Andere vor Betrügern schützen

Hallo,

ich bin neu hier und habe noch keine Erfahrung in diesem Forum.
Habe vor kurzem mein Auto an einen Betrüger verkauft und würde mich gern über legale Maßnahmen zur "Selbstjustiz" erkundigen.

Kurz zum Fall:
Jemand hat mein Auto gekauft, das noch zugelassen war (es gibt genug Beiträge zum Thema, dass man das Auto zuvor abmelden soll. Daher bitte ich darum, jetzt nicht mit "Hättest du das Auto abmelden sollen"-Kommentaren zu beginnen. Es ist passiert und daran kann ich nichts mehr ändern, habe jedoch meine Schlüsse gezogen.)
Da der Käufer nicht, wie versprochen, dass Auto umgemeldet hat, habe ich mich über ihn schlau gemacht. Er war bereits im Gefängnis wegen diversen Straftaten mit Fahrzeugen. Lt. Zulassungsstelle kann ich nur warten. Er bekommt jetzt eine Aufforderung zur Ummeldung und danach droht die Zwangsstilllegung, was jedoch dauern kann. Er kennt das Prozedere bestimmt schon, weswegen eine Aufforderung zur Ummeldung nichts bewirken wird.
Versicherung und KFZ-Zulassung wissen Bescheid, so dass ich halbwegs abgesichert bin.

Nun zu meiner Frage: Was kann ich auf legalem Wege tun, um mich zu revanchieren/ ihn zur Ummeldung zu bringen? Er will das Auto sicher weiter verkaufen und es deshalb nicht ummelden. Habe seinen Namen und ein Foto, aber dies im Internet zu posten ist sicher nicht legal, oder? Und selbst eine Zwangsstilllegung für 200 Euro zu veranlassen, möchte ich auch nicht.
Was ich definitiv tun werde ist, seinem Arbeitgeber einen informativen, anonymen Brief über die Aktivitäten seines Mitarbeiters zu schicken. Wird ihn sicher interessieren, da dies ja auch ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber (übrigens ein Autohaus) wirft.
Irgendwas muss man doch auf legalem Wege tun können, um andere vor solchen Betrügern zu schützen?

Beste Antwort im Thema

Obwohl ich mit solchen Threads immer sehr vorsichtig umgehe, kann ich mir doch eine Bemerkung nicht verkneifen:
Der Täterschutz in Deutschland funktioniert prima!

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Bei der vorgeschlagenen Methode nennen sich die Probleme Amtanmaßung bzw. Urkundenfälschung. Als Privatperson hast du am Kennzeichen nix zu ändern oder zu kratzen. Das ist Aufgabe der Behörde.
Quark.

Das ist eine Sachbeschädigung aber mehr auch nicht. Angesichts der Höhe des Schadens würde ein solches Verfahren nicht einmal verfolgt.

Sich über das Wort "Unsinn" beschweren, selber rum-"Quark"en und dabei so einen Blödsinn verzapfen. Na ja....

Für manch einen ist das Konzept eines Dienstsiegels vielleicht auch einfach zu kompliziert.

wohl eher nicht. Lies mal Siegelbruch: http://dejure.org/gesetze/StGB/136.html Genau was soll denn ein Zulassungssiegel verschließen oder in Beschlag nehmen?

Amtsanmaßung fällt wohl auch raus. Die im http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html beschriebene Handlung meint die Zulassung, nicht das Aufkleben des Siegels.

Noch mehr abstruse Vorschläge?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Primär geht diese Thematik doch nur Verkäufer und Käufer etwas an.

Wo 😕

Die Verbindung zwischen Käufer/Verkäufer besteht über den Kaufvertrag und der ist erfüllt.

Dann gibt es noch eine Verbindung zwischen Verkäufer und Zulassungsstelle und Versicherung, da scheint der Verkäufer alles richtig gemacht zu haben. Und wenn der Verkäufer hier Fehler gemacht hat, dann ist das nicht das Problem des Käufers.

Bleibt eine Verbindung zwischen Käufer und Zulassungsstelle, hier ist tatsächlich ein Problem, aber was hat der Verkäufer damit zu tun?

Läufst Du auch herum und kratzt Zulassungsplaketten von fremden Fahrzeugen (Eigentumsübertragung ist erfolgt) ab, die im Parkverbot stehen. Du zwar keinerlei Verbindung zwischen Fahrzeug, faktischem Halter und Ordnungsamt hast, aber als Rechtsgrundlage für Dein Handeln ein Dir bekanntes Fehlverhalten in Verbindung mit der Nutzung dieses Fahrzeugs und einer Behörde besteht.

Deine 50 Euro Schadensersatz pro Tag sind lächerlich und werden im Falle des Falles Dir als Betrug(sversuch) mit einer Vorstrafe auf die Füße fallen. Ein wirtschaftlicher Schaden ist Dir nicht entstanden, willst aber unter Vortäuschung falscher Tatsachen (der Behauptung ein finanzieller Schaden wäre entstanden) einen unberechtigten wirtschaftlichen Vorteil zum Nachteil des Käufers erlangen.

"Pauschalisiert" rettet Dich da auch nicht, sondern reitet Dich damit noch tiefer rein. Pauschalisiert kann nur dann erhoben werden, wenn hier viele einzelne Positionen zusammentreffen, die als wiederkehrender Einzelnachweis zu aufwändig wären und in der Größenordnung dem verlangten Pauschalbetrag entsprechen.

Wie wiederkehrend sind denn diese Vorfälle bei Dir, dass Du zu pauschalisierter Berechnung berechtigt wärst?

