Andere vor Betrügern schützen
Hallo,
ich bin neu hier und habe noch keine Erfahrung in diesem Forum.
Habe vor kurzem mein Auto an einen Betrüger verkauft und würde mich gern über legale Maßnahmen zur "Selbstjustiz" erkundigen.
Kurz zum Fall:
Jemand hat mein Auto gekauft, das noch zugelassen war (es gibt genug Beiträge zum Thema, dass man das Auto zuvor abmelden soll. Daher bitte ich darum, jetzt nicht mit "Hättest du das Auto abmelden sollen"-Kommentaren zu beginnen. Es ist passiert und daran kann ich nichts mehr ändern, habe jedoch meine Schlüsse gezogen.)
Da der Käufer nicht, wie versprochen, dass Auto umgemeldet hat, habe ich mich über ihn schlau gemacht. Er war bereits im Gefängnis wegen diversen Straftaten mit Fahrzeugen. Lt. Zulassungsstelle kann ich nur warten. Er bekommt jetzt eine Aufforderung zur Ummeldung und danach droht die Zwangsstilllegung, was jedoch dauern kann. Er kennt das Prozedere bestimmt schon, weswegen eine Aufforderung zur Ummeldung nichts bewirken wird.
Versicherung und KFZ-Zulassung wissen Bescheid, so dass ich halbwegs abgesichert bin.
Nun zu meiner Frage: Was kann ich auf legalem Wege tun, um mich zu revanchieren/ ihn zur Ummeldung zu bringen? Er will das Auto sicher weiter verkaufen und es deshalb nicht ummelden. Habe seinen Namen und ein Foto, aber dies im Internet zu posten ist sicher nicht legal, oder? Und selbst eine Zwangsstilllegung für 200 Euro zu veranlassen, möchte ich auch nicht.
Was ich definitiv tun werde ist, seinem Arbeitgeber einen informativen, anonymen Brief über die Aktivitäten seines Mitarbeiters zu schicken. Wird ihn sicher interessieren, da dies ja auch ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber (übrigens ein Autohaus) wirft.
Irgendwas muss man doch auf legalem Wege tun können, um andere vor solchen Betrügern zu schützen?
Beste Antwort im Thema
Obwohl ich mit solchen Threads immer sehr vorsichtig umgehe, kann ich mir doch eine Bemerkung nicht verkneifen:
Der Täterschutz in Deutschland funktioniert prima!
80 Antworten
Und wenn man die Schilder als gestohlen / unterschlagen / abhandengekommen meldet? Das sind sie ja letztendlich … dann ist man aus der Haftung raus.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Und wenn man die Schilder als gestohlen / unterschlagen / abhandengekommen meldet? Das sind sie ja letztendlich … dann ist man aus der Haftung raus.
Der TE ist soch schon längst aus der Haftung raus.
Es wurde doch schon alles an die zuständigen Stellen gemeldet.
Nur überlegt er halt noch einen persönlichen Rachefeldzug gegen den Käufer zu starten, sofern dieser legal machbar ist.
Anscheinend ist er das aber nicht, also Thema doch durch.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
… Der TE ist soch schon längst aus der Haftung raus. …
Solange das Auto angemeldet ist, eben nicht. Eine Meldung wohin auch immer reicht nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
der Verkäufer haftet auch weiterhin für Steuer und Versicherung, wenn diese vom Käufer nicht erlangt werden können. So lange bis das Fahrzeug abgemeldet ist.
Ja, weil (wenn) der Verkäufer einen riesen Fehler gemacht hat,
das Problem besteht, weil der Verkäufer selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und aus (s)einem Fehlverhalten keine Forderungen stellen kann. Man kann aus (s)einem rechtswidrigen Verhalten keine Ansprüche ableiten.
Das hier ist das rechtswidrige Verhalten des Verkäufers:
Zitat:
Da schützt einen auch nicht der korrekte Kaufvertrag, den man bei der Zulassungsstelle und Versicherung anmeldet.
Der Verkäufer ist verpflichtet eine "Veräußerungsanzeige" nach §13 Abs. 4 FZV (
->Klick) (früher war das § 27 Absatz 3 StVZO) zu machen, wird das unterlassen, dann ist es allerdings dumm gelaufen.
