Andere vor Betrügern schützen
Hallo,
ich bin neu hier und habe noch keine Erfahrung in diesem Forum.
Habe vor kurzem mein Auto an einen Betrüger verkauft und würde mich gern über legale Maßnahmen zur "Selbstjustiz" erkundigen.
Kurz zum Fall:
Jemand hat mein Auto gekauft, das noch zugelassen war (es gibt genug Beiträge zum Thema, dass man das Auto zuvor abmelden soll. Daher bitte ich darum, jetzt nicht mit "Hättest du das Auto abmelden sollen"-Kommentaren zu beginnen. Es ist passiert und daran kann ich nichts mehr ändern, habe jedoch meine Schlüsse gezogen.)
Da der Käufer nicht, wie versprochen, dass Auto umgemeldet hat, habe ich mich über ihn schlau gemacht. Er war bereits im Gefängnis wegen diversen Straftaten mit Fahrzeugen. Lt. Zulassungsstelle kann ich nur warten. Er bekommt jetzt eine Aufforderung zur Ummeldung und danach droht die Zwangsstilllegung, was jedoch dauern kann. Er kennt das Prozedere bestimmt schon, weswegen eine Aufforderung zur Ummeldung nichts bewirken wird.
Versicherung und KFZ-Zulassung wissen Bescheid, so dass ich halbwegs abgesichert bin.
Nun zu meiner Frage: Was kann ich auf legalem Wege tun, um mich zu revanchieren/ ihn zur Ummeldung zu bringen? Er will das Auto sicher weiter verkaufen und es deshalb nicht ummelden. Habe seinen Namen und ein Foto, aber dies im Internet zu posten ist sicher nicht legal, oder? Und selbst eine Zwangsstilllegung für 200 Euro zu veranlassen, möchte ich auch nicht.
Was ich definitiv tun werde ist, seinem Arbeitgeber einen informativen, anonymen Brief über die Aktivitäten seines Mitarbeiters zu schicken. Wird ihn sicher interessieren, da dies ja auch ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber (übrigens ein Autohaus) wirft.
Irgendwas muss man doch auf legalem Wege tun können, um andere vor solchen Betrügern zu schützen?
Beste Antwort im Thema
Obwohl ich mit solchen Threads immer sehr vorsichtig umgehe, kann ich mir doch eine Bemerkung nicht verkneifen:
Der Täterschutz in Deutschland funktioniert prima!
80 Antworten
weißt Du wo der Andere wohnt? Abends hinfahren, Auto finden, Plaketten abkratzen, aus die Maus.
Im Übrigen kann man sehr wohl Autos auch angemeldet verkaufen, wenn man sich durch einen Personalausweis absichert und eine entsprechende Schadenersatzklausel (50.- € am Tag) im Kaufvertrag vereinbart. Wer eine solche Klausel unterschreibt, der meldet das Auto nämlich um. Ich habe das bestimmt schon 10mal gemacht und nie Probleme gehabt. Ich habe auch schon eine zweistellige Zahl an Autos angemeldet übernommen. Bei zwielichtigen Käufern habe ich allerdings auch schon einige Male das Auto vorher abgemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
weißt Du wo der Andere wohnt? Abends hinfahren, Auto finden, Plaketten abkratzen, aus die Maus.Im Übrigen kann man sehr wohl Autos auch angemeldet verkaufen, wenn man sich durch einen Personalausweis absichert und eine entsprechende Schadenersatzklausel (50.- € am Tag) im Kaufvertrag vereinbart. Wer eine solche Klausel unterschreibt, der meldet das Auto nämlich um. Ich habe das bestimmt schon 10mal gemacht und nie Probleme gehabt. Ich habe auch schon eine zweistellige Zahl an Autos angemeldet übernommen. Bei zwielichtigen Käufern habe ich allerdings auch schon einige Male das Auto vorher abgemeldet.
Wer ein Auto vorsätzlich NICHT ummeldet, der zahlt natürlich, weil es im Kaufvertrag steht, 50 € pro Tag freiwillig und ohne dass es dazu großer juristischer Anstrengungen bedarf. Hmmm, ich fürchte, eher nicht ...
