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An die Rechtsexperten... Werkstatttermin verbindlich?

Themenstarteram 3. April 2013 um 11:55

Hallo,

wenn ich mündlich einen Termin zur Reparatur ausgemacht habe, ohne etwas schriftlich festgehalten zu haben, oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu haben, kann ich diesen Termin wieder absagen?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Maaaann: Ruf da an, sag ab und dann weißt du bescheid. Diese Überschrift geht mir schon wieder richtig gegen den Strich. Nix passiert, aber schon mal die "Rechtsexperten" befragen... :rolleyes:

Andreas

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Die Werkstätten die ich kenne machen immer einen Kostenvoranschlag wenn es um größe Sachen geht. Dauert nicht lange sowas auszustellen. Die haben ihre festen Stundensätze im System und können über ihr Programm die Teile samt Preisen rausziehen und ins Rechnungsprogramm einfügen. Von daher vor machen lassen, wenn die es nicht machen hätte ich genauso Bedenken wie der TE das es am Ende dann doch viel teurer wird.

Ruf morgen früh einfach an und sag das dir was ganz wichtiges dazwischengekommen ist und du auf das Auto angewiesen bist, fertig.

Ich frag mich, was manche Leute für ein Verhältnis zu ihrer Werkstatt haben. Entweder traue ich dem Laden über den Weg oder ich such mir eine Alternative. Und dann rumeiern wegen einer Terminabsage und dazu "Rechtsexperten" zu befragen, sag mal geht's noch? Fahr hin und klär das vor Ort oder ruf da an, dann kann Dir sicher geholfen werden.

Bei meiner Stammwerkstatt käme ich nicht im Traum darauf, über sowas nachzudenken.

am 3. April 2013 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Icon24

Hallo,

wenn ich mündlich einen Termin zur Reparatur ausgemacht habe, ohne etwas schriftlich festgehalten zu haben, oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu haben, kann ich diesen Termin wieder absagen?

Damit bist du einen mündlichen Vertrag eingegangen, der genauso bindend ist wie ein schriftlicher.

Vor Gericht ist es eine Beweisfrage. Wer besser beweisen kann ist im Vorteil.

In der Regel wird bei fehlenden Beweisen dann zu gunsten des Kunden (also Dir) entschieden.

Es ist aber eine Sache des Anstandes dies möglichst außergerichtlich zu klären.

Wie der Vorfall direkt ist weiß ich nicht, hab nicht alles durchgelesen...

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Entweder traue ich dem Laden über den Weg oder ich such mir eine Alternative.

Einige haben immer im Hinterkopf das Alle nur die Absicht haben Sie übern Tisch zu ziehen.

Seltamerweise passiert es solchen Typen auch regelmässig das Sie beschissen werden. Ist wohl eine sich selbst verwirlichende Prophezeiung.

Allerdings sind darunter auch Einige die gerne Andere übern Tisch ziehen und deswegen nicht in der Lage sind zu bemerken das es auch noch Ehrliche gibt, kommt in ihrem Weltbild einfach nicht vor.

Aber wie auch immer, man kann bei einem mündlichen Kostenschätzung nicht von vorneweg davon ausgehen das man beschissen wird. Ebensowenig bedeutet ein schriftlicher Kostenvoranschlag nicht das man nicht übern Tisch gezogen wird, dort kann man ebenso bescheissen. Nur hat der Kunde dann hinterher das Problem das er die überzogene Rechnung ja quasi im Vorfeld abgesegnet hat.

Wenn man zu seinen Geschäftspartnern kein Vertrauen hat sollte man mit ihnen keine Geschäfte machen.

Themenstarteram 6. April 2013 um 20:08

So...

Also ich habe die Reparatur jetzt hinter mir.

Bei einer Summe von 700 Euro hätte ich mir schon denken können, dass die Werkstatt eventuell Schadenersatz fordern könnte, wenn ich den Termin nicht einhalte.

Andererseits wollte ich der Werkstatt keinen Reparaturauftrag in der Größenordnung geben, ohne mich schriftlich über die veranschlagte Summe abzusichern.

Ich finde das hat auch nichts mit übertriebener Vorsicht zu tun, sondern es ist doch wohl eher fahrlässig der Werkstatt einen Blanko Auftrag zu unterschreiben, und sich später mit der Rechnung überraschen zu lassen. Hinterher wäre die dann vielleicht doch höher ausgefallen, und gerade bei Werkstätten, die ja ein Pfandrecht für das Auto haben bis die Arbeit bezahlt ist, stelle ich mir eine Diskussion um die Rechnung sehr anstregend vor.

Ausserdem weiss ich auch nicht, was so schwierig daran ist einen Kostenvoranschlag abzugeben, gerade da es sich hierbei jetzt auch um einen großen Opel Händler handelte, der die einzelnen Reparaturschritte inkl Arbeitszeit direkt bei sich im Computer hat.

Ich habe dann mit dem Meister schriftlich bei Abgabe einen Festpreis ausgemacht, an den sich die Werkstatt auch gehalten hat. Der Wagen läuft wieder und alles ist ok. Zu viel beazhlt habe ich wahrscheinlich trotzdem, aber das ist nicht so schlimm, denn ich wollte unbedingt bei Opel reparieren lassen, und da kostet die Stunde nun mal beinahe 100 Euro inkl.

;) Wie würdest Du einen Festpreis kalkulieren? So das Du wenn es dumm läuft draufzahlst oder das der Kunde draufzahlt?

Davon mal abgesehen das wohl kaum Jemand wirklich sagen kann ob du daraufgezahlt hast, vielleicht wäre es ohne Festpreis auch teurer geworden. :D Oder Billiger wenn du keinen Festpreis ausgemacht hättest.

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