An die Geschwindigkeit halten?

Hallo

ich fahre seit 4 Monaten Auto. Es ist mir wichtig mich an die Verkehrsregeln zu halten. Leider kommt es mir so vor als ob ich damit falsch im Straßenverkehr wäre. Halte ich mich nämlich an die Verkehrsregeln. Besonders an die Geschwindigkeit ernte ich Lichthube, Drängelei, Hupen, Kopfschütteln etc...

Als Beispiel. Ich fahre in einer Ortschaft in der aufgrund von Lärmreduzierung 30 ist, 30! Hinter mir eine Fahrerin am permanenten auffahren und Kopfschütteln. Als ob ich etwas falsch machen würde.

Generell wird mir sehr oft klar gemacht das ich zu langsam fahre wenn ich mich an die Richtlinen halte.. Find das absolut lachhaft und frag mich halt wieso das so ist... Ich werd garantiert nicht die Gesetze brechen nur weil alle das auch machen.. Es ist nur so das man sich damit scheinbar ins Abseits manövriert. Die Autofahrer scheinen übelst ungeduldig zu sein.

Geht das noch jemandem so?

Ausserdem würde mich noch interessieren wie ihr es seht wenn ich auf Land und Bundestraßen des öfteren 90 nach Tach anstatt den erlaubten 100 fahre. Ist für mich einfach angenehmer und es ist ja keine Pflicht 100 zu fahren.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. März 2019 um 14:38:56 Uhr:


es ist nun einmal so, dass der fließende Verkehr sich immer bei leicht über dem Limit einpendelt. Jedes FZ hat eine Tachobabweichung, wer sich strikt an das Limit hält fährt de Fakto weniger als das Limit. Und wer die erlaubte Geschwindigkeit nicht ausnutzt, behindert alle, die mit der erlaubten Geschwindigkeit vorankommen wollen.

Ich würde mich in so einem Fall demokratisch verhalten und nicht wegen eigener Sturheit am Limit kleben. Wenn ich niemanden behindere, weil hinter mir niemand ist, kann ich das ja dann wieder so machen wie ich denke.

Und Du bist echt der Meinung es macht einen Unterschied ob man 96 Kmh oder 106 Kmh bei Limit 100 fährt ?

Das interessiert die Kleingeister, die meinen ihren Willen mit zu dichtem Auffahren zu unterstreichen, überhaupt nicht.

Und auch die Aussage, das man jemanden behindert, wenn man Strich (Tacho) oder knapp unter Limit fährt aus Deinem Munde verwundert mich doch sehr.

Wer hier meint das der TE irgend etwas falsch macht gehört eh nicht auf die Straße. Aber die Anonymität des Internets macht solche Aussagen halt möglich.

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Wenn der andere Verkehrsteilnehmer so fährt wie ich es möchte, dann fährt er partnerschaftlich, wenn nicht dann egoistisch. Anscheinend die vorherrschende Meinung hier.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 11:12:43 Uhr:



Wenn das alle machen würden, kämen beide Gruppen problemlos miteinander klar und es gäbe diese Diskussion hier gar nicht. 😉

Das wäre Traumhaft. Es gibt aber auch welche, die bei guten Überholmöglichkeiten plötzlich ihr Gaspedal finden und wenn es unübersichtlich wird oder Gegenverkehr angesagt ist, wieder vergessen, wo sie ihr Gaspedal hingelegt haben.

Der Klassiker bschicht86 kann ich nur bestätigen.

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 27. März 2019 um 11:47:15 Uhr:


Soweit ich weiß kann langsames Fahren ohne Grund auch strafbar sein grad WEIL man den Verkehrsfluss unnötig behindert.

Für die Strafbarkeit müssen aber schon einige Voraussetzungen erfüllt sein.

https://www.zeit.de/.../...strassenverkehr-strafzettel-langsames-tempo

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Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:41:49 Uhr:


Wo steht das DIEDICKE?

Das findest du alles in den Erläuterungen zur STVO. Da wird jeder § schön erklärt.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:49:36 Uhr:


Wenn der andere Verkehrsteilnehmer so fährt wie ich es möchte, dann fährt er partnerschaftlich, wenn nicht dann egoistisch. Anscheinend die vorherrschende Meinung hier.

