Anderes Fahrzeug geliefert bekommen als bestellt.
Ich habe heute mein neues Wohnmobil erst beim Strassenverkehrsamt zugelassen und dann beim Händler abgeholt.
Die Papiere hat mir der Händler vorab zugeschickt.
Die Wohnmobile der Marke Clever sehen ja fast alle gleich aus und unterscheiden sich nur in Ausstattung und der Fahrzeuglänge.
Bestellt hatte ich ein Sondermodell was es nur in 5,99 m Länge gibt.
Für mich war das wichtig das es über 6 m Länge Maut und Fähren gleich einiges mehr kostet.
Die Rechnung und der Lieferschein sind für Sondermodell und nicht für das gelieferte Modell.
Was mir nicht aufgefallen ist: im Fahrzeugschein steht 6,36 m Länge und zu Hause nach 180 Km Fahrt hab ich dann gemerkt das das Fahrzeug etwas aus dem Carport herausragt.
Nachgemessen und es ist ein Modell mit 6,36 m Länge was in der Ausstattung ca 3500 € mehr kostet.
Meine Wünsche wie Dieselheizung und extra Fenster sind berücksichtigt, der Kühlschrank ist etwas kleiner.
Zusätzlich hat das Fahrzeug ein von mir nicht bestelltes Heavy Fahrwerk mit 1000 Kg höherer Anhängelast verstärkten Bremsen und Grösseren Felgen und Reifen.
Erst einmal werde ich den Händler kontaktieren - nicht das ein anderer Käufer mein Fahrzeug bekommen hat.
Falls es sich nur um einen Fehler in der Bestellung handelt und kein weiterer Käufer betroffen ist, was kann nun passieren ? Immerhin hat das Fahrzeug über ein Jahr Lieferzeit.
Beste Antwort im Thema
Na, Vorsicht mit solchen Empfehlungen wie "totstellen"! Eine falsch gelieferte Ware wird schon mal nicht Eigentum des Käufers, denn der Kaufvertrag ist ja noch gar nicht erfüllt. Wie ein Besitzer nutzen darf man eine falsch gelieferte Ware höchstens in gutem Glauben - wenn die Falschlieferung als solche nicht erkennbar gewesen sein muss. Und das dürfte hier leicht zu widerlegen sein. Oder wenn die ersatzweise Lieferung einer anderen/besseren Ware zum selben Preis üblich ist und stillschweigend als vereinbart gilt - was hier ausscheiden dürfte. (Beispiel wäre die Lieferung von Bio-Eiern statt Bodenhaltung, wenn die billigen gerade alle sind.)
Also, TE, kontaktiere unverzüglich den Verkäufer und leg die Karten auf den Tisch. Ihre habt jetzt beide Rechte und Pflichten! Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht, dafür muss er seinerseits geradestehen. Hast du durch seinen Fehler Nachteile (z. B. vergebliche/doppelte Zulassung), kannst du Schadenersatz verlangen. Aber auch der Verkäufer kann z. B. Schadenersatz wegen Abnutzung verlangen, wenn du mit dem falschen Camper jetzt eine Urlaubstour machst!
Eine Falschlieferung an sich berechtigt keinen zur einseitigen Änderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Du kannst verlangen, dass der Verkäufer dir den richtigen Camper unverzüglich nachliefert (innerhalb einer angemessenen Frist, die du setzen musst). Andererseits kann der Verkäufer verlangen, dass du den nachgelieferten richtigen Camper auch abnimmst - selbst wenn du es jetzt vielleicht gar nicht mehr willst und lieber den "besseren" falschen behalten würdest.
Letzteres klappt nur, wenn der Verkäufer mit dieser Lösung einverstanden ist. In dem Fall müsst ihr einen neuen Kaufvertrag machen, und ERST DANN ist das Fahrzeug deins.
Das Einmaleins des Kaufrechts sollte wirklich in Schulen gelehrt werden.
52 Antworten
Genau so. Die Falschlieferung ist Verschulden des Verkäufers. Er hat dafür geradezustehen und den Käufer von Folgekosten freizuhalten.
Spannend wäre jetzt der Fall, dass der TE tatsächlich unmittelbar nach Lieferung eine große Urlaubsreise beginnen wollte, schon frei genommen hat, alles geplant ist und die Koffer gepackt sind.
So spannend ist der Fall nicht. Ansprüche daraus schließen die AGB des Händlers und andere Vertragsbestandteile normalerweise aus.
Doch, der Fall ist sehr spannend...!
Und wenn der TE sich nun ein Ersatz-Camper anmieten muss, wird der Händler nach meiner Einschätzung dafür aufkommen müssen...!
-🙂
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 10:45:05 Uhr:
... wenn der Käufer damit einverstanden ist und die Ware behalten will (= Änderung des Kaufvertrags im beiderseitigen Einverständnis).Zitat:
@go-4-golf schrieb am 3. Januar 2018 um 10:40:51 Uhr:
Lieferte der Händler bewusst eine andere Konfiguration, hat er keinen Anspruch auf HerausgabeDas würde aber hier schon mal zur Bedingung haben, dass der Verkäufer ausdrücklich die bessere Ersatzlieferung zum selben Preis anbietet - denn wie schon in meinem ersten Posting dargelegt, ist bei einem Wohnmobil eine solche stillschweigende Besserbelieferung nicht anzunehmen. Der TE sollte sich also lieber nix einbilden.
