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Anerkennung von EU TÜV in Deutschland?

Themenstarteram 27. Juni 2018 um 0:00

Hallo Community,

Kürzlich habe ich erfahren, dass unter Umständen HU Prüfungen aus dem Europäischen Ausland in Deutschland anerkannt werden können: http://www.wfeb.de/.../Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf

Das scheint an einige Auflagen geknüpft zu sein, z.B nicht möglich für Oldtimer.

Aber viele er anscheinend existierenden Beschränkungen und Bedingungen scheinen nirgends herauszufinden sein. Nur vage Angaben wie “Hängt von der Zulassungsstelle ab”... das muss doch in einem Regulierungsland wie Deutschland, in dem alles in Stein gemeißelt ist, genauer herauszufinden sein?

Darauf gekommen bin ich, weil bei meinem Volvo TÜV ansteht... und der in Irland ist... und ich gehofft hatte, irgendwie an TÜV zu kommen, ohne ihn wieder nach Deutschland zu Schiffen. Aber ob NCT (irischer TÜV) oder MOT (nordirischer bzw. Britischer TÜV) in Deutschland einen Wert haben, ließ sich nicht herausfinden. Das ist auch nebensächlich und ich habe da eh kaum hoffnung, aber die generelle Frage ist doch interessant und mich würde freuen zu wissen ob da jemand klüger ist!

Gruß Sitzheitzung

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. August 2018 um 14:22

Zitat:

@audivik schrieb am 16. August 2018 um 15:56:06 Uhr:

Also unsere Zulassunsstelle in Trier akzeptiert nur "deutschen" TÜV.

Die dame am Telefon hat mir die anweisung grade vorgelesen.

Mein Auto (besser gesagt dessen Kennzeichen) haben vor zwei Wochen die neuen TÜV-Plakette nach Vorlage der irischen TÜV Bescheinigung bekommen, im Landkreis Starnberg.

Soviel zu einheitlichen Regeln in Deutschland.

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ja, in der Theorie schon. Außerdem muss er eh in 2 Wochen eine neue HU bekommen. In der Praxis rechne ich dabei Anhängermiete + 500Km Anhänger hin ziehen + 500Km Anhänger zurück ziehen + etwas mehr Zeitaufwand. Achja und die Zeit, solange man das Auto nicht bewegen kann bis alles geregelt ist. Dabei könnte es so einfach sein. Kurzzeitkennzeichen wäre eine Alternative wenn damit die Lux HU anerkannt wird. Leider braucht man dafür seit einiger Zeit auch wieder eine HU. Früher war es so einfach.

Der Tipp mit der Bescheinigung, dass SNCT immer nach 2014/45/EU prüft, ist auch gut. Mal schauen was die antworten. Hab ne Anfrage verschickt. Das könnte man eigentlich dann allgemein hier rein stellen für die Zukunft. Sowas sollte doch am besten allen Zulassungsstellen vorliegen in einem zentralen System. Die Mühlen mahlen sicher nur zu langsam.

Vor allem klingt folgender Satz für mich so, als würde es zumindest eine Sammlung von Informationen geben, die die Zulassungsstellen evtl. abrufen könnten, damit diese nachvollziehen können, was auf den ausländischen HU Berichten geschrieben steht. Vielleicht habe ich es auch falsch gedeutet und es soll nur zur Prüfung der EU bereitgestellt werden ob die Prüfbescheinigungen EU konform sind.

Zitat:

In Zweifelsfällen können die Mitgliedstaaten, in denen die erneute Zulassung erfolgen soll, die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüfen.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 20. Mai 2018 eine Beschreibung der Prüfbescheinigung. Die Kommission setzt den in Artikel 19 genannten Ausschuss darüber in Kenntnis.

Der Antragsteller hat die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und nicht die Zulassungsstelle muss sich diese besorgen.

Wenn Du es einfacher möchtest, ein Auto aus dem Inland kaufen

Was für ein Stress. Wenigstens hat es sich gelohnt zu kämpfen.