Der Kaufvertrag ist keine Veräußerungsanzeige und wird auch nicht als Veräußerungsanzeige angesehen, das hier ist z.B. eine:
http://www.autobild.de/dl/683388/autobild.de_Veraeusserungsanzeige.pdf
Wird eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle (und Versicherung) unverzüglich geschickt, dann erlischt die Steuerpflicht an dem Tag, an dem die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, siehe §5 Abs.5 KraftStG
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html
Auch die (gesamtschuldnerische) Haftung für die Versicherungsprämie läuft nicht ewig, u.U. aber schon deutlich länger. Hier ist ebenso diese Veräußerungsanzeige und Kündigung der Versicherung notwendig und mit Eingang bei der Versicherung läuft der Versicherungsvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung für die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs (gem. § 11 Abs. 2 VVG).
Statt einer "Vertragsstrafe" oder "täglichem Schadensersatz" bei Nichtummeldung könnte man im Kaufvertrag eine Pfandsumme in Höhe der dieser Prämie bis Ende des Versicherungsjahrs vereinbaren, die dann zurückerstattet wird, wenn das Fahrzeug rechtzeitig durch den Käufer um- oder abgemeldet wird. Bei verspäteter Ummeldung dann ggf. nur anteilig. Das wäre rechtlich sauber.
Aus einer Haftung im Schadensfall nach Fahrzeugübergabe (Schadensfreiheitsrabatt) ist man ab dem Datum auf der Veräußerungsanzeige (Tag des Verkaufs) raus. Eine Haftung aus Verkehrsvergehen, zB. Geschwindigkeitsübertretungen ohnehin (wenn man nicht der Fahrer war). Eine Halterhaftung (für eventuellen Ermittlungsaufwand) bei Parkvergehen besteht auch nicht.
Man steht zwar noch bis zur tatsächlichen Ummeldung oder Zwangsabmeldung im Halterregister und bekommt munter Post von Ordnungsamt und Bußgeldstellen, kann aber über die Veräußerungsanzeige mit Verweis auf die Zulassungsstelle nachweisen, dass man nicht mehr der faktische Halter ist. Man muss allerdings auch Widerspruch gegen derartige Dinge fristgerecht einlegen, denn wenn die Dinger rechtskräftig geworden sind, dann sind sie es auch und der Rest interessiert nicht mehr.
Mit einer Veräußerungsanzeige steht man recht gut da, und hat eventuell "nur" noch ein Problem mit der Versicherungsprämie bis zum Jahresende und eventuell etwas Post zu widersprechen.
Ohne eine Veräußerungsanzeige ist man allerdings ziemlich in den Arm gekniffen und der Kaufvertrag ist ausschließlich hilfreich, um sämtliche kommenden Kosten für lange Zeit erst brav zu bezahlen und dann beim Käufer im Rahmen eines Schadensersatz einklagen zu können.
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Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Mit einer Veräußerungsanzeige steht man recht gut da, und hat eventuell "nur" noch ein Problem mit der Versicherungsprämie bis zum Jahresende und eventuell etwas Post zu widersprechen.
Genau. Und eben diese Veräußerungsanzeige ist jedem Standard KFZ-Kaufvertrag beigelegt, den man problemlos bei zig seriösen Stellen im Internet herunterladen kann. Ich habe beim letzten Verkauf den von autoscout24 benutzt. Das Auto wurde angemeldet in Berlin verkauft, der Käufer kam aus Stuttgart und fuhr nach Hause. Meine Versicherung und die Zulassungsstelle erhielten die Formulare und gut war.
Das Ganze ist vollkommen problemlos und funktioniert.
Aber dabei wären wir mal wieder beim "Hätteste mal...", was der TE nicht hören will. 😉.
Zitat:
Original geschrieben von bischerl
Und wenn man die Schilder als gestohlen / unterschlagen / abhandengekommen meldet? Das sind sie ja letztendlich … dann ist man aus der Haftung raus.
Das wäre dann wiederum einer Straftat, nämlich das Vortäuschen einer solchen.