Das mit dem abkratzen der Plakette würde ich dem TE eher nicht empfehlen, um es mal vorsichtig zu formulieren. Denn üblicherweise geht die Versicherung des VERKÄUFERS mit der Übergabe des Autos auf den KÄUFER über. Dieses wird stillschweigend von allen Beteiligten (und damit meine ich ausdrücklich auch die Versicherung) so vereinbart. Deshalb wird ja im Kaufvertrag der genaue Übergabezeitpunkt des Autos vermerkt. Seitdem besteht zwischen Käufer und Versicherung ein Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Wer ein Auto vorsätzlich NICHT ummeldet, der zahlt natürlich, weil es im Kaufvertrag steht, 50 € pro Tag freiwillig und ohne dass es dazu großer juristischer Anstrengungen bedarf. Hmmm, ich fürchte, eher nicht ...
wer nicht vorhat, das Auto umzumelden, unterschreibt eine solche Klausel nicht. Falls doch, hat man aber einen objektiv begründbaren Anspruch und kann sofort und direkt einen Schuldtitel erwirken. Die meisten Autokäufer sind ja nicht mittellos, man kann immer das Auto pfänden LoL.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Das mit dem abkratzen der Plakette würde ich dem TE eher nicht empfehlen, um es mal vorsichtig zu formulieren. Denn üblicherweise geht die Versicherung des VERKÄUFERS mit der Übergabe des Autos auf den KÄUFER über.
was hat denn die Versicherung mit der Plakette zu tun? Wichtig ist doch erst mal, dass er das Auto nicht mehr bewegt und auch veranlasst wird, es zügig umzumelden. Wenn es ohne Plaketten im öffentlichen Verkehrsraum steht, passiert genau das.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
was hat denn die Versicherung mit der Plakette zu tun?
Naja, hat das Fahrzeug keine Plakette, hat es keine Zulassung mehr Und ohne Zulassung gibts vermutlich keine Versicherung.
Allerdings darf man als Zivilperson keine Plakette abkratzen. Alleine deswegen kann man schon belangt werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Naja, hat das Fahrzeug keine Plakette, hat es keine Zulassung mehr Und ohne Zulassung gibts vermutlich keine Versicherung.
nö, zugelassen ist es noch. Man sieht es nur nicht mehr.
Zitat:
Allerdings darf man als Zivilperson keine Plakette abkratzen. Alleine deswegen kann man schon belangt werden.
genau. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wird ganz bestimmt empfindliche Folgen haben. Außerdem bestimmt 2,80 an Schadenersatzansprüchen gegen den Käufer des Autos.
Nenn es Notwehr. Es sagt ja niemand, dass man sich dabei unbedingt erwischen lassen soll.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wer nicht vorhat, das Auto umzumelden, unterschreibt eine solche Klausel nicht. Falls doch, hat man aber einen objektiv begründbaren Anspruch und kann sofort und direkt einen Schuldtitel erwirken. Die meisten Autokäufer sind ja nicht mittellos, man kann immer das Auto pfänden LoL. ...Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Wer ein Auto vorsätzlich NICHT ummeldet, der zahlt natürlich, weil es im Kaufvertrag steht, 50 € pro Tag freiwillig und ohne dass es dazu großer juristischer Anstrengungen bedarf. Hmmm, ich fürchte, eher nicht ...
Und das geht alles in Windeseile, ohne die Auslage weiterer kostbarer Euronen und verläuft immer zu 100% im Sinne des Verkäufers? Na dann ...
Zum Thema Versicherung: der Käufer hat einen gültigen Vertrag mit einer Versicherung. Das KFZ nimmt also legal am Straßenverkehr teil. Daher ist, neben der grundsätzlichen Illegalität des abkratzens der Plakette durch den Verkäufer, der Verkäufer auch durch nichts mehr rechtmäßig mit seinem ehemaligen Auto verbunden. Er beschädigt fremdes Eigentum.
