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Anfragen ohne Ende nach mobile inserat

Hallo verkaufe Grad bzw. versuche den fiesta meiner Frau zu verkaufen. Habe ihn vorhin in mobile inseriert zum Glück ohne Handy Nummer und seitdem steht mein Postfach nicht mehr still. Komme garnicht nach mit lesen.

Einem habe ich geantwortet und wir würden uns schnell über den Preis einig. Er hat mir eine Kundennummer gegeben mit der ich mich auf seiner Internet Seite einloggen kann und dort war dann der Kaufvertrag der per Mausklick gültig ist. Ohne Unterschrift.

Der Preis wäre gut aber bin jetzt total verunsichert und will keinen Fehler machen.

Gibt es welche hier die schon Erfahrungen damit gemacht haben? . Sind d

Beste Antwort im Thema

Ist eine bekannte Masche die zu 99% so aussieht: "Du unterschreibst den Vertrag und dann ist Sendepause. Du verkaufst das Auto an jemand anderen und Wochen später melden die sich, dass sie nun das Auto abholen wollen. Da Du es ja schon an jemand anderen verkauft hast, gibt es hier Stress. Oder der Kaufvertrag wird falsch ausgefüllt und schwupps wird der Preis verhandelt. Die haben absichtlich ein falsches EZ oder BJ oder sonst was rein geschrieben."

Entweder vor Ort Vertrag + Geld oder Arsch lecken 🙂

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Nein das war ja das komische. Ich wollte den Vertrag per Email um ihn auszudrucken. Jedoch meinte er dann das nicht geht und auch nicht nötig wäre ich sollte einfach das Häkchen anklicken und das Auto wäre verkauft. Den Vertrag wenn man das so nennen kann hatte er in 1 Minute fertig. Habe ihn dann abgewimmelt.

Und mit etwas Kenntnis wird der dann so verändert, wie der Käufer das möchte? Seriös geht anders. Wer hat denn am Sonntag die Autosendung gesehen, wo das Mädel ein Auto über die Webportale verkaufen wollte? War lustig, wie viel bei Eingabe der Daten angedeutet wurde und wie wenig das Auto bei Besichtigung wert war.

Jepp so ähnlich wäre es bei mir wohl auch abgelaufen. Naja gut das ich hier vorher mal nachgefragt habe. Da ich noch nie ein Auto so verkauft habe im Internet wusste ich halt nicht ob man das heute so macht und das normal ist oder ob da was nicht stimmt😁

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Oktober 2018 um 21:08:10 Uhr:


Und mit etwas Kenntnis wird der dann so verändert, wie der Käufer das möchte? Seriös geht anders. Wer hat denn am Sonntag die Autosendung gesehen, wo das Mädel ein Auto über die Webportale verkaufen wollte? War lustig, wie viel bei Eingabe der Daten angedeutet wurde und wie wenig das Auto bei Besichtigung wert war.

Welche Sendung war das. Da laufen ja mehrere.

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Sonntag nachmittags, Vox oder RTL2, überschneiden sich etwas - ich schau beide. Getestet wurden der Marktführer "wir kaufen dein Auto.de", die Sofortkauf-Plattform von mobile.de und noch ein oder zwei mehr. Das Auto wurde vorher vom SV bewertet mit rund 2.000,- € - wkda bot irgendwas um 800,- €.
Einer dieser Sofortaufkäufer schaute sich das Auto kurz an und erwartete dann von der Verkäuferin ihre Preisvorstellung. Er selbst wollte sich dann erst äußern.
Bei Gelegenheit werde ich mal wkda testen, wenn ich sowieso in der Stadt bin, wo eine "Niederlassung" ist.

Spar dir die Zeit 🙂

Und was mach ich mit der gesparten Zeit? So gönne ich mir wenigstens ein wenig Spaß.

Du verkaufst kein Auto "im Internet", sondern Du bietest es zum Verkauf an.

Verkaufen kann man es rechtssicher nur vor Ort.

