Auftragsbestätigung weicht zur Verbindlichen Bestellung ab

Hallo zusammen,

ich habe da mal ein Problem.

Vor ca. zwei Wochen habe ich mir ein Golf "Team" 1,4TSI 122PS bestellt.
Gestern habe ich mein AB erhalten und dabei festgestellt das die Punkte und vorallem die Preise dem von der verbindlichen Bestellung total abweicht.

Z.B. kostet der Golf (ohne alles) 21.975 inkl. MWSt. auf der verbindlichen Bestellung. Auf dem AB aber 17.857,15 exkl. MWSt. also komme ich hier auf ein Wert von 21.250 inklusive MWSt.

Außerdem verstehe ich nicht wieso der Händler mir hier auf dem AB nicht gleich die Beträge inkl. MWSt. ausgibt.

Läuft hier alles noch rechtens?

Ich habe am 10.05. den Darlehensantrag unterschieben, könnte ich hier noch vom Vertrag zurücktreten?

Vielen Dank
Gruß
Cey

Beste Antwort im Thema

Hab mir jetzt die angehängten Dokumente nicht angeschaut... aber aus juristischem Halbwissen würde ich sagen, dass eine AuftragsBESTÄTIGUNG nur dann eine sein kann, wenn sie exakt der Bestellung entspricht. Dann ist die Bestellung das Kaufangebot und die Bestätigung dessen Annahme.

Eine Bestätigung, die inhaltlich vom Angebot abweicht, ist eine Ablehnung des ursprünglichen Angebots und stellt selbst ein neues Angebot dar. Da ein Vertrag immer aus beidem besteht (Angebot und Annahme), würde also gar keiner bestehen, wenn man nicht dem neuen Angebot zustimmt.

Was hier passiert sein wird: Am 28.04. war Preisanpassung bei VW. Wenn du vorher bestellt hast, und die Bestätigung hinterher erstellt wurde, hat wohl der Händler blos "vergessen", dass er dir den Wagen noch zum alten Preis angeboten hatte. 😉 Würde ihn einfach mal darauf ansprechen.

EDIT: Der Mehrwertsteuerausweis am Ende und in einer Summe sollte egal sein, so lange die Beträge stimmen. Das ist durchaus üblich.

Ein Rücktritt vom Verbraucher(?kreditvertrag ist innerhalb 14 Tagen möglich. Schau mal nach, ob diese Frist mit dem Erhalt der Rücktrittsbelehrung oder mit Vertragschluss beginnt (sollte in den Unterlagen stehen, ansonsten läuft die Frist noch gar nicht). Sollte aber kein Kaufvertrag über ein Auto zustandegekommen sein (wie m.E. hier bisher), wäre der aber eh hinfällig, wenn hier (wie üblich) ein verbundenes Geschäft vorliegt.

Nochmal EDIT: Schau mal auf die Bedingung ganz am Ende der AB... evtl. liegts auch daran. Wenn die Bedingung aber nicht schon bei der Bestellung eingeschlossen war, gilt sie nicht. (Auf einer Auftragsbestätigung können keine NEUEN Bedingungen enthalten sein)

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Hab mir jetzt die angehängten Dokumente nicht angeschaut... aber aus juristischem Halbwissen würde ich sagen, dass eine AuftragsBESTÄTIGUNG nur dann eine sein kann, wenn sie exakt der Bestellung entspricht. Dann ist die Bestellung das Kaufangebot und die Bestätigung dessen Annahme.

Eine Bestätigung, die inhaltlich vom Angebot abweicht, ist eine Ablehnung des ursprünglichen Angebots und stellt selbst ein neues Angebot dar. Da ein Vertrag immer aus beidem besteht (Angebot und Annahme), würde also gar keiner bestehen, wenn man nicht dem neuen Angebot zustimmt.

Was hier passiert sein wird: Am 28.04. war Preisanpassung bei VW. Wenn du vorher bestellt hast, und die Bestätigung hinterher erstellt wurde, hat wohl der Händler blos "vergessen", dass er dir den Wagen noch zum alten Preis angeboten hatte. 😉 Würde ihn einfach mal darauf ansprechen.

EDIT: Der Mehrwertsteuerausweis am Ende und in einer Summe sollte egal sein, so lange die Beträge stimmen. Das ist durchaus üblich.

Ein Rücktritt vom Verbraucher(?kreditvertrag ist innerhalb 14 Tagen möglich. Schau mal nach, ob diese Frist mit dem Erhalt der Rücktrittsbelehrung oder mit Vertragschluss beginnt (sollte in den Unterlagen stehen, ansonsten läuft die Frist noch gar nicht). Sollte aber kein Kaufvertrag über ein Auto zustandegekommen sein (wie m.E. hier bisher), wäre der aber eh hinfällig, wenn hier (wie üblich) ein verbundenes Geschäft vorliegt.