Dann könnte man gleich mit einer Baseballkeule die ganze Karre zertrümmern und hätte bei entsprechender mentaler Disposition sogar noch Spaß dabei. Wenn, dann richtig....😁 (Achtung, Ironie!)
Diese ganzen Vorschläge zur Selbstjustiz bringen nichts, denn sie könnten vielleicht kurzfristig zur Befriedigung der Rachegelüste des TE beitragen, aber dann doch längerfristig ihm selber völlig unnötigen Ärger bescheren. Es macht keinen Sinn. Wie so oft im Leben ist es hier besser, einfach ruhiges Blut zu bewahren.
Ein weiterer sinnvoller Vorschlag wurde hier schon genannt, nämlich mal das Autohaus besuchen und in Ruhe, vor allem in Ruhe, mit dem Typen selber oder seinem Chef zu sprechen. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann okay...abwarten und gut ist.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Das wäre dann wiederum einer Straftat, nämlich das Vortäuschen einer solchen.Zitat:
Original geschrieben von bischerl
Und wenn man die Schilder als gestohlen / unterschlagen / abhandengekommen meldet? Das sind sie ja letztendlich … dann ist man aus der Haftung raus.
Es ist eine Straftat, Kennzeichen als unterschlagen zu melden? Meine Güte, was behauptest du für einen Unfug ...
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Es ist eine Straftat, Kennzeichen als unterschlagen zu melden? Meine Güte, was behauptest du für einen Unfug ...
Wenn sie nicht unterschlagen wurden, und derjenige, der anzeigt wusste das, ist das kein Unfug, sondern richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn sie nicht unterschlagen wurden, und derjenige, der anzeigt wusste das, ist das kein Unfug, sondern richtig.Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Es ist eine Straftat, Kennzeichen als unterschlagen zu melden? Meine Güte, was behauptest du für einen Unfug ...
Danke! 🙂
Das Auto wurde verkauft, die Kennzeichenschilder mit...es kann nichts unterschlagen oder gestohlen werden, was gekauft wurde.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Auch die (gesamtschuldnerische) Haftung für die Versicherungsprämie läuft nicht ewig, u.U. aber schon deutlich länger. Hier ist ebenso diese Veräußerungsanzeige und Kündigung der Versicherung notwendig und mit Eingang bei der Versicherung läuft der Versicherungsvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung für die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs (gem. § 11 Abs. 2 VVG).Mit einer Veräußerungsanzeige steht man recht gut da, und hat eventuell "nur" noch ein Problem mit der Versicherungsprämie bis zum Jahresende und eventuell etwas Post zu widersprechen.
@ pflaumenkuchen
Eine Verständnisfrage: Wenn ich der Versicherung die Veräußerung des Kfz mittels der Veräußerungsanzeige zur Kenntnis bringe, müsste doch auch die Versicherung mit Datum Veräußerung erlöschen, oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn die Versicherung trotzdem bis zum Ende des Vertrages läuft, bin ich dann trotzdem noch verantwortlich für mögliche Schäden?
Ansonsten möchte ich mich @ Erwachsener anschließen. Aus den Beiträgen habe ich eine Menge gelernt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wenn ich der Versicherung die Veräußerung des Kfz mittels der Veräußerungsanzeige zur Kenntnis bringe, müsste doch auch die Versicherung mit Datum Veräußerung erlöschen,
Nein, die Versicherung erlischt ausschließlich durch Ab- bzw. Ummeldung (oder eben Kündigung). Die Veräußerungsanzeige ist keine Ab- oder Ummeldung, somit läuft die Pflicht zur Zahlung der Prämie weiter.
Zitat:
Wenn die Versicherung trotzdem bis zum Ende des Vertrages läuft, bin ich dann trotzdem noch verantwortlich für mögliche Schäden?
Nein, bei irgendwelchen Hochstufungen und Deinem Schadensfreiheitsrabatt, auch zB. schon Meldepflichten eines Schadens, den Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Aufklärung zum Unfallverlauf, ... da ist man mit der Veräußerungsanzeige "raus".
Nur eben nicht bei der Zahlung der Prämie.
Danke für die Aufklärung! In dem Falle ist die Sache verständlicher (und auch irgendwie logischer)! Wobei ich wirklich der Annahme war, dass die Versicherung mit Zeitpunkt Verkauf erlischt. Wieder was gelernt.
