hören.
Laut Knötchen soll ich angeblich auf einem "Gehweg" geparkt haben. Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen. Man muss kein Experte sein um zu erkennen, dass dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Ich vermute, dass die Grundlage für ein Knötchen "ganz anderer Natur ist". Ob es weniger am Falschparken sondern viel mehr an meinem Auto, meinem Auftreten, oder eventuellen leeren Kassen der Kommune liegt möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.
Was sagt ihr dazu? Wenn ich im Recht bin, werde ich zur Not durch sämtliche Instanzen gehen und für die Gerechtigkeit kämpfen... eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden. Wenn ich aber falsch liegen sollte, zahle ich gerne meine Strafe.
Viele Dank euch schonmal!
RainerSchreiner
Beste Antwort im Thema
Ein seitenstreifen ist durch eine Linie abgetrennt. Da ist aber ein fetter Bordstein. Also kein seitenstreifen.
Ob der nun besonders breit ist oder nicht - das ist ein Gehweg. Und wenn da kein Schild steht, darfst du da drauf nicht parken.
64 Antworten
Zitat:
@RainerSchreiner schrieb am 31. Mai 2016 um 02:12:38 Uhr:
Laut Rechtsprechung, so habe ich mich zumindest heute informiert, umfasst die Definition eines Gehweges allerdings, dass er mindestens so breit sein muss, dass zwei Personen mit einem Rechenschirm nebeneinander passen.
Hää? Da ist schon nicht genug Platz für einen vernünftigen Gehweg (gibt bei uns auch so 30cm Exemplare) und dann wird der noch zugeparkt? Ich glaub es hackt?
Von der Definition mit den Regenschirmen hab ich noch nie gehört.
Gruß Metalhead
http://www.geh-recht.info/.../...tueckszufahrten-mischungsprinzip.html
Hier steht alles zu den Gehwegen und den nötigen Abständen drin.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 11:55:03 Uhr:
Dies trifft bei diesem "angeblichen" Gehweg leider in keinster Weise zu.
"Parken auf dem Gehweg" benötigt keinen Gehweg, sondern ein Falschparken in einem Bereich, für den es keine besonderen Bußgeldbestimmungen gibt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 11:55:03 Uhr:
Wo bitte sind hier Regeln, Gesetze, Vorschriften usw. deiner Meinung nach ?
Findest du in der StVO zum Thema Parken. Paragraph 12, Absatz 4.
Wer eine Fahrschule erfolgreich absolviert und nicht alles vergessen hat, der hat's auch dort gelernt.
Oder sagen wir es mal so: Alles was auch nur annähernd ein Gehweg sein könnte, darf nicht beparkt werden, es sei denn es ist durch Verkehrszeichen 315 erlaubt.
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Zitat:
@jottlieb schrieb am 31. Mai 2016 um 11:53:33 Uhr:
Die Antwort könnte lauten, dass der an sich tadellos gepflasterte Gehweg durch Falschparker übermässig belastet und dadurch beschädigt wurde. Und dass man nicht, nur weil's ein paar Doofe und Unbelehrbare gibt, Schilder für Selbstverständlichkeiten aufstellen kann oder wird.
Wenn dies dann tatsächlich ein Gehweg ist, warum kommt dann die Gemeinde/Stadt nicht für die Instandsetzung des kaputten Fußgängerweges auf, welche durch die parkenden Fahrzeuge entstanden sind ?
Und ich dachte, das mit dem Wolf war nur ein Märchen.
Jetzt rächt es sich, dass er nicht im Uhrkasten nachgeschaut hat.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 12:04:08 Uhr:
Zitat:
@jottlieb schrieb am 31. Mai 2016 um 11:53:33 Uhr:
Die Antwort könnte lauten, dass der an sich tadellos gepflasterte Gehweg durch Falschparker übermässig belastet und dadurch beschädigt wurde. Und dass man nicht, nur weil's ein paar Doofe und Unbelehrbare gibt, Schilder für Selbstverständlichkeiten aufstellen kann oder wird.Wenn dies dann tatsächlich ein Gehweg ist, warum kommt dann die Gemeinde/Stadt nicht für die Instandsetzung des kaputten Fußgängerweges auf, welche durch die parkenden Fahrzeuge entstanden sind ?