Nochmal EDIT: Schau mal auf die Bedingung ganz am Ende der AB... evtl. liegts auch daran. Wenn die Bedingung aber nicht schon bei der Bestellung eingeschlossen war, gilt sie nicht. (Auf einer Auftragsbestätigung können keine NEUEN Bedingungen enthalten sein)

zum 28.5. gibt es eine Preiserhöhung bei VW.Die hat er wohl schon eingerechnet.
Da bin ich der Meinung, das darf er nicht.Das Mehrwertsteuerthema soll Dir im Moment egal sein.
Zum Schluß gibt es dann die richtige Rechnung.

Könnte natürlich auch sein, dass der 🙂 die Einzelpositionen direkt aus dem System bekommt und daher die "aktuellen" Preise dort einsetzen muss. Hast du mal nachgerechnet, ob der Endpreis stimmt? Vielleicht hat er die Differenz durch einen zusätzlichen Rabatt in der AB berücksichtigt - dann wäre ja wieder alles OK. Ansonsten würde ich einfach freundlich darauf hnweisen, dass du die Bestellung nur zu dem vereinbarten Preis aufrecht halten willst.

Hallo.

Da die verbindliche Bestellung von der AB abweicht, liegt hier vom Händler ein neues Angebot vor, welches du bestätigen musst bzw.
einwilligen musst.

Bitte vergleiche Position für Position und wenn dann alles stimmt, nur
der Preis abweicht, dann ist es eine abweichende AB von der verbindlichen Bestellung.

Für dich gilt die verbindliche Bestellung. Wenn jedoch nun der Händler
eine Korrektur nach oben durchführt, geht er eben das Risiko ein, dass
du den Auftrag stornierst (14 Tage ab Zugang).

Ich würde da einfach mal anrufen. Dann klärt sich das sehr schnell.

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Hallo,

ich bin etwas verwirrt.
Lt. Auftragsbestätigung sollst Du doch weniger bezahlen als bei Deiner Bestellung vereinbart.
In der Auftragsbestätigung ist der Wagen um 725,00 Euro günstiger, wo also liegt das Problem 😕

Noch deutlicher wird es bei den Endsummen.
Bei der Bestellung hast Du unterschrieben für 24310,00 Euro.
In der Auftragsbestätigung sind es 21514,00 Euro.

Ist doch also eigentlich gut für Dich, oder sollte ich mich jetzt so verguckt haben.

Grüße

Sachverhalt wurde in den o.a. Beiträgen schon prinzipiell zutreffend dargestellt.

Sind Verbindliche Bestellung und Ab nicht inhaltsgleich, ist die AB als ein neues Angebot des Händlers zu werten. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen und somit gibt es auch keine Stornierung.
Der Käufer ist nun nicht mehr an seine Verbindliche Bestellung gebunden. Er kann sich einen anderen VW-Händler suchen und dort seinen Kauf tätigen. In diesem Fall ist er zwar nicht verpflichtet, dem Verkäufer über die Ablehnung des neuen Angebotes zu informieren. Es ist aber dringend geraten, dies schriftlich zu tun.

Wenn er das neue Angebot annimmt, dann sollte er auch dies schriftlich dem Verkäufer anzeigen. Der Käufer kann das neue Angebot selbstverständlich aus als Grundlage für eine Neuverhandlung des Kaufvertrages hernehmen.nehemn.

Eine Erhöhung der Kaufsumme kann auch nicht mit einem Verweis auf eine Preiserhöhung begründet werden. Wenn dem Verkäufer bei Erstellung des verbindlichen Angebotes bereits bekannt war, dass eine Preiserhöhung bevorsteht, hätte dies im Verbindlichen angebot berücksichtigt werden.

Auch wenn mit einer Erhöhung der Kaufsumme eine Mehrausstattung verbunden ist, ist die Ab als Angebot anzusehen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Hallo,

ich bin etwas verwirrt.
Lt. Auftragsbestätigung sollst Du doch weniger bezahlen als bei Deiner Bestellung vereinbart.
In der Auftragsbestätigung ist der Wagen um 725,00 Euro günstiger, wo also liegt das Problem 😕

Noch deutlicher wird es bei den Endsummen.
Bei der Bestellung hast Du unterschrieben für 24310,00 Euro.
In der Auftragsbestätigung sind es 21514,00 Euro.

Ist doch also eigentlich gut für Dich, oder sollte ich mich jetzt so verguckt haben.

Grüße

Richtig.

Aber auf der Auftragsbestätigung ist ein GOLF VI "Comfortline" und auf der verbindlichen Bestellung ist es der GOLF VI "Team" Variante. Da passt es doch vorne und hinten nicht.

Ich habe langsam das Gefühl, dass er dadurch profitieren möchte. Kurz gesagt, mehr Marge.