Nein, ist es nicht, es gibt da schon bestimmte Normen und Regeln und dort sind mit Sicherheit die Bedürfnisse der Mehrheit, nicht eines einzelnen, zusammen gefasst.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 11:55:47 Uhr:



Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:41:49 Uhr:


Wo steht das DIEDICKE?

Das findest du alles in den Erläuterungen zur STVO. Da wird jeder § schön erklärt.

Also weißt du es auch nicht so genau.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 11:38:08 Uhr:



Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:36:21 Uhr:


Gibt es auf Landstraßen eigentlich auch eine Mindestgeschwindigkeit?

Nein, die gibt es dort ebensowenig wie auf Autobahnen.

Es gibt wohl keine festen Werte, aber wenn man zu langsam fährt, kann es auch Ärger geben.

Ich bin sicher, wenn jemand mit seinem dicken BMW nur 60 km/h auf der Autobahn fährt, dann wird sich die Polizei den zur Brust nehmen, wenn sie vorbeifährt und Zeit für sowas hat.

In der StVO gibt es auch entsprechende Anforderungen, dass man nicht zu langsam fahren darf. Wer also auf der Landstraße mit 60 km/h fährt, es keine Überholmöglichkeiten gibt und der Schleicher eine lange Schlange hinter sich herzieht, dann kann der durchaus Probleme bekommen, wenn ihn jemand anzeigt. Kostet allerdings nicht viel, etwa so viel, als wenn man mit 115 km/ bei erlaubten 100 km/h über die Landstraße brettert.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:41:49 Uhr:


Wo steht das DIEDICKE?

In der StVO §5, Absatz 2:

Zitat:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Gruß

Uwe

Wie schon gesagt einen triftigen Grund findet sich doch immer.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. März 2019 um 12:01:46 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 11:38:08 Uhr:


Nein, die gibt es dort ebensowenig wie auf Autobahnen.

Es gibt wohl keine festen Werte, aber wenn man zu langsam fährt, kann es auch Ärger geben.

Natürlich.

Details dazu findet man in dem von mir oben verlinkten Artikel.

Wie schon gesagt, mich stört es nicht wenn einer langsam fährt. Dann überhole ich ihn halt. Das dann ein paar Spezialisten die Lücke zufahren wollen oder mir die Lichthupe geben wenn ich im Tiefflug vorbeiziehe, das geht mir dann schon auf den Sack.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 11:41:49 Uhr:


Wo steht das DIEDICKE?

In

§3 StVO

.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 12:02:59 Uhr:


Wie schon gesagt einen triftigen Grund findet sich doch immer.

Du wurdest nach Beispielen gefragt. Konkret, du fährst auf einer geraden gut ausgebauten je Richtung einspurigen Landstraße bei viel Gegenverkehr. Es ist trocken, die Vögel zwitschern. Du fährst mit 60, ziehst daher eine riesige Schlange hinter dir her. Darüber machst du dir keine Gedanken, eher bist du am überlegen, ob du an dem 300 m entfernten Parkplatz anhältst und eine Stulle zu verdrücken. Du entscheidest dich aber dagegen und fährst lieber weiter

Nun, wenn du nun angezeigt wirst, welchen triftigen Grund gibst du für dein StVO widriges Verhalten an?

Gruß

Uwe

Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Zitat ende

Ohne Grund fährt wohl keiner 60 auf der Landstraße und wenn es die mangelnden Fähigkeiten im Alter sind.

Also wie schon gesagt, nur um euch zu provozieren fährt wohl keiner 60. Wobei wir jetzt schon bei 60 sind. Vorhin waren es noch 80 die viel zu langsam für einige von euch hier waren.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 27. März 2019 um 12:00:28 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 11:55:47 Uhr:


Das findest du alles in den Erläuterungen zur STVO. Da wird jeder § schön erklärt.

Also weißt du es auch nicht so genau.

Doch, ich hab’s dir doch geschrieben.
Kannst doch selber googeln.

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