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anderres Profil! Bekommt man da Tüv

Hey,

ich habe eine Hysoung xrx und das Profil ist ja zum Kotzen Aber echt. Und jetzt will ich mir breiters und grobstoliegers holen. Bekomme ich da drauf TÜV???

peace

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15 Antworten
am 2. Oktober 2004 um 22:49

Moinsens.

Vor ein paar Wochen musste ich mich mal mit der Thematik beschäftigen.

Meine Recherchen haben folgendes ergeben:

Es herrscht heillose Verwirrung in diesem Bereich.

Hier die Fakten die ich, für die Bundesrepublik Deutschland, als einigermaßen verbindlich feststellen konnte.

1. Eine generelle Reifenmarkenbindung existiert

nicht mehr.

2. Es gilt was im Fahrzeugbrief vermerkt ist.

Reifen können Teil der Typprüfung sein. In

diesem Fall sind nicht nur Größe,

Geschwindigkeitskennzeichnung und

Tragfähigkeitskennzahl festgelegt sondern auch

Reifenmarke, Profiltyp und evtl. ein spezieller

Kennbuchstabe.

3. Ausnahmen: Reifenehersteller können durch

eigene Typprüfung andere Reifen für ein

bestimmtesModell freigeben lassen.

Diese Reifen brauchen nicht eingetragen

werden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung muß

mitgeführt werden.

4. Besteht keine Reifen bzw. Fabrikatsbindung im

Brief, so kann im Prinzip jeder STVZO-

-Zugelassene Reifen verwendet werden solange

er mit der Grössen, Geschwindigkeitsangabe und

Tragfähigkeitskennzahl übereinstimmt die in Fz-

-Brief vermerkt ist.

5. Achsweise Mischbereifung ist ebenfalls zulässig

solange, keine Marken und Typbindung besteht

und die, in Punkt 4., genannten Merkmale

zutreffen.

Abär: Der TüV sieht dies nicht gern. ( zurecht.)

Über Profilformen sagen die Regelungen nichts

wesentliches aus.

Daß, ich auf einen Supersportler nicht unbedingt ein brutales Crossprofil aufziehe. versteht sich wohl von selbst.

Auf einer Enduro, von einem Semistrassenprofil zu einem Crossprofil, zu wechseln sollte aber kein Problem darstellen.

Santino liegt mit seinem Rundumschlag, nur insofern richtig, als daß, ultragrobe Crossprofile, auf der Straße, einen schlechteren Seitenhalt bieten.

Sind sie aber trotzdem STVZO-konform und entsprechen sie den o.g. Regelungen, spricht nichts gegen eine Montage.

Alle Informationen: ohne Gewähr !

Gruß

Schraubär

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