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An die Rechtsexperten... Werkstatttermin verbindlich?

Themenstarteram 3. April 2013 um 11:55

Hallo,

wenn ich mündlich einen Termin zur Reparatur ausgemacht habe, ohne etwas schriftlich festgehalten zu haben, oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu haben, kann ich diesen Termin wieder absagen?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Maaaann: Ruf da an, sag ab und dann weißt du bescheid. Diese Überschrift geht mir schon wieder richtig gegen den Strich. Nix passiert, aber schon mal die "Rechtsexperten" befragen... :rolleyes:

Andreas

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am 3. April 2013 um 12:03

Wenn frühzeitig dann kein Problem. Meistens auch nicht wenn kurzfristig.

Zitat:

Original geschrieben von Icon24

Hallo,

wenn ich mündlich einen Termin zur Reparatur ausgemacht habe, ohne etwas schriftlich festgehalten zu haben, oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu haben, kann ich diesen Termin wieder absagen?

Vielen Dank!

...wie machst du das denn beim Arzt?

...wie machst du das denn beim Friseur?

etc.pp.

Themenstarteram 3. April 2013 um 12:30

Beim Arzt sollte ich schon mal Schadenersatz für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen, das Argument war sie seinen eine Bestellpraxis, die Zeit wäre für mich reserviert gewesen.

Deswegen bin ich mit Terminen heute immer sehr vorsichtig.

Was machst du denn, wenn du einen Handwerker bestellst und dir für den einen Tag lang frei nimmst, er aber nicht kommt und du noch mals ungewiss frei nehmen musst?????

Das sind Ausfallkosten, Lohnkosten, usw.

Wer kann Heute noch darauf verzichten?????

Schriftlich ist nur in dem Punkt mehr wert, dass es leichter nachweisbar ist aber wenn man einen Termin mündlich vereinbahrt dann ist der durchaus erst mal verbindlich.

Es wird schließlich Personal und eine Rampe oder Ähnliches für DICH frei gehalten.

Bei Ärzten oder Therapeuten ist das durchaus üblich dafür Entschädigung zu verlangen.

Hotelbuchungen sind auch telefonisch ebenso verbindlich und es gibt noch reichlich andere Beispiele

Bestell ich was, egal ob ne Leistung oder Material, bin ich verpflichtet dies oder notfalls Entschädigung (Materialwert/Stundenleistung/Ausfall) auch zu zahlen.

...moment, zunächst muss mir mal jemand beweisen, dass ein Schaden entstanden ist bevor ich auch nur einen cent zahlen würde, auf zuruf oder weil es auf einem Schild steht, im Leben nicht...

...selbes Thema sind z.b. Mahngebühren...

am 3. April 2013 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Icon24

Beim Arzt sollte ich schon mal Schadenersatz für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen, das Argument war sie seinen eine Bestellpraxis, die Zeit wäre für mich reserviert gewesen.

Deswegen bin ich mit Terminen heute immer sehr vorsichtig.

Wie gesagt: Wenn Du ausreichend früh absagst kein Problem.

Maaaann: Ruf da an, sag ab und dann weißt du bescheid. Diese Überschrift geht mir schon wieder richtig gegen den Strich. Nix passiert, aber schon mal die "Rechtsexperten" befragen... :rolleyes:

Andreas

Themenstarteram 3. April 2013 um 15:40

Wen sonst, wenn nicht die Experten?

Absagen kann ich den Termin nicht mehr, nur noch morgen früh.

Das Problem ist, dass die mir nichts mitgeben wollten, keinen Kostenvoranschlag. Es wurde nur mündlich gesagt, ich müsste mit 700 Euro rechnen.

Das ist mir jetzt im Nachhinein irgendwie zu ungenau. Hinterher heisst es sonst, man hätte nicht von 700 gesprochen, sondern von 900, oder so.

Zitat:

Original geschrieben von Icon24

Wen sonst, wenn nicht die Experten?

Absagen kann ich den Termin nicht mehr, nur noch morgen früh.

Wenn dir so viel dran liegt, dann mach das, entschuldige dich und fertig. Damit ist dein Auto aber noch nicht repariert. Alternativ könntest du dir auch einen Fixpreis geben lassen. Manchmal habe ich den Eindruck, wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich welche. :rolleyes:

Andreas

am 3. April 2013 um 16:26

warum machst du dir Sorgen über ungelegte Eier ?

mach zukünftig einfach alles schriftlich: Terminvereinabrung, Kostenvoranschlag usw...

dann kannst du ruhiger schlafen

Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278

dann kannst du ruhiger schlafen

Das könnte er auch jetzt. Es ist doch noch gar nichts passiert (geleistet).

Mich würde mal interessieren, was denn wäre, wenn die Werkstatt gleich 900 Euro veranschlagt hätte. Nochmal woanders fragen? Warum nicht gleich? Ist dann das Geld alle? Wird die Reparatur dann gar nicht gemacht?

Andreas

@Themenstarter

1) Musst du die Reparatur finanzieren, oder hast du dich im Forum geirrt?

2) Geh morgenfrüh hin, bestätigt man dir die 700 Euro nicht schriftlich, unterschreibst du einfach keinen Reparturauftrag.

am 3. April 2013 um 17:44

Geht es nur um den Werkstatttermin oder hat die Werkstatt ein besonderes Ersatzteil extra für dich bestellt?

Dann könnte Dir die Werkstatt auf jeden Fall das Ersatzteil in Rechnung stellen.

Gruß

Der Chaosmanager

Mündliche Vereinbarungen sind rechtskräftig, in der Regel aber schwer zu beweisen. In so fern könnte die WS den TE schadenersatzpflichtig stellen wenn diese ihm einen finanziellen Schaden durch den nicht eingehaltenen Termin nachweist.

Was das ganze soll, weiß ich aber auch nicht. Warum sollte eine WS 700 € sagen und danach die RE höher ausstellen? Eine WS kalkuliert in der Regel kaufmännisch nach oben aufgerundet. Einen KVA zu erstellen dauert auch seine Zeit und wird in der Regel mit 10% der kalkulierten Summe bis max. 150 € berechnet um dann wieder nach der Reparatur verrechnet zu werden. Also lassen die meisten WS das und regeln das in der Praxis so, wie es hier gelaufen ist. Wenn Du auf einen KVA bestehst, dann lass ihn Dir morgen erstellen und unterschreibe dann erst den Rep.auftrag. Danach wird die WS Dir aber wahrscheinlich eine andere WS empfehlen für's nächste Mal.

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