@Pflaumenkuchen
Kann es sein, dass manche Versicherung das Ende des Vertrages auch zurückdatieren, wenn alles glatt gelaufen ist?
Bei meinem letzten Verkauf war es so, dass ich das Auto an einem Freitag an den Käufer übergeben habe, der dann natürlich die Ummeldung erst am Montag in seiner Stuttgarter Heimat machen konnte.
Gleich nach Übergabe faxte ich die Veräußerungsanzeigen an die Versicherung und die Zulassungsstelle. Die Originale gingen per Post auf die Reise.
Das Versicherungsende wurde jedoch von meiner Versicherung dann für den Freitag, also dem Tag der Übergabe und nicht der Ummeldung gesetzt.
Vielleicht ein Versehen oder Kulanz?
Ist übrigens dieselbe Versicherung, von der ich noch eine Antwort bezüglich unserer Lichtdiskussion erwarte...
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Das Versicherungsende wurde jedoch von meiner Versicherung dann für den Freitag, also dem Tag der Übergabe und nicht der Ummeldung gesetzt.
Korrektes Verhalten der Versicherung. Ab Übergabe haftet der Erwerber bzw. dessen Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Kann es sein, dass manche Versicherung das Ende des Vertrages auch zurückdatieren, wenn alles glatt gelaufen ist?
Die Situation mit der Prämienpflicht bis zum Ende des Versicherungsjahres tritt nur dann ein, wenn der Käufer das Fahrzeug nun überhaupt nicht ab- oder ummeldet.
Meldet der Käufer den Wagen um, dann rechnet die (neue) Versicherung ab dem Tag der Ummeldung auf den neuen Halter und die vorhergehende Versicherung (Verkäufer) bekommt von der Zulassungsstelle den Hinweis, dass eine Ummeldung, Wechsel der Halterschaft erfolgt ist.
Die wenigen Tage, die üblicherweise zwischen dem tatsächlichen Verkauf (Meldung durch die Veränderungsanzeige) und der tatsächlicher Ummeldung liegen, sind vom Betrag eine Summe, die die Versicherung verlangen könnte. Bei 730 Euro Jahresprämie 2 Euro pro Tag und bei 4 Tagen "Lücke" sind das 8 Euro, die da "strittig" sind.
Drei Arbeitstage hat man ohnehin, mit Wochenende sind das schon 5 Tage - bei "korrekt" ablaufenden Verkäufen, wo der Käufer sich ziemlich zügig um eine Ummeldung kümmert, stellt keine Versicherung eine Forderungen über 3,24 Euro, weil die drei Arbeitstage auf 7 Kalendertage gezogen wurden.
Mehr Aufwand als Ergebnis, kann man als Großzügigkeit und Kulanz bezeichnen, sind aber dann doch nur harte wirtschaftliche Überlegungen. Man darf nicht ganz außer Acht lassen, dass jedes Jahr etwa 6,5 Millionen Gebrauchtwagen den Eigentümer wechseln. Das sind rund 26.000 Fahrzeuge pro Arbeitstag und 99,8% werden für alle Beteiligten völlig korrekt abgewickelt. Da macht man jeden Vertrag 1,50 Euro pro Jahr teurer und hat ohne Aufwand diese "Lücke" ausgeglichen.
Die, die wirklich die Ummeldung mal um viele Wochen oder Monate "vergessen", da wird man dann schon auf die Idee kommen, nach zu fassen, wer denn gerne die offene Prämie erstatten möchte.
Man sollte da auch nicht gleich ein Massenphänomen machen, so viele Käufer sind das doch nicht, die eine Ummeldung erst mal weg lassen. Selbst wenn es 50 Käufer jeden Tag wären, sind das nicht mal 2 von 1.000 Verkäufen, die da "ärgerlich" werden.
Ärgerlich sicherlich, wenn man davon betroffen ist, aber nun grundsätzlich davon ausgehen, dass man praktisch immer belöffelt wird und man nur mit viel Glück an einen ehrlichen Käufer gerät, wenn der Wagen nicht abgemeldet verkauft wird, das ist doch deutlich überzogen dargestellt.