Mittwoch war geschlossen. Das hatte ich erst vor dem Losfahren bemerkt. Heute war die Dame von Dienstag nicht da und eine Jüngere dafür da, die sich Ausnahmsweise bereit erklärt hat mich ohne Termin dran zu nehmen. Ich saß übrigens eine halbe Stunde alleine da ohne andere Besucher. Erst zum Schluss kam einer. Am Empfang wurden wieder welche ohne Termin nach Hause geschickt mit Aussage "Terminvergabe nur online".

Heute Morgen hatte ich glücklicherweise eine Bestätigung per E-Mail bekommen, dass SNCT nach 2014/45/EU prüft und diese ausgedruckt. Die Dame wollte das aber nicht wirklich sehen, weil sie gesagt hat "Ist doch ein EU Prüfbericht". Ich hatte trotzdem nochmal vorgetragen was ich mir Dienstag rausgesucht und hier weiter oben zitiert hatte. "Ich weiß gar nicht was meine Kollegin hatte." kam nur noch.

Dann war soweit alles klar. Sie kam aber kurz später wieder raus und brauchte bei Erstzulassung in D eine Bestätigung/Identifizierung, ob die Fahrgestellnummer korrekt wäre. Das soll auch TÜV/Dekra etc. können.

Hier der Wortlaut von der Webseite: "Die Kfz-Zulassungsbehörde muss gem. § 6 Abs. 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung zu identifizieren. "

Glücklicherweise hat eine andere Zulassungsstelle in D ein früheres D Kennzeichen auf dem COC Papier aufgeschrieben. So konnte ich dem entkommen weil es keine Erstzulassung in D war. Papiere wurden dann ausgestellt. HU 06/20. Jetzt kann ich das Auto versichert, mit gültiger HU nach Hause fahren und wieder eine neue HU machen in 2 W.

Danke für eure Hilfe! Sonst hätte ich es wahrscheinlich einfach geschluckt.

Snct 2014/45/eu
am 6. August 2020 um 9:23

Zitat:

Zitat:

@Dyane6 schrieb am 29. Dezember 2019 um 18:55:41 Uhr:

#Sitzheitzung: ich habe eine ähnliche Situation mit meinem Auto in Frankreich. Hat die Aktion funktioniert?

Ja, hat funktioniert. Hab den TÜV anerkannt bekommen. Mit etwas Zaudern zwar aber hat geklappt. Musst zur Zulassungsstelle dafür gehen.

@Sitzheizung,ich habe genau das gleiche Problem derzeit und bin auch in Irland mit meinem Fahrzeug. Allerdings war ich bisher nicht sonderlich erfolgreich: die Zulassungsstelle verweist mich an die TÜV- Stelle und anders herum. Keiner der Stellen hatte bisher die Situation und die erste Antwort war zunächst: „Nein geht nicht“. Nachdem ich die Paragraphen aufgelistet habe wurde es dann ruhig und ich wurde jeweils weiter verwiesen. Hast du noch einen Tipp wie ich weiter vorgehen könnte? Hast du irgendwo einen Nachweis gefunden, dass der irische NCT nach den Richtlinien arbeitet? Viele Grüße aus Cork

Themenstarteram 6. August 2020 um 15:38

Zitat:

@renaultr1992 schrieb am 6. August 2020 um 11:23:32 Uhr:

Zitat:

 

Ja, hat funktioniert. Hab den TÜV anerkannt bekommen. Mit etwas Zaudern zwar aber hat geklappt. Musst zur Zulassungsstelle dafür gehen.