Zitat:

Original geschrieben von ceyhunsan


 

Aber auf der Auftragsbestätigung ist ein GOLF VI "Comfortline" und auf der verbindlichen Bestellung ist es der GOLF VI "Team" Variante. Da passt es doch vorne und hinten nicht.

Ich habe langsam das Gefühl, dass er dadurch profitieren möchte. Kurz gesagt, mehr Marge.

Wie oben ausgefüht bestehen keine Verpflichtungen des Kunden mehr gegenüber dem Händler.

Es ist schon eigenartig, dass ein Händler solch graviernde Abweichungen von der "Verbindlichen Bestellung" vornimmt.  Das Minsdste, was man erwarten kann, dass die Abweichungen und die Gründe für die Vornahme der Abweichungen erläutert werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Vertrag auf basis der AB für den Händler günstiger ist als ein Vertrag auf Basis der Verbindlichen Bestellung.

Wenn ein Händler die Unkenntnis eines Käufers zum Abschluss eines Vertrages ausnutzen will, kann man den Laden vergessen. Wenn er das Verfahren zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht sicher beherrscht, kann man den Laden auch vergessen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von ceyhunsan



Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Hallo,

ich bin etwas verwirrt.
Lt. Auftragsbestätigung sollst Du doch weniger bezahlen als bei Deiner Bestellung vereinbart.
In der Auftragsbestätigung ist der Wagen um 725,00 Euro günstiger, wo also liegt das Problem 😕

Noch deutlicher wird es bei den Endsummen.
Bei der Bestellung hast Du unterschrieben für 24310,00 Euro.
In der Auftragsbestätigung sind es 21514,00 Euro.

Ist doch also eigentlich gut für Dich, oder sollte ich mich jetzt so verguckt haben.

Grüße

Richtig.

Aber auf der Auftragsbestätigung ist ein GOLF VI "Comfortline" und auf der verbindlichen Bestellung ist es der GOLF VI "Team" Variante. Da passt es doch vorne und hinten nicht.

Ich habe langsam das Gefühl, dass er dadurch profitieren möchte. Kurz gesagt, mehr Marge.

Sorry, siehst Du, dass habe ich übersehen.

Das geht natürlich gar nicht. Ich würde den Händler anrufen, und Ihn bitten Dir doch die richtige AB zuzusenden, sowas wie mit den Worten "die AB ist wohl verwechselt worden, ist ja gar nicht für den von mir bestellten Wagen...".

Wenn er das nicht einsieht, vom Vertrag zurücktreten.

Der Golf Team basiert auf dem Golf Comfortline. Ich habe schonmal im Golf-Forum irgendwo aufgeschnappt, dass die ABs immer auf Comfortline lauten und dann die "Team-Ausstattung" in der Ausstattungsliste erscheint. Dies ist ja bei dir der Fall (Kürzel WOH). Daher würde ich mir über diesen Punkt keine Gedanken machen.

Stimmt denn dein Endpreis? Nur über den wirst du doch verhandelt haben - da kann ja dann die Aufgliederung auf Einzelpositionen egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Der Golf Team basiert auf dem Golf Comfortline. Ich habe schonmal im Golf-Forum irgendwo aufgeschnappt, dass die ABs immer auf Comfortline lauten und dann die "Team-Ausstattung" in der Ausstattungsliste erscheint. Dies ist ja bei dir der Fall (Kürzel WOH). Daher würde ich mir über diesen Punkt keine Gedanken machen.

Stimmt denn dein Endpreis? Nur über den wirst du doch verhandelt haben - da kann ja dann die Aufgliederung auf Einzelpositionen egal sein.

Hallo,

ich wollte mich bei allen beteiligten für die ganzen Posts bedanken.

Du hast Recht Rheinostfriese. Ich war eben beim Händler und der hat das geschildert, was du oben geschrieben hast.

Also basiert der Golf Team auf Comfortline hinzu kommen dann noch die Punkte "Team" und "RCD310" Gesamtpreis 22.000€. Hier gibt es eine Abweichung von 25€ zu meiner verbindlichen Bestellung, aber das liegt daran weil es schon die 2011er Modellvariante ist.

Außerdem haben die mir auf der AB zwei Punkte hinzugefügt, KFZ-Papier (10€) und die Werksabholung (350€).

Ich weiß jetzt nur nicht ob ich die Beträge noch in die Finanzierung mit reinnehmen sollte oder direkt bar bezahlen.

Vielen Dank an ALLE.

Super Forum

Gruß
Cey

Bezahle die zwei Punkte direkt bar, sonst mußt wieder bei der Bank einen neuen Antrag stellen, wegen der abweichenden Summe. Viel Aufwand für nen paar Euro, würde ich nicht machen. 😁

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