Erstmals sind wir einer Meinung 😎 Ernsthaft: das er moralisch bestimmt kein schweres Verbrechen begeht, völlig klar. Aber juristisch baut er Mist. Und das zählt am Ende. Von daher: es hilft nichts, der TE hat keine weiteren legalen Handlungsmöglichkeiten und muss den Gang der Dinge abwarten. Schaden ist ihm ja, außer vertaner Lebenszeit, nicht entstanden. Immer vorausgesetzt: der Kaufvertrag war so ausgefüllt, wie man es immer machen sollte.
Und die Person, die den Wagen kaufte und bezahlte, hat auch niemanden betrogen. Der Verkäufern ist durch nichts geschädigt. Der Eigentumsübergang mit allen Konsequenzen ist erfolgt.
Daher ist es schon verleumderisch den Käufer einen Betrüger zu nennen.
Der Käufer mag ein Problem mit der Zulassungsstelle haben, aber das ist nicht das Problem des Verkäufers. Wenn er alles beim Verkauf richtig machte, die unterschriebene Veräußerungsanzeige an Versicherung und Zulassungsstelle geschickt hat, ist alles im grünen Bereich für ihn. Das funktioniert schon seit Jahrzehnten so. Also warum die Aufregung?
Und wenn der Verkäufer einen Arsch in der Hose hätte, würde er den Käufer auf der Arbeit besuchen und ihn fragen, warum das Wägelchen noch nicht abgemeldet ist.
Aber dann so Sprüche mit Internet und so. Typisches Opfer der dot.com-Gesellschaft.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nö, zugelassen ist es noch. Man sieht es nur nicht mehr.Lasse da mal einen Polizisten vorbeikommen. Er sieht nur die nicht vorhandene Plakette. ...
genau. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wird ganz bestimmt empfindliche Folgen haben. Außerdem bestimmt 2,80 an Schadenersatzansprüchen gegen den Käufer des Autos.
Das wird wohl ein bissel mehr werden. Denn er wird Post bekommen.
Nenn es Notwehr..
Könnte man, wenn der TE irgendwie angegriffen wurde. Hier aber ist es nur eine Retourkutsche. Und Behörden haben es nicht gern, wenn man sie für solche Zwecke einsetzen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Lasse da mal einen Polizisten vorbeikommen. Er sieht nur die nicht vorhandene Plakette. ...
genau. Das will der Käufer nicht und wird deshalb zügig das Auto regulär ummelden und so lange nicht mehr benutzen.
Zitat:
Und Behörden haben es nicht gern, wenn man sie für solche Zwecke einsetzen möchte.
davon war keine Rede. Primär geht diese Thematik doch nur Verkäufer und Käufer etwas an. Käufer meldet nicht um - Verkäufer sorgt dafür, dass er es doch tut. Wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
. Wo ist das Problem?
Es ist einfach nicht deine Aufgabe.Dafür sind andere zuständig.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
...Verkäufer sorgt dafür, dass er es doch tut. Wo ist das Problem?
Bei der vorgeschlagenen Methode nennen sich die Probleme Amtanmaßung bzw. Urkundenfälschung. Als Privatperson hast du am Kennzeichen nix zu ändern oder zu kratzen. Das ist Aufgabe der Behörde.
Moralisches Recht spielt hierbei keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Bei der vorgeschlagenen Methode nennen sich die Probleme Amtanmaßung bzw. Urkundenfälschung. Als Privatperson hast du am Kennzeichen nix zu ändern oder zu kratzen. Das ist Aufgabe der Behörde.
Quark.
Das ist eine Sachbeschädigung aber mehr auch nicht. Angesichts der Höhe des Schadens würde ein solches Verfahren nicht einmal verfolgt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Quark.Das ist eine Sachbeschädigung aber mehr auch nicht.
Der Aufkleber auf dem Nummernschild ist ein offizielles Dienstsiegel. Zusammen mit dem Kennzeichen stellt es eine zusammengesetzte Urkunde da.
Wer ein Dienstsiegel beschädigt oder entfernt macht sich wegen Siegelbruch strafbar. Amtsanmaßung kann noch dazu kommen. Solange es nur abgelöst wird ist eine Anzeige wegen Urkundenfälschung wohl unwahrscheinlich.