@Sitzheizung,ich habe genau das gleiche Problem derzeit und bin auch in Irland mit meinem Fahrzeug. Allerdings war ich bisher nicht sonderlich erfolgreich: die Zulassungsstelle verweist mich an die TÜV- Stelle und anders herum. Keiner der Stellen hatte bisher die Situation und die erste Antwort war zunächst: „Nein geht nicht“. Nachdem ich die Paragraphen aufgelistet habe wurde es dann ruhig und ich wurde jeweils weiter verwiesen. Hast du noch einen Tipp wie ich weiter vorgehen könnte? Hast du irgendwo einen Nachweis gefunden, dass der irische NCT nach den Richtlinien arbeitet? Viele Grüße aus Cork

Hi,

Mit NCT kannst du es vergessen. Der gibt nur TÜV an in Irland zugelassene Autos, wenn du von denen TÜV wollen würdest musst du die volle VRT zahlen (vehicle Registration tax, bis zu 30% des Fahrzeugwertes) weil dann davon ausgegangen wird das du das Auto in Irland zulassen willst. Wenn dir das von irischer Seite gelungen sein sollte, sag mir bitte wo! Will ich auch!

Die Richtlinie 2014/45 muss von allen EU Staaten umgesetzt werden. Ob der NCT das explizit macht habe ich nie in Erfahrung gebracht, da der Weg NCT sich recht schnell als nicht gangbar rausgestellt hat.

Ich habe es mit MOT in Nordirland gemacht. Den Nachweis dazu, das der MOT nach Richtlinie 2014/45 prüft findest du hier: https://...publishing.service.gov.uk/.../...sponse-to-consultation.pdf

Solange die EU Regeln in UK noch angewandt werden müsste es eigentlich weiterhin möglich sein.

Ich habe es damals folgendermaßen gemacht: Beim MOT test center Enniskillen angerufen, Termin gemacht, Auto vorgeführt, mit dem Zertifikat und dem Ausdruck der britischen Regierungswebsite sowie den Fahrzeugpapieren und Kennzeichen beim Landratsamt meines Wohnortes in Deutschland aufgeschlagen und gesagt das mein Auto aus familiären Gründen in Irland steht und dort nach Richtlinie 2014/45 eine HU erhalten hat, die ich nun gerne anerkannt bekommen würde. Hat nach etwas zetern geklappt. Wenn die etwas nervig sind musst du beharrlich auf die EU-Richtlinie verweisen und um Prüfung durch höhere Stellen bitten.

Kleiner Tipp: Sag das du das Auto in Nordirland vorgeführt hast, nicht in „Großbritannien“. So ist es unwahrscheinlicher das die dann mit „Aber das ist doch garnicht mehr EU“ ankommen. ;)

Grüße nach Cork

Sitzheitzung.

am 7. August 2020 um 8:15

Vielen Dank für die Schnelle und ausführliche Antwort! Das hilft auf alle Fälle schon einmal weiter. Derzeit schlage ich mich noch mit der deutschen Seite rum, wegen der Anerkennung und habe mich noch gar nicht mit der irischen Seite beschäftigt. Ich melde mich auf alle Fälle, wenn ich mehr rausbekommen habe! Und in Nordirland haben sie dein Auto ohne Probleme durch den MOT durchgelassen? Ist ja interessant. Vielen Dank, noch einmal!

Themenstarteram 7. August 2020 um 14:30

Zitat:

@renaultr1992 schrieb am 7. August 2020 um 10:15:14 Uhr:

Vielen Dank für die Schnelle und ausführliche Antwort! Das hilft auf alle Fälle schon einmal weiter. Derzeit schlage ich mich noch mit der deutschen Seite rum, wegen der Anerkennung und habe mich noch gar nicht mit der irischen Seite beschäftigt. Ich melde mich auf alle Fälle, wenn ich mehr rausbekommen habe! Und in Nordirland haben sie dein Auto ohne Probleme durch den MOT durchgelassen? Ist ja interessant. Vielen Dank, noch einmal!

Dem MOT ist grundsätzliche egal wo dein Auto zugelassen ist, da man in UK keine VRT bezahlen muss und es daher dagegen keine Steuerrechtlichen Einwände gibt.

Der MOT will nur sehen das deine Scheinwerfer die Linksverkehr-Aufkleber haben, und bei mir wollten sie einen Meilentacho, den ich erst nach etwas Diskussion und dem Versprechen, das Auto nicht in UK zuzulassen erlassen bekommen habe. Also wenn dein Auto die Möglichkeit hat, die Geschwindigkeit im Bordcomputer in Meilen anzuzeigen, stelle das vor dem MOT Termin am besten so ein.