Zitat:

@Basti55758 schrieb am 16. Oktober 2018 um 21:12:04 Uhr:


Jepp so ähnlich wäre es bei mir wohl auch abgelaufen. Naja gut das ich hier vorher mal nachgefragt habe. Da ich noch nie ein Auto so verkauft habe im Internet wusste ich halt nicht ob man das heute so macht und das normal ist oder ob da was nicht stimmt😁

Warum? Ich kann auch im Netz rechtssichere Kaufverträge abschließen. Geht in allen Fällen, in denen keine besondere Form vorgeschrieben ist. Wobei das Einstellen des Fahrzeuges bei mobile.de u.ä. nur die Aufforderung an Dritte ist, entsprechende Gebote abzugeben. Das kann ich annehmen oder auch nicht. Nehme ich es aber an, ist der Kaufvertrag wirksam geschlossen, das Auto verkauft.

Vielleicht meinst du aber das rechtssichere Übereignen. Unser BGB unterscheidet nämlich zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (433 BGB - der Kaufvertrag) und der Übereignung (929 BGB).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Oktober 2018 um 16:11:55 Uhr:


Warum? Ich kann auch im Netz rechtssichere Kaufverträge abschließen. ...

klar

ist bei Neuware i.a. kein Problem ...

nur bei einem Gebrauchtwagen eine gerichtsfeste Zustandsbeschreibung (für den Fernabsatz ohne Besichtigung) in den Vertrag aufzunehmen stelle ich mir "interessant" vor 😉

Und wo ist da das Problem - brauchst vielleicht ein paar Worte mehr, aber damit hat es sich auch schon. Oder, viel einfacher, verzichtest auf die Zustandsbeschreibung. So hab ich mein gebrauchtes Motorrad von privat auch gekauft. Stand 800 km von mir entfernt bei München, da fahre ich nicht zum Spaß hin.

Können geht also schon, ob es immer gut ist, ist eine andere Frage.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 17. Oktober 2018 um 19:43:24 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Oktober 2018 um 16:11:55 Uhr:


Warum? Ich kann auch im Netz rechtssichere Kaufverträge abschließen. ...

klar

ist bei Neuware i.a. kein Problem ...

nur bei einem Gebrauchtwagen eine gerichtsfeste Zustandsbeschreibung (für den Fernabsatz ohne Besichtigung) in den Vertrag aufzunehmen stelle ich mir "interessant" vor 😉

Fernabsatz(gesetz) regelt die Beziehung zwischen Unternehmer und Verbraucher - bei Privatverkauf also eher nicht anwendbar.

Und der Kaufvertrag für ein Kfz unterliegt keiner besonderen Form.
Theoretisch würde reichen:
Verkäufer: " ich verkaufe für 1000,-"
Käufer: "gut, nehm ich"
Verkäufer "Einverstanden, alles klar"

Dass es natürlich sinnvoll ist die weiteren Rahmenbedingen zu regeln, steht ja ausser Frage.

..kurz und bündig.

Keine "Vertragsunterschriften" oder "Reserviereungen" im Internet zustimmen / unteschreiben/
bestätigen.

Einzig was zählt :
- Dein eigener Kaufvertrag
- Bargeld
- Sofortabholung
- Fahrzeug nur abgmeledet verkaufen

Alles andere einfach abblocken..gibt nur Ärger..

Grüße

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Oktober 2018 um 19:57:59 Uhr:


...

Und der Kaufvertrag für ein Kfz unterliegt keiner besonderen Form.
Theoretisch würde reichen:
Verkäufer: " ich verkaufe für 1000,-"
Käufer: "gut, nehm ich"
Verkäufer "Einverstanden, alles klar"

Und wie sicherst Du Dich dann ab, dass der Käufer nicht nachträglich "versteckte" Mängel findet und diese bei Abholung reklamiert?

Also sich (bei den im Vertrag festgehaltenen 280.000 km) an den verschlissenen Sitzbezügen stört ... oder was halt sonst nicht mehr im Neuzustand ist ...
(du ihm "verschwiegen" wurde!)

Ändert doch nichts an einem wirksamen Kaufvertrag.

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