Pauschalbeträge müssen auf Anforderung im Detail nachgewiesen werden, mach doch mal hier. Welche vielen verschiedenen Einzelaufwendungen hast jeden wiederkehrenden Tag aufgrund der nicht vorgenommenen Ummeldung - mit der überhaupt nichts zu tun hast, wenn Du keine Fehler gemacht hast - und zu einer Pauschalisierung berechtigen?

Ach wie einfach; es nicht schaffen sich selbst zu schützen, aber andere schützen wollen?

Erstmal lernen sich selbst zu schützen! 😎

Das nächste Mal das Auto abmelden...dann verticken! Aber davon gibt es hier noch einige Thread dazu......mehr als genug!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Bei der vorgeschlagenen Methode nennen sich die Probleme Amtanmaßung bzw. Urkundenfälschung.
Quark.

Das ist eine Sachbeschädigung aber mehr auch nicht.

Urkundenfälschung ist richtig

Ableitung in Kurzform:
zusammengesetzten Urkunde = die Verbindung einer verkörperten Gedankenerklärung (hier Siegel) mit einem bestimmten gegenständlichen Bezugsobjekt (hier Blechschild), wobei sich aus eben genau dieser Verbindung ein Erklärungsinhalt und Beweiswert ergibt.

Mit Entfernung der Plakette ist der Beweiswert nicht mehr vorhanden, was man schließlich auch mit der Aktion bezweckt hat und damit ist §267 StGB komplett erfüllt, weil man "eine echte Urkunde verfälscht" hat.

Echt Schade. Wegen solchen Idioten wird bald niemand mehr sein Auto mit Schildern verkaufen wollen, und das macht beide Seiten nicht glücklicher.

Bisher habe ich meine Autos immer angemeldet gekauft/verkauft und mich dann um den Rest gekümmert (nur als Käufer). Jetzt am Dienstag kaufe ich wieder eins - welches vorher nicht abgemeldet wird.

Aber naja - wenn ich sowas wie hier lese dann vergeht es mir selber schon meinen nächste Woche angemeldet anzubieten :-/

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Urkundenfälschung ist richtig

ganz sicher nicht.

Zitat:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

worin soll denn hier die Täuschungsabsicht bestehen?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


worin soll denn hier die Täuschungsabsicht bestehen?

Du täuscht Wissen vor.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Bleibt eine Verbindung zwischen Käufer und Zulassungsstelle, hier ist tatsächlich ein Problem, aber was hat der Verkäufer damit zu tun?

der Verkäufer haftet auch weiterhin für Steuer und Versicherung, wenn diese vom Käufer nicht erlangt werden können. So lange bis das Fahrzeug abgemeldet ist. Da schützt einen auch nicht der korrekte Kaufvertrag, den man bei der Zulassungsstelle und Versicherung anmeldet.

Damit entsteht auch ein Schaden, und wenn es nur der Aufwand für das Betreiben der Zwangsabmeldung, Korrespondenz mit Zulassungsstelle und Versicherung etc. ist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Deine 50 Euro Schadensersatz pro Tag sind lächerlich und werden im Falle des Falles Dir als Betrug(sversuch) mit einer Vorstrafe auf die Füße fallen.

und damit fällt auch der rechtswidrige Vermögensvorteil, den man sich für den Tatbestand eines Betruges verschaffen müsste, raus. Man könnte höchstens noch argumentieren, dass 50€ am Tag sittenwidrig sind. Außerdem ist eine privatrechtliche Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes niemals rechtswidrig und auch das wäre eine Voraussetzung für einen Betrug.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Pauschalbeträge müssen auf Anforderung im Detail nachgewiesen werden, mach doch mal hier.

nein, müssen sie nicht. Wenn bei einer privatrechtlichen Vereinbarung beide Parteien sich mit einem Pauschalbetrag einverstanden erklären, dann ist ein Einzelnachweis genau nicht notwendig, dazu dient nämlich die Pauschalisierung.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Du täuscht Wissen vor.

sachlich antworten magst Du nicht mehr?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Zitat:

(1) Wer eine echte Urkunde verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

worin soll denn hier die Täuschungsabsicht bestehen?

Darin.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Darin.

ohne Täuschungsabsicht keine Urkundenfälschung.

Ist es nicht die Absicht mit dem Entfernen des Siegels den Käufer und Ordnungshüter glauben zu machen, das Fahrzeug wäre nicht zugelassen obwohl es das doch offiziell ist?

Ist das keine Täuschungsabsicht?

Das ist doch Haarspalterei. Die Urkunde wurde verfälscht, indem die Plakette abgekratzt wurde.
Der Grund interessiert hier nicht weiter. Wohl aber täuscht man damit einem Polizisten vor, dass der Wagen vielleicht gar keine Plakette hat.
Auch, wenn das nicht in deiner Absicht lag, ist es doch eine Täuschung.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



der Verkäufer haftet auch weiterhin für Steuer und Versicherung, wenn diese vom Käufer nicht erlangt werden können. So lange bis das Fahrzeug abgemeldet ist. Da schützt einen auch nicht der korrekte Kaufvertrag, den man bei der Zulassungsstelle und Versicherung anmeldet.

Stimmt tatsächlich. Du hast absolut recht! Wenn auch "nur" - wie richtig geschrieben - gesamtschuldnerisch. Versicherung/Finanzamt (neuerdings in SH Hauptzollamt, ist das überall so?) können sich also "aussuchen", wen sie in die Pflicht nehmen. Im Zweifelsfall: denjenigen, der zahlen kann. Revidiere mein "Urteil" also, wenn auch nicht hinsichtlich des "abkratzens der Plakette". Spannender Thread, ich lerne dazu ...

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