Und natürlich sollte dein Auto keine größeren Mängel haben. Am besten einen pre-MOT checkup machen lassen (gibts in Grenznähe oder auch in NI selbst für 50-60€)

Gruß Sitzheitzung

TÜV bei TÜV-Süd!!! in Spanien gemacht.

Es steht auf dem Tüv-Bericht nichts von 2014/45.Eu, so dass Zulassungsstelle

Bad Oldesloe keine Plakette kleben wollte!

Wenn auf Bericht 2014/45.eu dann kein Problem!

"TÜV -Süd" hat handschriftlich mit Stempel

nachgetragen, so dass ich meine Plakette nun habe und an mein Auto in Spanien wieder das Schild anbauen kann!

Moin Moin !

Also wird von vielen Stellen immer noch illegal gehandelt , teils aus Dummheit (Zul.stelle) , teils aus Geldgier (TÜV Süd)

MfG Volker

Wieso aus Dummheit? Und was ist daran illegal?

Wenn auf dem Bericht nicht die 2014/45 vermerkt ist,darf eine deutsche Zulassungsstelle den Bericht nicht anerkennen.

Es muss aber mittlerweile jedes EU Land nach dieser Richtlinie prüfen. Auch wenn es nicht drauf steht, wurde danach geprüft. Das ist die Lachnummer.

und manche Zulassungsstelle macht es trotzdem nicht. auch wenn es drauf steht. Das ist noch schlimmer. Da muss man sich erst streiten.

Wo ist da die Dummheit, die der Behörde unterworfen wird.

Und bei zugelassenen Fahrzeugen wird die Plakette vom Prüfer vergeben.

Das der spanische Prüfer keine deutsche HU Plakette hat,da kann weder die deutsche Zulassungsstelle noch die Prüforganisation was für.

Und wenn der TÜV Süd das abstempelt,dass die HU nach 2014/45 durchgeführt wurde,hätten sie doch gleich die Plakette verkleben können.

Warum sollte der TÜV Süd in Spanien keine Untersuchung an einem im Ausland (Deutschland) zugelassenen Fahrzeug durchführen?

Wenn hier jemand mit einem in Spanien zugelassenen Fahrzeug (mit EG-Typgenehmigung) kommt kann der ja auch eine HU nach §29 der deutschen StVZO bekommen. Natürlich klebe ich dem dann keine deutsche Prüfplakette auf sein spanisches Kennzeichen ;)

Was die spanischen Behörden dann machen ist ja nicht meine Sache.

Dass allerdings eine deutsche Zulassungsstelle bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug auf Grundlage einer im Ausland durchgeführten Untersuchung eine neue Prüfplakette klebt widerspricht deutschem Recht. Hier ist die deutsche HU gefordert.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2022 um 10:58:22 Uhr:

 

Und wenn der TÜV Süd das abstempelt,dass die HU nach 2014/45 durchgeführt wurde,hätten sie doch gleich die Plakette verkleben können.

Es war ja gerade keine HU im Sinne des §29 StVZO. Die nur nur an zugelassenen Prüforten im Geltungsbereich der StVZO durchgeführt werden. Deswegen durfte der TÜV auch keine Plakette zuteilen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. Juli 2022 um 12:37:31 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2022 um 10:58:22 Uhr:

 

Und wenn der TÜV Süd das abstempelt,dass die HU nach 2014/45 durchgeführt wurde,hätten sie doch gleich die Plakette verkleben können.

Es war ja gerade keine HU im Sinne des §29 StVZO. Die nur nur an zugelassenen Prüforten im Geltungsbereich der StVZO durchgeführt werden. Deswegen durfte der TÜV auch keine Plakette zuteilen...

Dann ist erstaunlich, dass der TÜV Süd in D händisch die Prüfung nach 2014/45 vermerkt hat.

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