Nö. Da git es keine Bedingungen.
Wenn das Fahrzeug bewusst in der vom Vertrag abweichenden Form ausgeliefert wurde und der Käufer will es behalten, dann ist das Geschäft gelaufen (§ 814 BGB). Möglicherweise wollte Händler auf diese Weise einen sonst schwer verkäuflichen Wagen loswerden. Daher das Herstellungsdatum des gelieferten Fahrzeuges prüfen.
Wenn ich ein Smartphone für 300 € bestelle und mir wird eines im Wert von 400 € geliefert, weil das gewünschte nicht verfügbar ist, kann ich das teure Smartphone behalten.
O.
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Zitat:
@princeton schrieb am 3. Januar 2018 um 11:03:24 Uhr:
Doch, der Fall ist sehr spannend...!Und wenn der TE sich nun ein Ersatz-Camper anmieten muss, wird der Händler nach meiner Einschätzung dafür aufkommen müssen...!
-🙂
Wieso Ersatz-Camper? Er hat doch einen geliefert bekommen. Aber, wie schon geschrieben, solcherlei Ansprüche sind normalerweise vertraglich ausgeschlossen, da ist wenig Spannendes dabei.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 10:55:37 Uhr:
Genau so. Die Falschlieferung ist Verschulden des Verkäufers. Er hat dafür geradezustehen und den Käufer von Folgekosten freizuhalten.Spannend wäre jetzt der Fall, dass der TE tatsächlich unmittelbar nach Lieferung eine große Urlaubsreise beginnen wollte, schon frei genommen hat, alles geplant ist und die Koffer gepackt sind.
Ich hab eine Skandinavientour geplant fast 3 Monate und fast 10.000 km.
Einmal rundherum und über das Baltikum zurück.
Das aber erst im Juni - bis dahin sind nur kleinere Touren geplant und weil es da oben so kalt ist bin ich vor dem Urlaub noch 4 Wochen Sonne in Asien tanken.
Das wäre jetzt nicht das Problem.
Mit dem Händler hab ich schon Kontakt aufgenommen. In seinen Akten ist der als das 5,99 m Modell geführt und wahrscheinlich nicht vertauscht worden. Eher eine falsche Werksauslieferung.
Inwieweit der Händler durch falsches Ausfüllen der Bestellung dafür verantwortlich ist soll nicht mein Problem sein.
Ich würde das Fahrzeug ja auch behalten wenn der Händler zustimmt. ( aber ohne Zuzahlung )
Das Fahrzeug steht also jetzt bei mir rum ebenso wie die noch nicht montierte Solaranlage Androidradio und Unterfahrschutz. Ich hab ja noch einen Zweitwagen.
Also abwarten was der Händler vorschlägt. Eine Ersatzlieferung dürfte dem Händler wegen der langen Lieferzeiten schwerfallen, auch wenn er Fahrzeuge im Vorlauf hat. Die bestellte Dieselheizung gibt es nur ab Werk und wird relativ selten verkauft.
Mal angenommen, der TE hat bereits sein altes WoMo wegen des Neukaufs veräußert, und wenn er weiterhin auf seine individuell konfigurierte Fahrzeugbestellung beharrt, wird er im schlimmsten Fall eine Saison / ein Jahr auf die korrekte Lieferung warten müssen.
Ob er die Falschlieferung in dieser Zeit behalten kann, oder ggf. gar nicht akzeptiert wegen z.B Überlänge, kann ich nicht sagen.
-🙂
Wenn ich bei Mercedes Benz eine E-Klasse Kombi bestelle, die ich gewerblich benötige, und die mir versehentlich eine S-Klasse liefern, nützt mir die Überlassung der Falschlieferung bis zur Nachbesserung relativ wenig...!
-🙂
Grüssle
Nico
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 3. Januar 2018 um 11:03:39 Uhr:
Zitat:
Das würde aber hier schon mal zur Bedingung haben, dass der Verkäufer ausdrücklich die bessere Ersatzlieferung zum selben Preis anbietet - denn wie schon in meinem ersten Posting dargelegt, ist bei einem Wohnmobil eine solche stillschweigende Besserbelieferung nicht anzunehmen. Der TE sollte sich also lieber nix einbilden.
Nö. Da git es keine Bedingungen.
Wenn das Fahrzeug bewusst in der vom Vertrag abweichenden Form ausgeliefert wurde
Wir reden hier aneinander vorbei. Was du schreibst, ist nicht falsch. Eine absichtliche Besserbelieferung ist ein verbindliches Angebot des Verkäufers zur Änderung des Kaufvertrags, das der Käufer problemlos akzeptieren kann, wenn er möchte, und dann gilt der (geänderte) Kaufvertrag. Völlig korrekt.