Weil bekanntermassen die Budgets für Strassenunterhalt hinten und vorne nicht ausreichen und dementsprechend kein Geld dafür vorhanden ist, einen Weg zu flicken, welcher offensichtlich noch vor gar nicht langer Zeit erst erstellt wurde und eigentlich eine viel längere Haltbarkeit hat.
Aber als Ignorant denkt man vermutlich nicht so weit.
Ich hab nur drauf gewartet, bis wieder behauptet wird, das Straßenbau und Unterhalt aus Straf- und Bußgeldern bezahlt wird.
Da isses wieder.....
http://www.motor-talk.de/.../...er-korinthenkacker-recht-t4236197.html
Unser notorischer Falschparker 😁
Und noch einer:
http://www.motor-talk.de/.../...m-asp-punkteabbauseminar-t4929943.html
Mich wundert einfach dass Du überhaupt noch fahren darfst 😁
Wolltest Du nicht mal Deinen BMW gegen Bitcoins versteigern? Wär vielleicht ein guter Zeitpunkt 😁
Stef, sogar Porsche ist er mal gefahren.
Mit Laptop..😉
Jo, wegen 35 Euros durch alle Instanzen klagen.. allein das sagt schon ne Menge über dich aus, wundert mich nicht dass du derart, entschuldige, bescheuert und rücksichtslos parkst. Und damit massenhaft Richter beschäftigen, die besseres zu tun hätten. Lerne parken und bezahl dein Knöllchen, die Instanzen wirst du verlieren, und dann bist du aber für deine, entschuldige, rechthaberische Kleinkariertheit, mit Recht sehr viel mehr Geld losgeworden.
Zitat:
@Zeiti0019 schrieb am 31. Mai 2016 um 12:40:00 Uhr:
Stef, sogar Porsche ist er mal gefahren.
Mit Laptop..😉
Ach, wie er mir gefehlt hat 😁
Gedanken an die guten alten MT Zeiten 😁
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Mai 2016 um 09:45:19 Uhr:
Der erste Punkt:
Von der Beschaffenheit (Zustand) und allein schon von der Breite her (hier würde es mich mal stark interessieren, wie Breit nur der Pflasterstreifen ist) kann und darf das gar kein Gehweg sein.
Ich betrachte das als befestigter Seitenstreifen hin zu der Grünanlage und auf dem Seitenstreifen darf geparkt werden.
Das ist falsch. Ein Seitenstreifen ist baulich nicht von der Fahrbahn getrennt. Wie unschwer erkennbar ist, ist da ein fetter Bordstein. Somit ist an der Stelle kein Seitenstreifen und es muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, wenn dies denn erlaubt ist.
Siehe Urteile:
"Die Begriffe des "Seitenstreifens" und des "Gehweges" sind in der Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt. Unter einem "Seitenstreifen" ist - entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO - der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann, und Rad- und Gehwege nicht umfasst (vgl. Hauser DAR 1984, 271/273; OLG Karlsruhe NZV 1991, 38/39). Bei einem "Gehweg" handelt es sich um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (vgl. BGH VRS 4, 388; OLG Düsseldorf VM 1992, 70/71)."
Es spielt hier überhaupt keine Rolle, in welchem Zustand sich der Gehweg befindet, wie breit er ist oder wo er vielleicht hinführen mag - es handelt sich erkennbar um einen Gehweg (räumliche Trennung, Pflasterung) und damit ist dort nicht zu parken. Wer möchte darf sich ja gerne über den Zustand oder die Breite des Gehweges beschweren - an dem Verstoß ändert das rein gar nichts.
Zitat:
@Zeiti0019 schrieb am 31. Mai 2016 um 12:40:00 Uhr:
Stef, sogar Porsche ist er mal gefahren.
Mit Laptop..😉
und sein Kontoauszug 😰😛
Gruß
odi