Die subtile, aber wichtige Frage dabei ist, ob der Käufer ohne weiteres ANNEHMEN darf, dass der Verkäufer absichtlich anstatt irrtümlich falsch geliefert hat.
Das wird im Fall eines Wohnmobils regelmäßig zu verneinen sein. Heißt: Bis zu einer eindeutigen Erklärung des Verkäufers wird der Käufer davon ausgehen müssen, dass ein Irrtum vorliegt, mit allen kaufrechtlichen Konsequenzen.
@TE: Danke für die Info, in deinem konkreten Fall scheint sich das also zu klären. Ich möchte obiges trotzdem ausführen, da beim Thema Kaufrecht offenbar immer mal Klärungsbedarf besteht.
Hallo, Jojo1956,
hast Du schon mal die Fahrgestellnummern in den Papieren mit denen des Campers verglichen?
Es wäre nicht das erste Mal, dass der Lehrling (der ja immer der Schuldige ist 😎) irgendetwas vertauscht hat.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. Januar 2018 um 11:54:08 Uhr:
Hallo, Jojo1956,hast Du schon mal die Fahrgestellnummern in den Papieren mit denen des Campers verglichen?
Es wäre nicht das erste Mal, dass der Lehrling (der ja immer der Schuldige ist 😎) irgendetwas vertauscht hat.
Viele Grüße,
Uhu110
Nein der Lehrling war es nicht ... Die Nummern stimmen überein - und wenn ich vor der Fahrzeugabholung im Fahrzeugschein die Länge geprüft hätte wäre mir das auch schon früher aufgefallen.
Ich hatte mit dem Händler ein nettes Gespräch und das Fahrzeug ist mit den richtigen COC Papieren aber der falschen Modellbezeichnung vom Hersteller an den Händler geliefert worden. Da die Modellbezeichnung aber nicht in den Fahrzeugpapieren auftaucht ist zumindest die Zulassung in Ordnung.
Es ist ja ein Kastenwagenwohnmobil und kein intergriertes Fahrzeug.
Vom Händler aus hab ich das Ok das Fahrzeug zu behalten - das Ok des Herstellers steht noch aus.
(Ausbauhersteller und Händler sind geschäftlich miteinander verbandelt).
Deshalb habe ich mich bereit erklärt das Fahrzeug erst einmal bei mir geparkt zu lassen bis das Hersteller OK und ein neuer Lieferschein da sind. Die Rechnung bleibt in der Höhe wie sie ist.
Es geht auch mal ganz ohne Anwalt ....
Egal wer den Fehler gemacht hat - die Lösung hat für mich erste Priorität.
Den Rest können Hersteller und Händler unter sich ausmachen.
Wenn der geänderte Lieferschein da ist melde ich mich mit dem Abschlussbericht.
Vielleicht war es der Lehrling beim Hersteller...!
-🙂
Habt ihr euch denn auch schon über die Kosten für die Modifikation des Carports unterhalten...!
-🙂
Grüssle
Nico
Zitat:
@princeton schrieb am 3. Januar 2018 um 08:31:53 Uhr:
Der ganze Vorgang spricht ja auch nicht gerade für die Kompetenz des Händlers...!-🙂
Es hat schon einen Grund wenn ich den Händler NICHT nenne.
Wie sich herausgestellt hat scheint der Händler nicht die Alleinschuld zu haben - nennen wir es eine Verkettung unglücklicher Umstände in der Kommunikation zwischen Hersteller und Händler.
Ja - ich hätte es bei der Fahrzeugübergabe auch erkennen können. Ich hab aber mehr auf Beulen und Kratzerfreiheit geachtet und es sind mir nur die grösseren Felgen aufgefallen und ich hab das angesprochen.
Der Mensch der die Übergabe gemacht hat meinte nur es ist schon ok. Er wüsste nicht genau aber vielleicht schon ein Teil der jährlichen Modellpflege.
Jedenfalls war ich nach der Zulassungsstelle am morgen was fast 5 Stunden gedauert hat und 2 Std Bahnfahrt auch nicht so recht konzentriert.
Wenn Du jetzt kostenneutral eine bessere Ausstattung bekommst und damit leben kannst, dass ca. 40cm in Zukunft ungeschützt im Regen stehen, ist doch alles in bester Ordnung!
Du hast ergebnisoffen mit dem Händler ein freundliches Gespräch geführt, und es scheint sich nun eine für beide Seiten pässliche Lösung abzuzeichnen...!
In einem anderen Thema hier beklagte ein OPEL Käufer einen Motorschaden.
Statt eines freundlichen Dialogs trat er gleich recht unfreundlich + fordernd auf...!
Im Ergebnis hat er nun neben einem Motorschaden auch noch Haus- und Hofverbot...!
Somit finde Dein entspanntes + verständnisvolle Verhalten sympathisch, angebracht und zielführend...!
-🙂
Gruss
Nico
Zitat:
@princeton schrieb am 03. Jan. 2018 um 12:58:12 Uhr:
Somit finde Dein entspanntes + verständnisvolle Verhalten sympathisch, angebracht und zielführend...!
Nur so und nicht anders, kommen 2 zivilisierte Parteien zu einem zielführenden Ergebnis.
Grüße